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Document 22023X0417(11)

Einseitige Erklärung der Union im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Groẞbritannien und Nordirland aus der europäischen union und der europäischen atomgemeinschaft eingesetzten gemeinsamen ausschuss vom 24. März 2023 zur Kenntnisnahme der einseitigen Erklärung des Vereinigten Königreichs im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss vom 24. März 2023 über den Mechanismus der demokratischen Einigung nach Artikel 18 des Windsor-Rahmens (Siehe die Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023.)

ABl. L 102 vom 17.4.2023, pp. 99–99 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 102/99


EINSEITIGE ERKLÄRUNG DER UNION IM MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZTEN GEMEINSAMEN AUSSCHUSS

vom 24. März 2023

zur Kenntnisnahme der einseitigen Erklärung des Vereinigten Königreichs im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss vom 24. März 2023 über den Mechanismus der demokratischen Einigung nach Artikel 18 des Windsor-Rahmens (1)

Die Union nimmt die Erklärung des Vereinigten Königreichs zum Mechanismus der demokratischen Einigung nach Artikel 18 des Windsor-Rahmens, in der es auf die Aufgaben des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 164 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft hinweist, zur Kenntnis.


(1)  Siehe die Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023.


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