Drillmaschine Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Drillmaschine für das Direktsaat- und/oder Mulchsaatverfahren gemäß des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
Eine derartige Drillmaschine ist beispielsweise in der deutschen Offenlegungsschrift 42 31 136 beschrieben. Bei dieser Drillmaschine sind vor den Meißelsäscharen frei drehbare, als Scheibenseche ausgebildete Scheiben angeordnet, die dass sich auf der Bodenoberfläche befindliche Material durchschneiden, damit es zu keinen Verstopfungen zwischen den Säscharen kommt. Eine Bodenbearbeitung im eigentlichen Sinne führen diese Scheibenseche nicht durch.
Insbesondere in Trockengebieten wird die Direktsaat mit chemischer Unkrautbekämpfung durchgeführt. Dies bedeutet, dass vor dem Einsatz einer Direktmaschine mittels Feldspritzen chemische Unkrautbekämpfungsmittel ausgebracht werden, um das Unkraut zum Absterben zu bringen. Die chemischen Unkrautbekämpfungsmittel sind sehr teuer, so dass insbesondere in den Gebieten, wo nur geringe Ernteerträge zu erwarten sind, dieses Verfahren nicht wirtschaftlich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Drillmaschine und ein Verfahren für die Direktsaat oder Mulchsaat zu schaffen, bei welchem eine Unkrautbekämpfung stattfindet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Scheiben in zumindest zwei Querreihen angeordnet sind, dass die Scheiben in aufrechter Ebene bewegbar am Rahmen angeordnet und zur Vertikalen geneigt sowie zu einer in Fahrtrichtung verlaufenden Geraden schräg angestellt sind.
Mittels dieser als eine Art Scheibenegge wirkenden Bodenbearbeitungselemente kann eine sehr flache Bodenbearbeitung durchgeführt werden.
Mittels der Scheibenegge wird eine mechanische Unkrautbekämpfung erreicht. Des weiteren ist es möglich, vor dem Arbeitsgang Bodenbearbeitung mit der Scheibenegge durch einen vorgeschalteten Arbeitsgang mittels eines Düngerstreuers auf der Bodenoberfläche in Breitverteilung Dünger zu verteilen. Dieser Dünger wird dann durch die Scheibenegge in die oberste Bodenschicht, eingemischt . Hierdurch ist es möglich, die mit dem Sävorgang auszubringende Düngermenge soweit zu reduzieren, dass keine Verbrennungsgefahr des Saatgutes durch den Dünger besteht, so dass gemeinsam Saatgut und Dünger durch die Säschare in den Boden eingebracht werden können.
Damit mit dem Meißelsäscharen das Saatgut in optimaler Weise im Boden abgelegt werden kann, werden die Scheiben bezüglich der Scheibensäschare so eingestellt, dass sie gleich oder weniger tief in den Boden als die Säschare eindringen, so dass das Saatgut auf einer festen Bodenschicht, die Anschluss zur wasserführenden Schicht hat, abgelegt werden kann.
Um die Scheiben auf die vorgesehene Arbeitstiefe einsetzen zu können, ist vorgesehen, dass hinter den Scheiben eine Stützwalze oder Stützräder angeordnet ist, dass die Scheiben an einem Tragrahmen angeordnet sind, dass der Tragrahmen gegenüber dem Rahmen höhenbeweglich angelenkt ist, dass die Stützwalze oder Stützräder an dem Tragrahmen höhenverstellbar zur Einstellung der Eingriffstiefe der Scheiben in den Boden angeordnet ist.
Eine vorteilhafte Einstellung der Stützwalze wird dadurch erreicht, dass zwischen der Stützwalze oder Stützräder und dem Tragrahmen Einstellmittel angeordnet sind.
Nach einem Verfahren zum Einsatz einer Drillmaschine ist vorgesehen, dass die Scheiben über die Stützwalze oder Stützräder in einer derartigen Arbeitstiefe eingestellt und geführt werden, dass die Säschare tiefer als die Scheiben im Boden eindringen.
Hierbei werden die Scheiben über die Stützwalzen, in, einer derartigen Arbeitstiefe eingestellt und geführt, dass die Scheiben gleich oder weniger tief in den Boden als die Säschare eindringen.
Die Drillmaschine für das Direkt- oder Mulchsaatverfahren lässt sich nach einem Verfahren gemäß des Anspruches 6 einsetzen. Hierbei kann eine kombinierte Bodenbearbeitung unserer Drillmaschine vorgesehen sein, bei der die beiden Arbeitsgänge gleichzeitig durchgeführt werden.
Es ist jedoch auch möglich, dass die Arbeitsgänge in zwei verschiedene nacheinander folgenden Arbeitsgängen durchgeführt werden.
Des weiteren ist es durch das erfindungsgemäße Verfahren möglich, dass einem von der Bodenbearbeitung vorgeschalteten Arbeitsgang mittels eines Düngerstreuers Dünger auf der Bodenoberfläche in Breitverteilung verteilt wird, dass der Dünger in dem Arbeitsgang Bodenbearbeitung in die obere Bodenschicht eingemischt wird. Infolge dieser Maßnahmen kann die Düngergabe aufgeteilt werden, so dass dann nur noch eine geringe Düngergabe bei dem Sävorgang in den Boden mit den Saatgut eingebracht werden kann. Die Düngergabe kann dann
soweit für die Einbringung über die Säschare reduziert werden, dass Saatgut und Dünger gemeinsam eingebracht werden könne, da die Düngerkonzentration unter der sog. Verbrennungsmarke abgesenkt ist. Dies bedeutet, dass der Dünger das Saatgut nicht verbrennt, so dass Saatgut und Dünger gemeinsam durch die Säschare im Boden ablegbar ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der Beispielsbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Hierbei zeigen
Fig. 1 die Drillmaschine mit den Bodenbearbeitungsgeräten und den Säscharen um das Verfahren in einem Arbeitsgang durchzuführen,
Fig. 2 das Bodenbearbeitungsgerät in Seitenansicht und in Prinzipdarstellung.
Fig. 3 die Drillmaschine in Seitenansicht und in Prinzipdarstellung .
Die Drillmaschine gemäß Fig. 1 weist den langgestreckten Tragrahmen 1 auf, der sich über Laufräder 2 auf dem Boden 3 abstützt. Der Tragrahmen 1 weist auf seiner Vorderseite die Zug- und Kupplungseinrichtung 4 zum Ankuppeln an den Kraftheber eines nicht dargestellten Ackerschleppers auf. An der Kupplungseinrichtung 4 sind die höhenverstellbaren Abstellstützen 4' angeordnet. An der Rückseite des Tragrahmens 1 ist die mittels der Hydraulikelemente 5' hydraulisch anhebbar und absenkbare Kuppeleinrichtung zum Ankuppeln von Arbeitswerkzeugen, beispielsweise eines angetriebenen Rotorstriegels 6, angeordnet. Vor den Laufrädern 2 sind an den Tragelementen 7 die als Meißelsäschare 8 ausgebildeten Säschare am Tragrahmen 1
angeordnet. Der Vorratsbehälter 9 befindet sich oberhalb der Laufräder 2. Über die pneumatische Förder- und Dosiereinrichtung 10 wird das sich im Vorratsbehälter 9 befindliche Saatgut den Säscharen 8 über den Verteilerkopf 11 und den Saatleitungen 12 zugeführt. Hinter jedem Säschar 8 ist ein das Säschar 8 in der Tiefe führende
Tiefenführungsrolle 13 angeordnet. Vor den Meißelsäscharen 8 ist an dem Tragrahmen 1 das Bodenbearbeitungsgerät 14 angeordnet. Dieses Bodenbearbeitungsgerät 14 weist die in zwei Querreihen hintereinander und beabstandet zueinander angeordneten frei drehbaren Schreiben 15 in Form einer
Scheibenegge auf. Die Scheiben 15 sind zur Vertikalen und zur in Fahrtrichtung 16 verlaufenden Geraden geneigt angeordnet. Hinter den Scheiben und vor den Meißelsäscharen 8 ist die Stützwalze 17, die gegenüber dem Traggerüst 18 für die Scheiben 15 höhenverstellbar angeordnet ist. Das Traggerüst 18 ist mittels der Lenker 19 höhenbeweglich gegenüber dem Tragrahmen 1 angeordnet. Die Scheiben 15 sind über die Halter 20 mittels Gummipuffer aufweisenden Drehgelenken 21, an den Querträgern 22, die am Traggerüst 18 befestigt sind, federnd beweglich angeordnet.
Über die Stützwalze 17 werden die Scheiben 15 in ihrer Eindringtiefe in den Boden 3 geführt. An Stelle einer Stützwalze 17 können auch Stützräder zur Tiefenführung der Scheiben 15 vorgesehen sein.
Die als Lochreihe 23 ausgebildeten Einstellmittel zur Tiefeneinstellung der Eindringtiefe der Scheiben 15 in den Boden 3 lässt sich die Arbeitstiefe bezüglich der Eindringtiefe der Meißelschare 8 in dem Boden 3 einstellen. Hierbei werden die Scheiben 15 über die Stützwalze 17 in einer derartigen Arbeitstiefe eingestellt und geführt, dass die Scheiben 15 gleich oder weniger Tief in den Boden 3 als
die Säschare 15 eindringen. Die Scheiben werden über die Stützwalze 27 in einer derartigen Arbeitstiefe eingestellt und geführt, dass die Säschare 8 weniger tief als die Scheiben 17 in den Boden 3 eindringen.
Diese Sämaschine lässt sich zu einem Verfahren zum Einbringen von Saatgut in den Boden 3 und zur Vorbereitung des Bodens 3 einsetzen. In einem ersten Arbeitsgang erfolgt mittels des die Scheiben 15 aufweisenden Bodenbearbeitungsgerätes 14 eine flache Bodenbearbeitung. Die zum Einsatz kommenden Scheiben 1 sind in aufrechter Ebene bewegbar .an einem Traggerüst 18 angeordnet und zur Vertikalen geneigt und sowie zur in Fahrtrichtung 16 verlaufenden Geraden schräg angestellt. Die Scheiben 15 werden in ihrer Arbeitstiefe über eine hinter den Scheiben an dem Traggerüst höhenverstellbar angeordneten Stützwalze 17 oder Stützrädern in der Tiefe geführt und zwar in einer derartigen Arbeitstiefe, dass die Scheiben 15 gleich oder weniger tief in den Boden 3 als die Säschare 8 einer anschließend zum Einsatz kommenden Drillmaschine in den Boden 8 eindringen. In dem folgenden Arbeitsgang werden mittels einer Drillmaschine, die Meißelsäschare 8 aufweist, das Saatgut und/oder der Dünger in den Boden 3 eingebracht. Hierbei sind die Säschare 8 in einer derartigen Arbeitstiefe einstellt, die gleich oder größer als die Eindringtiefe der im vorherigen Arbeitsgang zum Einsatz kommenden Scheiben 15 des Bodenbearbeitungsgerätes 14 ist. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 werden die beiden Arbeitsgänge mit einer kombinierten Bodenbearbeitungs- und Drillmaschine gleichzeitig durchgeführt.
Es kann ein vorgeschalteter Arbeitsgang zur Ausbringung des Düngers auf der unbearbeiteten Bodenoberfläche vorgesehen sein, in diesem Falle wird mittels eines Schleuderstreuers oder eines anders ausgebildeten Düngerstreuers der Dünger
breitflächig auf der Bodenoberfläche verteilt. Diese Düngergabe wird dann durch die Bodenbearbeitungselemente des Bodenbearbeitungsgerätes in die obere Bodenschicht eingemischt, hierdurch kann dann die mit dem Sävorgang auszubringende Menge soweit reduziert werden, dass das Mischungsverhältnis Saatgut zu Dünger unter die sog. Verbrennungsmarkte, d.h. unterhalb einer Konzentration abgesenkt wird, wo keine Gefahr mehr besteht, dass das Saatgut durch den Dünger verbrannt wird. Dann kann in dem Sävorgang über die Säschare der Dünger gemeinsam mit dem Saatgut in der Säfurche abgelegt werden.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 werden die Arbeitsgänge in zwei nacheinander folgenden Arbeitsgängen durchgeführt.
Für den ersten Arbeitsgang kommt das in Fig. 2 dargestellte Bodenbearbeitungsgerät 24 zum Einsatz. Das
Bodenbearbeitungsgerät 24 weist den Tragrahmen 25 auf, der auf seiner Vorderweise einen Dreipunktrahmen 26 zum Ankuppeln an einem Dreipunktkraftheber eines Ackerschleppers aufweist. An dem Tragrahmen 25 ist ein Traggerüst 18 mit dem Querträgern 22 befestigt, an dem über eine
Gummipufferlagerung 21 mittels der Halterung 20 die Scheiben 15 abwechselnd schräg gestellt angeordnet sind. Die Scheiben 15 sind zur Vertikalen und zur in Fahrtrichtung 16 verlaufenden Geraden schräg angestellt. Hinter den Scheiben 15 ist an dem Traggerüst 18 die höhenverstellbare Stützwalze 17 angeordnet, mittels welcher die Eindringtiefe der Scheiben 15 in den Boden 3 eingestellt werden kann. Die Einstelltiefe wird so eingestellt, dass die Eindringtiefe der Scheiben 15 in den Boden 3 geringer ist als die Eindringtiefe der im nachfolgenden Arbeitsgang zum Einsatz kommenden Meißelschare 8 einer Drillmaschine gemäß Fig. 3.
Die Drillmaschine gemäß Fig. 3 weist den langgestreckten Tragrahmen 1 auf, der sich über Laufräder 2 auf dem Boden 3 abstützt. Der Tragrahmen 1 weist auf seiner Vorderseite die Zug- und Kupplungseinrichtung 4 zum Ankuppeln an den Kraftheber eines nicht dargestellten Ackerschleppers auf. An der Kupplungseinrichtung 4 sind die höhenverstellbaren Abstellstützen 4' angeordnet. An der Rückseite des Tragrahmens 1 ist die mittels der Hydraulikelemente 5' hydraulisch anhebbar und absenkbare Kuppeleinrichtung zum Ankuppeln von Arbeitswerkzeugen, beispielsweise eines angetriebenen Rotorstriegels 6, angeordnet. Vor den Laufrädern 2 sind an den Tragelementen 7 die als Meißelsäschare 8 ausgebildeten Säschare am Tragrahmen 1 angeordnet. Der Vorratsbehälter 9 befindet sich oberhalb der Laufräder 2. Über die pneumatische Förder- und Dosiereinrichtung 10 wird das sich im Vorratsbehälter 9 befindliche Saatgut den Säscharen 8 über den Verteilerkopf 11 und den Saatleitungen 12 zugeführt. Hinter jedem Säschar 8 ist ein das Säschar 8 in der Tiefe führende Tiefenführungsrolle 13 angeordnet.
Diese Sämaschine lässt sich zu einem Verfahren zum Einbringen von Saatgut in den Boden 3 und zur Vorbereitung des Bodens 3 einsetzen. In einem ersten Arbeitsgang erfolgt mittels des die Scheiben 15 aufweisenden Bodenbearbeitungsgerätes 24 gemäß Fig. 2 eine flache Bodenbearbeitung. Die zum Einsatz kommenden Scheiben 15 sind in aufrechter Ebene bewegbar an einem Traggerüst 18 angeordnet und zur Vertikalen geneigt und sowie zur in Fahrtrichtung 16 verlaufenden Geraden schräg angestellt. Die Scheiben 15 werden in ihrer Arbeitstiefe über eine hinter den Scheiben an dem Tragrahmen 25 höhenverstellbar angeordneten Stützwalze 17 oder Stützrädern in der Tiefe geführt und zwar in einer derartigen Arbeitstiefe, dass die Scheiben 15 gleich oder weniger tief
in den Boden 3 als die Säschare 8 einer anschließend zum Einsatz kommenden Drillmaschine gemäß Fig. 3 in den Boden 8 eindringen. In dem folgenden Arbeitsgang werden mittels einer Drillmaschine, die Meißelsäschare 8 aufweist, das Saatgut und/oder der Dünger in den Boden 3 eingebracht. Hierbei sind die Säschare 8 in einer derartigen Arbeitstiefe einstellt, die gleich oder größer als die Eindringtiefe der im vorherigen Arbeitsgang zum Einsatz kommenden Scheiben 15 des Bodenbearbeitungsgerätes 14 ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird in der Weise durchgeführt, dass zunächst der Boden 3 mit dem Bodenbearbeitungsgerät 24 gemäß Fig. 2 bearbeitet wird. Im darauf folgenden Arbeitsgang wird mittels der Drillmaschine gemäß Fig. 3 das Saatgut in den Boden 3 eingebracht.
Es kann ein vorgeschalteter Arbeitsgang zur Ausbringung des Düngers auf der unbearbeiteten Bodenoberfläche vorgesehen sein, in diesem Falle wird mittels eines Schleuderstreuers oder eines anders ausgebildeten Düngerstreuers der Dünger breitflächig auf der Bodenoberfläche verteilt. Diese Düngergabe wird dann durch die Bodenbearbeitungselemente des Bodenbearbeitungsgerätes in die obere Bodenschicht eingemischt, hierdurch kann dann die mit dem Sävorgang auszubringende Menge soweit reduziert werden, dass das Mischungsverhältnis Saatgut zu Dünger unter die sog. Verbrennungsmarkte, d.h. unterhalb einer Konzentration abgesenkt wird, wo keine Gefahr mehr besteht, dass das Saatgut durch den Dünger verbrannt wird. Dann kann in dem Sävorgang über die Säschare der Dünger gemeinsam mit dem Saatgut in der Säfurche abgelegt werden.