Redispergierbare Partikel basierend auf Siliciumpartikeln und Polymeren
Die Erfindung betrifft redispergierbare Partikel basierend auf Siliciumpartikeln und Polymeren, Verfahren zu deren Herstellung sowie deren Verwendung zur Herstellung von Elektrodenmaterialien für Lithiumionen-Batterien, insbesondere zur Herstellung der negativen Elektroden von Lithiumionen-Batterien. Wiederaufladbare Lithiumionen-Batterien sind heute die praxis- tauglichen elektrochemischen Energiespeicher mit den höchsten gravimetrischen Energiedichten. Eine besonders hohe theoretische Materialkapazität weist Silicium (4200 mAh/g) auf und ist deswegen als Aktivmaterial für Anoden von Lithiumionen-Bat- terien besonders geeignet. Die Herstellung von Anoden erfolgt über Anodentinten, in denen die einzelnen Bestandteile des Anodenmaterials in einem Lösungsmittel dispergiert sind. Im industriellen Maßstab wird als Lösungsmittel hierfür aus ökonomischen und ökologischen Gründen zumeist Wasser eingesetzt. Die Oberfläche von Silicium ist jedoch gegenüber Wasser sehr reaktiv und wird bei Wasserkontakt oxidiert unter Bildung von Sili- ciumoxiden und Wasserstoff. Die Wasserstofffreisetzung führt in der Verarbeitung der Anodentinten zu erheblichen Schwierigkeiten. Beispielsweise können solche Tinten auf Grund eingeschlos- sener Gasblasen inhomogene Elektrodenbeschichtungen ergeben. Zudem macht die Wasserstoffbildung aufwändige sicherheitstechnische Schutzmaßnahmen erforderlich. Eine unerwünschte Oxidati- on von Silicium führt letztlich auch zur Verringerung des Sili- ciumanteils in der Anode, was die Kapazität der Lithiumionen- Batterie reduziert.
Zur Reduzierung der Wasserstoffbildung bei der Verarbeitung von wässrigen Anodentinten lehrt Touidjine (Journal of The Electro- chemical Society, 2015, 162, Seiten A1466 bis A1475), zuerst die Oberfläche der Siliciumpartikel durch Vorbehandlung mit
Wasser oder Luft bei erhöhten Temperaturen gezielt zu oxidieren und erst danach die so behandelten Siliciumpartikel in wässrige Anodentinten einzuarbeiten. Touidjine beschreibt aggregierte
Siliciumpartikel mit durchschnittlichen Partikelgrößen von 150 nm und spezifischen Oberflächen BET von 14 m2/g. Nach Luftoxi- dation haben die Siliciumpartikel einen Si02 -Gehalt von 11 Gew.-%. Der hohe Sauerstoffgehalt der Partikel führt zwangsläu- fig zu einem niedrigen Anteil an elementarem Silicium. So hohe Siliciumdioxid-Anteile führen zu hohen initialen Kapazitätsverlusten .
K. Zaghib, Hydro-Quebec , stellte in einem Vortrag (Konferenz DoE Annual Merit Review, 6. bis 10. Juni 2016, Washington D.C. USA, Beitrag es222) eine Reihe von alternativen Ansätzen für die Verringerung der Bildung von Wasserstoff aus wässrigen Si- liciumpartikeldispersionen zur Diskussion, wie beispielsweise das Beschichten der Oberflächen der Siliciumpartikel, oder die Zugabe von pH-kontrollierenden Additiven, oder die Oxidation der Oberfläche der Siliciumpartikel, oder das Altern der Siliciumpartikel .
Lithiumionen-Batterien mit Siliciumpartikel enthaltenden Ano- denmaterialien sind auch aus der EP1313158 bekannt. Die Siliciumpartikel der EP1313158 haben durchschnittliche Partikelgrößen von 100 bis 500 nm. Größere Partikelgrößen werden als nachteilig für die Coulomb-Effizienz entsprechender Batterien erachtet. Die Herstellung der Partikel erfolgte durch Mahlung und anschließende oxidative Behandlung mit Sauerstoff -haltigen Gasen oder anschließende Beschichtung mit Polymeren. Zur Polymer- beschichtung empfiehlt EP1313158 auch, ethylenisch ungesättigte Monomere in Gegenwart von Siliciumpartikeln zu polymerisieren . Die DE102015215415.7 (Anmeldenummer) beschreibt den Einsatz von Silicium-Partikeln mit einer volumengewichteten Partikelgrößenverteilung von dio ^ 0,2 um und d90 ^ 20,0 pm sowie eine Breite c o-dio ^ 15 pm in Anodenmaterialien für Lithiumionen-Batterien. Vor diesem Hintergrund bestand die Aufgabe für die vorliegende Erfindung, Siliciumpartikel bereitzustellen, die bei Einsatz in wässrigen Tintenformulierungen zur Herstellung von Anoden für Lithiumionen-Batterien zu keiner oder einer möglichst geringen
Wasserstoffbildung führen, insbesondere kein Aufschäumen von wässrigen Tintenformulierungen oder keine schlechte Pumpbarkeit der Tinten bewirken, und zudem das vorteilhafte Einbringen möglichst hoher Siliciumanteile in die Anoden ermöglichen sowie möglichst homogene Anodenbeschichtungen ergeben sollen. Die Aufgabe sollte vorzugsweise auch für Tintenformulierungen mit neutralen pH-Werten gelöst werden. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeit auch eine Verbesserung der elektrochemischen Performance entsprechender Lithiumionen-Batterien mit Siliciumpar- tikel enthaltenden Anoden erreicht werden.
Ein Gegenstand der Erfindung sind Verfahren zur Herstellung von redispergierbaren Partikeln basierend auf Siliciumpartikeln und Polymeren, dadurch gekennzeichnet, dass
a) Mischungen enthaltend Siliciumpartikel mit durchschnittlichen Partikeldurchmessern d50 von > 600 nm, ein oder mehrere Polymere enthaltend funktionelle Gruppen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Carboxyl-, Ester-, Alkoxy- , Amid- , Imid- und Hyd- roxy-Gruppen sowie ein oder mehrere Lösungsmittel getrocknet werden und danach
b) eine thermische Behandlung bei einer Temperatur von 80 °C bis unterhalb der Zersetzungstemperatur der Polymere durchgeführt wird . Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sind redispergierbare
Partikel basierend auf Siliciumpartikeln und Polymeren erhältlich nach dem vorgenannten, erfindungsgemäßen Verfahren.
Bei den redispergierbaren Partikeln aus Schritt b) des erfin- dungsgemäßen Verfahrens handelt es sich allgemein um Polymerbeschichtete Siliciumpartikel. In Folge der thermischen Behandlung in Schritt b) sind die Polymere in vorteilhafter Weise mit den Siliciumpartikeln verbunden. Dies manifestiert sich beispielsweise dadurch, dass die in Schritt b) erhaltenen Partikel nach Redispergierung in Wasser bei Raumtemperatur und pH 7 stabil sind und im Wesentlichen keine Polymere freisetzen. Die Produkte aus Schritt b) können deswegen auch als abwaschstabil eingestuft werden. Dahingegen lösen sich unter solchen Bedin-
gungen die Trocknungsprodukte aus Schritt a) ganz oder zumindest teilweise in ihre Ausgangsbestandteile auf, nämlich in Si- liciumpartikel und Polymere. Ohne an eine Theorie gebunden zu sein, könnte eine solche Anbindung über kovalente Bindungen zwischen den Polymeren und der Oberfläche der Siliciumpartikel , beispielsweise durch Silylesterbindungen oder durch Vernetzung der Polymere erfolgen.
Die Polymere enthalten vorzugsweise ein oder mehrere funktio- nelle Gruppen ausgewählt aus der Gruppe umfassend Carboxyl- und Hydroxy-Gruppen . Am meisten bevorzugt sind Carboxyl -Gruppen.
Bevorzugte Polymere sind Cellulose, Cellulosederivate , Polymere basierend auf ethylenisch ungesättigten Monomeren, wie Polyac- rylsäure oder Polyvinylester, insbesondere Homo- oder Copolyme- re von Vinylacetat, Polyamide, Polyimide, inbesondere Poly- amidimide, und Polyvinylalkohole . Besonders bevorzugte Polymere sind Polyacrylsaure oder deren Salze und insbesondere Cellulose oder Cellulosederivate, wie Carboxymethylcellulose . Am meisten bevorzugt sind Cellulose oder Cellulosederivate, insbesondere Carboxymethylcellulose. Bevorzugt sind auch Salze von Carbonsäure-Gruppen tragenden Polymeren. Bevorzugte Salze sind Alkali-, insbesondere Lithium-, Natrium- oder Kalium-Salze. Die Polymere enthaltend funktionelle Gruppen sind in den Lösungsmitteln vorzugsweise löslich. Die Polymere sind darin unter Normalbedingungen (23/50) nach DIN50014 vorzugsweise zu mehr als 5 Gew.-% löslich. Die Mischungen im Schritt a) enthalten vorzugsweise < 95 Gew.%, mehr bevorzugt ^ 50 Gew.%, noch mehr bevorzugt ^ 35 Gew.%, besonders bevorzugt ^ 20 Gew.%, am meisten bevorzugt ^ 10 Gew.% und am allermeisten bevorzugt ^ 5 Gew.% Polymere. Die Mischungen im Schritt a) enthalten vorzugsweise ^ 0,05 Gew.%, beson- ders bevorzugt ^ 0,3 Gew.% und am meisten bevorzugt ^ 1 Gew.% Polymere. Die vorgenannten Angaben in Gew.% beziehen sich jeweils auf das Trockengewicht der Mischungen im Schritt a) .
Die volumengewichtete Partikelgrößenverteilung der Siliciumpar- tikel weist Durchmesser-Perzentile d50 von vorzugsweise 650 nm bis 15,0 pm, mehr bevorzugt 700 nm bis 10,0 pm, noch mehr bevorzugt 700 nm bis 7,0 um, besonders bevorzugt 750 nm bis 5,0 pm und am meisten bevorzugt 800 nm bis 2,0 pm auf.
Die volumengewichtete Partikelgrößenverteilung der Siliciumpar- tikel weist Durchmesser-Perzentile di0 von vorzugsweise 0,5 pm bis 10 pm, besonders bevorzugt 0,5 pm bis 3,0 pm und am meisten bevorzugt 0,5 pm bis 1,5 pm auf.
Die volumengewichtete Partikelgrößenverteilung der Siliciumpar- tikel weist Durchmesser-Perzentile d90 von vorzugsweise 2,0 pm bis 20,0 pm, besonders bevorzugt 3,0 bis 15,0 pm und am meisten bevorzugt 5,0 pm bis 10,0 pm auf.
Die volumengewichtete Partikelgrößenverteilung der Siliciumpar- tikel hat eine Breite d90-d10 von vorzugsweise ^ 20,0 pm, mehr bevorzugt < 15,0 pm, noch mehr bevorzugt ^ 12,0 pm, besonders bevorzugt ^ 10,0 pm und am meisten bevorzugt < 7,0 pm.
Die volumengewichtete Partikelgrößenverteilung der Siliciumpar- tikel ist bestimmbar durch statische Laserstreuung unter Anwendung des Mie-Modells mit dem Messgerät Horiba LA 950 mit Alko- holen, wie beispielsweise Ethanol oder Isopropanol, oder vorzugsweise Wasser als Dispergiermedium für die Siliciumpartikel .
Die Siliciumpartikel sind vorzugsweise nicht agglomeriert, besonders bevorzugt nicht aggregiert .
Aggregiert bedeutet, dass sphärische oder weitestgehend sphärische Primärpartikel, wie sie beispielsweise zunächst in Gasphasenprozessen bei der Herstellung der Siliciumpartikel gebildet werden, zu Aggregaten zusammengewachsen sind. Die Aggregierung von Primärpartikeln kann beispielsweise während der Herstellung der Siliciumpartikel in Gasphasenprozessen auftreten. Solche Aggregate können im weiteren Reaktionsverlauf Agglomerate bilden. Agglomerate sind eine lose Zusammenballung von Aggregaten.
Agglomerate können mit typischerweise eingesetzten Knet- und Dispergierverfahren leicht wieder in die Aggregate aufgespalten werden. Aggregate lassen sich mit diesen Verfahren nicht oder nur in geringem Umfang in die Primärpartikel zerlegen. Aggrega- te und Agglomerate haben auf Grund ihrer Entstehung zwangsläufig ganz andere Sphärizitäten und Kornformen als die bevorzugten Siliciumpartikel. Das Vorliegen von Siliciumpartikeln in Form von Aggregaten oder Agglomeraten kann beispielsweise mittels herkömmlicher Raster-Elektronen-Mikroskopie (REM) sichtbar gemacht werden. Statische Lichtstreuungsmethoden zur Bestimmung der Teilchengrößenverteilungen oder Partikeldurchmessern von Siliciumpartikeln können dagegen nicht zwischen Aggregaten oder Agglomeraten unterscheiden. Die BET-Oberflachen der Siliciumpartikel betragen vorzugsweise 0,2 bis 30,0 m2/g, besonders bevorzugt 0,5 bis 20,0 m2/g und am meisten bevorzugt 1,0 bis 15,0 m2/g. Die BET-Oberflache wird gemäß DIN 66131 (mit Stickstoff) bestimmt. Die Siliciumpartikel liegen vorzugsweise in splittrigen Kornformen vor. Die Siliciumpartikel haben eine Sph rizität von vorzugsweise 0,3 ^ ψ ^ 0,9, besonders bevorzugt 0,5 ^ ψ ^ 0,85 und am meisten bevorzugt 0,65 ^ ψ ^ 0,85. Siliciumpartikel mit solchen Sphärizitäten sind insbesondere durch Herstellung mit- tels Mahlprozessen zugänglich. Die Sphärizität ψ ist das Verhältnis aus der Oberfläche einer Kugel gleichen Volumens zur tatsächlichen Oberfläche eines Körpers (Definition von Wadell) . Sphärizitäten können beispielsweise aus herkömmlichen REM- Aufnahmen ermittelt werden.
Die Siliciumpartikel basieren vorzugsweise auf elementarem Si- licium. Unter elementarem Silicium ist hochreines, polykristallines Silicium, mit geringem Anteil an Fremdatomen (wie beispielsweise B, P, As) , gezielt mit Fremdatomen dotiertes Sili- cium (wie beispielsweise B, P, As) , aber auch Silicium aus metallurgischer Verarbeitung, welches elementare Verunreinigung (wie beispielsweise Fe, AI, Ca, Cu, Zr, Sn, Co, Ni, Cr, Ti, C) aufweisen kann, zu verstehen.
Falls die Siliciumpartikel ein Siliciumoxid enthalten, dann liegt die Stöchiometrie des Oxids SiOx bevorzugt im Bereich 0 < x < 1,3. Falls die Siliciumpartikel ein Siliciumoxid mit höhe- rer Stöchiometrie enthalten, dann ist dessen Schichtdicke auf der Oberfläche bevorzugt kleiner als 10 nm.
Wenn die Siliciumpartikel mit einem Alkalimetall M legiert sind, dann liegt die Stöchiometrie der Legierung MySi bevorzugt im Bereich 0 < y < 5. Die Siliciumpartikel können gegebenenfalls prälithiiert sein. Für den Fall, dass die Siliciumpartikel mit Lithium legiert sind, liegt die Stöchiometrie der Legierung LizSi bevorzugt im Bereich 0 < z < 2,2. Besonders bevorzugt sind Siliciumpartikel, die ^ 80 Mol% Sili- cium und/oder ^ 20 Mol% Fremdatome, ganz besonders bevorzugt ^ 10 Mol% Fremdatome enthalten.
Die Oberfläche der Siliciumpartikel kann gegebenenfalls durch eine Oxidschicht oder durch andere anorganische und organische Gruppen abgedeckt sein. Besonders bevorzugte Siliciumpartikel tragen auf der Oberfläche Si-OH- oder Si-H-Gruppen oder kova- lent angebundene organische Gruppen, wie beispielsweise Alkohole oder Alkane. Durch die organischen Gruppen kann beispiels- weise die Oberflächenspannung der Siliciumpartikel gesteuert werden. Diese kann so an die Lösungsmittel oder Polymere ange- passt werden, die bei der Herstellung der redispergierbaren Partikel oder bei der Herstellung der Elektrodenbeschichtungen eingesetzt werden. Entsprechend belegte Oberflächen der Silici- umpartikel können hilfreich sein, die Polymere und die Siliciumpartikel zu stabileren erfindungsgemäßen, redispergierbaren Partikeln zu verknüpfen.
Die Siliciumpartikel können beispielsweise mittels Gasphasenab- Scheidung oder vorzugsweise durch Mahlprozesse hergestellt werden .
Als Mahlprozesse kommen beispielsweise Trocken- oder vorzugsweise Nassmahlprozesse in Betracht. Hierbei werden vorzugsweise Planetenkugelmühlen, Strahlmühlen, wie Gegenstrahl oder Prallmühlen, oder Rührwerkskugelmühlen eingesetzt.
Die Nassmahlung erfolgt im Allgemeinen in einer Suspension mit organischen oder anorganischen Dispergiermedien. Als Disper- giermedien können auch die für Stufe a) genannten Lösungsmittel gewählt werden.
Die Mischungen im Schritt a) enthalten vorzugsweise ^ 5 Gew.%, mehr bevorzugt ^ 50 Gew.%, noch mehr bevorzugt ^ 65 Gew.%, besonders bevorzugt ^ 80 Gew.%, am meisten bevorzugt ^ 90 Gew.% und am allermeisten bevorzugt ^ 95 Gew.% Siliciumpartikel . Die Mischungen im Schritt a) enthalten vorzugsweise 99,95 Gew.%, besonders bevorzugt ^ 99,7 Gew.% und am meisten bevorzugt ^ 99 Gew.% Siliciumpartikel. Die vorgenannten Angaben in Gew.% beziehen sich jeweils auf das Trockengewicht der Mischungen im Schritt a) .
Als Lösungsmittel in Schritt a) können organische und/oder anorganische Lösungsmittel eingesetzt werden. Es können auch Ge¬ mische aus zwei oder mehr Lösungsmitteln eingesetzt werden. Ein Beispiel für ein anorganisches Lösungsmittel ist Wasser. Orga- nische Lösungsmittel sind beispielsweise Kohlenwasserstoffe, Ester oder vorzugsweise Alkohole. Die Alkohole enthalten vorzugsweise 1 bis 7 und besonders bevorzugt 2 bis 5 Kohlenstoffatome. Beispiele für Alkohole sind Methanol, Ethanol, Propanol, Butanol und Benzylalkohol . Bevorzugt sind Ethanol und 2-Propa- nol . Kohlenwasserstoffe enthalten vorzugsweise 5 bis 10 und besonders bevorzugt 6 bis 8 Kohlenstoffatome . Kohlenwasserstoffe können beispielsweise aliphatisch oder aromatisch sein. Beispiele für Kohlenwasserstoffe sind Toluol und Heptan. Bei Estern handelt es sich im Allgemeinen um Ester von Carbonsäuren und Alkylalkoholen, wie beispielsweise Ethylacetat .
Bevorzugte Lösungsmittel sind Wasser oder Gemische aus Wasser und einem oder mehreren organischen Lösungsmitteln, insbesonde-
re Alkoholen. Bevorzugte Lösungsmittelgemische enthalten Wasser zu vorzugsweise 10 bis 90 Gew.%, besonders bevorzugt 30 bis 80 Gew.% und am meisten 50 bis 70 Gew.%. Bevorzugte Lösungsmittelgemische enthalten vorzugsweise 10 bis 90 Gew.%, besonders be- vorzugt 20 bis 70 Gew.% und am meisten 30 bis 50 Gew.% organische Lösungsmittel, insbesondere Alkohole. Die vorgenannten Angaben in Gew.% beziehen sich jeweils auf das Gesamtgewicht der Lösungsmittel in den Mischungen in Schritt a) . Die Mischungen im Schritt a) enthalten vorzugsweise ^ 10 Gew.%, mehr bevorzugt ^ 30 Gew.%, besonders bevorzugt ^ 50 Gew.% und am meisten bevorzugt ^ 70 Gew.% an Lösungsmittel. Die Mischungen im Schritt a) enthalten vorzugsweise ^ 99,8 Gew.%, besonders bevorzugt -S 95 Gew.% und am meisten bevorzugt ^ 90 Gew.% an Lösungsmittel. Die vorgenannten Angaben in Gew.% beziehen sich jeweils auf das Gesamtgewicht der Mischungen im Schritt a) .
In Schritt a) können gegebenenfalls zusätzlich ein oder mehrere Bindemittel eingesetzt werden. Beispiele für solche Bindemittel sind Polyalkylenoxide, wie Polyethylenglykol , Polyvinylidenflu- orid, Polytetrafluorethylen, Polyolefine, oder thermoplastische Elastomere, insbesondere Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymere . Klarstellend sei angemerkt, dass solche Bindemittel von den in Schritt a) eingesetzten Polymeren enthaltend funktionelle Gruppen verschieden sind. Der Anteil solcher Bindemittel beträgt vorzugsweise 30 Gew.% und besonders bevorzugt ^ 10 Gew.%, bezogen auf das Gesamtgewicht aus Polymeren und Bindemitteln in Schritt a) . Am meisten bevorzugt werden keine Bindemittel zu- sätzlich eingesetzt.
Die Mischungen im Schritt a) können zusätzlich ein oder mehrere elektrisch leitende Komponenten und/oder ein oder mehrere Additive enthalten.
Beispiele für elektrisch leitende Komponenten sind Graphitpartikel, Leitruß, Kohlenstoff -Nanoröhrchen oder metallische Partikel, wie beispielsweise Kupferpartikel. Vorzugsweise enthal-
ten die Mischungen im Schritt a) keine elektrisch leitenden Komponenten, insbesondere keinen Graphit.
Beispiele für Additive sind Porenbildner, Verlaufsmittel, Do- tiermittel oder Stoffe, die die elektrochemische Stabilität der Elektrode in der Batterie verbessern.
Die Mischungen im Schritt a) enthalten vorzugsweise 0 bis 30 Gew.%, besonders bevorzugt 0,01 bis 15 Gew.% und am meisten be- vorzugt 0,1 bis 5 Gew.% Additive, bezogen auf das Trockengewicht der Mischungen im Schritt a) . In einer bevorzugten, alternativen Ausführungsform enthalten die Mischungen im Schritt a) keine Additive. Das Herstellen der Mischungen für Schritt a) kann durch Mischen ihrer einzelnen Bestandteile erfolgen und ist an keine besondere Vorgehensweise gebunden. So können Siliciumpartikel , Polymere und Lösungsmittel sowie optionale weitere Komponenten in beliebiger Reihenfolge gemischt werden. Die Siliciumpartikel und/oder die Polymere können für das Mischen in reiner Form o- der vorzugsweise in einem oder mehreren Lösungsmitteln eingesetzt werden. Die Siliciumpartikel werden bevorzugt in Form von Dispersionen, insbesondere alkoholischen Dispersionen eingesetzt. Die Polymere werden vorzugsweise in Form von Lösungen, insbesondere in Form von wässrigen Lösungen eingesetzt. Für das Mischen von Siliciumpartikeln in Form von Dispersionen und/oder Polymeren in Form von Lösungen können auch weitere Lösungsmittel oder zusätzliche Lösungsmittelmengen zugesetzt werden. Die Polymere, gegebenenfalls gelöst oder dispergiert in Lösungsmit- tel, können auch vor, während oder nach dem Mahlen, insbesondere der Nassvermahlung, einer Siliciumpartikel enthaltenden Suspension zugegeben werden.
Das Mischen kann in gängigen Mischvorrichtungen durchgeführt werden, beispielsweise in Rotor-Stator-Maschinen, Hochenergiemühlen, Planetenknetern, Rührwerkskugelmühlen, Rüttelplatten, Dissolvern, Rollbänken oder Ultraschallgeräten.
Die in Schritt a) zum Trocknen eingesetzten Mischungen liegen bei einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung in einem fließfähigen Zustand vor. Die zu trocknenden Mischungen haben einen pH-Wert von vorzugsweise ^ 7 (bestimmt bei 20°C, bei- spielsweise mit dem pH-Meter von WTW pH 340i mit Sonde SenTix RJD) .
Das Trocknen in Schritt a) kann beispielsweise mittels Wirbelschichttrocknung, Gefriertrocknung, thermischer Trocknung, Trocknung im Vakuum, Kontakttrocknung, Konvektionstrocknung o- der mittels Sprühtrocknung erfolgen. Bevorzugt ist die Vakuumkontakttrocknung, besonders bevorzugt die Sprühtrocknung. Es können die hierfür gängigen Anlagen und Bedingungen Anwendung finden.
Die Trocknung kann in Umgebungsluft , synthetischer Luft, Sauerstoff oder vorzugsweise in einer Inertgasatmosphäre, beispielsweise in Stickstoff- oder Argon-Atmosphäre erfolgen. Im Allgemeinen wird bei Normaldruck oder bei reduziertem Druck getrock- net. Die Trocknung erfolgt im Allgemeinen bei Temperaturen von ^ 400°C, bevorzugt ^ 200°C und besonders bevorzugt ^ 150°C. In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Trocknung bei Temperaturen von -60°C bis 200°C. Die Gefriertrocknung erfolgt generell bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunkts der zu trocknenden Mischung, vorzugsweise bei Temperaturen im Bereich von -120°C bis 0°C und besonders bevorzugt bei -20°C bis -60°C. Der Druck liegt vorzugsweise zwischen 0,005 und 0,1 mbar .
Die Trocknung im Vakuum erfolgt vorzugsweise bei Temperaturen von 40°C bis 100 °C und Drücken von 1 bis 10"3 mbar, insbesonde¬ re 100 bis 103 mbar. Die Sprühtrocknung kann beispielsweise in Sprühtrocknungsanla¬ gen erfolgen, in denen die Zerstäubung mittels Ein-, Zwei- oder Mehrstoffdüsen oder mit einer rotierenden Scheibe erfolgt. Die Eintrittstemperatur der zu trocknenden Mischung in die Sprüh-
trocknungsanläge ist vorzugsweise größer oder gleich der Siedetemperatur der zu trocknenden Mischung und besonders bevorzugt um ^ 10 °C höher als die Siedetemperatur der zu trocknenden Mischung. Beispielsweise beträgt die Eintrittstemperatur vorzugs- weise 80°C bis 200°C, besonders bevorzugt 100°C bis 150°C. Die Austrittstemperatur ist vorzugsweise 30 °C, besonders bevorzugt ^ 40 °C und am meisten bevorzugt ^ 50 °C. Im Allgemeinen liegt die Austrittstemperatur im Bereich von 30°C bis 100°C, bevorzugt von 45°C bis 90°C. Der Druck in der Sprühtrock- nungsanlage ist bevorzugt der Umgebungsdruck. In der Sprühtrocknungsanlage haben die versprühten Mischungen Primärtröpfchengrößen von vorzugsweise 1 bis 1000 μτη, besonders bevorzugt 2 bis 600 μιτι und am meisten bevorzugt 5 bis 300 pm. Über die Einstellungen der Inlet-Temperatur, des Gasflusses (Flow) , so- wie der Pumprate (Feed) , die Wahl der Düse, des Aspirators, die Wahl der Lösungsmittels oder auch der Feststoffkonzentration der Sprühsuspension lassen sich die Größe der Primärpartikel, Restfeuchte im Produkt und die Ausbeute des Produkts in an sich bekannter Weise einstellen. Beispielsweise werden bei höherer Feststoffkonzentration der Sprühsuspension Primärpartikel mit größeren Partikelgrößen erhalten, ein höherer Sprühgasfluss (Flow) führt dagegen zu kleineren Partikelgrößen.
■ Bei den sonstigen Trocknungsverfahren wird vorzugsweise bei Temperaturen von 0°C bis 200 °C, besonders bevorzugt bei 10 °C bis 180°C und am meisten bevorzugt bei 30°C bis 150°C getrocknet. Der Druck bei den sonstigen Trocknungsverfahren beträgt vorzugsweise 0,5 bis 1,5 bar. Die Trocknung kann beispielsweise durch Kontakt mit heißen Oberflächen, Konvektion oder Strah- lungswärme erfolgen. Bevorzugte Trockner für die sonstigen
Trocknungsverfahren sind Wirbelschichttrockner, Schneckentrockner, Schaufeltrockner und Extruder.
Beim Trocknen werden die Mischungen aus Schritt a) generell im Wesentlichen von Lösungsmittel befreit. Die in Schritt a) nach Durchführung der Trocknung erhaltenen Produkte enthalten vorzugsweise ^ 10 Gew.-%, mehr bevorzugt ^ 5 Gew.-%, noch mehr bevorzugt 3 Gew.-% und am meisten bevorzugt ^ 1 Gew.-% Lösungs-
mittel, bezogen auf das Gesamtgewicht der Trocknungsprodukte aus Schritt a) .
Bei den Produkten aus Schritt a) handelt es sich vorzugsweise um redispergierbare Partikel, insbesondere um in Wasser redis- pergierbare Partikel . Im Zuge des Redispergierens zerfallen die Trocknungsprodukte aus Schritt a) im Allgemeinen wieder in ihre Ausgangsbestandteile, insbesondere in Siliciumpartikel und die erfindungsgemäß eingesetzten Polymere. Die im Schritt a) erhal- tenen Partikel sind im Allgemeinen nicht mit Kohlenstoff beschichtet. Die Siliciumpartikel nehmen während der Durchführung von Schritt a) vorzugsweise ^ 1 Gew. -% Sauerstoff auf (bestimmt wie weiter unten unter der Überschrift „Bestimmung des Sauerstoffgehalts " angegeben) . Besonders bevorzugt haben die im Trocknungsprodukt von Schritt a) enthaltenen Siliciumpartikel im Wesentlichen denselben Sauerstoffgehalt wie die Siliciumpartikel, die in Schritt a) zum Trocknen eingesetzt wurden.
Vorzugsweise werden die Produkte aus Schritt a) unmittelbar in Schritt b) eingesetzt. Schritt b) kann sich auch unmittelbar an Schritt a) anschließen. Die Partikel aus Schritt a) werden also vorzugsweise nicht weiter behandelt vor Einbringen in Schritt b) . Die thermische Behandlung in Schritt b) erfolgt bei einer Temperatur unterhalb der Zersetzungstemperatur der Polymere. Die Zersetzungstemperatur bezeichnet die Temperatur, oberhalb der sich ein Polymer in Folge thermischer Zersetzung in seinem chemischen Aufbau verändert, beispielsweise durch Abspaltung von kleinen Molekülen, wie Wasser oder Kohlendioxid. Die Zersetzung kann beispielsweise in herkömmlicher Weise mittels thermogravi- metrischer Analyse (TGA) indiziert werden.
Die Temperatur für die thermische Behandlung ist vorzugsweise ^ 90°C, besonders bevorzugt > 100°C und am meisten bevorzugt ^ 110°C. Die vorgenannte Temperatur ist vorzugsweise ^ 250°C, mehr bevorzugt ^ 220 °C, besonders bevorzugt ^ 200 °C, noch mehr bevorzugt ^ 180°C und am meisten bevorzugt ^ 160°C.
Die thermische Behandlung in Schritt b) kann in Umgebungsluft , synthetischer Luft, Sauerstoff oder in einer Inertgasatmosphäre, beispielsweise in Stickstoff- oder Argon-Atmosphäre durch- geführt werden. Bevorzugt ist Luft.
Schritt b) kann unter beliebigen Drücken durchgeführt werden. Vorzugsweise wird bei einem Druck von 0,5 bis 2 bar, insbesondere 0,8 bis 1,5 bar gearbeitet. Besonders bevorzugt wird bei Umgebungsdruck thermisch behandelt.
Die Dauer der thermischen Behandlung kann beispielsweise 1 Minute bis 48 Stunden, vorzugsweise 5 Minuten bis 30 Stunden, mehr bevorzugt 10 Minuten bis 24 Stunden und noch mehr bevor- zugt 30 Minuten bis 16 Stunden betragen.
Die thermische Behandlung kann kontinuierlich oder diskontinuierlich betrieben werden. Bei kontinuierlicher Verfahrensführung beträgt die Dauer der thermischen Behandlung vorzugsweise 1 Minute bis 6 Stunden und besonders bevorzugt 5 Minuten bis 2 Stunden. Im diskontinuierlichen Falle beträgt die Dauer vorzugsweise 1 bis 48 Stunden, besonders bevorzugt 6 bis 30 Stunden und am meisten bevorzugt 12 bis 24 Stunden. Die thermische Behandlung kann in herkömmlichen Reaktoren durchgeführt werden, beispielsweise in einem Kalzinierofen, Rohrofen, insbesondere einem Drehrohrofen, Wirbelschichtreaktor, Fließbettreaktor oder einem Trockenschrank. Besonders bevorzugt sind Kalzinieröfen, Wirbelschichtreaktoren und Dreh- rohröfen.
Schritt b) wird vorzugsweise in Abwesenheit von Flüssigkeiten, wie Lösungsmitteln, insbesondere in Abwesenheit von Wasser oder Alkoholen in flüssiger Form, durchgeführt.
Die redispergierbaren Partikel aus Schritt b) sind vorzugsweise in Wasser redispergierbar . Die redispergierbaren Partikel aus Schritt b) sind vorzugsweise nicht agglomeriert, besonders be-
vorzugt nicht aggregiert. Die im Schritt b) erhaltenen redis- pergierbaren Partikel sind im Allgemeinen nicht mit Kohlenstoff beschichtet . Die volumengewichtete Partikelgrößenverteilung der redisper- gierbaren Partikel aus Schritt b) ist bestimmbar durch statische Laserstreuung unter Anwendung des Mie-Modells mit dem Messgerät Horiba LA 950 mit Alkoholen, wie beispielsweise Ethanol oder Isopropanol, oder vorzugsweise Wasser als Dispergier- medium für die redispergierbaren Siliciumpartikel . Die so bestimmten Partikelgrößenverteilung nehmen vorzugsweise die folgenden Werte für die Durchmesser-Perzentile d
50 , d
i0, d
90 und d
90- dio an. Die volumengewichtete Partikelgrößenverteilung der redispergierbaren Partikel aus Schritt b) weist Durchmesser-Perzentile d
50 von vorzugsweise 650 nm bis 15,0 μτη, mehr bevorzugt 700 nm bis 10,0 μπι, noch mehr bevorzugt 700 nm bis 7,
.0 μπι, besonders bevorzugt 750 nm bis 5,0 μτη und am meisten bevorzugt 800 nm bis
Die volumengewichtete Partikelgrößenverteilung der redispergierbaren Partikel aus Schritt b) weist Durchmesser-Perzentile d10 von vorzugsweise 0,5 μιη bis 10 μτη, besonders bevorzugt 0,5 μτη bis 3,0 μπι und am. meisten bevorzugt 0,5 μπι bis 1,5 μηα auf.
Die volumengewichtete Partikelgrößenverteilung der redispergierbaren Partikel aus Schritt b) weist Durchmesser-Perzentile d90 von vorzugsweise 2,0 μτη bis 20,0 μτη, besonders bevorzugt 3,0 bis 15,0 μτη und am meisten bevorzugt 5,0 μτη bis 10,0 μπι auf.
Die volumengewichtete Partikelgrößenverteilung der redispergierbaren Partikel aus Schritt b) hat eine Breite d90-di0 von vorzugsweise ^ 20,0 pm, mehr bevorzugt ^ 15,0 pm, noch mehr be- vorzugt ^ 12,0 pm, besonders bevorzugt ^ 10,0 pm und am meisten bevorzugt ^ 7,0 pm.
Die BET-Oberflachen der Siliciumpartikel betragen vorzugsweise 0,2 bis 30,0 m2/g, besonders bevorzugt 0,5 bis 20,0 m2/g und am meisten bevorzugt 1,0 bis 15,0 m2/g. Die BET-Oberflache wird gemäß DIN 66131 (mit Stickstoff) bestimmt.
Die redispergierbaren Partikel aus Schritt b) liegen vorzugsweise in splittrigen Kornformen vor. Die redispergierbaren Partikel aus Schritt b) haben eine Sphärizität von vorzugsweise 0,3 ^ ψ ^ 0,9, besonders bevorzugt 0,5 ^ ψ ^ 0,85 und am meis- ten bevorzugt 0,65 ^ ψ ^ 0,85. Die Sphärizität ψ ist das Verhältnis aus der Oberfläche einer Kugel gleichen Volumens zur tatsächlichen Oberfläche eines Körpers (Definition von Wadell) . Sphärizitäten können beispielsweise aus herkömmlichen REM- Aufnahmen ermittelt werden.
Die redispergierbaren Partikel aus Schritt b) enthalten vorzugsweise 50 bis 99,7 Gew.%, mehr bevorzugt 80 bis 99,5 Gew.%, besonders bevorzugt 90 bis 99 Gew.% und am meisten bevorzugt 95 bis 98,5 Gew.% Siliciumpartikel; und vorzugsweise 0,3 bis 50 Gew.%, mehr bevorzugt 0,5 bis 20 Gew.%, besonders bevorzugt 1 bis 10 Gew.% und am meisten bevorzugt 1,5 bis 5 Gew.% Polymere; wobei sich die Angaben in Gew.% jeweils auf das Gesamtgewicht der redispergierbaren Partikel beziehen. Die Siliciumpartikel der redispergierbaren Partikel von Schritt b) enthalten vorzugsweise 0,2 bis 6,0 Gew.%, besonders bevorzugt 1,0 bis 4,0 Gew.% Sauerstoff, bezogen auf das Gewicht der Siliciumpartikel der redispergierbaren Partikel von Schritt b) . Die Produkte von Schritt b) haben im Vergleich zu den Produkten von Schritt a) ein um vorzugsweise 0 bis 1 Gew.-%, besonders bevorzugt 0,15 bis 0,5 Gew.-% und am meisten bevorzugt 0,2 bis 0,4 Gew.-% geringeren Gehalt an Kohlenstoff, je bezogen auf das Gesamtgewicht der Produkte (bestimmt wie weiter unten unter der Überschrift „Bestimmung des Kohlenstoffgehalts " angegeben) .
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sind wässrige Tintenformulierungen enthaltend ein oder mehrere Bindemittel, gegebenen-
falls Graphit, gegebenenfalls eine oder mehrere weitere elektrisch leitende Komponenten und gegebenenfalls ein oder mehrere Additive, dadurch gekennzeichnet, dass redispergierbare Partikel aus Schritt b) des erfindungsgemäßen Verfahrens enthalten sind.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sind Anodenmaterialien für Lithium- Ionen-Batterien enthaltend ein oder mehrere Bindemittel, gegebenenfalls Graphit, gegebenenfalls eine oder mehre- re weitere elektrisch leitende Komponenten und gegebenenfalls ein oder mehrere Additive, dadurch gekennzeichnet, dass ein o- der mehrere redispergierbare Partikel aus Schritt b) des erfindungsgemäßen Verfahrens enthalten sind. Bevorzugte Rezepturen für das Anodenmaterial der Lithium-Ionen- Batterien enthalten vorzugsweise 5 bis 95 Gew.-%, insbesondere 60 bis 85 Gew.-% redispergierbare Partikel aus Schritt b) des erfindungsgemäßen Verfahrens; 0 bis 40 Gew.-%, insbesondere 0 bis 20 Gew.-% weitere elektrisch leitende Komponenten; 0 bis 80 Gew.-%, insbesondere 5 bis 30 Gew.-% Graphit; 0 bis 25 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 5 bis 15 Gew.-% Bindemittel; und gegebenenfalls 0 bis 80 Gew.-%, insbesondere 0,1 bis 5 Gew.- Additive; wobei sich die Angaben in Gew.-% auf das Gesamtgewicht des Anodenmaterials beziehen und sich die Anteile aller Bestandteile des Anodenmaterials auf 100 Gew.-% aufsummieren .
In einer bevorzugten Rezeptur für das Anodenmaterial ist der Anteil von Graphitpartikeln und weiteren elektrisch leitenden Komponenten in Summe mindestens 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Anodenmaterials .
Die Anodentinte weist einen pH-Wert auf von vorzugsweise 5,5 bis 8,5 und besonders bevorzugt 6,5 bis 7,5 (bestimmt bei 20 °C, beispielsweise mit dem pH-Meter von WTW pH 340i mit Sonde Sen- Tix RJD) .
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sind Lithium-Ionen-Batterien umfassend eine Kathode, eine Anode, einen Separator und einen Elektrolyt, dadurch gekennzeichnet, dass die Anode auf dem vorgenannten, erfindungsgemäßen Anodenmaterial basiert.
Neben den redispergierbaren Partikeln aus Schritt b) des erfindungsgemäßen Verfahrens können zur Herstellung der erfindungs- gemäßen Anodenmaterialien und Lithium- Ionen-Batterien die hierfür gängigen Ausgangsmaterialien eingesetzt werden und die hierfür üblichen Verfahren zur Herstellung der Anodenmaterialien und Lithium- Ionen-Batterien Anwendung finden, wie beispielsweise in der Patentanmeldung mit der Anmeldenummer
DE 102015215415.7 beschrieben. Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sind Lithium-Ionen-Batterien umfassend eine Kathode, eine Anode, einen Separator und einen Elektrolyt, dadurch gekennzeichnet, dass
die Anode auf dem vorgenannten, erfindungsgemäßen Anodenmaterial basiert;
und das Anodenmaterial der vollständig geladenen Lithium-Ionen- Batterie nur teilweise lithiiert ist.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Verfahren zum Betreiben von Lithium-Ionen-Batterien umfassend eine Kathode, eine Anode, einen Separator und einen Elektrolyt, dadurch gekennzeichnet, dass
die Anode auf dem vorgenannten, erfindungsgemäßen■ Anodenmaterial basiert; und
das Anodenmaterial beim vollständigen Laden der Lithium- Ionen- Batterie nur teilweise lithiiert wird.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung der erfindungsgemäßen. Anodenmaterialien in Lithium- Ionen-Batterien, die so konfiguriert sind, dass die Anodenmaterialien im voll- ständig geladenen Zustand der Lithium- Ionen-Batterien nur teilweise lithiiert sind.
Bevorzugt ist also, dass das Anodenmaterial, insbesondere die erfindungsgemäßen redispergierbaren Partikeln aus Schritt b) , in der vollständig geladenen Lithium-Ionen-Batterie nur teilweise lithiiert ist. Vollständig geladen bezeichnet den Zustand der Batterie, in dem das Anodenmaterial der Batterie ihre höchste Beladung an Lithium aufweist. Teilweise Lithiierung des Anodenmaterials bedeutet, dass das maximale Lithiumaufnahmevermögen der Siliciumpartikel im Anodenmaterial nicht ausgeschöpft wird. Das maximale Lithiumaufnahmevermögen der Siliciumpartikel entspricht allgemein der Formel Li4,4Si und beträgt somit 4,4 Lithiumatome pro Siliciumatom . Dies entspricht einer maximalen spezifischen Kapazität von 4200 mAh pro Gramm Silicium.
Das Verhältnis der Lithiumatome zu den Siliciumatomen in der Anode einer Lithium- Ionen-Batterie (Li/Si-Verhältnis) kann beispielsweise über den elektrischen Ladungsfluss eingestellt werden. Der Lithiierungsgrad des Anodenmaterials beziehungsweise der im Anodenmaterial enthaltenen Siliciumpartikel ist proportional zur geflossenen elektrischen Ladung. Bei dieser Variante wird beim Laden der Lithium- Ionen-Batterie die Kapazität des Anodenmaterials für Lithium nicht voll ausgeschöpft. Dies resultiert in einer teilweisen Lithiierung der Anode.
Bei einer alternativen, bevorzugten Variante wird das Li/Si- Verhältnis einer Lithium- Ionen-Batterie durch das Zellbalancing eingestellt. Hierbei werden die Lithium-Ionen-Batterien so ausgelegt, dass das Lithiumaufnahmevermögen der Anode vorzugsweise größer ist als das Lithiumabgabevermögen der Kathode. Dies führt dazu, dass in der vollständig geladenen Batterie das Li- thiumaufnahmevermögen der Anode nicht voll ausgeschöpft ist, d.h. dass das Anodenmaterial nur teilweise lithiiert ist.
Bei der erfindungsgemäßen teilweisen Lithiierung beträgt das Li/Si-Verhältnis im Anodenmaterial im vollständig geladenen Zu- stand der Lithium-Ionen-Batterie vorzugsweise < 2,2, besonders bevorzugt ^ 1,98 und am meisten bevorzugt ^ 1,76. Das Li/Si- Verhältnis im Anodenmaterial im vollständig geladenen Zustand
der Lithium-Ionen-Batterie ist vorzugsweise ^ 0,22, besonders bevorzugt ^ 0,44 und am meisten bevorzugt ^ 0,66.
Die Kapazität des Siliciums des Anodenmaterials der Lithium- Ionen-Batterie wird vorzugsweise zu ^ 50%, besonders bevorzugt zu ^ 45% und am meisten bevorzugt zu ^ 40% genutzt, bezogen auf eine Kapazität von 4200 mAh pro Gramm Silicium.
Der Lithiierungsgrad von Silicium beziehungsweise die Ausnut- zung der Kapazität von Silicium für Lithium (Si-Kapazitäts- nutzung ) kann beispielsweise bestimmt werden, wie in der Patentanmeldung mit der Anmeldenummer DE 102015215415.7 auf Seite 11, Zeile 4 bis Seite 12, Zeile 25 beschrieben, insbesondere an Hand der dort genannten Formel für die Si-Kapazitätsnutzung und den ergänzenden Angaben unter den Überschriften „Bestimmung der Delithiierungs -Kapazität ß" und „Bestimmung des Si- Gewichtsanteils ω3ι" („ incorporated by reference") .
Überraschenderweise sind die erfindungsgemäßen redispergierba- ren Partikel aus Schritt b) des erfindungsgemäßen Verfahrens in Wasser, insbesondere in wässrigen Tintenformulierungen für Anoden von Lithiumionen-Batterien, in besonderem Maße stabil und neigen unter solchen Bedingungen wenig oder gar nicht zur Wasserstoffbildung . Dies gilt in besonderem Maße bei neutralen pH- Werten und bei Raumtemperatur. Dies ermöglicht eine Verarbeitung ohne ein Aufschäumen der wässrigen Tintenformulierung und die Herstellung von besonders homogenen bzw. Gasblasen- freien Anoden. Das im erfindungsgemäßen Verfahren als Edukt eingesetzte Silicium und auch das Trocknungsprodukt aus Schritt a) gene- rieren dagegen in Wasser große Mengen an Wasserstoff.
Im Stand der Technik wird vielfach gelehrt, die Wasserstoffbildung in wässrigen Tintenformulierungen zu reduzieren, indem Si- liciumpartikel eingesetzt werden, die an der Oberfläche oxi- diert und damit gegenüber Reaktionen mit Wasser passiviert sind. Nachteiliger Weise haben Siliciumpartikel mit höherem Oxidationsgrad zwangsläufig einen niedrigeren Anteil an elementarem Silicium und damit auch eine niedrigere Speicherkapazität
für Lithiumionen und ergeben damit Lithiumionen-Batterien mit niedrigeren Energiedichten. Weiterhin erhöht eine zunehmende Siliciumdioxidschicht die initialen Verluste. Nachteiliger Weise wirkt Siliciumdioxid zudem noch als elektrochemischer Isola- tor. Beim erfindungsgemäßen Ansatz kann auf eine Passivierung der Siliciumpartikel mittels Oxidation verzichtet werden, so dass die Energiedichten entsprechender Lithiumionen-Batterien und die elektrochemische Leitfähigkeit gesteigert werden können sowie die initialen Verluste reduziert werden können.
Zudem zeigen erfindungsgemäße Anoden eine bessere elektrochemische Performance. Eine weitere Verbesserung der Zyklenstabilität der Lithiumionen-Batterien kann erreicht werden, wenn die Batterien unter Teilbeladung betrieben werden.
Die nachfolgenden Beispiele dienen zur weiteren Erläuterung der Erfindung : Untersuchung Partikelgrößen:
Die Messung der Partikelverteilung wurde durch statische Laserstreuung unter Anwendung des Mie-Modells mit einem Horiba LA 950 in einer stark verdünnten Suspension in Wasser durchgeführt. Die angegebenen mittleren Partikelgrößen sind volumenge- wichtet.
Bestimmung der Oberfläche:
Die spezifische Oberfläche der Partikel wurde bestimmt durch Stickstoff-Adsorption nach der BET-Methode entsprechend DIN 9277/66131 und 9277/66132.
Bestimmung des Sauerstoffgehalts :
Die Bestimmung des Sauerstoffgehalts wurde an dem Analysator Leco TCH-600 durchgeführt. Die Analyse erfolgte über das Auf- schmelzen der Proben in Graphittiegeln unter Inertgasatmosphäre. Detektiert wurde über Infrarotdetektion (drei Messzellen) .
Bestimmung des Kohlenstoffgehalts :
Die Bestimmung des Kohlenstoffgehalts (C-Gehalts) der Proben wurde am Analysator Leco CS 230 durchgeführt. Die Analyse erfolgte durch HochfrequenzVerbrennung der Probe im Sauerstoff- ström. Detektiert wurde mittels nicht dispersiver Infrarotdetektoren.
Bestimmung der Wasserstoffentwicklung durch GC Messung (Head- space) :
Zur Bestimmung der Wasserstoffentwicklung der Silicium enthaltenden Pulver wurden 50 mg der Probe in ein GC-Headspace Gläschen (20 ml) eingewogen und mit 5 ml eines Li-Acetat Puffers (pH 7; 0,1 M) versetzt, das Gläschen verschlossen und für 30 Minuten unter Rühren in einem Aluminiumblock auf 80°C erhitzt. Die Bestimmung des Wasserstoffgehalts in der Gasphase wurde mittels GC-Messung durchgeführt. Detektiert wurde über Wärme- leitfähigkeitsdetektion . Die Angabe des Wasserstoffanteils erfolgte in Volumenprozent der Gasphase. Die weiterhin detektier- ten Gase waren Sauerstoff, Stickstoff und Argon.
Bestimmung der Gasentwicklung durch Messung des Druckaufbaus in einem geschlossenen System:
Zur Bestimmung der Gasentwicklung durch Druckaufbau in einem geschlossenen System wurde in einem dicht verschließbaren Glas- rohr, welches bis zu Drücken von etwa 10 bar ausgelegt war, 20 g der wässrigen Tintenformulierung eingelegt, das Glasgefäß verschlossen und anschließend für etwa 48 Stunden die Druckveränderung gemessen. Die Aufzeichnung erfolgte über ein digitales Manometer (Messintervall: 10 Min).
Durchführung der Abwaschversuche :
Die Abwaschversuche wurden in 50 mL Greinerröhrchen mit einer Einwaage von 11 g des Silicium enthaltenden Pulvers und entsalztem Wasser durchgef hrt. In einem zweistufigen Waschprozess wurde zunächst das Waschwasser auf das Pulver gegeben, so dass das gefüllte Greinerröhrchen 50 g wog. Mit einem Mischer (In- telli) wurde die Suspension für 5 min und bei 90 rpm gemischt. Anschließend wurde die Mischung für 20 min bei 3500 rpm zentri-
fugiert . Das Waschwasser wurde dekantiert und in einem weiteren Waschschritt wurde erneut Wasser hinzugefügt (Gesamtmasse 50 g) . Die beschriebene Prozedur wurde zweimal wiederholt. Eine Veränderung im C- und O-Gehalt wird mit einem LECO Analysator bestimmt.
Herstellung der Si-haltigen Suspension zur Sprühtrocknung:
Allgemein wurde die Polymer-Lösung vorgelegt und anschließend mit destilliertem Wasser unter Rühren verdünnt. Die Gesamtmenge an Wasser wurde so gewählt, dass das Polymer auch nach Zufügen der Mahl-Si-Suspension in Lösung blieb.
Anschließend wurde die Si-haltige Suspension unter Rühren zugegeben und mit Hilfe eines Dissolvers, eines KPG-Rührers oder einer Rollbank vermengt. Nach Homogenisierung wurde die so er- haltene Suspension der Sprühtrocknung zugeführt, wie weiter unten beschrieben.
Allgemeine Durchführung der Sprühtrocknung:
Die Suspension wurde unter inerten Bedingungen (Stickstoff; < 6% Sauerstoff) durch eine Zweistoffdüse (Düsenmodell 150) an einem Büchi -Trockner Modell B-290 mit InertLoop versprüht. Als Verdüsungskomponente wurde im geschlossenen Kreislauf Stickstoff verwendet. Die gebildeten Tropfen wurden bei 120 °C Inlet- Temperatur getrocknet. Für die Einstellungen am Trockner wurden folgende Parameter gewählt: Gasfluss (Flow): 601 L/h; Aspira- tor: 100%; Pumprate (Feed) : 30%. Die Outlet-Temperatur lag zwischen 50 und 60°C. Über einen Zyklon wurde das Produkt in einem Vorlagengefäß abgeschieden. Herstellung von Elektrodenbeschichtungen :
Die Elektrodentinte wurde entgast (Speedmixer Fa. Hauschild) und mittels eines Filmziehrahmens mit 0 , 1 mm Spalthöhe (Erich- sen, Modell 360) auf eine Kupferfolie mit Dicke von 0,030 mm (Schlenk Metallfolien, SE-Cu58) aufgebracht. Die so hergestell- te Anodenbeschichtung wurde anschließend 60 min bei 50°C und 1 bar Luftdruck getrocknet . Das mittlere Flächengewicht der trockenen Anodenbeschichtung betrug 2,97 mg/cm2.
Bau der Li- Ionen- Zellen und elektrochemische Charakterisierung:
Die elektrochemischen Untersuchungen wurden in Knopfzellen (Typ CR2032, Hohsen Corp.) in einer 2 -Elektroden-Anordnung durchgeführt. Die beschriebene Elektrodenbeschichtung wurde als Gegen- elektrode bzw. negative Elektrode (Dm = 15 mm) ausgestanzt, eine Beschichtung auf Basis von Lithium-Nickel-Mangan-Kobaltoxid 6:2:2 mit Gehalt von 94,0 Gew.% und mittlerem Flächengewicht von 14,82 mg/cm2 als Arbeitselektrode bzw. positive Elektrode (Dm = 15 mm) verwendet. Ein mit 120 μΐ Elektrolyt getränktes, Glasfaser-Filterpapier (Whatman, GD Type D) diente als Separator (Dm = 16 mm) . Der verwendete Elektrolyt bestand aus einer 1,0 -molaren Lösung von Lithiumhexafluorophosphat in einem 3:7 (v/v) Gemisch von Fluorethylencarbonat und Ethylmethylcarbonat , welche mit 2 Gew.-% Vinylencarbonat versetzt war. Der Bau der Zellen erfolgte in einer Glovebox (< 1 ppm H20, 02; MBraun) , der Wassergehalt in der Trockenmasse aller verwendeten Komponenten lag unterhalb von 20 ppm.
Die elektrochemische Testung wurde bei 20 °C durchgeführt. Das Laden der Zelle erfolgte im cc/cv-Verfahren (constant current / constant voltage) mit konstantem Strom von 5 mA/g (entspricht C/25) im ersten Zyklus und von 60 mA/g (entspricht C/2) in den darauffolgenden Zyklen und nach Erreichen der Spannungsgrenze von 4,2 V mit konstanter Spannung bis Unterschreiten eines Stroms von 1,2 mA/g (entspricht C/100) bzw. 15 mA/g (entspricht C/8) . Das Entladen der Zelle erfolgte im cc-Verfahren (constant current) mit konstantem Strom von 5 mA/g (entspricht C/25) im ersten Zyklus und von 60 mA/g (entspricht C/2) in den darauffolgenden Zyklen bis Erreichen der Spannungsgrenze von 3,0 V. Der gewählte spezifische Strom bezog sich auf das Gewicht der Beschichtung der positiven Elektrode.
Auf Grund der Rezeptierung entsprach das Zellbalancing der Lithium-Ionen-Batterie einer Teil-Lithiierung der Anode.
Die Entladekapazität einer Vollzelle auf Basis der Anodenbe- schichtung wird in Beispiel 4 in Abhängigkeit von der Zyklenzahl gezeigt. Die Vollzelle hat im zweiten Zyklus eine rever-
sible Anfangskapazität von 2,02 mAh/cm2 und besitzt nach 82 Lade- /Entladezyklen noch 80% ihrer ursprünglichen Kapazität. Ano- denbeschichtungen, die das erfindungsgeraäße Aktivmaterial enthalten, zeigen bei gleicher Startkapazität ein stabileres Zyk- lenverhalten .
Beispiel 1: redispergierbare Si-Partikel mit NaCMC als Polymer: Beispiel la: Sprühtrocknungsprodukte:
Es wurden 171,3 g einer 1,4 Gew.-%igen wässrigen Lösung von Natrium-Carboxymethylcellulose und 328,7 g einer ethanolischen Suspension von Silicium (Feststoffgehalt : 29%; Partikelgröße der Siliciumpartikel : d50 = 800 nm) sowie zusätzliche 221,2 g destilliertes Wasser eingesetzt.
Die Komponenten wurden gemischt, wie weiter oben unter der Überschrift „Herstellung der Si-haltigen Suspension zur
Sprühtrocknung" angegeben. Beispiel lb: thermische Behandlung der Sprühtrocknungsprodukte: Das in Beispiel la durch Sprühtrocknung erhaltene Pulver wurde für 24 Stunden in einem Umlufttrockenschrank bei 130°C Innentemperatur an Luft getempert . Beispiel 2: redispergierbare Si-Partikel mit LiPAA als Polymer:
Beispiel 2a: Sprühtrocknungsprodukte:
Wie Beispiel la, mit folgenden Unterschieden: Es kamen 35,3 g einer 4 Gew.-%igen wässrigen Lösung von Lithium-Polyacrylat und 164,7 g der ethanolischen Suspension von Silicium sowie zusätzliche 142,9 g destilliertes Wasser zum Einsatz.
Beispiel 2b: thermische Behandlung der Sprühtrocknungsprodukte: Identisch wie für Beispiel lb beschrieben.
Aus Tabelle 1 geht hervor, dass die erfindungsgemäßen Pulver der Beispiele lb und 2b im Vergleich zu den thermisch nicht be-
handelten Zwischenprodukten der Beispiele la und 2a eine deutlich reduzierte Wasserstoffentwicklung zeigen.
Im Zuge der thermischen Nachbehandlung stieg der Sauerstoff- Gehalt der Partikel nur sehr geringfügig an und der Kohlenstoffanteil nahm nur in sehr geringem Umfang ab. Die BET- Oberflache nimmt bei einer thermischen Nachbehandlung im geringen Umfang ab.
Tabelle 1: Zusammensetzung der Si-Partikel und Austestung der
Wasserstoffentwicklung (H2-Entwicklung) .·
a) NaCMC: Natrium-Carboxymethylcellulose ; LiPAA: Lithium-
Polyacrylat ;
b) bestimmt mittels GC Messung (Headspace) ;
c) Sauerstoffgehalt , bezogen auf das Gesamtgewicht der Probe; bestimmt mittels Leco TCH-600;
d) Kohlenstoffgehalt , bezogen auf das Gesamtgewicht der Probe; bestimmt mittels Leco CS 230.
e) Stickstoff-Adsorption nach der BET-Methode entsprechend DIN 9277/66131 und 9277/66132.
Abwaschversuche mit den Si-Partikeln aus den Beispielen 1 und 2 :
Mit dem Sprühtrocknungsprodukt des Beispiels la und dem Produkt aus der thermischen Behandlung lb wurde der oben beschriebene Abwaschversuch durchgeführt.
Vor und nach Durchführung des Abwaschversuchs wurde der Kohlenstoff- und Sauerstoff-Gehalt der Partikel bestimmt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 zusammengefasst .
Bei den thermisch nicht behandelten Proben des Beispiels la ändert sich in Folge des Waschens das C/O-Verhältnis erheblich und der Kohlenstoffgehalt nimmt stark ab.
Der Sauerstoffgehalt ändert sich nur wenig. Ohne an eine Theo- rie gebunden sein, kann dies damit erklärt werden, dass in Folge des Abwaschens der Polymere eine frei zugängliche Silicium- Oberfläche entsteht, die in Wasser eine Oxidation erfährt, so dass der über die Oxidation eingebrachte Sauerstoff einen
Sauerstoff erlust in Folge des Abwaschens von Sauerstoff-hal- tigern Polymer NaCMC weitgehend kompensiert.
Der abnehmende Kohlenstoffgehalt steht für den abnehmenden Polymergehalt auf den Partikeln.
Im Gegensatz dazu ändert sich das C/O-Verhältnis der thermisch nachbehandelten Probe des Beispiels lb durch den Abwaschversuch nicht. Der Kohlenstoffgehalt und auch der Sauerstoffgehalt sind weitgehend konstant, im Rahmen der Messgenauigkeit.
Tabelle 2: Zusammensetzung der Si-Partikel vor beziehungsweise nach Durchführung des Abwaschversuchs :
a) Kohlenstoffgehalt , bezogen auf das Gesamtgewicht der Probe; bestimmt mittels Leco CS 230;
b) Sauerstoffgehalt , bezogen auf das Gesamtgewicht der Probe; bestimmt mittels Leco TCH-600.
Vergleichsbeispiel 3 : Elektrodentinte:
In einem Becher wurden 127,54 g Silicium-Pulver aus Beispiel la mit 45,03 g Graphit (KS6L der Firma Imerys) sowie 99,4 g einer wässrigen LiPAA-Lösung (hergestellt aus LiOH und Polyacrylsäu- re) (4 Gew.-%ig; pH 6,9) mit einem Planetenmischer Typ LPV 1 G2 der Firma PC Laborsystem vermischt. Nach 60 Minuten wurden weitere 127,49 g der Li-PAA Lösung zugegeben und für weitere 60
Minuten gemischt. Anschließend wurden 45,12 g Wasser zugegeben und für 60 Minuten gemischt. Es wurde eine Tinte mit einem Festgehalt von 42 Gew.- erhalten. Der pH Wert der Tinte betrug 6, 92.
Beispiel 4 : Elektrodentinte:
In einem Becher wurden 127,51 g Silicium-Pulver aus Beispiel lb, 45,49 g Graphit (KS6L der Firma Imerys) sowie 100,74 g einer wässrigen LiPAA-Lösung (hergestellt aus LiOH und Polyacryl- säure) (4 Gew.-%ig; pH 6,9) an einem Planetenmischer Typ LPV 1 G2 der Firma PC Laborsystem vermischt. Nach 60 Minuten wurden weitere 134,48 g der Li-PAA Lösung zugegeben und für 60 Minuten gemischt. Anschließend wurden 37,82 g Wasser zugegeben und für 60 Minuten gemischt. Es wurde eine Tinte mit einem Festgehalt von 41,65 Gew.-% erhalten. Der pH Wert der Tinte betrug 6,80.
Die Elektrodentinten der (Vergleichs) Beispiele 3 und 4 wurden auf ihre Wasserstoffentwicklung hin untersucht, wie weiter oben unter der Überschrift „Gasentwicklung durch Messung des Druck- aufbaus in einem geschlossenen System" beschrieben. Die Ergebnisse der Austestung sind in Tabelle 3 zusammengefasst .
Tabelle 3 : Wasserstoffentwicklung der Elektrodentinten der
(Vergleichs) Beispiele 3 und 4:
Die Tinte aus Beispiel 4 zeigte keine Druckveränderung, die Tinte aus Vergleichsbeispiel 3 zeigte dagegen einen starken Druckanstieg .
Austestung von Siliciumpartikeln in Lithiumionenbatterien:
Die Herstellung und Austestung der Batterie erfolgte, wie weiter oben unter den Überschriften „Herstellung von Elektrodenbe - Schichtungen" und „Bau der Li-Ionen-Zellen und elektrochemische Charakterisierung" beschrieben. Als Siliciumpulver wurden die in Tabelle 4 angegebenen Si-Quellen eingesetzt.
Die Austestungsergebnisse sind in Tabelle 4 aufgeführt.
Tabelle 4: Austestungsergebnisse der Lithiumionenbatterien:
*: Siliciumpartikel mit einer Partikelgröße d50 von 800 nm (d.h. ohne Polymerbeschichtung, ohne thermische Behandlung) .
Vergleichsbeispiel 5 :
Beschichten von Si-Partikeln mit Polyacrylsäuresalz , ohne thermische Nachbehandlung: In 500 ml Wasser wurden 0,65 g NaOH gelöst, mit 1,365 g Polyac- rylsäure versetzt und bis zum Erhalt einer klaren Lösung gerührt . Der pH Wert der Lösung betrug 6,0.
250 ml dieser Lösung wurden mit 25 g Si-Partikeln aus Beispiel 1 versetzt und bei 25 °C für 30 Minuten gerührt. Anschließend wurde Lösungsmittel bei 150°C entfernt und bei 80°C im Vollvakuum getrocknet .
Die erhaltenen Partikel wiesen einen C-Gehalt von 0,64 % sowie einen O-Gehalt von 23,5 % auf.
5 g der erhaltenen, beschichteten Partikel wurden mit Wasser gewaschen. Dadurch wurde die gesamte Beschichtung entfernt
(festgestellt durch Bestimmung des C-Gehaltes der Si-Partikel) . Die Waschstabilität ist somit negativ.