Verfahren zur Errichtung von Bauwerken, Bauwerk und Verleqevorrichtunq
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Errichtung von Bauwerken, und insbesondere von brückenartigen Bauwerken oder Brücken, mit einem Unterbau und einem wenigstens ein Verlegeelement aufweisenden Überbau, bei dem ein mit wenigstens einem Verlegeelement beladener Verlegeschlitten entlang einer Führungseinrichtung in eine Ve rlegeposition verschoben und das Verlegeelemente auf einer vorgesehenen Montageposition abgesetzt wird. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Bauwerk, und insbesondere ein brückenartiges Bauwerk oder eine Brücke, mit einem Unter- bau und einem Überbau, der wenigstens ein in einer Montageposition angeordnetes Verlegeelement aufweist, bei welcher ein beweglicher Verlegeschlitten entlang einer Führungseinrichtung zu jeweiligen Verlegepositionen verschiebbar ist. Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung eine Verlegevorrichtung mit einem Verlegeschlitten, der entlang einer Führungseinrichtung verschiebbar und mit wenigstens einem Verlegeelement beladbar ist.
In diesem Zusammenhang offenbart zum Beispiel die DE 1 00 46 681 A1 ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Brückenüberbauten, wobei einzelne Brückentafeln von der Länge eines Brückenfeldes abseits der Einbausteile hergestellt, in Längsrichtung über bereits verlegte Brückentafeln zu einem zu überbrückenden Feld verfahren, an einem Verlegegerät angehängt und von diesem in der Verlegeposition verfahren und abgesenkt werden.
Aus der DE 26 20 376 A1 ist ein ähnliches Verfahren bekannt, bei dem nicht nur Brückentafeln von Brückenüberbauten sondern auch Träger oder Brü- ckenpfeiler von Brückenunterbauten verfahren und versetzt werden.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur schnelleren und kostengünstigeren Errichtung von Bauwerken, ein schnell und kostengünstig zu errichtendes Bauwerk sowie eine Verlegevorrichtung zum schnelleren und kostengünstigeren Errichten von Bauwerken zu schaffen.
Diese Aufgabe wird von dem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 , von dem Bauwerk mit den Merkmalen des Anspruchs 8 und von der Verlegevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 14 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Führungseinrichtung i n horizontaler und/oder vertikaler Richtung von Montagepositionen der Verlegeelemente beabstandet am Unterbau eines Bauwerks, und insbesondere eines brückenartigen Bauwerks oder einer Brücke, vorgesehen oder angeordnet. Mit anderen Worten sind im Falle der horizontalen Beabstandung bei Projektion auf eine horizontale Ebene diejenigen Bereiche des Unterbaus, an denen die Führungseinrichtung am Unterbau vorgesehen oder ausgebildet ist, von den Montagepositionen beabstandet bzw. die besagten Bereiche und die Montagepositionen sind in dieser Projektionsebene disjunkt bzw. sie überlappen sich nicht. Im Falle der vertikalen Beabstandung sind bei Projektion auf eine vertikale Ebene diejenigen Bereiche des Unterbaus, an denen die Führungseinrichtung am Unterbau vorgesehen oder ausgebildet ist, von den Montagepositionen beabstandet bzw. die besagten Bereiche und die Montagepositionen sind in dieser Projektionsebene disjunkt bzw. sie überlappen sich nicht.
Beispielsweise handelt es sich bei den Verlegeelementen um Brückentafeln und bei den Montagepositionen um Felder für Brückentafeln. Dabei kann der Überbau des Bauwerks einen Querschnitt von der Form einer Massivplatte, eines Plattenbalkens, eines Hohlkastens oder eines Troges aufweisen und auch ein Querschnitt der Verlegeelemente kann eine dieser Formen aufweisen. Entsprechend ist bei einem Bauwerk, einem brückenartigen Bauwerk o- der einer Brücke gemäß der vorliegenden Erfindung der Unterbau zum Vorsehen wenigstens einer in horizontaler oder vertikaler Richtung von der Montageposition des Verlegeelementes beabstandeten Führungseinrichtung für einen entlang der Führungseinrichtung beweglichen Verlegeschlitten oder mit wenigstens einem Teil einer derartigen Führungseinrichtung ausgebildet. Hierdurch wird zunächst eine räumliche Trennung zwischen dem Überbau des Bauwerks und der Führungseinrichtung erreicht. Insbesondere können die Führungseinrichtung und die Montagepositionen der Verlegeelemente einer-
seits in horizontaler Richtung versetzt oder nebeneinander angeordnet sein, ohne sich in vertikaler Richtung zu überlappen, obwohl die Führungseinrichtung und die Montagepositionen in vertikaler Richtung auf unterschiedlichen Höhen angeordnet sein können. Andererseits können die Führungseinrichtung und die Montagepositionen der Verlegeelemente in vertikaler Richtung versetzt oder auf unterschiedlichen Höhen oder Niveaus angeordnet sein, wobei die Führungseinrichtung und die Montagepositionen in horizontaler Richtung auch gegeneinander versetzt sein können. Diese räumliche Trennung zwischen dem Überbau des Bauwerks und der Führungseinrichtung bedingt eine funktionale Trennung bzw. Funktionstrennung zwischen der Führungseinrichtung und dem von dieser geführten Verlegeschlitten einerseits und bereits verlegten Verlegeelementen bzw. befahrbaren und/oder begehbaren Bahnen andererseits, die durch ein oder mehrere aneinandergelegte Verlegeelemente gebildet werden. Da bei bekannten Verfahren zur Errichtung von Bauwerken bzw. brückenartigen Bauwerken bzw. Brücken die Führungseinrichtung oberhalb oder unterhalb der Montagepositionen bzw. bereits verlegter Verlegeelemente oder errichteter Teilabschnitte des Überbaus angeordnet wird und darauf geachtet werden muss, dass bereits verlegte bzw. fertigmontierte Verlegeelemente dabei nicht beeinträchtigt oder beschädigt werden , ist ein Ver- schieben der Verlegeschlitten nur umständlich und mit viel Aufwand zu bewerkstelligen. Infolge der erfindungsgemäßen versetzten Anordnung der Führungseinrichtung in Bezug auf die Montagepositionen bzw. bereits verlegte Verlegeelemente können beim Gegenstand der vorliegenden Erfindung mechanische Kräfte von der Verlegevorrichtung oder der Führungseinrichtung direkt in den Unterbau bzw. in Brückenpfeiler des Bauwerks, des brückenartigen Bauwerks oder der Brücke geleitet werden, ohne dass dabei bereits verlegte Verlegeelemente beansprucht würden. Ferner kann bei der vorliegenden Erfindung der Verlegeschlitten von bereits verlegten und montierten Verlegeelementen unabhängig bewegt werden, ohne auf diese Rücksicht nehmen zu müssen. Infolgedessen ist es möglich, den Verlegeschlitten mit einer wesentlich größeren Geschwindigkeit zu bewegen und Verlegeelemente mit wesentlich höherer Verfahrgeschwindigkeit an jeweilige vorgegebene Montagepositionen zu transportieren als bei bekannten Verfahren .
Die vorliegende Erfindung bringt den weiteren Vorteil mit sich, dass eine Wartung oder ein Austausch von Verlegeelementen bzw. Teilen oder Teilabschnitten des Überbaus oder von durch Verlegeelemente gebildeten Bahnen oder Fahrbahnen des Überbaus bei fertig errichteten Bauwerken, und insbesonde- re bei brückenartigen Bauwerken oder Brücken, möglich ist, ohne dass dafür eine Vollsperrung des Bauwerks notwendig wäre. Auch während das Bauwerk oder die Brücke genutzt wird kann der Verlegeschlitten jederzeit in eine beliebige Verlegeposition überführt werden, da dieser verschiebbar ist, ohne bereits verlegte Verlegeelemente bzw. durch Verlegeelemente gebildete Bahnen oder Fahrbahnen zu beeinträchtigen. Insbesondere lassen sich während der Nutzung des Bauwerks oder der Brücke mittels des Verlegeschlittens geeignete Bahnumleitungselemente zur Umleitung von Fahrzeugen oder Personen um ein oder mehrere zu wartende oder auszutauschende oder fehlende Verlegeelemente platzieren. Ferner ist es möglich, Bauwerke oder Brücken zu- mindest teilweise verwendbar zu bauen, wenn sich beispielsweise Finanzierungsprobleme ergeben.
Während sich der Verlegeschlitten in der Verlegeposition befindet, wird das auf ihm geladene Verlegeelement vom Verlegeschlitten auf die für dieses Verlegeelemente vorgesehene Montageposition abgesetzt. Vorteilhafterweise ist das auf dem Verlegeschlitten geladene Verlegeelement der für dieses Verlegeelement vorgesehenen Montageposition benachbart oder im Vergleich zu allen bzw. hinsichtlich aller Montagepositionen für Verlegeelemente am nächsten, wenn sich der Verlegeschlitten in der Verlegeposition zum Absetzen diese Verlegeelementes befindet. Nach Absetzen des Verlegeelementes auf der vorgesehenen Montageposition kann das Verlegeelement mit dem Unterbau und/oder mit benachbarten Verlegeelementen verbunden werden.
Der Verlegeschlitten kann mit nur jeweils einem Verlegeelement oder er kann mit mehreren Verlegeelementen gleichzeitig beladen werden. Ferner kann das Beladen des Verlegeschlittens mit Verlegeelementen für mehrere oder alle Verlegeelemente in einer im Wesentlichen festen Verladeposition des Verlegeschlittens erfolgen. Von dieser Verladeposition wird der mit einem oder mehreren Verlegeelementen beladene Verlegeschlitten anschließend bzw.
sukzessive in die jeweiligen Verlegepositionen zum Absetzen jeweiliger Verlegeelemente bewegt bzw. verschoben oder verfahren.
Bevorzugt werden während des Verschiebens des beladenen Verlegeschlittens Montagepositionen für Verlegeelemente vom Verlegeelement zumindest in horizontaler Richtung versetzt passiert bzw. auf den Verlegeschlitten geladene Verlegeelemente passieren während des Verschiebens des Verlegeschlittens Montagepositionen für Verlegeelemente zumindest in horizontaler Richtung versetzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Montagepositionen mit Verlegeelementen besetzt oder unbesetzt bzw. frei sind. Anders als bei be- kannten Verfahren oder Bauwerken bzw. Brücken bewegt sich der Verlegeschlitten bei dieser Ausführungsform der Erfindung während des Baus des Bauwerkes bzw. während des Brückenbaus nicht oberhalb oder unterhalb der Montagepositionen für die Verlegeelemente und damit über möglicherweise bereits verlegten Verlegeelementen oder errichteten Teilabschnitten der Bahn sondern vielmehr in horizontaler Richtung versetzt neben den Montagepositionen und neben bereits errichteten Teilabschnitten der Bahn.
Um den Unterbau des Bauwerks oder der Brücke zum Vorsehen einer Führungseinrichtung auszubilden, kann der Unterbau einfach mit entsprechenden neben den Montagepositionen vorgesehenen Stellflächen ausgebildet sein, auf denen eine Führungseinrichtung oder eine die Führungseinrichtung aufweisende Verlegevorrichtung angeordnet werden kann. Die Führungseinrichtung aber auch die Verlegevorrichtung insgesamt können zumindest teilweise oder gänzlich strukturell in dem Bauwerk oder der Brücke integriert sein bzw. zum Bauwerk oder zur Brücke gehören oder ein Teil des Bauwerks oder der Brücke sein. Vorzugsweise wird beim erfindungsgemäßen Verfahren die Führungseinrichtung mit wenigstens einer Ausnehmung im Unterbau und/oder mit wenigstens einem Schienenelement und/oder mit wenigstens einem Trägergerüst und/oder mit wenigstens einer Verdrehsicherung und/oder mit wenigstens einem zungenartigen Vorsprung vorgesehen und bei dem erfindungsgemäßen Bauwerk oder der erfindungsgemäßen Brücke weist die Führungseinrichtung wenigstens eine Ausnehmung im Unterbau und/oder wenigstens ein Schienenelement und/oder wenigstens ein Trägergerüst und/oder wenigstens eine
Verdrehsicherung und/oder wenigstens einen zungenartigen Vorsprung auf. Schienenelemente und zungenartige Vorsprünge erstrecken sich dabei bevorzugt in Längsrichtung des Bauwerks oder der Brücke. Das Trägergerüst kann zusammenhängend sein und sich über mehrere Brückenpfeiler erstrecken, es kann aber auch aus einer Gesamtheit mehrerer nicht zusammenhängender Gerüstteile bestehen, von denen jedes auf einem jeweiligen Brückenpfeiler angeordnet ist. Die Verdrehsicherung kann insbesondere ein Verdrehen des Verlegeschlittens um seine Längsachse bzw. um eine zur Führungseinrichtung parallele Längsachse verhindern. Ohne Verdrehsicherung kann ein Ver- drehen des Verlegeschlittens beispielsweise während des Beiadens des Verlegeschlittens mit dem Verlegeelement oder während des Absetzens des Verlegeelementes aufgrund eines durch das hängende Verlegeelement auf den Verlegeschlitten hervorgerufenen Drehmomentes eintreten. Hingegen können Endabschnitte von Verlegeschlitten von zungenartigen Vorsprüngen vorteil- haft unterstützt werden, um ein freies Schweben derselben während des Ver- schiebens der Verlegeschlitten größtenteils zu vermeiden.
Grundsätzlich können Ausnehmung und Schienenelement beliebige Querschnittsformen aufweisen, wie zum Beispiel einen rechteckigen, quadratischen, dreieckigen, trapezförmigen oder einen T-förmigen oder einen U- förmigen Querschnitt. Beispielsweise können Pfeiler bzw. Brückenpfeiler des erfindungsgemäßen Bauwerks oder der erfindungsgemäßen Brücke einen V- förmigen oder schwalbenschwanzförmigen oberen Endabschnitt aufweisen, durch den eine dreieckige Ausnehmung gebildet ist, die einen Teil der Führungseinrichtung darstellt. Ferner sind Führungseinrichtungen möglich, bei denen Schienenelemente wenigstens abschnittsweise innerhalb von Ausnehmungen angeordnet sind. Zum Beispiel können in einer Reihe nacheinander angeordnete Brückenpfeiler im Wesentlichen identisch ausgebildete und fluchtende Ausnehmungen aufweisen und ansonsten mit Ausnahme des Überbaus des Bauwerks oder der Brücke miteinander unverbunden sein. In solchen Fällen kann der Verlegeschlitten länglich ausgebildet sein und eine Länge aufweisen, die wenigstens das Doppelte des größten Abstandes zwischen zwei Brückenpfeilern beträgt um zu gewährleisten, dass der Verlege-
schütten jederzeit in Ausnehmungen wenigstens zweier benachbarter bzw. unmittelbar aufeinanderfolgender Brückenpfeiler eingreift und von diese unterstützt ist und nicht von den Brückenpfeilern herabstürzen kann. Andererseits kann sich wenigstens eine durch wenigstens ein Schienenelement gebil- dete Schiene sowohl durch Ausnehmungen eines oder mehrerer Brückenpfeiler erstrecken bzw. die Brückenpfeiler verbindend zwischen den Brückenpfeilern erstrecken. Da in solchen Fällen der Verlegeschlitten auch zwischen den Brückenpfeilern durch die Schiene unterstützt ist, kann der Verlegeschlitten von einer kleineren Länge sein als der größte Abstand zwischen zwei Brü- ckenpfeilern.
Mit der erfindungsgemäßen Verlegevorrichtung sind nicht nur Verlegeelemente des Überbaus des Bauwerks oder der Brücke transportierbar, vielmehr können grundsätzlich beliebige Brückenbauteile einschließlich der Brückenpfeiler aber auch Senkkästen, die als Fundament des Bauwerks oder der Brü- cke in Gewässern dienen und zum Versenken unter der Wasseroberfläche vorgesehen sind, damit transportiert werden. So besteht eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens darin, dass der Verlegeschlitten mit wenigstens einem Brückenpfeiler oder Brückenpfeilersegment oder Senkkasten des Unterbaus beladen, entlang der Führungseinrichtung zu einer Absetzposition für den Brückenpfeiler oder das Brückenpfeilersegment oder den Senkkasten verschoben und der Brückenpfeiler oder das Brückenpfeilersegment oder der Senkkasten auf einem das Bauwerk oder die Brücke tragenden Untergrund abgesetzt wird. Auf diese Weise ist es prinzipiell möglich, ein Bauwerk oder eine Brücke von einem Endpunkt des Bauwerks oder der Brücke beginnend zu errichten, indem Brückenpfeiler, Brückenpfeilersegmente oder Senkkästen einfach mit dem Verlegeschlitten sukzessive entlang der Führungseinrichtung transportiert oder verfahren und an jeweiligen vorgesehenen Standorten für die Brückenpfeiler, Brückenpfeilersegmente oder Senkkästen abgesetzt werden, während Verlegeelemente parallel dazu oder erst nach Absetzen des letzten Brückenpfeilers oder Senkkastens verlegt werden.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Brückenpfeiler oder das Brückenpfeilersegment oder der Senkkasten nach Verschieben des Verlegeschlittens und vor dem Absetzen gedreht. Beispielsweise können auf den Verlegeschlitten geladene längliche Brückenpfeiler zur Vereinfachung ihres Transportes während des Verschie- bens des Verlegeschlittens eine liegende Stellung einnehmen, in der ihre Längsachse horizontal ausgerichtet ist, um dann zum Absetzen in eine aufrechte Stellung, in der ihre Längsachse vertikal ausgerichtet ist, gedreht und anschließend abgesetzt zu werden. Grundsätzlich lassen sich mit dem erfindungsgemäßen Verfahren Bauwerke oder Brücken mit beliebig vielen befahrbaren und/oder begehbaren Bahnen bzw. Fahrbahnen errichten oder bauen. So kann ein Bauwerk oder eine Brücke beispielsweise lediglich eine derartige Bahn aufweisen. Bei Bauwerken oder Brücken mit mehreren nebeneinander angeordneten Bahnen können in Blickrichtung auf einen Querschnitt des Bauwerks oder der Brücke sämtliche Bahnen auf einer einzigen Seite der Führungseinrichtung angeordnet sein o- der die mehreren Bahnen können auf zwei Seiten der Führungseinrichtung verteilt sein. Mit anderen Worten kann die Führungseinrichtung neben der Gesamtheit mehrerer bzw. aller Bahnen oder zwischen den mehreren Bahnen angeordnet sein. Aus statischen Gründen sowie aus Stabilitätsgründen ist das Bauwerk oder die Brücke jedoch symmetrisch aufgebaut, wobei zu beiden Seiten der Führungseinrichtung jeweils gleich viele Bahnen vorgesehen sind. Es ist daher ein Verfahren bevorzugt, bei dem beidseitig der Führungseinrichtung Verlegeelemente auf jeweiligen Montagepositionen abgesetzt werden, wodurch auf beiden Seiten der Führungseinrichtung jeweils wenigstens eine begehbare und/oder befahrbare Bahn gebildet wird. Entsprechend ist ein Bauwerk oder eine Brücke bevorzugt, die beidseitig der Führungseinrichtung auf jeweiligen Montagepositionen angeordnete Verlegeelemente aufweist, die auf beiden Seiten der Führungseinrichtung jeweils wenigstens eine begehbare und/oder befahrbare Bahn bilden.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird der Verlegeschlitten mit röhrenförmigen Verlegeelementen beladen und
es werden röhrenförmige Verlegeelemente auf Montagepositionen abgesetzt, wodurch wenigstens eine Röhrenbahn gebildet wird. Dementsprechend weist ein bevorzugtes Bauwerk oder eine bevorzugte Brücke wenigstens eine aus röhrenförmigen Verlegeelementen gebildete Röhrenbahn auf. Selbstverständ- lieh kann ein Bauwerk oder eine Brücke auch zwei oder mehrere aus röhrenförmigen Verlegeelementen gebildete Röhrenbahnen aufweisen, die sich im Wesentlichen parallel zueinander entlang des Bauwerks oder der Brücke erstrecken können. Derartige Röhrenbahnen sind insbesondere für den schnellen Transport von Waren und Personen einsetzbar. Sofern im Inneren einer derartigen Röhrenbahn ein Unterdruck beziehungsweise ein ausreichender Unterdruck erzeugt wird, können in den Röhrenbahnen Kapseln für Passagiere und Frachtcontainer auf Geschwindigkeiten von bis zu mehreren Hundert Stundenkilometern beschleunigt werden. Hierbei werden die Kapseln vorteilhaft mittels eines elektromagnetischen Schwebesystems in der Schwebe ge- halten. Folglich ist bei dem Bauwerk oder der Brücke die Röhrenbahn bevorzugt unterdruckfähig und/oder mit einem elektromagnetischen Schwebesystem für innerhalb der Röhrenbahn zu transportierende Kapseln ausge bildet. Ein prominentes Beispiel für ein derartiges Hochgeschwindigkeitstransport- system ist das mit dem Namen Hyperloop bezeichnete Transportkonzept. Obgleich der Verlegeschlitten grundsätzlich beliebig hergestellt sein kann, wird aus Gründen der Einfachheit und der Gewichtsersparnis ein als längliche Gitterkonstruktion ausgebildeter Verlegeschlitten bevorzugt.
Vorteilhafterweise weist der Verlegeschlitten einen hohlen Innenraum auf. Dieser kann sich durch den gesamten Verlegeschlitten erstrecken. Insbeson- dere als längliche Gitterkonstruktion ausgebildete Verlegeschlitten können einen sich im Wesentlichen durch die gesamte Länge der Gitterkonstruktion erstreckenden Hohlraum aufweisen. Derartige Hohlräume sind vornehmlich zum platzsparenden Verstauen von Werkzeug, Arbeitsgeräten oder sonstigen Ausrüstungsteilen geeignet.
Zum Beladen des Verlegeschlittens und zum Absetzen von geladenen Verlegeelementen, Pfeilern oder sonstigen Bauteilen des Bauwerks oder der Brü-
cke weist der Verlegeschlitten bevorzugt wenigstens eine Kranvorrichtun g und/oder wenigstens eine Hebevorrichtung auf. Eine Kranvorrichtung oder Hebevorrichtung ist insbesondere zum Heben, Halten und Absetzen des Verlegeelementes und/oder von Brückenpfeilern und/oder von Brückenpfeilers- gementen und/oder von Senkkästen vorteilhaft.
Andererseits kann der Verlegeschlitten auch wenigstens ein Versetzsystem oder Verschiebesystem zum Versetzen oder Verschieben von Lasten aufweisen. Im Unterschied zur Kranvorrichtung kann das Versetzen oder Verschieben ohne ein Anheben oder eine Änderung der Höhe der Lasten erfolgen. Ferner weist der Verlegeschlitten wenigstens einen drehbaren oder beweglichen Endabschnitt auf. Mittels eines derartigen drehbaren oder beweglichen Endabschnittes können beispielsweise Brückenpfeiler in einer liegenden Stellung auf dem Verlegeschlitten gehalten und mit diesem transportiert, nach Erreichen der Absetzposition durch den Verlegeschlitten mittels drehen oder bewegen des Endabschnittes, von dem der Brückenpfeiler gehalten ist, in eine vertikale Stellung gedreht oder gekippt und anschließend an dem für den Brückenpfeiler vorgesehenen Standort abgesetzt werden.
Darüber hinaus ist eine Verlegevorrichtung bevorzugt, bei welcher der Verlegeschlitten wenigstens eine zwischen einer eingeklappten und einer ausge- klappten Stellung bewegliche Klappstütze aufweist. Sofern ein längerer Endabschnitt des Verlegeschlittens von der Führungseinrichtung oder einem Brückenpfeiler hervorragt, ohne dabei unterstützt zu sein, kann die Klappstütze zur Unterstützung des vorragenden Endabschnittes von der eingeklappten Stellung in die ausgeklappte Stellung überführt werden. Vorteilhafterweise weist die Verlegevorrichtung bevorzugt einen Seilantrieb und/oder Rollen und/oder Räder zum Bewegen des Verlegeschlittens auf. Dieser Seilantrieb kann Teil des Verlegeschlittens sein oder zum Verlegeschlitten gehören. Derartige Seilantriebe zeichnen sich durch ihre robuste und kostengünstige Ausführung aus. Vorteilhaft ist hierbei eine Klinke, mit welcher ein Antriebsschlitten des Seilantriebes oder der Verlegeschlitten insgesamt in einer gewünschten Position wie zum Beispiel der Verlegeposition fixiert wer-
den kann. Hingegen können Rollen oder Räder Teil des Verlegeschlittens sein.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Zuhilfenahme von Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen : Figur 1 a) einen Querschnitt durch eine Brücke mit einer Verlegevorrichtung;
Figur 1 b) eine räumliche Darstellung der Brücke und der Verlegevorrichtung;
Figur 1 c) einen Verlegeschlitten der Verlegevorrichtung ; Figur 2 eine räumliche Darstellung der Brücke;
Figur 3 einen Querschnitt durch einen oberen Endabschnitt eines Brückenpfeilers und einer weiteren Verlegevorrichtung;
Figur 4a) einen Seilantrieb des Verlegeschlittens;
Figur 4b) Verlegeschlitten und Seilantrieb in der Draufsicht; Figur 4c) Verlegeschlitten und Seilantrieb in der Seitenansicht;
Figur 4d) Verlegeschlitten und Seilantrieb in räumlicher Darstellung;
Figur 5 eine Brücke und einen Verlegeschlitten mit schwenkbarem Endabschnitt;
Figur 6 eine Brücke mit umgeleiteter Fahrbahn; Figur 7 verschiedene Phasen beim Ausklappen einer Klappstütze und
Absetzen eines Senkkastens;
Figur 8 verschiedene Zustände eines Verlegeschlittens mit Parallel- und
Drehgelenk;
Figur 9 der Verlegeschlitten der Figur 8 in räumlicher Darstellung;
Figur 10 der Verlegeschlitten der Figur 8 mit verladenen Brückenpfeilersegmenten;
Figur 1 1 a) eine Vorderansicht auf die Brücke und die Verlegevorrichtung der
Figur 1 ; Figur 1 1 b) eine Vorderansicht auf eine Brücke und einen eine Fahrbahn überspannenden Verlegeschlitten ;
Figur 1 1 c) eine Vorderansicht auf eine Brücke und einen zwei Fahrbahnen überspannenden Verlegeschlitten ;
Figur 12a) einen Brückenpfeiler in verschiedenen Ansichten, eine Brücke und einen Verlegeschlitten mit Hebevorrichtung;
Figur 12b) eine Detailansicht der Brücke aus der Figur 1 2a);
Figur 13 ein Bauwerk mit einer Röhrenbahn in verschiedenen Ansichten ;
Figur 14 ein weiteres Bauwerk mit einer Röhrenbahn in verschiedenen
Ansichten ; Figur 1 5 ein weiteres Bauwerk mit einer Röhrenbahn .
Eine aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit stark vereinfacht dargestellte Brücke 1 sowie eine Verlegevorrichtung 2 sind in den Figuren 1 a)-c) dargestellt. Hierbei zeigt die Figur 1 a) einen Querschnitt durch die Brücke 1 und die Verlegevorrichtung 2, während die Figur 1 b) eine räumliche Darstellung von Brücke 1 und Verlegevorrichtung 2 ist. In der Figur 1 c) ist ein Verlegeschlitten 3 der Verlegevorrichtung 2 in räumlicher Darstellung zu sehen.
Die Brücke 1 weist einen Unterbau mit mehreren in einer Reihe angeordneten Brückenpfeilern 4 sowie einen Überbau auf, der durch eine Mehrzahl von Plattenelemente oder Brückentafeln oder Verlegeelementen 5 gebildet ist. Alle Brückenpfeiler 4 sind im Wesentlichen Y-förmig mit einem auf einem Untergrund 6 aufliegenden bzw. von diesem unterstützten vertikalen Grundpfeiler 7, an dessen oberen, vom Untergrund 6 abgewandten Ende sich zwei nach oben
hin auseinanderlaufende Schenkel 8 und 9 mit jeweiligen horizontalen Ablageabschnitten 1 0 anschließen. Hierdurch sind die Brückenpfeiler 4 mit jeweiligen nach oben hin offenen Endabschnitten 1 1 mit V-förmig oder schwalben- schwanzförmig auseinanderlaufenden Schenkeln 8 und 9 ausgebildet, die ei- ne im Wesentlichen dreieckige oder V-förmige Ausnehmung 1 2 aufweisen. Von den beiden Schenkel 8 und 9 befindet sich in der Figur 1 ein erster Schenkel 8 links von der Ausnehmung 1 2 und ein zweiter Schenkel 9 befindet sich rechts von der Ausnehmung 1 2. Dabei sind die Brückenpfeiler derart in einer Reihe angeordnet, dass alle Ausnehmungen 1 2 aller Brückenpfeiler mit- einander fluchten. Die Gesamtheit aller fluchtenden Ausnehmungen 1 2 der gereiht angeordneten Brückenpfeiler 7 bildet dabei eine Führungseinrichtung 1 3 für den Verlegeschlitten 3, wie weiter unten näher erläutert wird.
Hingegen sind die Verlegeelemente 5 des Überbaus der Brücke 1 auf beiden Seiten der Ausnehmungen 1 2 auf den Ablageabschnitten 1 0 der Brückenpfei- ler 4 aufgesetzt und mit diesen verbunden, wobei jedem Verlegeelement 5 eine bestimmte Montageposition vorgegeben ist. Bei den Verlegeelementen 5 handelt es sich um längliche, plattenartige Bauteile, deren Länge etwas größer ist als der Abstand bzw. die lichte Weite zwischen jeweils zwei benachbarten Brückenpfeilern 4. Jedes in seiner Montageposition mit dem Unterbau verbundene Verlegeelement 5 überbrückt einen dieser Abstände und liegt mit seinen einander abgewandten Endabschnitten entweder auf Ablageabschnitten 1 0 jeweiliger erster Schenkel 8 zweier benachbarter Brückenpfeiler 4 auf, so dass es sich in der Figur 1 links von der Ausnehmung 1 2 befindet, oder es liegt auf Ablageabschnitten 1 0 jeweiliger zweiter Schenkel 9 zweier benach- barter Brückenpfeiler 4 auf und befindet sich in der Figur 1 rechts von der Ausnehmung 1 2. Durch die beidseitig der Ausnehmungen 1 2 aneinandergereihten Verlegeelemente 5 ist in der Figur 1 links von den Ausnehmungen 1 2 eine begehbare und/oder befahrbare Bahn oder erste Fahrbahn 14 ausgebildet und rechts von den Ausnehmungen 1 2 ist dementsprechend eine begeh- bare und/oder befahrbare Bahn oder zweite Fahrbahn 1 5 ausgebildet.
Der Verlegeschlitten 3 weist einen Grundkörper oder eine Gitterkonstruktion auf, bei der drei längliche Fachwerks-Hauptträger 1 6 zueinander parallel ver-
laufend derart angeordnet sind, dass sich im Querschnitt des Verlegeschlittens 3 die Fachwerks-Hauptträger 1 6 an Ecken eines Dreieckes befinden. Bei den Fachwerks-Hauptträgern 1 6 kann es sich insbesondere um Rohre oder Stangen handeln, die aus Metall hergestellt sein können. Eine Vielzahl von zwischen den Fachwerks-Hauptträgern 1 6 befindlichen Querstreben 1 7 verbindet jeweils zwei der Fachwerks-Hauptträger 1 6 miteinander. Ferner weist der Verlegeschlitten 3 vorliegend zwei auf einer oberen Seite der Gitterkonstruktion aufgesetzte Hebe- oder Kranvorrichtungen 1 8 auf.
Wie in der Figur 1 b) zu sehen ist, ist die Gitterkonstruktion des Verlegeschlit- tens 3 in Ausnehmungen 1 2 zweier Brückenpfeiler 4 beweglich bzw. verschiebbar aufgenommen, wobei die Seite der Gitterkonstruktion mit den Kranvorrichtungen 1 8 von den Brückenpfeilern 4 abgewandt ist. Bei Verschieben des Verlegeschlittens 3 ist diesem nun infolge der fluchtend hintereinander gereihten Ausnehmungen 12 in den oberen Endabschnitten 1 1 der Brücken- pfeiler 4 ein linearer Weg vorgegeben, dem der Verlegeschlitten 3 in zwei einander entgegengesetzten Richtungen folgen kann. Somit wirkt die Gesamtheit der fluchtenden Ausnehmungen 1 2 wie oben bereits erwähnt als Führungseinrichtung 1 3 für den verschiebbaren Verlegeschlitten 3. Um sicherzustellen, dass der Verlegeschlitten 3 während des Verschiebens stets von we- nigstens zwei Brückenpfeilern 4 unterstützt ist und nicht zwischen zwei Brückenpfeilern 4 herabstürzen kann, beträgt die Gesamtlänge des Verlegeschlittens 3 bzw. der Gitterkonstruktion zumindest oder mehr als das Doppelte des größten Abstandes zwischen zwei Brückenpfeilern 4.
Mittels der Verlegevorrichtung 2 und insbesondere infolge der zum Führen ihres beweglichen Verlegeschlittens 3 vorgesehenen Führungseinrichtung 1 3 lässt sich die Brücke 1 in vergleichsweise kurzer Zeit errichten bzw. bauen , da Verlegeelemente 5 schnell an ihre jeweiligen vorgesehenen Montagepositionen transportiert werden können .
Hierzu wird der nicht beladene Verlegeschlitten 3 in eine Beladeposition ge- bracht. Von den Kranvorrichtungen 1 8 wird ein zu verlegendes Verlegeelement 5 auf den Verlegeschlitten 3 geladen oder verladen. In der Figur 1 b) ist
der Verlegeschlitten 3 mit einem darauf verladenen Verlegeelement 1 9 dargestellt.
Anschließend wird der beladene Verlegeschlitten 3 zu einer Verlegeposition verschoben, wobei er von der Führungseinrichtung 1 3 bzw. durch die aufei- nanderfolgenden fluchtenden Ausnehmungen 12 geführt wird. Während des Verschiebens des Verlegeschlittens 3 passiert das darauf verladene Verlegeelement 1 9 Montagepositionen für Verlegeelemente 5, auf denen wie in der Figur 1 b) gezeigt Verlegeelemente 5 bereits verlegt sein können, von denen aber einige oder gar alle auch unbesetzt d.h. von Verlegeelementen 5 frei sein können. In beiden Fällen werden die besetzten oder freien Montagepositionen von dem Verlegeschlitten 3 und dem auf dem Verlegeschlitten 3 verladenen Verlegeelement 1 9 in horizontaler Richtung versetzt passiert, da sich der von der Führungseinrichtung 1 3 vorgegebene Weg für den Verlegeschlitten 3 zwischen den beidseitig der Führungseinrichtung 1 3 befindlichen Mon- tagepositionen erstreckt. Genauer gesagt ist das in der Figur 1 b) auf den Verlegeschlitten 3 verladene Verlegeelement 1 9 während des Passierens der Montagepositionen von auf Ablageabschnitten 1 0 der ersten Schenkel 8 abgesetzten oder abzusetzenden Verlegeelementen 5 bezüglich dieser Montagepositionen in horizontaler Richtung nach rechts versetzt. Gleichzeitig ist das auf den Verlegeschlitten 3 verladene Verlegeelement 1 9 während des Passierens der Montagepositionen von auf Ablageabschnitten 1 0 der zweiten Schenkel 9 abgesetzten oder abzusetzenden Verlegeelementen 5 bezüglich dieser Montagepositionen in horizontaler Richtung nach links versetzt. Selbstverständlich werden dabei auch bereits verlegte Verlegeelemente 5 entspre- chend ihren Montagepositionen von dem verladenen Verlegeelement 1 9 und dem Verlegeschlitten 3 passiert. Während des Passierens der Montagepositionen oder der verlegten Verlegeelemente 5 kann sich das verladene Verlegeelement 1 9 anders als in Figur 1 dargestellt in Bezug auf die Montagepositionen oder die verlegten Verlegeelemente 5 auf einer anderen vertikalen Höhe befinden. Im letzteren Fall können sich das verladene Verlegeelement 1 9 und die Montagepositionen oder die verlegten Verlegeelemente 5 in vertikaler Richtung auch teilweise überlappen.
Bei der Verlegeposition handelt es sich um diejenige Position des Verlegeschlittens 3, die derselbe zum Absetzen des verladenen Verlegeelementes 1 9 auf der für dieses Verlegeelement 1 9 vorgesehenen Montageposition einnimmt. Wenn sich der Verlegeschlitten 3 in der Verlegeposition befindet, ist das verladene Verlegeelement 1 9 vor seinem Absetzen dieser vorgesehenen Montageposition für gewöhnlich benachbart oder am nächsten.
Nachdem der Verlegeschlitten 3 die Verlegeposition eingenommen hat, wird das darauf verladene Verlegeelement 1 9 von der Kranvorrichtung 1 8 vom Verlegeschlitten 3 abgehoben und auf der vorgesehenen Montageposition für das Verlegeelement 1 9 abgesetzt. Schließlich wird das abgesetzte Verlegeelement 1 9 mit den jeweiligen, das Verlegeelement 1 9 abstützenden Brückenpfeilern 4 bzw. unterstützenden Ablageabschnitten 1 0 verbunden.
Mit diesem Verfahren können alle Verlegeelemente 5 auf ihren jeweiligen Montagepositionen positioniert und mit jeweiligen Brückenpfeilern 4 verbun- den und sowohl die erste Fahrbahn 14 als auch die zweite Fahrbahn 1 5 aufgebaut oder zusammengefügt werden. Nach Vollendung der Brücke wird die Verlegevorrichtung 2 entfernt. Figur 2 zeigt die fertiggestellte Brücke 1 ohne die Verlegevorrichtung 2 in räumlicher Darstellung.
Eine Verlegevorrichtung 20 mit einem Verlegeschlitten 21 , dessen Gitterkon- struktion vier im Querschnitt an den Ecken eines Trapezes angeordnete Fachwerks-Hauptträger 22 aufweist, ist in der Figur 3 gemeinsam mit einem oberen Endabschnitt 1 1 eines Brückenpfeilers 4 im Querschnitt zu sehen. Innerhalb der Ausnehmung 1 2 des Brückenpfeilers 4 sind an dem ersten Schenkel 8 und dem zweiten Schenkel 9 jeweils untere Rollen 23 der Verle- gevorrichtung 20 angeordnet, auf denen jeweils einer der unteren Fachwerks- Hauptträger 22 aufliegt. Darüber hinaus sind auf den Ablageabschnitten 1 0 des ersten Schenkels 8 und des zweiten Schenkels 9 sich nach oben erstreckende Winkelelemente 24 der Verlegevorrichtung 20 mit zur Ausnehmung 1 2 hin abgewinkelten Schenkeln 25 angeordnet. Auf einer der Ausnehmung 1 2 zugewandten Seite der Schenkel 25 sind obere Rollen 26 der Verlegevorrich-
tung 20 vorgesehen, die an jeweiligen der oberen Fachwerks-Hauptträgern 22 anliegen.
Infolge der unteren Rollen 23 und der oberen Rollen 26 ist die Reibung zwischen dem Verlegeschlitten 21 und dem Brückenpfeiler 4 reduziert, so dass sich der Verlegeschlitten 21 besonders leicht verschieben bzw. bewegen lässt. Zudem wirken die Winkelelemente 24 als Verdrehsicherung für den Verlegeschlitten 21 , die ein Verdrehen des Verlegeschlittens 21 um seine Längsachse verhindern. Die Gefahr eines Verdrehens besteht insbesondere beim Beladen und Absetzen von Verlegeelementen 5 auf den und vom Verlege- schütten 21 , wenn von Kranvorrichtungen 1 8 seitlich versetzt gehaltene Lasten ein entsprechendes Drehmoment auf den Verlegeschlitten 21 ausüben.
Wie aus der Figur 3 hervorgeht, sind Achsen der unteren Rollen 23 auf einer sich durch die Ausnehmung 1 2 erstreckenden Querstrebe 27 der Verlegevorrichtung 20 abgestützt. Ferner weist der Verlegeschlitten 21 einen zwischen den unteren Fachwerks-Hauptträgern 22 angeordneten Antriebsschlitten 28 auf, in den eine mit der Querstrebe 27 in lösbarem Eingriff stehende und in der Figur 4c) in Seitenansicht zu sehende Klinke 29 mit U-förmigem Endabschnitt gesteckt ist. Die Klinke 29 dient hierbei als Feststellmittel, mit dem der Verlegeschlitten 21 wie in der Figur 3 gezeigt an bestimmten Positionen wie der Beladeposition oder der Verlegeposition fixierbar ist. Hierdurch kann ein ungewolltes Bewegen des Verlegeschlittens 21 während des Be- und Entladens verhindert werden.
Neben der Funktion als Feststellmittel kann die Klinke 29 auch zur Fortbewegung des Verlegeschlittens 21 eingesetzt werden, sofern der Verlegeschlitten 21 über einen geeigneten Antrieb oder ein geeignetes Antriebsmittel verfügt. Einen an sich bekannten Seilantrieb 30 als Antriebsmittel für den Verlegeschlitten 21 zeigt die Figur 4. In der Figur 4a) ist der Seilantrieb 30 ohne den Verlegeschlitten 21 in der Draufsicht dargestellt, während die Figur 4b) den Seilantrieb 30 zusammen mit dem Verlegeschlitten 21 zeigt. Der Seilantrieb 30 weist im Wesentlichen zwei mit der Gitterkonstruktion des Verlegeschlittens 21 verbundene, drehbare Rollen 31 , ein um die Rollen 31 geführtes und
von diesen umgelenktes, gespanntes Seil 32, bei dem es sich um eine geschlossene Schlaufe bzw. Endlosschlaufe handelt, sowie den oben im Zusammenhang mit der Figur 3 erwähnten Antriebsschlitten 28 auf, der mit dem Seil 32 verbunden oder verbindbar ist. Wie in der Figur 4a) zu sehen ist, weist der Antriebsschlitten eine als rechteckiges Durchgangsloch ausgestaltete Klinkenführung 33 für die oben erwähnte Klinke 29 auf.
Werden die Rollen 31 gedreht während die Klinke 29 von der Querstrebe 27 gelöst ist, so bewegen diese das Seil 32 und damit auch den mit diesem verbundenen Antriebsschlitten 28. Je nach Drehsinn der Rollen 31 wird dem Seil 32 eine bestimmte Drehrichtung und über das Seil 32 dem Antriebsschlitten 28 eine bestimmte Laufrichtung aufgeprägt. Sofern die mit der Gitterkonstruktion des Verlegeschlittens 21 verbundenen Rollen 31 jedoch gedreht werden während die Klinke 29 mit der Querstrebe 27 im Eingriff ist, bleibt die Position des Antriebsschlittens 28 unverändert und es wird die Gitterkonstru ktion des Verlegeschlittens 21 verschoben. Hierzu wird die Klinke 29 durch die Klinkenführung 33 gesteckt und deren U-förmiger Endabschnitt wird wie in der Figur 4c) zu sehen ist mit der Querstrebe 27 in Eingriff gebracht. Indem nach Verschieben der Gitterkonstruktion des Verlegeschlittens 21 die Klinke 29 von der Querstrebe 27 gelöst, der Antriebsschlitten 28 durch entsprechendes Drehen der Rollen 31 zu einer nachfolgenden Querstrebe 27, beispielsweise eines benachbarten Brückenpfeilers 4, bewegt, und die Klinke 29 mit dieser in Eingriff gebracht wird, ist es möglich, den Verlegeschlitten 21 schrittweise entlang der Führungseinrichtung 1 3 von Brückenpfeiler 4 zu Brückenpfeiler 4 zu verschieben. Hat der Verlegeschlitten 21 eine gewünschte Position erreicht, wird die Drehung der Rollen 31 eingestellt und der Verlegeschlitten 21 wird wie oben bereits beschrieben und wie in Figur 4c) im seitlichen Querschnitt und in Figur 4d) in räumlicher Darstellung gezeigt mittels der Klinke 29 an dieser Position fixiert.
Mit den beschriebenen Verlegevorrichtungen lassen sich nicht nur Verlege- elemente 5 für Fahrbahnen 14 und 1 5 an gewünschte Montagepositionen transportieren sondern auch Brückenpfeiler 4. In diesem Zusammenhang zeigt die Figur 5 einen Verlegeschlitten 34, der einen beweglichen bzw.
klappbaren oder drehbaren Endabschnitt 35 aufweist. An diesem beweglichen Endabschnitt 35 ist ein Brückenpfeiler 36 gehalten. Während des Verschie- bens des Verlegeschlittens 34 ist der Endabschnitt 35 eingeklappt, wodurch der Brückenpfeiler 36 eine horizontal liegende Stellung einnimmt und leicht transportiert werden kann. Wenn der Verlegeschlitten 34 eine Position angenommen hat, die zum Absetzen des Brückenpfeilers 36 geeignet ist, wird der Endabschnitt 35 wie in der Figur 5 gezeigt gedreht oder geklappt, bis der Brückenpfeiler 36 eine vertikale Stellung einnimmt und nunmehr von einer in der Figur 5 nicht näher dargestellten Einrichtung abgesetzt werden kann. Eine weitere Verwendungsmöglichkeit der beschriebenen Verlegevorrichtungen ist in der Figur 6 am Beispiel der Verlegevorrichtung 2 schematisch dargestellt, wobei zur besseren Verständlichkeit insbesondere auf die Darstellung der Kranvorrichtung 1 8 verzichtet wurde. Figur 6 zeigt eine Situation, in der ein beschädigtes, zur zweiten Fahrbahn 1 5 gehöriges Verlegeelemente 5 zu Reparaturzwecken von der Brücke 1 entfernt worden ist und dessen Montageposition nunmehr unbesetzt und die zweite Fahrbahn an dieser Stelle dadurch unterbrochen ist. Damit die verbliebenen Teilstücke der zweiten Fahrbahn 1 5 dennoch genutzt werden können, wurde mit dem Verlegeschlitten 3 ein auf diesen geladenes oder verladenes und mit diesem verbundenes Bahnumleitungselement 37 zur Umleitung von Fahrzeugen oder Personen um die freie Montageposition herum derart positioniert, dass sie die verbliebenen Teilstücke der zweiten Fahrbahn 1 5 verbindet.
Häufig führen Brücken über Gewässer wobei es vorkommen kann, dass einige oder alle ihrer Pfeiler auf dem Grund des Gewässers aufliegen müssen. Zu diesem Zweck werden unter die Wasseroberfläche versenkbare Senkkästen eingesetzt. Figur 7 zeigt hierzu einen Verlegeschlitten 38 mit einer Klappstütze 39 und einem drehbaren Drehkopf 40, an dem ein Senkkasten 41 gehalten ist, in verschiedenen Stadien des Absetzens des Senkkastens 41 sowohl in der Seitenansicht als auch in der Vorderansicht. In der Phase oder Situation 1 der Figur 7 ragt ein vergleichsweise langer, den Drehkopf 40 aufweisender Endabschnitt des Verlegeschlittens 38 aus der
Führungseinrichtung 1 3 hervor, wobei die Klappstütze 39 einen an der Gitterkonstruktion des Verlegeschlittens 38 anliegenden eingeklappten Zustand einnimmt. Zur Unterstützung und Stabilisierung dieses Teilabschnittes beginnt die Klappstütze in der Situation 2 der Figur 7 auszuklappen, bis sie den in der Situation 3 der Figur 7 gezeigten ausgeklappten Zustand einnimmt, in welchem sie vertikal ausgerichtet den hervorragenden Endabschnitt abstützt. Sodann wird in der Situation 4 der Figur 7 der Drehkopf 40 mit dem auf einer oberen, dem Untergrund bzw. dem Gewässer abgewandten Seite des Drehkopfes 40 gehaltenen Senkkasten 41 gedreht bis derselbe wie in der Situation 5 der Figur 7 dem Untergrund bzw. dem Gewässer zugewandt ist. Schließlich wird der Senkkasten mittels einer in der Figur 7 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht gezeigten und an sich bekannten Einrichtung, wie zum Beispiel einer Seilwinde, abgelassen und wie in der Situation 6 der Figur 7 auf dem Grund des Gewässers abgesetzt. Einen Verlegeschlitten 42 mit einem zwischen Drehkopf 40 und Gitterkonstruktion vorgesehenen Parallelgelenk 43 zeigt die Figur 8 für verschiedene Zustände Z0 bis Z4. Im Zustand Z0 ist das Parallelgelenk 43 eingeklappt, Gitterkonstruktion und Drehkopf 40 sind entlang einer Linie angeordnet. Auf einer oberen Seite des Drehkopfes 40 ist der Senkkasten 41 gehalten. Das Pa- rallelgelenk 43 beginnt im Zustand Z1 auszuklappen, wodurch der Drehkopf 40 abgesenkt wird, ohne jedoch seine räumliche Orientierung zu ändern, bis sich im Zustand Z2 Drehkopf 40 und Senkkasten 41 auf einer niedrigeren Höhe befinden als die Gitterkonstruktion. Sodann wird der Drehkopf 40 im Zustand Z3 gedreht. Schließlich ist der Zustand Z4 erreicht, in welchem der Senkkasten 41 dem Gewässer zugewandt ist und nunmehr wie oben beschrieben abgesetzt werden kann. Im Unterschied zur Figur 7 kann der Senkkasten 41 nunmehr allerdings aus einer geringeren Höhe abgelassen werden.
In der Figur 9 ist der Verlegeschlitten 42 während des Absetzens des Senkkastens 41 in räumlicher Darstellung zu sehen. Wie aus der Figur 9 hervor- geht, ist der Drehkopf 40 zu diesem Zweck mit einem entsprechenden aus- und einfahrbaren Gelenk nach Art einer Nürnberger Schere 44 ausgestattet.
Anstelle der Nürnberger Schere 44 kann der Drehkopf 40 alternativ auch mit einem Seilzug versehen sein.
Hingegen ist der Verlegeschlitten 42 in der Figur 1 0 mit einer Kranvorrichtung 1 8 ausgestattet, wie sie oben im Zusammenhang mit den Figuren 1 a) und b) beschrieben ist, und die unmittelbar hinter dem Drehkopf 40 angeordnet ist. Der Verlegeschlitten 42 kann nicht nur mit einem am Drehkopf 40 gehaltenen Senkkasten 41 beladen, sondern darüber hinaus mit verschiedenen Brückenpfeilersegmenten wie zum Beispiel Segmenten des Grundpfeilers 7, einem ersten Schenkel 8 und einem zweiten Schenkel 9 beladen werden. Diese Brü- ckenpfeilersegmente sind in einer vom Drehkopf 40 abgewandten Richtung in der Reihenfolge ihrer späteren Montage nacheinander auf den Verlegeschlitten 42 verladen und werden bei Verschieben des Verlegeschlittens 42 von diesem transportiert. Nach Absetzen des Senkkastens 41 wird der Verlegeschlitten 42 in den in der Figur 8a) gezeigten Zustand Z0 gebracht. Sodann wird von der Kranvorrichtung 1 8 dasjenige Brückenpfeilersegment auf den Drehkopf 40 gehoben, das diesem an nächsten ist. Im Falle der Figur 1 0 ist dies ein Segment des Grundpfeilers 7. Dieses wird wie zuvor der Senkkasten 41 und wie in der Figur 1 0 dargestellt auf dem Senkkasten 41 abgesetzt, indem der Verlegeschlitten 42 die in der Figur 8 gezeigten und oben beschrie- benen Zustände Z0 bis Z4 durchläuft. Der Vorgang wiederholt sich, bis alle Brückenpfeilersegmente sukzessive abgesetzt worden sind.
In den Figuren 1 1 a) bis 1 1 c) sind verschiedene Brücken sowie verschieden ausgebildete Verlegeschlitten in der Vorderansicht dargestellt.
Figur 1 1 a) zeigt die oben im Zusammenhang mit den Figuren 1 a) bis c) be- schriebene Brücke 1 mit der ersten Fahrbahn 14 und der zweiten Fahrbahn 1 5. Der Verlegeschlitten 3 ist zwischen den beiden Fahrbahnen 14 und 15 durch die zwischen diesen Fahrbahnen 1 4 und 1 5 ausgebildete Ausnehmung 1 2, die zusammen mit weiteren derartigen Ausnehmungen die Führungseinrichtung 1 3 bildet, geführt. Vom Verlegeschlitten 3 transportierte Verlegeele- mente 5 können bereits verlegte Verlegeelemente 5 bzw. besetzte oder unbesetzte Montagepositionen in horizontaler Richtung versetzt passieren, oder
sie können sich während des Transports direkt über den Montagepositionen bewegen.
Im Gegensatz zur Brücke 1 weist die Brücke 45 der Figur 1 1 b) drei Fahrbahnen 1 4, 1 5 und 46 auf, von denen die Fahrbahn 46 eine mittlere Fahrbahn und zwischen der ersten Fahrbahn 14 und der zweiten Fahrbahn 1 5, den beiden äußeren Fahrbahnen, angeordnet ist. Sowohl zwischen der ersten Fahrbahn 14 und der mittleren Fahrbahn 46 als auch zwischen der mittleren Fahrbahn 46 und der zweiten Fahrbahn 1 5 sind Ausnehmungen 47 im Unterbau der Brücke 45 ausgebildet. In diesen Ausnehmungen 47 ist ein die mittlere Fahrbahn 46 überspannender Verlegeschlitten 48 geführt. Vom Verlegeschlitten 42 transportierte Verlegelemente werden oberhalb der mittleren Fahrbahn 46 und somit oberhalb von Montagepositionen für Verlegeelemente der mittleren Fahrbahn 46 bewegt, jedoch in horizontaler Richtung versetzt bezügliche Montagepositionen für Verlegeelemente der ersten Fahrbahn 14 und der zwei- ten Fahrbahn 1 5.
Schließlich ist in der Figur 1 1 c) eine Brücke 49 zu sehen, die wie die Brücke 1 der Figur 1 1 a) nur zwei Fahrbahnen 14 und 1 5 aufweist. Beide Fahrbahnen 14 und 1 5 werden von einem Verlegeschlitten 50 überspannt, zu dessen Führung entsprechende Ausnehmungen beiderseits eines aus den beiden Fahr- bahnen 14 und 1 5 bestehenden Fahrbahnpaares im Unterbau der Brücke 49 ausgebildet sind. Mittels des Verlegeschlittens 50 transportierte Verlegelemente können oberhalb der ersten Fahrbahn 14 oder oberhalb der zweiten Fahrbahn 1 5 oder zwischen den beiden Fahrbahnen 14 und 1 5 bewegt werden. Im letzteren Fall werden Montagepositionen für Verlegelemente für die beiden Fahrbahnen 14 und 1 5 von den Verlegeelementen in horizontaler Richtung versetzt passiert.
Während bei den bisherigen Ausführungsformen die Führungseinrichtung mit offenen Ausnehmungen in den Brückenpfeilern ausgebildet ist, zeigt die Figur 1 2a) eine Brücke 51 mit Brückenpfeilern 52, deren Führungseinrichtung 53 geschlossene Ausnehmungen oder Öffnungen im Brückenpfeiler 52 bzw. Durchbrüche durch den Brückenpfeiler 52 aufweist. Diese geschlossenen Öff-
nungen der Führungseinrichtung 53 haben im Wesentlichen die Form eines auf der Spitze stehenden Dreiecks mit abgerundeten Ecken und aufgewölbter Grundseite. Ein Verlegeschlitten 54 ist durch die Öffnungen der Führungseinrichtung 53 hindurch verschiebbar, mit dem sich wie oben beschrieben Verle- geelemente 55 an vorgegebene Montagepositionen transportieren lassen. An den Montagepositionen weisen die Brückenpfeiler 52 zwei einander entgegengesetzte erste Abschnitte 56 mit einer größeren Dicke und zwischen diesen einen zweiten Abschnitt 57 mit einer kleineren Dicke auf. Somit ist ein lichtes Maß zwischen einander gegenüberliegenden ersten Abschnitten 56 zweier benachbarter Brückenpfeiler 52 kleiner als ein lichtes Maß zwischen einander gegenüberliegenden zweiten Abschnitten 57 derselben Brückenpfeiler 52. Dadurch ist es möglich Verlegeelemente 55, die vom Verlegeschlitten 54 auf einem unterhalb des Niveaus der Montagepositionen liegenden Niveau transportiert werden, zwischen zweiten Abschnitten 57 zweier benachbarter Brückenpfeiler 52 hindurch auf das Niveau der Montagepositionen oder höher anzuheben. Nach einer seitlichen Bewegung oder Verschiebung, die beispielsweise mittels eines Versetzsystems oder Verschiebesystems zum Versetzen oder Verschieben von Lasten ausgeführt werden kann, können die Verlegeelemente 55 daraufhin auf den Montagepositionen abgelegt werden, wobei entgegengesetzte Endabschnitte der Verlegeelemente 55 an jeweiligen einander gegenüberliegenden ersten Abschnitten 56 zweier benachbarter Brückenpfeiler 52 zur Auflage kommen. Zum Anheben der Verlegelemente 55 ist der Verlegeschlitten 54 mit Hebevorrichtungen 58 nach Art einer Nürnberger Schere ausgeführt. In der Figur 1 2b) ist eine vergrößerte Detailansicht mit einem mittels der Hebevorrichtungen 58 angehobenen Verlegeelements 55 zu sehen.
Auf dieselbe Weise können anstelle von Brücken mit plattenförmigen Verlegeelementen auch Brücken mit röhrenförmigen Verlegeelementen und insbesondere auch Hochgeschwindigkeitstransportsysteme wie das mit dem Na- men Hyperloop bezeichnete System errichtet werden. In der Figur 1 3 ist hierzu als weiteres Beispiel für ein erfindungsgemäßes Bauwerk ein Teil eines Hyperloops 59 mit Brückenpfeilern in Form von Trägerpfeilern 60 in verschie-
denen Ansichten dargestellt, dessen Überbau durch eine Mehrzahl röhrenförmiger Verlegeelemente 61 gebildet ist. Die miteinander verbundenen Verlegeelemente 61 bilden eine Röhrenbahn, in deren Innerem beispielsweise ein Unterdruck für den schnellen Transport von Passagier- oder Transportkapseln erzeugt werden kann. Wie bei der in der Figur 1 dargestellten Brücke 1 sind auch die Trägerpfeiler 60 des Hyperloops 59 im Wesentlichen Y-förmig mit einer im Wesentlichen dreieckigen oder V-förmigen Ausnehmung 62. Ebenso wie bei der Brücke 1 bildet die Gesamtheit aller miteinander fluchtender Ausnehmungen 62 der gereiht angeordneten Trägerpfeiler 60 eine Führungsein- richtung 63 für einen Verlegeschlitten 64. Mit diesem Verlegeschlitten 64 lassen sich die röhrenförmigen Verlegeelemente 61 auf die oben beschriebene Weise zu vorgesehenen Montagepositionen transportieren und auf diesen absetzen.
Eine Ausführungsform eines Hyperloops 65 mit Trägerpfeilern 66, die anstelle von Ausnehmungen im Wesentlichen gerade Aufnahmeflächen 67 zwischen Montagepositionen für röhrenförmige Verlegelemente 68 aufweist, ist hingegen in der Figur 14 dargestellt. Auf diesen Aufnahmeflächen 67 kann eine in der Figur 1 4 nicht gezeigte Führungseinrichtung zum Führen wenigstens eines ebenfalls in der Figur 14 nicht gezeigten Verlegeschlittens angeordnet werden. Die Schienen der Führungseinrichtung erstrecken sich, die Trägerpfeiler 66 miteinander verbindend, zwischen den Montagepositionen für die Verlegeelemente 68, oder mit anderen Worten in horizontaler Richtung von den Montagepositionen der Verlegeelemente 68 beabstandet. Mit dem entlang dieser Schienen verfahrbaren Verlegeschlitten können nunmehr die Ver- legeleemente 68 zu ihren jeweiligen Montagepositionen transportiert und an diesen abgelegt werden. Nach Fertigstellung des Hyperloops 65 werden Verlegeschlitten und Schienen bzw. Führungseinrichtung von dem Hyperloop 65 entfernt. In der Figur 14 ist der fertiggestellte Hyperloop 65 nach Entfernung des Verlegeschlittens und der Führungseinrichtung gezeigt. Es versteht sich, dass auch bei Brücken derartige Auflageflächen 67 für Führungseinrichtungen wie bei dem Hyperloop 65 ausgebildet werden können,
um anstelle von röhrenförmigen Verlegeelementen anders geformte Verlegeelemente zu transportieren.
Auch die Figur 1 5 zeigt einen Hyperloop 69 mit auf Trägerpfeilern 70 angeordneten röhrenförmigen Verlegeleementen 71 . Ähnlich der in den Figuren 1 2a) und 1 2b) gezeigten Brücke 51 weisen die Trägerpfeiler 70 geschlossene Ausnehmungen 72 auf, die jeweils Teil einer Führungseinrichtung für einen Verlegeschlitten 73 zum Transportieren der Verlegeelemente 71 sind. Wie in der Figur 1 5 zu sehen ist, sind die Verlegeelemente 71 auf Montagepositionen angeordnet, die von den Ausnehmungen 72 und damit von denjenigen Stel- len, an welchen die Führungseinrichtung für den Verlegeschlitten 73 am Unterbau vorgesehen ist, in vertikaler Richtung beabstandet sind. Der Verlegeschlitten 73 wird auf in der Figur 1 5 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht gezeigten Rollen oder Rädern bewegt. Um nun das Verschieben des Verlegeschlittens 73 zwischen den Trägerpfeilern 70 zu erleichtern, weisen die Trä- gerpfeiler 70 zwei zungenartige Vorsprünge 74 auf, die jeweils auf einander entgegengesetzten Seiten der Trägerpfeiler 70 von unteren Enden der Ausnehmungen 72 ausgehend hervorragen. Während des Verschiebens des Verlegeschlittens 73 kann dieser beim Übergang von einem Trägerpfeiler 70 zum jeweils benachbarten Trägerpfeiler 70 auf diesen Vorsprüngen 74 aufliegen, noch bevor er in die jeweilige Ausnehmung 72 des Trägerpfeilers 70 eintritt.
Bezuqszeichenliste
1. Brücke
2. Verlegevorrichtung
3. Verlegeschlitten
4. Brückenpfeiler
5. Verlegeelement
6. Untergrund
7. Grundpfeiler
8. erster Schenkel
9. zweiter Schenkel
10. Ablageabschnitt
11. Endabschnitt
12. Ausnehmung
13. Führungseinrichtung
14. erste Fahrbahn
15. zweite Fahrbahn
16. Fachwerks-Haupttrager
17. Querstrebe
18. Kranvorrichtung
19. verladenes Verlegeelement
20. Verlegevorrichtung
21. Verlegeschlitten
22. Fachwerks-Haupttrager
23. untere Rolle
24. Winkelelement
25. Schenkel
26. obere Rolle
27. Querstrebe
28. Antriebsschlitten
29. Klinke
30. Seilantrieb
31. Rolle
32. Seil
33. Klinkenführung
34. Verlegeschlitten
35. drehbarer Endabschnitt
36. gehaltener Brückenpfeiler
37. Bahnumleitungselement
38. Verlegeschlitten
39. Klappstütze
40. Drehkopf
41 . Senkkasten
42. Verlegeschlitten
43. Parallelgelenk
44. Nürnberger Schere
45. Brücke
46. mittlere Fahrbahn
47. Ausnehmung
48. Verlegeschlitten
49. Brücke
50. Verlegeschlitten
51 . Brücke
52. Brückenpfeiler
53. Führungseinrichtung
54. Verlegeschlitten
55. Verlegeelement
56. erster Abschnitt
57. zweiter Abschnitt
58. Hebevorrichtung
59. Hyperloop
60. Trägerpfeiler
61 . Verlegeelement
62. Ausnehmung
63. Führungseinrichtung
64. Verlegeschlitten
65. Hyperloop
66. Trägerpfeiler
67. Aufnahmefläche
68. Verlegeelement 69. Hyperloop
70. Trägerpfeiler
71 . Verlegeelement
72. Ausnehmung
73. Verlegeschlitten 74. Vorsprung