EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 16.10.2025
JOIN(2025) 27 final
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030
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Document 52025JC0027
JOINT COMMUNICATION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE EUROPEAN COUNCIL AND THE COUNCIL Preserving Peace - Defence Readiness Roadmap 2030
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030
JOIN/2025/27 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 16.10.2025
JOIN(2025) 27 final
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT
Frieden sichern: Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030
1 – Einleitung
Was Europa und seine Mitgliedstaaten in den verbleibenden Jahren dieses Jahrzehnts tun, wird die Sicherheit des Kontinents für das ganze Jahrhundert prägen. Europa braucht bis 2030 ein ausreichend starkes europäisches Verteidigungsdispositiv, um seine Gegner glaubwürdig abzuschrecken und auf jegliche Aggression zu reagieren. Europa muss jetzt handeln, damit es „bereit für 2030“ werden kann Aus diesem Grund forderten die Staats- und Regierungschefs der EU auf der Junitagung des Europäischen Rates die Kommission und die Hohe Vertreterin auf, „einen Fahrplan vorzulegen“, um „die Fortschritte [im Hinblick auf das Weißbuch] auf seiner Tagung im Oktober 2025 [zu] überprüfen und das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Verwirklichung seines Ziels der Verteidigungsbereitschaft [zu] erörtern“.
Mit diesem Fahrplan werden das Weißbuch und die vom Europäischen Rat vorgegebenen Leitlinien in klaren Etappenzielen und Zielen mit festen Terminen für die vorzulegenden Ergebnisse und in Indikatoren zur Beobachtung der Fortschritte konkretisiert. Darin wird eine europäische Leitinitiative für die Bereiche mit dem dringendsten Handlungsbedarf vorgeschlagen, um die Bemühungen im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen, auch den NATO-Zielen, zu bündeln.
Die Verteidigungsbereitschaft setzt die Entwicklung und den Erwerb der Fähigkeiten voraus, die für die moderne Kriegsführung erforderlich sind. Es muss also sichergestellt werden, dass Europa über eine industrielle Basis im Verteidigungssektor verfügt, die ihm einen strategischen Vorteil und die erforderliche Unabhängigkeit verschafft. Und es bedeutet, sowohl zu modernsten Innovationen als auch zur schnellen Massenproduktion in kritischen Zeiten fähig zu sein.
Dass wir unsere Anstrengungen beschleunigen und verstärken müssen, ergibt sich aus der wachsenden Gefahren- und der sich wandelnden Bedrohungslage, in der sich Europa und seine Mitgliedstaaten befinden, an die sie sich anpassen und für die sie sich wappnen müssen. Auslöser ist die grundlose und groß angelegte militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine, die neue Dimensionen von Brutalität und Gewalt erreicht. Es kommt immer häufiger zu gefährlichen Provokationen und hybriden Kriegshandlungen gegen Mitgliedstaaten, von Cyberangriffen bis hin zu Verletzungen des Luftraums. Russland hat seine Wirtschaft und Gesellschaft militarisiert. 2025 wird sein offiziell ausgewiesener Verteidigungshaushalt 7 % des BIP überschreiten. Rund 40 % seiner Haushaltsausgaben im Jahr 2025 fließen in Sicherheit und Verteidigung. Von diesem militarisierten Russland geht auf absehbare Zeit eine anhaltende Bedrohung für die europäische Sicherheit aus.
Die Vorsorge Europas muss einem umfassenden globalen Kontext mit einem 360°-Ansatz Rechnung tragen. Wir dürfen gegenüber Bedrohungen aus anderen Teilen der Welt nicht blind sein. Die internationale Ordnung wird herausgefordert. Der strategische Wettbewerb nimmt sowohl in unserer engeren als auch weiteren Nachbarschaft aber auch weit darüber hinaus zu. Von Gaza und dem Nahen Osten bis hin zu zahlreichen latenten oder offenen Konflikten in Afrika, von zunehmenden Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum bis hin zur Arktis gibt es immer mehr Konfliktherde. Autoritäre Staaten greifen zunehmend unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften an. Traditionelle Verbündete und Partner richten ihren Blick immer mehr auf andere Regionen der Welt. Und schließlich müssen wir horizontale Bedrohungen wie Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Auswirkungen des Klimawandels auf die Sicherheit eindämmen.
Für die Friedenssicherung durch Abschreckung müssen das Verteidigungsdispositiv und die Verteidigungsfähigkeiten Europas auch für die Schlachtfelder von morgen gerüstet sein und dem Wandel der Kriegsführung Rechnung tragen. Technologische Innovation und Iteration – rasch und in großem Maßstab entwickelt und aufbauend auf Lösungen mit doppeltem Verwendungszweck – sind Voraussetzungen für Stärke auf dem Schlachtfeld. Wer seine eigenen Technologien entwickelt, wird am stärksten und am wenigsten abhängig sein; dies gilt insbesondere für die kritischen Systeme der modernen Kriegsführung wie Drohnen, Satelliten oder autonome Fahrzeuge. Die Ukraine bleibt nach wie vor die erste Verteidigungslinie Europas und ist ein fester Bestandteil der europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsarchitektur, und die EU wird die Unterstützung und verstärkte Zusammenarbeit mit der Ukraine fortsetzen.
Die Mitgliedstaaten müssen sich schnellstens mit einer unabhängigen interoperablen strategischen Kapazität ausrüsten, die gemeinsam entwickelt und aufrechterhalten wird und in der Lage ist, in Echtzeit auf Bedrohungen der territorialen Unversehrtheit und Souveränität Europas zu reagieren. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein, unabhängig zu handeln und Verantwortung für ihre eigene Verteidigung und Sicherheit zu übernehmen, ohne sich zu sehr auf andere zu verlassen. Sie müssen – in enger Partnerschaft mit der NATO – einen positiven Beitrag zur globalen und transatlantischen Sicherheit leisten. Ein Europa, das eher bereit ist, seine eigene Verteidigung zu sichern, ist ein Europa, das enger mit der NATO abgestimmt und in der Lage ist, seinen fairen Anteil zum transatlantischen Bündnis beizutragen. In allen Bereichen dieses Fahrplans steht die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Mittelpunkt, da das transatlantische Bündnis nach wie vor eine unersetzliche Säule der Sicherheit der EU ist. Er wird ein Höchstmaß an Kohärenz und gegenseitiger Verstärkung gewährleisten und gleichzeitig unnötige Doppelarbeit vermeiden.
Dies sollte auf den bereits eingeleiteten Arbeiten aufbauen. Der jahrzehntelange Investitionsrückstand Europas ist Vergangenheit. Die Mitgliedstaaten erhöhten ihre Verteidigungshaushalte von 218 Mrd. EUR im Jahr 2021 auf 343 Mrd. EUR im Jahr 2024 und im Jahr 2025 werden voraussichtlich 392 Mrd. EUR erreicht. Die Verteidigungsinvestitionen stiegen 2024 mit 106 Mrd. EUR um 42 %, und die Beschaffung neuer Ausrüstung belief sich auf 88 Mrd. EUR. Es wurden neue EU-Instrumente wie das Programm für die europäische Verteidigungsindustrie vorgestellt, und mit dem Weißbuch zur Verteidigungsbereitschaft wurde ein neuer strategischer Rahmen vorgelegt. Durch den Plan „ReArm Europe“ werden bis zu 800 Mrd. EUR für die Verteidigung mobilisiert, unter anderem durch neue Finanzierungsinstrumente wie SAFE. Die von den Verbündeten auf dem NATO-Gipfel im Juni 2025 zugesagten Ausgaben, um das neue Kernziel für Verteidigungsausgaben von 3,5 % des BIP bis 2035 zu erreichen, werden im kommenden Jahrzehnt nachhaltige Ausgaben in Höhe von mindestens 288 Mrd. EUR jährlich erfordern. Diese Mehrausgaben müssen sich bei Arbeitsplätzen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa auszahlen.
Die Mitgliedstaaten entscheiden jetzt und auch in Zukunft souverän über ihre nationale Sicherheit und Verteidigung. Sie sind für die Festlegung ihrer Ziele in Bezug auf die Fähigkeiten verantwortlich, die erforderlich sind, um die Bereitschaft ihrer nationalen Streitkräfte für die Erfüllung ihrer strategischen und militärischen Missionen, einschließlich der im Rahmen der NATO durchgeführten Missionen, zu gewährleisten. Ihre jeweiligen nationalen Ziele und die entsprechenden Zeitpläne für ihre Verwirklichung sind souveräne Entscheidungen.
Gleichzeitig legt die komplexe Bedrohungslage nahe, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam handeln müssen, anstatt ihre Anstrengungen durch unkoordinierte nationale Initiativen zu fragmentieren. Bislang werden immer noch weniger als 50 % der Verteidigungsgüter innerhalb der EU – und zwar überwiegend auf nationaler Ebene – beschafft, wobei außereuropäische Anbieter sogar Marktanteile hinzugewinnen konnten.
Daher muss eindeutig mehr investiert, gemeinsam investiert und europäisch investiert werden.
2 – Was bedeutet Verteidigungsbereitschaft?
Die Erreichung der vollen Verteidigungsbereitschaft bedeutet, dass die Streitkräfte der Mitgliedstaaten dazu in der Lage sind, jede verteidigungsbezogene Krise, auch Kriegshandlungen mit hoher Intensität, zu antizipieren, sich darauf vorbereiten und darauf zu reagieren. Sie erfordert gut ausgestattete Streitkräfte mit den entsprechenden Ressourcen, die kohärent und interoperabel sind, eine angemessene Ausbildung und eine Doktrin für den Einsatz militärischer Gewalt.
Zusammenfassend erfordert die Verteidigungsbereitschaft Europas, dass es die Ziele betreffend die Fähigkeiten auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen, auch im Rahmen der NATO, gemeinsam erreicht.
Sie hängt auch von einer starken, resilienten und innovativen industriellen und technologischen Industriebasis in Europa ab. Diese wiederum benötigt die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, einen Markt mit kontinentaler Dimension, eine größere militärische Mobilität, mehr Innovation und Kompetenzen sowie ein erweitertes Netz von Verteidigungspartnerschaften mit Verbündeten und Partnern. Im weiteren Sinne erfordert die Verteidigungsbereitschaft überdies ein tragfähiges, unterstützendes ziviles Umfeld, das auf einer resilienten Gesellschaft, gut vorbereiteten und informierten Bürgerinnen und Bürgern und einer verstärkten zivil-militärischen Zusammenarbeit basiert. 1 In diesem Fahrplan liegt der Schwerpunkt zwar auf den Fähigkeiten, er befasst sich aber auch mit diesen anderen wesentlichen Voraussetzungen für die Verteidigungsbereitschaft Europas.
Er soll die von den Mitgliedstaaten auf nationaler, multinationaler und EU-Ebene geleistete Arbeit und die von der Kommission im Rahmen bestehender und neuer verteidigungsbezogener Instrumente eingeleiteten Verfahren zusammenzuführen.
3 – Schließung der Fähigkeitenlücken in Europa bis 2030: Nächste Schritte und Etappenziele
Das Bereitschaftsziel besteht im Kern darin, zu gewährleisten, dass Europa über das vollständige Fähigkeitendispositiv verfügt, das für die Abschreckung von jeglicher Aggression und den Schutz seiner Grenzen zu Lande, in der Luft und auf See sowie seiner Netze und Ressourcen im Cyberraum und im Weltraum erforderlich ist. Die Mitgliedstaaten haben die folgenden Fähigkeitenbereiche als erste Priorität ermittelt:
Drohnen & Drohnen-abwehr
Artillerie-systeme
Luft- und Raketen-abwehr
Maritime Sicherheit
Flug-körper & Munition
Mili-tärische Mobilität
Cyber, KI & elektr. Kriegs-führung
Boden-kampf
Strate-gische Enabler
Festlegung und Verfolgung der operativen Erfordernisse der Mitgliedstaaten
Um das gemeinsame Ziel der Verteidigungsbereitschaft bis 2030 zu erreichen, bedarf es eines systemischen Vorgehens. Ein Höchstmaß an Interoperabilität und Komplementarität der beschafften militärischen Fähigkeiten ist entscheidend. Der Militärstab der EU (EUMS) erstellt derzeit einen vertraulichen Überblick über den Ist-Stand der Fähigkeiten und Ziele der Mitgliedstaaten. Dies umfasst die prioritären Fähigkeitenbereiche und trägt den NATO-Zielen sowie den Erfordernissen der Ukraine Rechnung. Aus diesem Überblick werden quantitative Erkenntnisse über die bestehenden Defizite bei den Fähigkeiten im gesamten Spektrum der Militäroperationen, einschließlich der territorialen Verteidigung, gewonnen werden.
Dieser Überblick wird jährlich aktualisiert und in die von der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) ausgearbeitete und vom EUMS unterstützte Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung integriert werden. Auf diese Weise wird für die Verknüpfung der Analyse der Defizite bei den militärischen Fähigkeiten mit den vorrangig zu beschaffenden und entwickelnden Fähigkeitenbereichen gesorgt. Die Generalstabschefs werden die Ergebnisse der Analyse regelmäßig vertraulich überprüfen, was in die weitere Arbeit der nationalen Rüstungsdirektoren und der für die Fähigkeitenentwicklung zuständigen Direktoren zu den vorgeschlagenen Lösungen einfließen wird. Daher ist es besonders wichtig, dass die Mitgliedstaaten dem EUMS weiterhin aggregierte Informationen über ihre Ziele und Fortschritte übermitteln. Für diese Informationen gilt zwar Geheimhaltung, doch sie werden eine Überwachung der gemeinsamen Fortschritte im Einklang mit dem Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft bis 2030 ermöglichen.
Aufbauend auf diesem Prozess werden die Kommission und die Hohe Vertreterin dem Europäischen Rat im Oktober jeden Jahres einen Jahresbericht über die Verteidigungsbereitschaft vorlegen. Sein Schwerpunkt wird auf der EU-Gesamtlage im Hinblick auf die vereinbarten prioritären Fähigkeitenbereiche sowie auf den anderen in diesem Fahrplan dargelegten Fragen liegen. Der Bericht wird aktuelle Informationen über die gemeinsamen Fortschritte bei den Schlüsselindikatoren enthalten, die in diesem Fahrplan vorgeschlagen werden, und wird den Mitgliedstaaten zur Beratung vorgelegt werden. Der Bericht wird es den Staats- und Regierungschefs ermöglichen, die gemeinsamen Fortschritte auf dieser Grundlage zu überprüfen und strategische Vorgaben für die Beratungen der Verteidigungsminister im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ (Verteidigung) zu machen.
Die Entwicklung der Fähigkeiten durch Fähigkeitenkoalitionen der Mitgliedstaaten
Der Schlüssel für die Verteidigungsbereitschaft Europas ist die Schließung der bestehenden Lücken bei den kritischen Fähigkeiten durch die Entwicklung und Beschaffung von Verteidigungsfähigkeiten in allen vereinbarten prioritären Bereichen.
Dazu sollten die Mitgliedstaaten den laufenden Prozess der Bildung von Fähigkeitenkoalitionen unter den Mitgliedstaaten zügig abschließen. Sie sollten im Einzelnen darlegen, welche Mitgliedstaaten sich um welche Defizite kümmern, und vereinbaren, bei wem die Lenkung der einzelnen Koalitionen liegt, welche Rolle der Führungsnation und welche den Ko-Führungsnationen zukommt, welche Fähigkeitenziele bestehen und welche Kooperationsprojekte zu ihrer Verwirklichung einzuleiten sein werden. Die Mitgliedstaaten werden im Rahmen dieser Koalitionen stets ihre Souveränität bei der Entscheidung über ihre Rolle und ihren Beitrag behalten. Aufbauend auf bestehenden von der EDA geleiteten Fahrplänen zur vorrangigen Durchführung 2 sollte jede Fähigkeitenkoalition spezifische Ziele und Zeitpläne festlegen.
Die Fähigkeitenkoalitionen sollten anderen Mitgliedstaaten offen stehen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt anschließen möchten. Eine Ko-Führung sollte gefördert werden, um die Mitverantwortung der Mitgliedstaaten und eine angemessene Lastenverteilung sicherzustellen. Jede Koalition kann eines oder mehrere der im EDIP verfügbaren Instrumente 3 nutzen, um eine gezielte EU-Unterstützung für Leitprojekte sowie mögliche neue SSZ-Projekte zu erhalten. Horizontale Leitlinien könnten die Arbeit dieser Koalitionen in Bezug auf die Rolle der Führungsnationen, soweit erforderlich die Beziehungen zwischen Ko-Führungsnationen, die Mitgliedschaft, den Umsetzungsplan, die Verbindung mit den EU-Akteuren und den Berichterstattungsmechanismus erleichtern.
Es sollten wann immer möglich bestehende Verfahren genutzt werden. Der EDA wird unter der Leitung der Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle bei der Erleichterung des Koalitionsbildungsprozesses zukommen, insbesondere durch die Expertengruppen für Fähigkeiten. Auch die Arbeit des EUMS betreffend die Fähigkeitendefizite wird in den Prozess einfließen. Die Kommission wird die Verbindung zwischen den Koalitionen und EU-Finanzierungsinstrumenten und -maßnahmen gewährleisten. Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ (Verteidigung) wird die politische Steuerung übernehmen. In Anbetracht der Dringlichkeit sollten die Mitgliedstaaten dem Rat bis Anfang 2026 Bericht erstatten.
Die rasche Mobilisierung des neuen Instruments SAFE und anderer EU- und nationaler Instrumente wird entscheidend dafür sein, die rasche, und möglichst gemeinsame, Beschaffung der wichtigsten Fähigkeiten innerhalb der Koalitionen sicherzustellen. Dies erfordert rasches Handeln, da in der SAFE-Verordnung knappe Fristen festgelegt sind, die eingehalten werden müssen, um bis 2030 auf Kurs zu bleiben.
Ein entscheidender Faktor wird sein, inwieweit die Mitgliedstaaten den Bedarf koordinieren, die Nachfrage bündeln und die gemeinsame Beschaffung organisieren können. Die Beschaffung von Verteidigungsgütern erfolgt nach wie vor überwiegend auf nationaler Ebene. Dies führt zu Fragmentierung, aufgeblähten Kosten und mangelnder Interoperabilität. Im Jahr 2007 vereinbarten die Mitgliedstaaten, 35 % ihrer Verteidigungsinvestitionen für die gemeinsame Beschaffung 4 zu verwenden. Bislang wurden allerdings nicht einmal 20 % erreicht. Die zunehmende Umstellung der Verteidigungsinvestitionen auf die gemeinsame Beschaffung wird ein Schlüsselfaktor für die Erreichung der Bereitschaft sein, da die Bündelung der Nachfrage und Skaleneffekte dazu beitragen werden, die Produktionskapazitäten der europäischen Verteidigungsindustrie zu steigern und die Interoperabilität zu fördern. Die Bündelung der europäischen Nachfrage wird Kostensenkungen bewirken, da sie vermeidet, dass sich die Mitgliedstaaten gegenseitig überbieten, und deren Gesamtkaufkraft erhöht. Sie wird auch die Skaleneffekte verstärken und die laufenden Bemühungen fördern, wichtige Produktionsknoten und Lieferketten gemeinsam zu sichern und auszubauen.
Ziele:
Es wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten bis 2030 gemeinsam ihre Fähigkeitenlücken schließen sollen. Zudem soll sich der Anteil der gemeinsamen Beschaffung dem vereinbarten Ziel von 35 % annähern, und die Verteidigungsinvestitionen, die auf die Beschaffung aus der EDTIB entfallen, sollen das politische Ziel von mindestens 55 % der Gesamtinvestitionen erreichen.
Etappenziele:
1.Einrichtung von Fähigkeitenkoalitionen in allen prioritären Bereichen, Entscheidung über Führungs- und Ko-Führungsnationen sowie über die jeweiligen Umsetzungspläne bis 2030 – bis zum 1. Quartal 2026
2.Erhebung erster Daten über die Kapazitäten der EU-Verteidigungsindustrie in den prioritären Fähigkeitenbereichen, gegebenenfalls mit Unterstützung der Kommission – bis Mitte 2026
3.Einleitung von Projekten in allen prioritären Bereichen im ersten Halbjahr 2026
4.Organisation von mindestens 40 % der Beschaffung von Verteidigungsgütern als gemeinsame Beschaffung – bis Ende 2027
5.Sicherstellung, dass Projekte, Verträge und Finanzierungen vorhanden sind, um Lücken bei den kritischen Fähigkeiten in den prioritären Bereichen zu schließen – bis Ende 2028
6.Erhalt aller durch SAFE finanzierten Beschaffungen, die zur Schließung aller Fähigkeitenlücken in den prioritären Bereichen beitragen – bis Ende 2030
Indikatoren:
Es wird vorgeschlagen, dass die Entwicklung der gemeinsamen militärischen Defizite der EU in den einzelnen prioritären Fähigkeitenbereichen (gegenüber dem Vorjahr) und die Anzahl der eingeleiteten Projekte und beschafften Fähigkeiten in den einzelnen prioritären Bereichen mit dem Jahresbericht über die Verteidigungsbereitschaft anhand von Informationen des EUMS und der EDA überwacht wird.
4 – Start europäischer Leitinitiativen für die Bereitschaft
Zwar sind Fortschritte in allen Bereichen der Verteidigungsfähigkeiten erforderlich, doch muss unbedingt massiv und koordiniert in gesamteuropäische Projekte investiert werden, die ganz Europa vor den akuten Bedrohungen schützen.
Daher schlagen die Kommission und der HR/VP ein erstes Paket von europäischen Leitinitiativen für die Bereitschaft vor, die ihrem Wesen nach gesamteuropäisch sind. Sie werden die Sicherheit Europas insgesamt erhöhen und sich gegenseitig verstärken: die europäische Drohnenabwehrinitiative, der Schutzschild für die Ostflanke, der europäische Luftschild und der europäische Weltraumschild.
Sie stehen allen Mitgliedstaaten offen, die sich beteiligen möchten. Leitinitiativen haben bereichsübergreifenden Charakter und bringen Fortschritte in mehreren Fähigkeitenbereichen und in Sektoren mit sich, die über die Kernverteidigung hinausgehen. Der Schutz kritischer Infrastrukturen, das Grenzmanagement und die innere Sicherheit werden besonders wichtig sein.
Die Mitgliedstaaten werden über diese sowie über mögliche weitere Leitinitiativen (z. B. Cyberabwehr, maritime Sicherheit usw.) entscheiden. Sie werden diese Initiativen vorantreiben und sich dabei nach eigenem Ermessen auf die konkreten Ziele, die Aufgabenverteilung, die Zuweisung der Gelder aus den Staatshaushalten und den am besten geeigneten Rahmen für ihre Verwirklichung einigen.
Die Kommission wird als Moderatorin fungieren und eine zentrale Anlaufstelle einrichten, die den Mitgliedstaaten technische Unterstützung und Beratung für die Verbindung nationaler Maßnahmen mit ihren verfügbaren Instrumenten und Finanzierungsmöglichkeiten (einschließlich der Regionalfonds) bietet und gleichzeitig für Kohärenz und Kontinuität der einzelnen Arbeitsbereiche untereinander sorgt. Die Hohe Vertreterin wird über den EAD, den EUMS und die EDA die Mitgliedstaaten beraten und sicherstellen, dass die Leitinitiativen die vereinbarten prioritären Fähigkeitenbereiche unterstützen, mit den langfristigen Zielen für die Entwicklung der Fähigkeiten in Einklang stehen und sich mit der militärischen Planung der NATO decken.
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten sollten bis zum Frühjahr 2026 mit Unterstützung durch die Kommission, die Hohe Vertreterin und andere EU-Akteure, einschließlich der Europäischen Verteidigungsagentur, die geeigneten Koordinierungsvorkehrungen vereinbart haben. Die Fortschritte der einzelnen Leitinitiativen werden mit dem Jahresbericht über die Verteidigungsbereitschaft überwacht.
Die europäische Drohnenabwehrinitiative und der Schutzschild für die Ostflanke
Die jüngsten wiederholten Verletzungen des Luftraums von EU-Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass dringend eine flexible, bewegliche und auf dem neuesten Stand der Technik stehende europäische Fähigkeit zur Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge geschaffen werden muss. Während die Mitgliedstaaten an der östlichen Außengrenze am stärksten mit der unmittelbaren Bedrohung durch Russland und Belarus konfrontiert sind, kann eine solche Bedrohung jeden Mitgliedstaat erreichen, wie die jüngsten Zwischenfälle deutlich machten.
Die europäische Drohnenabwehrinitiative wird nach einem 360°-Ansatz in Form eines mehrschichtigen, technologisch fortschrittlichen Systems konzipiert, das interoperable Drohnenabwehr-Fähigkeiten zur Erkennung, Verfolgung und Neutralisierung sowie Fähigkeiten zum Treffen von Bodenzielen durch die Nutzung von Drohnentechnologie für Präzisionsschläge umfasst. Die Kapazitäten zur Drohnenabwehr sollten voll und ganz interoperabel und zwischen den Mitgliedstaaten vernetzt sein; sie stellen eine europäische Lageerfassung bereit und verleihen die Fähigkeit, gemeinsam zu handeln und zusammen mit der NATO kritische Infrastrukturen zu sichern.
Diese europäischen Drohnenabwehr-Fähigkeiten sollten auf den Erfahrungen der Ukraine in Bezug auf die enorme Bedeutung des Aufbaus innovativer Drohnen- und Drohnenabwehr-Ökosysteme, die Verknüpfung von Forschung und Entwicklung mit der Produktion und den Einsatz skalierbarer Produktionskapazitäten und kontinuierlicher technologischer Entwicklung aufbauen. Dies ist die Chance Europas zu lernen, auf welche Weise die Ukraine Innovationen in der Militärtechnologie produziert, und sie wird mit der vorgeschlagenen Drohnen-Allianz mit der Ukraine verknüpft. Das Netzwerk für die Drohnenabwehr wird sich auch zivil-militärisch nutzen und an doppelte Verwendungszwecke anpassen lassen und es wird auch zur Abwehr nicht verteidigungsbezogener Bedrohungen oder anderer Gefahren, die an allen EU-Grenzen auftreten, beitragen. Dazu gehören der Grenzschutz, der Einsatz von Migration als Waffe, der Schutz kritischer Infrastrukturen und die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.
Die Drohnenabwehr-Fähigkeiten werden eine Kernkomponente der Leitinitiative „Schutzschild für die Ostflanke“ darstellen, mit der die Kapazitäten der Mitgliedstaaten an der östlichen Außengrenze, einer Vielzahl von Bedrohungen wie etwa hybriden Operationen, der Schattenflotte Russlands und dem Risiko bewaffneter Aggressionen zu begegnen, aufgebaut werden sollen. So sollen die östlichen EU-Außengrenzen an Land, in der Luft und zur See gefestigt werden, was zur Sicherheit der gesamten Union beiträgt.
Der Schutzschild für die Ostflanke wird die Systeme für Luftverteidigung und Drohnenabwehr in eine Reihe von Bodenverteidigungssystemen, die maritime Sicherheit in der Ostsee und im Schwarzen Meer, in Systeme für eine verbesserte Lageerfassung sowie die innere Sicherheit und das Grenzmanagement integrieren. Der Schutzschild für die Ostflanke sollte vollständig an der EU-Plattform für maritime Sicherheit im Schwarzen Meer und der integrierten Führungsstruktur der NATO ausgerichtet sein und die Operation „Östliche Wache“ (Eastern Sentry), die Luftüberwachung über der Ostsee (Baltic Air Policing) und die Truppen der „Verstärkten Vornepräsenz“ (Forward Presence) ergänzen. Er wird dazu beitragen, die allerdringlichsten Komponenten zu entwickeln, die erweitert und in ein umfassenderes Projekt auf europäischer Ebene integriert werden.
Ziele:
Es wird vorgeschlagen, eine umfassende europäische Fähigkeit zur Grenzverteidigung mit Überwachungssystemen aus vielen Bereichen, Drohnen- und Drohnenabwehr-Fähigkeiten, Fähigkeiten im Bereich der elektronischen Kriegsführung, Systemen für Präzisionsschläge und einer reaktionsfähigen operativen Koordinierung aufzubauen. All dies soll in enger Zusammenarbeit mit der NATO erfolgen und deren regionale Pläne für die territoriale Verteidigung ergänzen. In allen Mitgliedstaaten entlang der östlichen Außengrenze der EU, auch unter Berücksichtigung der Land- und Seegrenze zu Russland und Belarus, soll ein Schutzschild für die Ostflanke entwickelt werden, um zur Stärkung der europäischen Verteidigung beizutragen.
Etappenziele:
1.Der Europäische Rat billigt die europäische Drohnenabwehrinitiative und den Schutzschild für die Ostflanke als prioritäre Leitinitiativen – bis Ende 2025
2.Start der europäischen Drohnenabwehrinitiative und des Schutzschilds für die Ostflanke – 1. Quartal 2026
3.Erste Aufforderungen zur Einreichung von Projekten unter der EDIP-Verordnung zur Skalierung der Produktion und Förderung der gemeinsamen Beschaffung. Erste Vorfinanzierungszahlungen im Rahmen von SAFE für Projekte der Leitinitiativen – 1. Quartal 2026
4.Erste Kapazitäten der europäischen Drohnenabwehrinitiative und des Schutzschilds für die Ostflanke – bis Ende 2026
5.Europäische Drohnenabwehrinitiative voll einsatzfähig – bis Ende 2027
6.Schutzschild für die Ostflanke einsatzfähig – bis Ende 2028
Der Schutzschild für die Ostflanke und die europäische Drohnenabwehr sind zwar am dringendsten, doch sollte beschleunigt an der Entwicklung eines europäischen Luftschilds gearbeitet werden, um einen integrierten, mehrschichtigen Luft- und Raketenabwehrschutz für die Mitgliedstaaten zu verwirklichen, der mit dem Führungssystem der NATO vollständig interoperabel ist, sowie an einem europäischen Weltraumschild, der den Schutz und die Resilienz der Weltraumressourcen und -dienste gewährleistet.
Der europäische Luftschild
Die integrierte Leitinitiative für einen europäischen Luftschild wird den Luftraum und die staatlichen Funktionen der Mitgliedstaaten schützen. Die EU-Programme werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, einen integrierten, mehrschichtigen Luft- und Raketenabwehrschild samt den erforderlichen Sensoren zu verwirklichen, der vor jeglichen Luftbedrohungen schützt und mit dem Führungssystem der NATO vollständig interoperabel ist. Er wird den Streitkräften der Mitgliedstaaten dabei helfen, Abhängigkeiten zu verringern und die Verbündeten bei der Verwirklichung ihrer NATO-Ziele zu unterstützen.
Ziel:
Es wird vorgeschlagen, einen europäischen Luftschild aufzubauen, der das gesamte Spektrum der Luft- und Raketenabwehr abdeckt und mit dem NATO-Führungssystem und der NATO-Doktrin vollständig interoperabel ist.
Etappenziele:
1.Der Europäische Rat billigt den europäischen Luftschild als prioritäre Leitinitiative – bis Ende 2025
2.Start des europäischen Luftschilds – 2. Quartal 2026
3.In den Arbeitsprogrammen von europäischem Verteidigungsfonds und EDIP Priorisierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Luft- und Raketenabwehr – bis Ende 2026
Der europäische Weltraumschild
Der europäische Weltraumschild ist unerlässlich, um die Verteidigungsfähigkeiten der Mitgliedstaaten zu stärken, den Schutz und die Resilienz der Weltraumressourcen und -dienste angesichts wachsender Bedrohungen sicherzustellen und mit Unterstützung der EU-Weltraumsysteme die Verteidigungsbereitschaft bis 2030 auf der Grundlage nationaler und kommerzieller Weltraumressourcen zu verwirklichen. Er wird die Weltraumfähigkeiten der EU mit doppeltem Verwendungszweck ergänzen, die staatliche Dienste für alle Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen erbringen werden: Ortung, Navigation und Zeitgebung mit dem öffentlichen regulierten Dienst von Galileo, weltraumgestützte Aufklärung mit dem staatlichen Erdbeobachtungsdienst und sichere Kommunikationsverbindungen mit IRIS2, indem die Mitgliedstaaten Anreize erhalten, gemeinsam souveräne Fähigkeiten zu entwickeln. Er wird die Entwicklung interoperabler nationaler Verteidigungsfähigkeiten, vor allem mit Schwerpunkt auf Galileo-fähiger Ausrüstung, ebenso wie das Weltraumgesamtlagebewusstsein, die Abwehr von Jamming und Spoofing sowie die Operationen und Dienste im Weltraum fördern, wo Europa klare Defizite und Abhängigkeiten aufweist.
Ziel:
Es wird vorgeschlagen, ein umfassendes europäisches System von Weltraumfähigkeiten einzurichten und zu schützen, das Verteidigungszwecken dient und auf den EU-Weltraumsystemen und bestehenden nationalen Kapazitäten aufbaut.
Etappenziele:
1.Der Europäische Rat billigt den europäischen Weltraumschild als prioritäre Leitinitiative – bis Ende 2025
2.Priorisierung betreffender Maßnahmen in den Arbeitsprogrammen des Weltraumprogramms, von IRIS2, Europäischem Verteidigungsfonds und EDIP im Rahmen eines koordinierten Ansatzes und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur Hilfe bei der Koordinierung ihrer Beschaffungspläne (SAFE) – ab 2026
3.Start des europäischen Weltraumschilds – 2. Quartal 2026
5 – Die industrielle Dimension der Verteidigung
Eine starke, widerstandsfähige und technologisch innovative, in der EU verwurzelte Industriebasis ist ein Hauptfaktor für die Abschreckung sowie für die physische und die wirtschaftliche Absicherung Europas. Angesichts der Größe des EU-Marktes, des Beschäftigungspotenzials und der Spillover-Effekte auf die Gesamtwirtschaft ist sie auch ein Motor des Wachstums. Das Bestreben, Lücken bei den Fähigkeiten zu schließen, muss der Verteidigungsindustrie der EU die Chance bieten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, stärker zusammenzuarbeiten und Innovationen einzuführen, sodass sie sich an der Technologiegrenze positionieren und ihr Exportpotenzial ausbauen kann. Dies muss allen Unternehmen in der Lieferkette, insbesondere Start-ups, Scale-ups, KMU und Mid-Caps, ebenso wie der regionalen Wirtschaft und kleineren Mitgliedstaaten zugutekommen.
Vier Jahre Krieg in der Ukraine haben gezeigt, dass es entscheidend ist, über ausreichende Bestände an Munition und Ausrüstung, über Produktionslinien, die rasch hochfahren und für Nachschub sorgen können, und über gut ineinander greifende Lieferketten zu verfügen. Öffentliche und private Investitionen müssen den Ausbau der industriellen Ökosysteme in den nächsten fünf Jahren unterstützen, was auch der regionalen Wirtschaft zugutekommen muss.
Hierzu ist die Kommission bereit, der Industrie wettbewerbsrechtliche Leitlinien für Kooperationsprojekte im Verteidigungssektor an die Hand zu geben. Die Kommission geht auch auf die Mitgliedstaaten zu, um zu prüfen, ob sie ihr Vorgehen im Rahmen der Vorschriften über staatliche Beihilfen in dieser Branche modernisieren und möglicherweise Leitlinien bereitstellen sollte.
Um die Fortschritte beim Lückenschluss in Bezug auf die Fähigkeiten enger an den Ausbau der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) zu koppeln, wird sich die Kommission mit jährlich wechselndem Schwerpunkt auf ausgewählten Prioritäten ein genaues Bild der bestehenden und geplanten industriellen Produktionskapazitäten in Europa machen. Beginnen wird sie mit der Luft- und Raketenabwehr, den Drohnen-/Drohnenabwehr-Systemen und den Weltraumsystemen.
Die Mitgliedstaaten sollten ihre gebündelte Kaufkraft durch mehrjährige Beschaffungsprogramme in die Waagschale werfen und so die richtigen langfristigen Signale geben, was den Unternehmen dabei hilft, Investitionsentscheidungen zur Ausweitung der Produktion zu treffen und zu liefern, was zur Schließung der Fähigkeitenlücken benötigt wird. Eine stärkere Koordinierung dieser Programme würde die Fragmentierung verringern, die dringend benötigte Interoperabilität verbessern und das erwartete Preis-/Leistungsverhältnis gewährleisten.
Innovation ist ein kritischer Baustein für die Verteidigungsbereitschaft Europas. Disruptive Technologien, ihre rasche Erprobung und Einbettung in die Verteidigungsfähigkeiten und ein dynamischer Austausch mit der Tech-Gemeinschaft sind entscheidend für die moderne Kriegsführung. Die EU-Mittel werden daher eingesetzt, um Investitionen in FuE und innovative Industrieproduktionen zu fördern, zusätzliche private Investitionen zu mobilisieren und Start-ups, Scale-ups und innovative KMU und Mid-Caps im Bereich Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu unterstützen. Zudem könnten vereinfachte Vergabeverfahren für Start-ups und KMU in Betracht gezogen werden. Die letzte Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik enthält Anreize für eine Neuausrichtung der Kohäsionsmittel auf die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien und die Verbesserung der Verteidigungsfähigkeiten. Der künftige Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit wird den Schwerpunkt auf neuartige Technologien und disruptive Lösungen neuer Akteure des Technologiesektors, einschließlich Scale-ups, KMU und Mid-Caps, legen. Das künftige Rahmenprogramm „Horizont Europa“ und insbesondere sein Europäischer Innovationsrat wird auch im Bereich Verteidigungsanwendungen technologieintensive und disruptive Innovationen von der Forschung bis hin zum Scale-up unterstützen. Der Europäische Rüstungstechnologiefahrplan wird einen Rahmen dafür bieten; er wird noch vor Ende November vorgelegt werden. Darin werden neue Wege zur Innovationsförderung in der Verteidigungsindustrie, auch für Scale-ups und KMU, aufgezeigt, weil mehr Flexibilität, Schnelligkeit und Risikobereitschaft nötig sind.
Europa muss dafür sorgen, dass es bei den Verteidigungstechnologien, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz künstlicher Intelligenz, immer einen Vorsprung hat. Wir müssen die Investitionen und Innovationen in der industriellen Basis Europas für Verteidigungstechnologien stärken, vor allem was die Produktion kritischer Systeme für die moderne Kriegsführung (etwa Drohnen, Satelliten, Führung und Kontrolle oder eine gesicherte europäische Cloud) angeht, bei denen KI ein entscheidender Faktor dafür sein wird, ob wir in der Lage sind, die erforderlichen Fähigkeiten zu produzieren.
Zur Förderung dieser Bemühungen wird die Europäische Kommission daher die Vereinfachung beschleunigen, um den Zugang zu einschlägigen Datensätzen für das Training und die Validierung tragfähiger, auf den Menschen ausgerichteter und vertrauenswürdiger KI-Lösungen sicherzustellen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, unter anderem durch etwaige neue Vereinfachungsmaßnahmen.
Eine neue Partnerschaft zwischen der EU, den nationalen Regierungen und Interessenträgern der Verteidigungsbranche muss die gemeinsamen Bemühungen zur Verwirklichung der Bereitschaft unterstützen. Aufbauend auf dem Dialog zwischen der Kommission und der europäischen Verteidigungsindustrie sollte ein jährliches Gipfeltreffen der Verteidigungsindustrie Regierungen, EU-Akteure, Großkonzerne, KMU, Mid-Caps und Technologieinnovatoren an einen Tisch bringen.
Die europäische Verteidigungsindustrie benötigt qualifizierte Arbeitskräfte. Im Rahmen des Kompetenzpakts arbeitet die groß angelegte Kompetenzpartnerschaft für die Luft- und Raumfahrt und die Verteidigung an Kompetenzprognosen, Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen und der Bindung von Talenten, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, bis 2030 600 000 Menschen für die Verteidigungsindustrie umzuschulen. Die EU-Kompetenzgarantie kann ebenfalls dazu beitragen, dass Arbeitskräfte aus gefährdeten Branchen in strategische Branchen wie die Verteidigungsindustrie wechseln.
Die Industrieproduktion von Verteidigungsgütern hängt auch vom sicheren Zugang zu kritischen Rohstoffen ab. Strategische Abhängigkeiten und Engpässe bei kritischen Rohstoffen und Komponenten müssen gelöst werden. Die Beobachtungsstelle für kritische Technologien wird eine Risikoanalyse als Grundlage für klare gezielte Maßnahmen zur Behebung von Defiziten erstellen. Unter anderem könnte der Industrie die Möglichkeit eröffnet werden, Unterstützung für Projekte zur Nachschubsicherung, z. B. durch die Erforschung von Alternativen oder durch Bevorratung, oder für andere Projekte im Rahmen der Verordnung zu kritischen Rohstoffen, zu erhalten.
Eine Förderung von Partnerschaften bei Sicherheit und Verteidigung mit gleich gesinnten Ländern ist für die Entwicklung unserer Fähigkeiten, die Interoperabilität, die Innovation und die industrielle Bereitschaft im Verteidigungsbereich sowie für die Diversifizierung der Versorgung mit Rohstoffen oder kritischen Komponenten von entscheidender Bedeutung. Im Einklang mit dem Weißbuch hat die EU konkrete Schritte unternommen, um ihre Partnerschaftsagenda im Bereich Sicherheit und Verteidigung mit ihren Verbündeten und gleich gesinnten Partnern, insbesondere der NATO, voranzubringen, mit der die EDA an einer technischen Vereinbarung für den Austausch von Verschlusssachen arbeiten wird. Dieses Modell wird mit dem Vereinigten Königreich und Kanada erprobt, mit denen derzeit bilaterale Abkommen ausgehandelt werden, damit deren Verteidigungsindustrie und Verteidigungsgüter für die gemeinsame Beschaffung im Rahmen des Instruments SAFE infrage kommen. Die industrielle Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich steht auch im Mittelpunkt der Verteidigungsindustriedialoge mit Japan und möglicherweise in Zukunft auch mit Indien. Die EU sollte zudem ihre Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit Moldau vertiefen.
Ziele:
Es wird vorgeschlagen, dafür zu sorgen, dass die EDTIB bis 2030 in dem benötigten Umfang und mit der erforderlichen Schnelligkeit die Fähigkeiten liefern kann, die die Mitgliedstaaten brauchen. Die Produktionslinien sollen stark hochgefahren und die Lieferzeiten für kritische Verteidigungsgüter erheblich verkürzt werden. Das gesamte Potenzial, das die Innovation, einschließlich ukrainischer Lösungen, für die Verteidigung birgt, soll voll ausgeschöpft werden. Die Resilienz der Lieferketten für Verteidigungsgüter soll unter anderem durch die Verringerung kritischer Abhängigkeiten bei Rohstoffen und anderen kritischen Inputs sichergestellt werden.
Etappenziele:
1.Die beiden gesetzgebenden Organe nehmen das Programm für die europäische Verteidigungsindustrie an. Die Kommission legt den Europäischen Rüstungstechnologiefahrplan vor – November 2025
2.Die Kommission gründet Tech-Allianzen für Verteidigung, die Tech-Innovatoren mit Nutzern im Verteidigungsbereich in den Mitgliedstaaten vernetzen, um sie bei der Schließung von Lücken bei kritischen Fähigkeiten zu unterstützen – bis Ende 2025
3.Die Kommission erweitert im ersten Halbjahr 2026 in enger Zusammenarbeit mit den Führungsnationen der Fähigkeitenkoalitionen den strategischen Dialog mit der Industrie und veranstaltet bis Mitte 2026 das erste jährliche Gipfeltreffen der Verteidigungsindustrie
4.Die Kommission legt einen Überblick über die Aufstockung der industriellen Kapazitäten vor, der erforderlich ist, um einen zuverlässigen Nachschub bei den vereinbarten Fähigkeitenbereichen zu gewährleisten – beginnend vor Mitte 2026
5.Analyse der Risiken aufgrund von strategischen Abhängigkeiten und Engpässen bei kritischen Rohstoffen und Aktionsplan mit Risikominderungsmaßnahmen betreffend die internationalen Lieferketten der europäischen Verteidigungsindustrie – zweites Halbjahr 2026
6.Bis 2026 Umschulung von 200 000 Arbeitskräften für den Wechsel in die Verteidigungsindustrie
7.Der Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (Fenster „Verteidigung“) und das Rahmenprogramm „Horizont Europa“ werden als Teil des nächsten MFR angenommen und werden scharf gestellt – bis Ende 2027.
Indikatoren:
Es wird vorgeschlagen, im Jahresbericht über die Verteidigungsbereitschaft folgende Indikatoren zu verwenden: Anteil der Verteidigungsindustrie der EU-27 am BIP der EU, Anteil der Beschäftigten in der Verteidigungsindustrie der EU-27, einschließlich der jedes Jahr neu geschaffenen Arbeitsplätze, Anteil neuer oder erweiterter verteidigungsrelevanter Produktionsanlagen, Durchführung der EU-Programme zur Unterstützung von Innovationen im Verteidigungsbereich, Anzahl der in der EU eingetragenen verteidigungsbezogenen Patente, Anzahl der neu gegründeten Start-ups und Anzahl der Einhörner in der Verteidigungsbranche.
6 – Ukraine als Dreh- und Angelpunkt von Europas Streben nach Bereitschaft
Aus der Ukraine ein „stählernes Stachelschwein“ (also unverdaulich für jeden Angreifer) zu machen, ist für die Sicherheit Europas ebenso wichtig wie für die Sicherheit der Ukraine. Europas Streben nach Verteidigungsbereitschaft sollte die Ukraine weiter stärken und gewährleisten, dass Europa von der Erfahrung der Ukraine auf dem Schlachtfeld, ihrem innovativen Einfallsreichtum, ihrer wirksamen zivilen und militärischen Zusammenarbeit und ihren aufgestockten Industriekapazitäten profitiert.
Die Mitgliedstaaten und die EU werden zu einem Rahmen mit langfristigen Sicherheitsgarantien für die Ukraine beitragen, der auf Folgendem aufbaut: dauerhaften rechtlichen Vereinbarungen, planbarer, auf mehrere Jahre angelegter Versorgung mit Geldern und Militärgütern, Integration der Verteidigungsindustrie in die EDTIB, klaren Konsultationsmechanismen und einer Verknüpfung mit dem EU-Beitritt der Ukraine und ihrem Wiederaufbau nach Beendigung des Kriegs.
Im Mittelpunkt stehen dabei anhaltende Bemühungen, die qualitative militärische Stärke der Ukraine (Qualitative Military Edge – QME) zu nutzen. Um die QME der Ukraine mittelfristig abzusichern, arbeitet die Kommission daran, ein Reparationsdarlehen aufzulegen, das aus den Guthaben der eingefrorenen russischen Vermögenswerte finanziert wird. Dies würde eine planbare mehrjährige Finanzierung für die Ukraine schaffen und sicherstellen, dass die Ukraine im Einklang mit ihren Erfordernissen auf dem Schlachtfeld unverzüglich Zugang zu einem stetigen Strom hochwertiger militärischer Ausrüstung erhält, die vor allem aus der europäischen und der ukrainischen Verteidigungsindustrie stammt, was Industriepartnerschaften mit europäischen Unternehmen zu Innovation und Expansion veranlassen würde. Auch eine durch EUMAM verbesserte und verstärkte Ausbildung sowie eine verbesserte Sammlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse werden wesentliche Faktoren für die QME der Ukraine sein.
Die von der Kommission angekündigte Drohnenallianz mit der Ukraine könnte über verschiedene Finanzierungsmechanismen gefördert werden, unter anderem durch die vorgezogene Bereitstellung von 2 Mrd. EUR aus den Darlehen für die Ukraine durch beschleunigte Nutzung außerordentlicher Einnahmen (ERA Loans), was zeigt, dass dies in der Praxis funktionieren kann. Die Drohnenallianz wird die Gründung von Joint Ventures zwischen ukrainischen und europäischen Unternehmen außerhalb der Ukraine fördern und dabei die europäische Technologie mit dem Wissen und der Erfahrung der Ukraine koppeln. Die Ukraine wird auch vollständig an der Umsetzung der EU-Finanzierungsinstrumente wie SAFE und EDIP bzw. dem Unterstützungsinstrument für die Ukraine beteiligt sein, sodass die Ausrüstung für die Ukraine, mit der Ukraine und möglichst bei der Industrie der Ukraine beschafft wird. Je nach Fortschritt könnte Anfang 2026 eine etwaige ergänzende Initiative mit Schwerpunkt auf der Ukraine erwogen werden, um Anreize für weitere Kooperationen zu schaffen.
Ziele:
Es wird vorgeschlagen, sicherzustellen, dass die Ukraine sich verteidigen und Russland von jeglicher künftigen Aggression abschrecken kann. Die ukrainische Verteidigungsindustrie soll vollständig in die europäische Verteidigungsindustrie integriert werden, um neue Maßstäbe für die Produktion der Ukraine zu erschließen und das volle Potenzial ukrainischer Innovationserfolge für die europäische Verteidigung nutzbar zu machen.
Etappenziele:
1.Annahme des Unterstützungsinstruments für die Ukraine im Rahmen des EDIP und des „Reparationsdarlehens“ mit einer jährlichen Auszahlung an die Ukraine zur Unterstützung ihrer QME – bis Ende 2025
2.Umsetzung der Initiative der Hohen Vertreterin betreffend 2 Millionen Schuss Artilleriemunition – bis Ende 2025
3.Einbeziehung der Ukraine in die einschlägigen Fähigkeitenkoalitionen und Start der Drohnenallianz EU – Ukraine – bis zum 1. Quartal 2026
4.Angesichts des Umfangs der Beiträge von SAFE zur Verteidigung der Ukraine werden etwaige zusätzliche Anreize für eine Unterstützung der Ukraine durch die Mitgliedstaaten geprüft – bis zum 1. Quartal 2026
5.Vorschläge für weitere Maßnahmen, um Anreize für eine rasche militärische Unterstützung der Ukraine durch die Mitgliedstaaten zu schaffen – bis zum 1. Quartal 2026
6.Einführung von Brave Tech EU samt einer Finanzierung der Erprobung neuer technologischer Lösungen für die gemeinsam mit der Ukraine ermittelten Herausforderungen auf dem Schlachtfeld – bis Ende 2026
7.Fortsetzung von EUMAM und Unterstützung der Koalition der Willigen, wenn die Bedingungen dies zulassen
Indikatoren:
Es wird vorgeschlagen, die Fortschritte in den Jahresberichten über die Verteidigungsbereitschaft zu verfolgen, indem das Gesamtvolumen der militärischen Unterstützung der EU für die Ukraine (in EUR), die Gesamtzahl der von EUMAM ausgebildeten Soldaten, die Menge der gelieferten großkalibrigen Munition und der Anteil der SAFE-Darlehen, an denen die Ukraine beteiligt ist, überwacht werden. Die gesamten Direktinvestitionen (in EUR) der EU-27 in die technologische und industrielle Basis der Ukraine (UADTIB) und die Anzahl der europäisch-ukrainischen Joint Ventures im Verteidigungsbereich werden ebenfalls betrachtet, um die Integration der ukrainischen Verteidigungsindustrie in die Verteidigungsindustrie der EU zu verfolgen.
7 – Horizontale Erfolgsfaktoren
Aufbau eines echten EU-weiten Markts für Verteidigungsgüter
Ein gut funktionierender und vereinfachter EU-Markt für Verteidigungsgüter ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, eine Produktion im großen Maßstab zu verwirklichen, Skaleneffekte zu erreichen und Innovationen im Verteidigungsbereich zu erhalten. Dazu bedarf es effizienter, einheitlicher und fairer Vorschriften für die Beschaffung von Verteidigungsgütern, eines zuverlässigen Systems für die Verbringung innerhalb der EU, einer stabilen Regelung für die Versorgungssicherheit sowie einer breiten Einführung anerkannter Normen und der gegenseitigen Anerkennung von Bescheinigungen.
Die Änderung der Richtlinie über die Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit sollte den Mitgliedstaaten flexible Vergabeverfahren an die Hand geben, die an ihren Beschaffungsbedarf angepasst sind, vor allem wenn es um die Durchführung gemeinsamer Beschaffungen geht. Größere Transparenz und Offenheit sollten es der EU-Verteidigungsindustrie ermöglichen, innovative Produkte und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen bereitzustellen, während mehr Planbarkeit der Industrie bei der Entwicklung zusätzlicher Produktionskapazitäten helfen dürfte. Die Schaffung eines Binnenmarkts für Verteidigungsgüter erfordert ein stärkeres Vertrauen in grenzüberschreitende Lieferketten innerhalb der EU. Das Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft enthält Vorschläge zur Lösung dieser Probleme. Die beiden gesetzgebenden Organe sollten es spätestens Ende 2025 annehmen. Ebenso dürfte die sogenannte Mini-Omnibus-Verordnung im Verteidigungsbereich spätestens im Dezember 2025 angenommen werden, sodass noch vor dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) stärkere Anreize für Investitionen in die Verteidigungsindustrie entstehen.
Ziel:
Es wird vorgeschlagen, bis 2030 einen echten EU-weiten Markt für Verteidigungsgüter mit vereinfachten und vereinheitlichten Vorschriften zu schaffen.
Etappenziele:
1.Abschluss der Annahme der Omnibus-Pakets zur Verteidigungsbereitschaft und der Mini-Omnibus-Verordnung – bis Ende 2025
2.Abschluss weiterer legislativer Maßnahmen für den Binnenmarkt, insbesondere der Evaluierung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge und die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern – bis Ende 2026
Schaffung eines EU-weiten Raums der militärischen Mobilität
Die militärische Mobilität ist ein ganz entscheidender Faktor für die Sicherstellung der europäischen Sicherheit und Verteidigung, aber auch für die Unterstützung der Ukraine durch die EU. Es ist immer noch zu schwierig, Truppen und militärische Ausrüstung durch ganz Europa zu bewegen, wie die Übungen mit den Mitgliedstaaten zeigen. Im Jahr 2024 erfüllte nur die Hälfte der Mitgliedstaaten voll und ganz ihre Zusage von 5 Arbeitstagen. Die EU hat mehr als 500 „Hotspot“-Projekte mit einem Investitionsbedarf in Höhe von rund 100 Mrd. EUR ermittelt. Diese Projekte sollten vorrangig angegangen werden, um die wichtigsten Lücken und Engpässe entlang der vier prioritären Korridore für die militärische Mobilität zu beseitigen. Die Ostflanke ist besonders exponiert, weil durchgehende und interoperable transeuropäische Verkehrsnetze fehlen. Um Fortschritte voranzubringen, wird im November ein ambitioniertes Paket zur militärischen Mobilität vorgelegt werden, das Vorschläge zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens zur Erleichterung der Beförderung von Ausrüstung, Gütern und Personen für militärische Zwecke oder für den Katastrophenschutz durch ganz Europa sowie gezielte Änderungen der bestehenden EU-Rechtsvorschriften enthält, damit die Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck den Erfordernissen der militärischen Mobilität besser gerecht werden.
Ziele:
Es wird vorgeschlagen, bis Ende 2027 in enger Abstimmung mit der NATO einen EU-weiten Raum der militärischen Mobilität mit einheitlichen Vorschriften und Verfahren und einem Netz von Landkorridoren, Flughäfen, Seehäfen und Unterstützungselementen zu schaffen, der den ungehinderten Transport von Truppen und militärischer Ausrüstung durch die gesamte Union gewährleistet und die Verfügbarkeit von zivil-militärischen Transportfähigkeiten verbessert.
Etappenziele:
1.Vorlage des Pakets zur militärischen Mobilität – vor Ende 2025
2.Ermittlung und Priorisierung konkreter Hotspot-Projekte für militärische Mobilität entlang der militärischen Mobilitätskorridore – bis zum 1. Quartal 2026
3.Beide Gesetzgeber nehmen Paket zur militärischen Mobilität an – vor Ende 2026
4.Annahme und Start der neuen Komponente „Militärische Mobilität“ im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ – bis Ende 2027
Indikatoren:
Es wird vorgeschlagen, im Jahresbericht über die Verteidigungsbereitschaft über die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen Bericht zu erstatten, um sicherzustellen, dass die Ausstellung der Genehmigungen für die Verbringung von Truppen und Ausrüstung so rasch wie möglich erfolgt (3 bis 5 Arbeitstage), sowie über die Anzahl der mit EU-Mitteln geförderten Hotspot-Projekte, den Prozentsatz der abgerufenen Mittel der CEF-Komponente für militärische Mobilität und die Anzahl der von der EIB-Gruppe geförderten Projekte im Bereich der militärischen Mobilität.
Sicherstellung von angemessenen Finanzmitteln und Investitionen
Im Rahmen des derzeitigen MFR haben die EU-Instrumente zur Unterstützung der Verteidigungsindustrie ihren Mehrwert unter Beweis gestellt. Der Europäische Verteidigungsfonds ist nun der drittgrößte FuE-Investor der EU im Verteidigungsbereich, und ASAP und EDIRPA tragen mit begrenzten Beträgen zur Behebung kritischer Defizite bei und haben zusätzliche Investitionen von Industrie und Mitgliedstaaten in Höhe von mehr als 12 Mrd. EUR mobilisiert. Wenn EDIP einmal in Kraft ist, wird es neue spezifische Instrumente für die Bereitstellung zusätzlicher Fähigkeiten bieten, darunter Leuchtturmprojekte wie die europäischen Verteidigungsvorhaben von gemeinsamem Interesse oder die Strukturen für europäische Rüstungsprogramme (SEAP).
Die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel hat bisher 16 Mitgliedstaaten zusätzlichen haushaltspolitischen Spielraum dafür verschafft, ihre Verteidigungsausgaben weiter aufzustocken. Das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) wurde von 19 Mitgliedstaaten in vollem Umfang in Anspruch genommen, sodass dessen Mittelausstattung in Höhe von 150 Mrd. EUR komplett ausgeschöpft wurde. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten und Regionen nach der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Instrumente Kohäsionsmittel in verteidigungsbezogene Investitionen, einschließlich der militärischen Mobilität, umlenken; dabei profitieren sie von größerer Flexibilität und höheren Vor- und Kofinanzierungssätzen und an die Ukraine angrenzende EU-Regionen erhalten zudem ebenso eine gezielte Unterstützung wie jene, die an Russland und Belarus angrenzen.
Für den nächsten MFR hat die Kommission vorgeschlagen, die Mittel für Verteidigung und Weltraum erheblich aufzustocken. Im Rahmen des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit werden Verteidigung und Weltraum ein mit 131 Mrd. EUR dotiertes eigenes Förderfenster erhalten, aus dem die langfristigen Bemühungen der Mitgliedstaaten um Verteidigungsbereitschaft unterstützt werden. Innerhalb des Rahmenprogramms „Horizont Europa“ wären Maßnahmen mit doppeltem Verwendungszweck mit 175 Mrd. EUR förderfähig, und der Europäische Innovationsrat könnte Innovationen in kritische Technologien mit Schwerpunkt auf Verteidigungsanwendungen fördern. Darüber hinaus werden die Mittel für militärische Mobilität von 1,76 Mrd. EUR (bereits vorzeitig bereitgestellt und noch vor Anfang 2024 vollständig zugewiesen) auf 17,65 Mrd. EUR aufgestockt.
Ebenso wichtig ist der Zustrom privaten Kapitals in die Verteidigung. Fortschritte auf dem Weg zu einer Europäischen Spar- und Investitionsunion werden dazu beitragen, langfristig angelegtes Privatkapital in Verteidigungsinvestitionen, Innovation und Infrastruktur zu lenken. Die EIB-Gruppe hat kürzlich ihre Finanzierung von Projekten im Bereich Verteidigung, einschließlich Infrastruktur, erheblich ausgeweitet, um die europäische Verteidigungsindustrie weiter zu unterstützen und einen Beitrag zur Finanzierung der Verteidigungsfähigkeit und der technologischen Prioritäten der EU zu leisten. Dies wird ein starkes Signal an die Märkte senden.
Ziele:
Es wird vorgeschlagen, Anreize für eine massive Ausweitung der privaten und öffentlichen Investitionen in die Verteidigung zu geben und maximale Effizienz und Wirkung der von EU-finanzierten Förderung zu erzielen.
Etappenziele:
1.Auflage eines Eigenkapital-Dachfonds in Höhe von bis zu 1 Mrd. EUR gemeinsam mit EIB/EIF zur Unterstützung des raschen Wachstums verteidigungsbezogener Scale-ups und Projekte – bis zum 1. Quartal 2026
2.Neue MFR-Instrumente bis Ende 2027 angenommen und einsatzbereit
3.SAFE zu mindestens 50 % abgerufen bis zum 3. Quartal 2028
Indikatoren:
Der Jahresbericht über die Verteidigungsbereitschaft könnte spezifische Indikatoren für die Quote der öffentlich-privaten Investitionen in Verteidigung und für die jährliche Entwicklung der Förderung von Sicherheit und Verteidigung durch die EIB-Gruppe enthalten.
8 – Weitere Schritte: der Weg bis 2030
Europa muss dringend tätig werden, um eine wachsende Bedrohung abzuwehren. Die Mitgliedstaaten haben das Tempo beschleunigt. Die Investitionen in die Verteidigung sind steil angestiegen. Die SAFE-Verordnung wurde in Rekordzeit angenommen, und die gesamte Mittelausstattung von 150 Mrd. EUR wurde bereits vollständig abgerufen. Das Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft ist vorgelegt worden. Die Räder drehen sich jetzt schneller. Wenn Europa weiß, dass dringendes Handeln nötig ist, liefert es Ergebnisse.
Der Aufbau einer glaubwürdigen EU-Verteidigungsbereitschaft innerhalb von fünf Jahren ist nach allen Maßstäben ein ehrgeiziges Unterfangen. Wenn wir uns jedoch über die Ziele klar werden, unsere Zielvorgaben mit den erforderlichen Ressourcen zur Deckung bringen, abgestimmt handeln und nach einem genauen Zeitplan arbeiten, ist dies machbar.
Europas erfolgreichste Projekte wie der Binnenmarkt oder der Euro wurden auf diese Weise verwirklicht; dazu bedurfte es eines mehrjährigen, mehrstufigen Programms und einer anhaltenden politischen Steuerung, um den Prozess in Gang zu halten. Die Fortschritte in der europäischen Verteidigungspolitik müssen der gleichen Logik entspringen.
In diesem Fahrplan werden klare Ziele für 2030 festgelegt, Bereiche ermittelt, in denen rasches und nachhaltiges Handeln erforderlich ist, und konkrete gemeinsame Etappenziele festgelegt.
Um die Dynamik aufrechtzuerhalten, muss der Europäische Rat regelmäßig die politische Richtung vorgeben, jährlich die Fortschritte verfolgen und prioritäre Maßnahmen empfehlen.
Europa muss sich schon heute auf Projekte, Investitionen und Verträge einigen, damit es bis 2030 verteidigungsbereit sein kann.
Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin ersuchen den Europäischen Rat, die in diesem Fahrplan enthaltenen zentralen Vorschläge zu billigen und die politische Richtung für Fortschritte auf dem Weg zur Verteidigungsbereitschaft bis 2030 gemäß den vorgeschlagenen Etappenzielen vorzugeben.