Verfahren zur Reinigung und gegebenenfalls .Analyse von Nukleinsäuren aus biologischen Proben
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reinigung und gegebenenfalls Analyse von Nukleinsäuren aus biologischen Proben.
Die Reinigung von Nukleinsäuren spielt eine zentrale Rolle in der Molekularbiologie. Vor allem die DNA dient als Ausgangsmaterial für genetische Analysen in der labordiagnostischen Forschung und im routinemäßigen Einsatz.
Die Isolierung von Nukleinsäuren wie DNA und RNA aus biologischen Proben, insbesondere aus Proben des menschlichen Körpers, wie zum Beispiel Blut, Körpersekreten, Gewebeproben, Urin, Stuhl u. dergl . , zum nachfolgenden Einsatz in genetischen Analysen kommt eine besondere Bedeutung zu, insbesondere im Hinblick auf ein Screening in der Tumordiagnostik sowie zur Diagnose infektiöser Agentien wie Viren oder Bakterien.
So ist zum Beispiel die Analyse der DNA, die aus abgeschilferten Darmepithelzellen von Stuhlproben stammt, von besonderem Interesse zur Diagnostik kolorektaler Tumoren. Von großem Interesse ist auch eine Isolierung der Nukleinsäure aus dem Vollblut, um die isolierte Nukleinsäure einer genetischen .Analyse zugänglich zu machen.
Insbesondere soll die dabei anfallende DNA in hoher Reinheit vorliegen und direkt den erforderlichen Folgereaktionen unterworfen werden können.
Eine Nukleinsäure-Diagnostik unter Einsatz von DNA- aAinplifikationsansätzen, insbesondere der Polymerase- Kettenreaktion (Polymerase Chain Reaction, im Folgenden mit PCR abgekürzt) (s. Ξaiki, R.r Gelfand, D. H., Stoffel, S., Scharf, S.J., Higuchi, R., Hörn, G.T., Mullis, K.B., Erlich, H.A. (1988), Science 239: 487-491), eröffnet vielfältige Ansätze zu einer spezifischen und zugleich sensitiven DNA-Diagnostik, z.B. von Tumoren im Frühstadium, die nicht belastend und für ein Screening gut geeignet sind. Aufgrund der häufig geringen DNA- Menge, die aus einer definierten biologischen Probe, wie beispielsweise bei Stuhlproben, isoliert werden kann, scheinen DNA-Amplifikationsansätze wie die PCR-Technik eine geeignete Methode zur Vervielfältigung der interessierenden DNA zu sein.
Hauptschwierigkeiten stellen jedoch Inhibitoren dar, die bei der Anwendung gängiger Extraktionsmethoden gemeinsam mit der Nukleinsäure der biologischen Probe isoliert werden, und die die in den Nukleinsäure-Amplifikationsansätzen einzusetzenden Enzyme inhibieren. So hat sich herausgestellt, daß die für die PCR erforderliche DNA-Polymerase inhibiert wird. Insbesondere Stuhlproben und Vollblut sind kritische biologische Ausgangsproben, da sie mit relativ großen Mengen an Inhibitoren behaftet sind. Die durch die Reinigung und Isolierung anfallende Nukleinsäure (DNA, RNA) soll in hoher Reinheit vorliegen und direkt den erforderlichen Folgereaktionen unterworfen werden können. Die Inhibitoren müssen daher effizient und selektiv abgetrennt werden. Üblicherweise wird die DNA aus Zellen isoliert. Dabei werden Zellen beispielsweise unter stark denaturierenden und gegebenenfalls reduzierenden Bedingungen aufgeschlossen. Weit verbreitet ist der Aufschluß der Zellen mit denaturierenden Substanzen, z. B. Detergenzien, und die Verwendung von
bestimmten Enzymen zum .Abbau von Proteinen und Nukleinsäuren. So wird beispielsweise Natriumdodecylsulfat (SDS) als denaturierendes Agens verwendet, Proteinase K zum Abbau von Proteinen und RNase A zur Degradation von Ribonukleinsäuren (RNA) . Zur vollständigen Denaturierung von Proteinen wird die DNA-haltige Lösung mit dem organischen Lösungsmittel Phenol extrahiert. Durch die anschließende Ethanolpräzipitation erfolgt die Konzentrierung der DNA und gleichzeitig die Entfernung verbleibender Phenolreste aus der deproteinierten, wässrigen Lösung. (Maniatis, T., Fritsch, E. F. and Sa brook, S. (1982), Molecular Cloning: A Laboratory Manual, Cold Spring Harbor University Press, Cold Spring Harbor) .
Die mit einem solchen Verfahren gewonnene DNA, z.B. aus abgeschilferten Darmepithelzellen von Stuhlproben, eignet sich nur begrenzt für den Einsatz in die sich anschließenden Folgereaktionen, insbesondere enzymatische Amplifikationsreaktionen, wie die PCR. So belegen jüngere Daten, daß sich nur in 103 Fällen von insgesamt 230 extrahierten Stuhlproben (Effizienz von 44,7%) die DNA mittels PCR amplifizieren läßt (Villa, E., Dugani, A., Rebecchi, A.M., Vignoli, A., Grottola, A. , Buttafoco, P., Losi, L., Perini, M., Trande, P., Merighi, A. , Lerose, R. and Manenti, F. (1996), Gastroenterology: 110:1346-1353) .
Deuter et al . veröffentlichten 1995 eine Methode zur Isolierung von DNA aus Stuhlproben, die das beschriebene Verfahren zeitlich verkürzt und vereinfacht (Deuter, R., Pietsch, R., Hertel, S. and Müller, 0. (1995), Nucl. Acids Res . , 23:3800- 3801) . Die sich im Stuhl befindlichen abgeschilferten
Darmepithelzellen werden lysiert und mit einem Adsorbens (Kartoffelmehl oder Kartoffelstärke oder Rinderserumalbumin) enthaltenden Puffer extrahiert. Zum Abbau von Proteinen, z.B. nukleinsäurespaltenden Enzymen, wird die DNA-haltige Lösung mit
der Proteinase K inkubiert. Die zeitliche Verkürzung dieses Verfahrens beruht darauf, daß die Phenolextraktion und anschließende Ethanolfällung durch die Verwendung von Zentrifugationssäulchen (QIAa p spin columns, QIAGEN GmbH) ersetzt werden. Während die DNA reversibel an eine
Silikamembran in der Säule bindet, werden störende Verbindungen durch die Verwendung eines geeigneten Waschpuffers infolge der Wirkung von Zentrifugalkräften durch die Membran gepresst und somit abgereinigt. Durch Zugabe eines geeigneten Puffers wird die gereinigte DNA infolge eines Zentrifugationsschrittes von der Säule eluiert. Da sich jedoch Flüssigkeiten nicht vollständig aus solchen Membranen entfernen lassen, hat man immer mit einem Verlust der DNA-Ausbeute zu rechnen. Die nach diesem Verfahren gewonnene DNA liegt nicht in ausreichend guter Qualität (A26o/A28o = 1, ) und Menge (2 μg
DNA/200 mg Stuhlprobe) vor. Folgereaktionen, insbesondere die PCR, erfordern eine hohe und reproduzierbare Ausbeute der DNA- Rohpräparate unter gleichzeitiger intensiver Abreinigung störender Inhibitoren. Die Amplifikation eines definierten Gens/Genabschnitts der nach der von Deuter et al. beschriebenen Methode präparierten DNA mittels einer einfachen PCR zeigt eine Effizienz von 16 %. Auch durch eine nachfolgende Phenolextraktion dieser DNA läßt sich die Amplifikationseffizienz nur von 16 auf 40 % erhöhen. Lediglich die Anwendung einer verschachtelten ("nested") PCR, die sich durch eine erhöhte Empfindlichkeit und Sensitivität, bei gleichzeitiger Ausdünnung potentieller Inhibitoren, auszeichnet (Newton, C.R. and Graham, A. (1994), PCR, Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg, Bundesrepublik Deutschland) , erzielt eine erhöhte Amplifikationsausbeute von 66 %.
Es ist wünschenswert, die DNA in ausreichender Menge und in reproduzierbar guter Qualität zu isolieren, so daß definierte Gene/Genabschnitte in einer einfachen, d.h. nicht verschachtelten, PCR vervielfältigt werden können. Die
Durchführung einer verschachtelten PCR zeigt sich für bestimmte Anwendungen (z. B. routinemäße Untersuchungen im diagnostischen Labor) nachteilig, da hier die Rate der falsch Positiven durch Produktkontaminationen erhöht ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht somit in der Bereitstellung eines verbesserten Verfahrens zur Reinigung bzw. Isolierung von Nukleinsäuren (DNA, RNA und dergl.) aus ungereinigten biologischen Proben wie Vollblut oder Stuhlproben; dabei soll die Nukleinsäure in ausreichender Menge und Reinheit vorliegen, so daß sie den erforderlichen Folgereaktionen unterworfen werden kann. Die Effizienz für .eine nachfolgende Nukleinsäure-Analysereaktion, insbesondere für Amplifikationsansätze wie die PCR, soll gesteigert werden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Reinigung, gegebenenfalls auch Analyse von Nukleinsäuren aus biologischen Proben, wobei das Verfahren den Schritt umfaßt, daß die Nukleinsäure-haltige Probe mit einem Anionenaustauscher- Kunstharz umgesetzt wird, welches eine Bindungsaffinität zu
Gallensäuren besitzt, wobei Inhibitoren für die gegebenenfalls anschließende Nukleinsäure-.Analysereaktion an das •Anionenaustauscherharz gebunden und abgetrennt werden.
Ein charakertistisches Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht in der Verwendung eines Gallensäure-bindenden Anionenaustauscher-Kunstharzes .
Die Bindungsaffinität des Anionenaustauscher-Kunstharzes gegenüber Gallensäuren, die vorzugsweise hoch ist, ist ein Maßfaktor dafür, daß die Inhibitoren für die gegebenenfalls anschließend durchzuführende Nukleinsäure-Analysenereaktion, beispielsweise in der PCR-Reaktion, effizient gebunden und somit abgetrennt werden, während Nukleinsäuren nicht oder
schwächer gebunden werden und somit leicht wiedergewonnen werden können.
Der Grund, weshalb ein .Anionenaustauscher-Kunstharz mit starker Affinität gegenüber Gallensäuren sehr effizient die Inhibitoren bindet und abtrennt, ist nicht klar. Es kann jedoch vermutet werden, daß - obgleich Gallensäuren selbst offenbar nicht die Inhibitoren von Nukleinsäure-Analysereaktionen darstellen - die Gallensäurestruktur mit der einerseits permanent negativen Carboxyl-Ladungsgruppe und dem andererseits relativ hydrophoben, in ß-Stellung methylierten Steroid-Struktur- bereich, welcher aber seinerseits üblicherweise durch hydrophile Hydroxylgruppen in α-Stellung derivatisiert ist, offensichtlich relativ gut die in den Inhibitoren vorliegende grobe Strukturverteilung widerspiegelt, so daß eine analog starke Affinität zu den Inhibitoren besteht.
Ein weiteres überraschendes Ergebnis der vorliegenden Erfindung ist die sehr gute Selektivität des Anionenaustauscher-Harzes, das die Affinität zu Gallensäuren besitzt, zur Bindung der Inhibitoren im Vergleich zur Bindung der Nukleinsäure, die in Gegenwart der Inhibitoren nicht oder schwächer gebunden werden. Gleichzeitig wird durch das erfindungsgemäße Verfahren die Nukleinsäure in hoher Reinheit zur Verfügung gestellt, typischerweise in einem über die Absorptionswerte bei 260 nm und 280 nm erhaltenen Verhältnis A26o/A2eo von über 1,5, insbesondere von über 1,7.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren wird eine ausreichende .Abreinigung von Inhibitoren für gegebenenfalls anschließende Nukleinsäure-Nachweisreaktionen unter gleichzeitigem Erhalt einer genügend hohen Nukleinsäure-Konzentration sichergestellt.
Die für das erfindungsgemäß eingesetzte Kunstharz charakteristische Bindungsaffinität gegenüber Gallensäuren,
wobei typische Gallensäuren wie Cholsäure in Betracht kommen, liegt geeigneterweise im Bereich einer gegenüber z.B. Cholsäure ermittelten durchschnittlichen Bindungskapazität von mindestens 0, 1 Äquivalente Cholsäure pro kg trockenem Kunstharz (eq/kg) . Vorzugsweise beträgt die durchschnittliche Bindungskapazität mindestens 0,5, weiter bevorzugt mindestens 1,0 und insbesondere mindestens 2,0 Äquivalente Cholsäure pro kg trockenem Kunstharz. Die Bindungskapazität gegenüber Gallensäuren kann ermittelt werden durch Umsetzen einer definierten Menge an trockenem Kunstharz (50 g) mit einer angemessen konzentrierten Gallensäurelösung (1 gew.-%tige wässrige Lösung von Cholsäure) bei geeigneten Bedingungen bzgl. pH-Wert und Ionenstärke (z.B. pH 6,3 bei 0,9 gew.%-iger NaCl-Konzentration) . Cholsäure läßt sich leicht quantifizieren (s. z.B. J.L.Irvin et al . in „J.Biol.Chem.", 153, 439 (1944)).
Die Gesamt-Chloridaustauschkapazität des erfindungsgemäß eingesetzten Kunstharzes, bestimmt mittels üblicher Titrationsmethode, beträgt vorzugsweise mehr als 4 eg/kg. Es ist aber zu berücksichtigen, daß die Gesamtzahl der aktiven, verfügbaren Anionenaustauschstellen nicht das eigentlich maßgebliche Kriterium zur wirksamen Bindung der Inhibitoren darstellt. Die in der Natur des Gallensäure-bindenden Kunstharzes zugrundeliegende Charakteristik spielt hier eine weitere spezifische Rolle.
Die Qualität der Bindung bzw. Abtrennung der Inhibitoren kann indirekt ermittelt werden durch die Bestimmung der Effizienz einer anschließenden Nukleinsäure-Analysereaktion. Eine Bindung bzw. Abtrennung der Inhibitoren ist dann erreicht, wenn in der anschließenden Nukleinsäure-Analysereaktion eine Steigerung der Effizienz feststellbar ist, wobei die Effizienz vor der erfindungsgemäßen Reinigung, insbesondere bei durch Inhibitoren
stark verunreinigten Proben, bei null liegen kann. Für einen Vergleich ist allerdings aufgrund der unterschiedlichen Menge und Heterogenität der Inhibitoren je nach biologischer Probe von der Untersuchung derselben biologischen Probe auszugehen. Zum Beispiel bei Stuhlproben, die einen besonders hohen Gehalt an stofflich bisher nicht charakterisierten, heterogenen Inhibitor-Substanzen aufweisen, sollte wünschenswerterweise in einem Qualitätstest eine Effizienz von mindestens 40%, vorzugsweise mindestens 60% und insbesondere mindestens 70% erreichbar sein. Die Effizienz ist dabei definiert als der prozentuale Anteil der spezifisch festzustellenden PCR-Produkte in einem PCR-Analyseansatz, wobei eine einfache PCR-Reaktion, vorteilhafterweise aber unter Einsatz von Trägerprotein, durchgeführt wird, beispielsweise gemäß der untenstehenden Beispiele.
Ein weiteres, überrachendes Ergebnis ergab sich aus einem Vergleich zu anderen, in Betracht kommenden, herkömmlichen basischen Anionenaustauscher-Materialien, wie einem FPLC- MonoQ™-System, dem sogenannten GeneReleaser™-System, einem
Diethylaminoethyl-Celluloseionenaustauscher (DE.AE-Sephacell™; DE-52) oder dem Qiagen™-Silika-Material : Obwohl es sich um das gleiche Prinzip eines Anionenaustausches handelt, bindet das erfindungsgemäß eingesetzte Anionenaustauscher-Harz die Inhibitoren aus dem biologischen Ausgangsmaterial selektiver und effektiver, so daß die nachfolgenden Nukleinsäure- Analysereaktionen bereits bei .Anwendung einer einfachen PCR sehr hohe Amplifikationsraten erbringen. Gemäß der Erfindung ergeben sich wesentlich bessere Resultate, und zwar bereits beim Einsatz einer geringeren Menge an Anionenaustauscher-Harz, und ferner sind eine geringere Anzahl an Extraktionsschritten erforderlich; in der Regel reicht ein Inkubationsschritt aus.
Ein Vergleich herkömmlicher DNA-Reinigungs- und Isolierverfahren wurde vor kurzem von A.Kramvis et al . beschrieben in „Journal of Clinical Microbiology", 34, 2731-2733 (1996) .
Die mit der Erfindung erzielbare, selektive .Abtrennung der Inhibitoren wird auch bei ungereinigten Ausgangsproben erreicht.
So hat sich das erfindungsgemäße Verfahren als besonders wirksam erwiesen bei bisher sehr problematischen Ausgangsproben, z.B. bei Vollblut, das mit Citrat und EDTA oder der vermutlich PCR-inhibierenden Substanz Heparin behandelt wurde, sowie bei Stuhlproben, die aus der Lyse von im Stuhl abgeschilferten Darmepithelzellen stammen und einen hohen .Anteil an nicht bekannten Inhibitoren aufweisen. Selbstverständlich sind die Vorteile der Erfindung aber auch bei Anwendung auf beliebig andere biologische Proben erzielbar, beispielsweise anderen Proben aus dem menschlichen Körper, wie Körpersekreten, Gewebeproben, Urin u. dergl .
Das erfindungsgemäß eingesetzte Anionenaustauscher-Kunstharz ist ein basisches, insbesondere stark basisches Polymermaterial hohen Molekulargewichts (beispielsweise im
Molekulargewichtsbereich von über 0,5 • 106, wie von 0,5 bis
10 • 106, insbesondere 1 bis 5 • 106) , welches im allgemeinen aus einem mit tertiären und/oder quartären Ammoniumgruppen modifizierten organischen Polymer oder Copolymer aufgebaut ist und dessen charakteristisches Merkmal die vorstehend beschriebene Affinität zu Gallensäuren ist.
Das Harz-Polymer ist dabei auf besonders geeignete Weise gebildet aus einem Polystyrol, welches durch Divinylbenzol, vorzugsweise mit einem Anteil von 0,5 bis 5 Gew.-% und insbesondere von 1 - 3 Gew.-% Divinylbenzol quervernetzt ist
und in dessen Netzstruktur quartäre .Aitraioniumgruppen, geeigneterweise in Form von Benzyltrimethylammoniumgruppen, eingebaut sind.
Ein Beispiel für ein Anionenaustauscher-Kunstharz diesen Polymer-Typs, das eine hohe Affinität zu Gallensäuren besitzt und bei dessen Einsatz ausgezeichnete Resultate erzielt wurden, ist Colestyramin (mittlere Bindungskapazität von Colestyramin gegenüber Cholsäure = 2,2 Äquivalente pro kg Harz- Trockengewicht) . Colestyramin ist der internationale Freiname für das Plasma-Cholesterinspiegel senkende Copolymere von Styrol (Vinylbenzol) und etwa 2 % Divinylbenzol mit in die Netzstruktur eingefügten quartären .Ammoniumgruppen. Das Colestyramin-Granulat ist auf dem medizinisch-therapeutischen Gebiet bekannt als ein stark hydrophiles, wasserlösliches, basisches .Anionenaustauscherharz zur Bindung von Gallensäuren bei Gallensäurenverlustsyndromen und als Lipidsenker zur Behandlung von Hypercholesterinämie. Der Lipidsenker Colestyramin wird von der Firma STADApharm vertrieben.
Weitere Beispiele für einen, zum Einsatz für die vorliegende Erfindung grundsätzlich gut geeigneten Kunstharz-Typ bilden vernetzte Polyalkylamin-Anionenaustauscherharze . Das vernetzte Polyalkylamin-.Anionenaustauscherharz ist dabei in der Regel als Copolymer aus einem Poly (niedrig) alkyl-Polyamin, beispielsweise Diethylentriamin oder Tertaethylenpentamin, mit Epichlorhydrin (l-Chlor-2, 3-epoxypropan) gebildet.
Ein Beispiel für ein .Anionenaustauscher-Kunstharz diesen Polymer-Typs, das eine hohe Affinität zu Gallensäuren besitzt und bei dessen Einsatz ebenfalls ausgezeichnete Resultate erzielt wurden, ist Colestipol (mittlere Bindungskapazität von Colestypol gegenüber Cholsäure = 1,1 Äquivalente pro kg Harz- Trockengewicht) . Colestipol ist der internationale Freiname für das Serum-Cholesterinspiegel senkende Copolymere von Diethylentriamin und Epichlorhydrin. Das
Colestipolhydrochlorid-Granulat ist ebenfalls an sich bekannt als ein wasserunlösliches, basisches .Anionenaustauscherharz zur Bindung von Gallensäuren bei Gallenstauung und Hypercholesterinämie (Lipidsenker) . Colestipolhydrochlorid wurde von der Firma Upjohn entwickelt und kam 1977 auf den Markt .
Korrelierend mit der erhöhten Gallensäure-Bindungsaffinität ist die Reinigungseffizienz gegenüber den Inhibitoren beim Einsatz von Colestyramin im Vergleich zu Colestipol weiter erhöht.
Die das Kunstharz aufbauenden Polymere schließen neben den zuvor genannten Copolymeren auch andere Polymere und Copolymere sowie den Einsatz von substituierten Vertretern der die Copolymere aufbauenden, beispielhaft genannten Monomere ein, sofern in .Analogie mit der Bindungsfähigkeit zu Gallensäuren die möglicherweise vorhandenen Inhibitoren in durch die Effizienzsteigerung der anschließenden Nukleinsäure-Analysereaktion feststellbarem Maße gebunden und abgetrennt werden.
Desweiteren können die erfindungsgemäß eingesetzten
Anionenaustauscher-Harze weitere, an sich bekannte Additive in üblichen Mengen enthalten, wie z.B. Fließmittel. Zur Ladungsabsättigung enthält das Anionenaustauscher-Harz zudem geeignete Salzpartner; die tertiären Ammoniumgruppen liegen geeigneterweise in der Hydrochlorid-Form vor, während quartäre Ammoniumgruppen geeigneterweise mit Chlorid assoziiert sind.
Vor der Umsetzung der Probe kann das einzusetzende Harz zunächst in geeigneter Trockenform vorliegen, beispielsweise als Granulat, oder es kann bereits in einer wässrigen
Suspension vorliegen. Wird vom trockenen Harz ausgegangen, empfielt es sich, das Harz in einem geeigneten Puffer vorzuquellen, um wegen der hygroskopischen Eigenschaften des Harzes Verluste des Flüssigkeitsvolumens der verwendeten
biologischen Probe zu vermeiden. Die zur Umsetzung eingesetzte Harzsuspension ist üblicherweise gepuffert, geeigneterweise im Bereich von schwach sauer (etwa pH 5-6) bis schwach basisch (etwa pH 9-10) .
Als Nukleinsäure kommen alle Nukleinsäurearten, insbesondere DNA und RNA, in Frage. Aufgrund der größeren Bedeutung, vor allem aber weil Nukleinsäure-Amplifikationsreaktionen in der Regel auf DNA-Proben aufgebaut sind (vgl. die PCR), wird die Erfindung im Folgenden stellvertretend vor allem zur Reinigung bzw. Isolierung von DNA weiter beschrieben.
Bei biologischen Ausgangsproben, bei denen die zu isolierende Nukleinsäure intrazellulär vorliegt, wie beispielsweise abgeschilferte Darmepithelzellen enthaltende Stuhlproben, sind die Zellen zunächst zu lysieren, um das intrazelluläre Material aufzuschließen.
Die Lyse bzw. der Aufschluß der Zellen kann durch eine gleichzeitige physikalische und chemische Einwirkung auf die körperzellenhaltige Probe erzielt werden. Das Probenmaterial kann vor der Lyse in tiefgefrorenem Zustand (-80 °C) vorliegen. Im Lysepuffer ist geeigneterweise ein denaturierendes Agens, z.B. Natriumdodecylsulfat (SDS) oder andere Detergentien enthalten, welches den chemischen Aufschluß der Zellen bewirkt, während das Verrühren der Suspension, beispielsweise mit einem automatischen, mechanischen Rührsystem, den mechanischen Aufschluß begünstigt. Bei Stuhlproben hat sich gezeigt, daß bei sehr fester Konsistenz ein kräftiges Durchmischen der Probe mit einem Reagenzglasschüttler die Folgeanwendungen erleichtert. Durch einen Zentrifugationsschritt können Zelltrümmer, unverdaute Nahrungsmittelreste oder andere Makroreste entfernt werden.
.Anschließend an die Lyse erfolgt die Behandlung des Nukleinsäure-haltigen Zellysats mit dem erfindungsgemäß eingesetzten, speziellen Anionenaustauscher-Harz. Das Harz kann in diesem Fall geeigneterweise in dem Lysepuffer vorgequellt werden.
Es hat sich gezeigt, daß bereits ein einmaliges Umsetzen des erfindungsgemäß eingesetzten Anionenaustauscher-Harzes eine ausreichende selektive Abreinigung der Inhibitoren ermöglichte. Die eingesetzte Menge des speziellen Kunstharzes beträgt vorzugsweise 10 Gew.-% und weniger, bezogen auf das Gesamtgewicht der behandelten Probe. Oberhalb dieser Menge kann die Tendenz bestehen, daß nicht nur die Inhibitoren, sondern auch die gewünschte Nukleinsäure in zunehmendem Maße an das Harz gebunden wird.
Es hat sich herausgestellt, daß eine zu häufige Wiederholung der batch-weisen Extraktion, insbesondere bei hohem Mengeneinsatz von über 10 Gew.-% sehr stark Gallensäure- bindender Kunstharze, zu einer nachteiligen Reduzierung der Nukleinsäure-Menge führen kann. Die Ursache hierfür ist unklar. Es wird vermutet, daß das spezielle Harz zunächst die Inhibitoren bindet und dadurch abgesättigt wird. Fehlen jedoch die Inhibitoren in der wässrigen Lösung, kann das spezielle Harz aufgrund seiner Ladungseigenschaften verstärkt die Nukleinsäure binden.
Eine wässrige, bis 10 gewichts-%ige, insbesondere 5 bis 10 gewichts-%ige Suspension des Kunstharzes bindet die Inhibitoren in ausreichender Menge und setzt gleichzeitig die Menge der in der wässrigen Lösung vorliegenden DNA nicht oder nur unwesentlich herab.
Geeigneterweise steht dabei die eingesetzten Menge an Kunstharz zu der Häufigkeit der Umsetzung in einem umgekehrten Verhältnis. Das heißt, bei einem relativ hohen Gehalt,
insbesondere bei 7,5 bis 10 Gew.-% Harzsuspension in wässrigem Medium, ist eine einmalige Umsetzung vorzuziehen, während im mittleren Gehaltsbereich, etwa von 2,5 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere um 5 Gew.-% (± 1 Gew.- ), eine zwei- oder mehr- malige Umsetzung bessere Resultate liefert. Das vorzugsweise zu wählende Verhältnis von Harzgehalt zu Häufigkeit der Umsetzung hängt aber auch von dem jeweils zu untersuchenden Probenmaterial ab. So ist bei Stuhlproben ein einmaliges Umsetzen mit 10 Gew.-% oder ein zweimaliges Umsetzen mit jeweils 5 Gew.-% Copolymer-Harz gut geeignet. Bei Vollblut sind Gehaltsbereiche unter 5 Ge .-% vorzuziehen, wobei ein zweimaliges Umsetzen mit jeweils 2,5 Gew.-% Copolymer-Harz besonders gut geeignet ist.
Beim Umsetzen wird am einfachsten die Nukleinsäure-haltige (ggf. nicht vorgereinigte) Probe mit der Harz-Suspension versetzt, sehr gut gemischt, und dann wieder vom Copolymeren- Harz abgetrennt. Letzteres kann bequem durch ein .Abzentrifugieren des Harzgranulats erfolgen. Das Umsetzen kann aber auch mittels einer Trennung über ein das spezielle Anionenaustauscher-Harz einsetzende Chromatographie- System erfolgen.
Anschließend an die Inhibitorabreinigung kann die DNA weiter gereinigt und isoliert werden. Vorteilhaft ist es, hierfür zunächst unspezifisch wirkende Proteinasen wie die Proteinase K einzusetzen, um Proteine und Nukleinsäure-spaltende Enzyme abzubauen. Danach erhält man eine viskose, gallertartige Flüssigkeit. Daraus wird die DNA vorzugsweise mittels Phenolextraktion und anschließender Ethanolpräzipitation aus der wässrigen Phase isoliert. Alternativ läßt sich die DNA durch die Verwendung eines Detergens, beispielsweise eines chaotropen, Guanidin-haltigen Detergens (wie DNAzol™ von Gibco BRL) , mit anschließender Ethanolfällung aus der wässrigen Phase
isolieren. Dazu wird die DNA-haltige, mit Proteinase K verdaute Lösung mit dem Detergens und Ethanol versetzt und sofort durch einen Zentrifugationsschritt pelletiert. Da weder organische Lösungsmittel (Phenol, Chloroform) eingesetzt werden, noch mehrere Zentrifugationssschritte zur Extraktion nötig sind, ist dieses Verfahren sehr anwenderfreundlich und zeitersparend. Die Verwendung von organischen Lösungsmitteln wie Phenol oder chaotropen Detergentien zur Isolierung von DNA kann alternativ durch den Gebrauch von für diesen Zweck bekannten Zentrifugationssäulchen ersetzt werden, beispielsweise durch QIAamp-spin columns™ von Qiagen™. Hierbei eignet sich zur Zellyse sowohl ein Proteinase K-Verdau, sowie die Verwendung von kommerziell erhältlichen Lysepuffern (z. B. AVL-Puffer des QIAamp Viral RNA Kits™ von Qiagen, Hepatitis C Virus- Lysereagenz des Amplicor HCV Kits™ der Hoffmann-La Röche AG) . Bei der Verwendung der käuflichen Lysepuffer erfolgt die Behandlung der Proben analog dem jeweiligen Protokoll der Hersteller .
An die Reinigung bzw. Isolierung der DNA bzw. RNA können sich dann - je nach Wunsch - Folgereaktionen anschließen. Die hierfür erforderliche Qualität der Nukleinsäureprobe wird durch das erfindungsgemäße Verfahren zur Verfügung gestellt. Die erfindungsgemäße Verfahrensweise gewährleistet eine Präparation der Nukleinsäure mit hoher Ausbeute (beispielsweise 10-20 μg DNA pro 200 mg Stuhlprobe) und Reinheit (A26o/28o = 1/7 - 1,9) unter .Abreinigung von Inhibitoren enzymatischer Reaktionen und erlaubt es, eine qualitativ reproduzierbare .Analytik durchzuführen, insbesondere in Kombination mit enzymatischen Verfahren zur Amplifikation von DNA.
Es hat sich herausgestellt, daß das erfindungsgemäße Verfahren in besonders günstiger Weise mit einer PCR-Amplifikation kombiniert werden kann, wobei bereits eine einfache PCR in über
60 %, teilweise in über 80 % aller untersuchten Stuhlproben zum Erfolg führte.
Bei einer .Amplifikation der isolierten Stuhl-DNA mittels einer verschachtelten PCR konnte sogar in bis zu 100 % der getesteten Proben das erwartete .Amplifikat erhalten werden.
Die gemäß dem erfindungsgemäßen Reinigungsverfahren gereinigte bzw. isolierte DNA wird vorzugsweise einer PCR unterworfen, die in Gegenwart eines Trägerproteins, wie Rinderserumalbumin (BSA) , ausgeführt wird. Die Trägerproteinkonzentration wird dabei hoch gewählt, vorzugsweise mehr als 50 μg/ml. Sehr gute Amplifikationsraten haben sich bei Trägerprotein- Konzentrationen im Bereich von 120 - 200 μg/ml ergeben. Weiterhin wirken sich relativ hohe Konzentrationen an für die PCR erforderlichen Nukleotiden (Desoxyribonukleosid-
Triphosphate) , Primer und DNA-Polymeräsen wie der Tag-DNA- Polymerase vorteilhaft aus. Die Nukleotidkonzentrationen liegen vorzugsweise im Bereich von 150-225 μM. Gleichzeitig liegt die Primerkonzentration im Bereich von 0,75 bis 1,25 μM. Der Gehalt an DNA-Polymerase liegt geeigneterweise im Bereich von 2 bis 3 Units pro 50 μl-Ansatz.
•Die Amplifikation erfolgt hinsichtlich der beabsichtigten routinemäßigen Anwendung im diagnostischen Labor vorzugsweise durch eine einfache PCR, in der 30-35 Temperaturzyklen durchlaufen werden.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beispiele näher erläutert.
Beispiel 1
Isolierung von DNA aus einer Stuhlprobe:
200 mg Stuhlmaterial wird für die Dauer von mindestens einer Stunde bei -80 °C tiefgefroren, anschließend mit 600 μl Lysepuffer (500 M Tris, 75 mM EDTA, 10 M NaCl, 1 % SDS, pH 9,0) versetzt und homogenisiert. Die lysierte Probe wird 10 min. bei 4 °C und 6000 x g in einer Eppendorf-Tischzentrifuge zentrifugiert, um grobe Stuhlpartikel, Zelltrümmer, Bakterien und Nahrungsmittelreste abzutrennen. Der Überstand wird ein zweites Mal bei 4 °C, 20000 x g 10 min. zentrifugiert. Der DNA- haltige Überstand wird mit dem gleichen Volumen einer Colestyramin-Lösung (5 % Colestyramin in Lysepuffer) versetzt, gut durchmischt, 2 min. bei Raumtemperatur inkubiert und wie oben beschrieben bei 20000 x g zentrifugiert. Nach einer Wiederholung dieses Extraktionsschrittes wird der klare Überstand mit der Proteinase K (Endkonzentration 100 μg/ml) 2 Stunden bei 56 °C inkubiert. Die verdaute Probe wird mit dem gleichen Volumen einer Phenol-Chloroform-Isoamylalkohol-Lösung (25:24:1) versetzt, gut durchmischt und 5 min. bei Raumtemperatur und 20000 x g abzentrifugiert . Die wässrige, obere Phase wird ein weiteres Mal mit dem gleichen Volumen einer Chloroform-Isoa ylalkohol-Lösung (24:1) versetzt und wie oben beschrieben zentrifugiert. Aus der wässrigen, oberen Phase kann die DNA durch eine Ethanolpräzipitation, durch Zugabe von 1/10-Volumen 3 M Natriumacetat, pH 5,2 und 2,5-fachem Volumen 100 %igem Ethanol, pelletiert werden. Das in 75 %igem Ethanol gewaschene und bei Raumtemperatur getrocknete DNA-Pellet wird in 100 μl destilliertem Wasser gelöst. Die DNA-Ausbeute beträgt 10-15 μg pro 200 mg Stuhlprobe mit einem A260/2eo-Verhältnis von 1,7. 5 μl dieser DNA-Lösung werden zur Amplifikation definierter Gene/Genabschnitte in einem 50 μl-PCR-Ansatz
eingesetzt. Das Amplifikationsgemisch setzt sich wie folgt zusammen:
10 M Tris-HCl, pH 8, 3
50 mM KC1
2, 0 mM MgCl2
200 μM jedes dNTP
160 μg/ml Rinderserumalbumin (BSA)
1 μM jeder Primer
2,5 U Tag-DNA-Polymerase pro 50 μl-Ansatz
Beispiel 2
Alternative Isolierung von DNA aus einer Stuhlprobe
200 mg Stuhlmaterial wird für die Dauer von mindestens einer Stunde bei - 80 °C tiefgefroren, anschließend mit 600 μl Lysepuffer (500 mM Tris, 75 mM EDTA, 10 mM NaCl, 1 % SDS, pH 9,0) versetzt und homogenisiert. Die lysierte Probe wird 10 min. bei 4 °C und 5000 x g in einer Eppendorf-Tischzentrifuge zentrifugiert, um grobe Stuhlpartikel, Zelltrümmer, Bakterien und Nahrungsmittelreste abzutrennen. Der Überstand wird ein zweites Mal bei 4 °C, 13000 x g 10 min. zentrifugiert. Der DNA- haltige Überstand wird mit dem gleichen Volumen einer Colestipolhydrochlorid-Lösung (10 % Colestipolhydrochlorid in Lysepuffer) versetzt, gut durchmischt, 2 min. bei Raumtemperatur inkubiert und wie oben beschrieben bei 13000 x g zentrifugiert. Nach einer Wiederholung dieses Extraktionsschrittes wird der klare Überstand mit der Proteinase K (Endkonzentration 100 μg/ml) 2 Stunden bei 56 °C inkubiert. Die verdaute Probe wird mit dem gleichen Volumen einer Phenol-Chloroform-Isoamylalkohol-Lösung (25:24:1) versetzt, gut durchmischt und 5 min. bei Raumtemperatur und 13000 x g abzentrifugiert . Die wässrige, obere Phase wird ein
weiteres Mal mit dem gleichen Volumen einer Chloroform- Isoamylalkohol-Lösung (24:1) versetzt und wie oben beschrieben zentrifugiert. Aus der wässrigen, oberen Phase kann die DNA durch eine Ethanolpräzipitation, durch Zugabe von 1/10-Volumen 3 M Natriumacetat, pH 5,2 und 2,5-fachem Volumen
100 %igem Ethanol, entfernt werden. Das in 75 %igem Ethanol gewaschene und bei Raumtemperatur getrocknete DNA-Pellet wird in 100 μl destilliertem Wasser gelöst. Die DNA-Ausbeute beträgt 15-20 μg pro 200 mg Stuhlprobe mit einem A260/A280-Verhältnis von 1,9. 5 μl dieser DNA-Lösung werden zur Amplifikation definierter Gene/Genabschnitte in einen 50 μl-PCR-Ansatz eingesetzt. Das Amplifikationsgemisch ist identisch mit demjenigen des Beispiels 1.
Beispiel 3
Isolierung von DNA aus Vollblut:
500 μl Citrat-, Heparin- oder EDTA-Blut oder tiefgefrorenes und wieder aufgetautes Blut werden mit 500 μl Lysepuffer (500 mM Tris, 75 mM EDTA, 10 mM NaCl, 1 % SDS, pH 9,0) versetzt und gut durchmischt. Die DNA-haltige Lösung wird mit dem gleichen Volumen einer Colestyramin-Lösung (2,5 % Colestyramin in Lysepuffer) versetzt, gut durchmischt, 2 min. bei
Raumtemperatur inkubiert und wie oben beschrieben bei 20000 x g zentrifugiert. Nach einer Wiederholung dieses Extraktionsschrittes wird der klare Überstand mit der Proteinase K (Endkonzentration 100 μg/ml) 2 Stunden bei 56 °C inkubiert. Die verdaute Probe wird mit dem gleichen Volumen
Phenol versetzt, gut durchmischt und 5 min. bei Raumtemperatur und 20000 x g abzentrifugiert . Die wässrige, obere Phase wird ein weiteres Mal mit dem gleichen Volumen einer Chloroform- Isoamylalkohol-Lösung (24:1) versetzt und wie oben beschrieben
zentrifugiert. Nach effizienter Lyse aller eukaryontischen und/oder prokaryontischen Zellen und/oder Viren (gleichzeitige Inaktivierung infektiöser Pathogene) und durch Denaturierung und enzymatischen Abbau von Proteinen (gleichzeitige Entfernung der an die Nukleinsäure gebundenen Proteine) kann die DNA aus der wässrigen, oberen Phase durch eine Ethanolpräzipitation, durch Zugabe von 1/10-Volumen 3 M Natriumacetat, pH 5,2 und 2,5-fachem Volumen 100 %igem Ethanol, pelletiert werden. Das in 75 %igem Ethanol gewaschene und bei Raumtemperatur getrocknete DNA-Pellet wird in 30 μl destilliertem Wasser gelöst. Die DNA- Ausbeute beträgt 5 - 10 μg pro 500 μl Vollblut mit einem Ä26o/28o-Verhältnis von 1,7. 5 μl dieser DNA-Lösung werden zur Amplifikation definierter Gene/Genabschnitte in einem 50 μl- PCR-Ansatz eingesetzt. Das Amplifikationsgemisch ist identisch mit demjenigen des Beispiels 1.