Beschreibung
Optoelektronischer Halbleiterchip, optoelektronisches
Bauelement und Verfahren zur Herstellung von Halbleiterchips
Die vorliegende Anmeldung betrifft einen optoelektronischen Halbleiterchip, ein optoelektronisches Bauelement und ein Verfahren zur Herstellung einer Mehrzahl von
optoelektronischen Halbleiterchips .
Ein herkömmliches optoelektronisches Bauelement, das einen optoelektronischen Halbleiterchip aufweist, der in eine
Formmasse eingebettet ist, weist aufgrund der schlechten Haftung der Formmasse an dem Halbleiterchip oft eine nicht ausreichende Stabilität zwischen dem Halbleiterchip und der Formmasse auf.
Eine Aufgabe ist es, einen optoelektronischen Halbleiterchip anzugeben, dessen strukturelle Beschaffenheit geeignet ist, die Stabilität des optoelektronischen Bauelements aufweisend einen solchen Halbleiterchip zu erhöhen. Als eine weitere Aufgabe soll ein Verfahren zur Herstellung einer Mehrzahl solcher Halbleiterchips angegeben werden. Diese Aufgaben werden durch einen optoelektronischen
Halbleiterchip beziehungsweise ein Verfahren gemäß den unabhängigen Patentansprüchen gelöst. Weitere Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen
Patentansprüche .
In einer Ausführungsform weist ein optoelektronischer
Halbleiterchip einen Träger und einen Halbleiterkörper auf. Der Halbleiterkörper enthält eine aktive Schicht, die im
Betrieb des optoelektronischen Halbleiterchips eine
elektromagnetische Strahlung erzeugt. Der Halbleiterkörper ist auf dem Träger angeordnet. Der Halbleiterkörper weist eine dem Träger abgewandte erste Hauptfläche und eine dem Träger zugewandte zweite Hauptfläche auf. Der Halbleiterchip weist eine Seitenfläche mit einer Verankerungsstruktur auf, wobei die zweite Hauptfläche insbesondere zwischen der ersten Hauptfläche und der Verankerungsstruktur angeordnet ist. Wird der optoelektronische Halbleiterchip beispielsweise mit einer Formmasse etwa mittels Formpressens oder Spritzpressens zur Bildung eines Gehäusekörpers umformt, so kann der
Gehäusekörper in die Verankerungsstruktur eingreifen, wodurch die Stabilität des Verbundes aus dem optoelektronischen
Halbleiterchip und dem Gehäusekörper erhöht wird. Wird der
Gehäusekörper lediglich seitlich am Halbleiterchip befestigt, vermindert das Eingreifen der Formmasse in die
Verankerungsstruktur die Gefahr, dass sich der Halbleiterchip von dem Gehäusekörper löst.
Unter einer Verankerungsstruktur wird insbesondere eine
Struktur auf der Seitenfläche des Halbleiterchips verstanden, wobei die Verankerungsstruktur einem den Halbleiterchip umgebenden Material Verankerungsmöglichkeiten bietet.
Fertigungsbedingte Rauigkeiten an der Seitenfläche, die im Rahmen der Herstellungstoleranzen während eines
Vereinzelungsprozesses, insbesondere während eines
Lasertrennprozesses oder eines Ätzprozesses, entstehen, zählen nicht zur Verankerungsstruktur im Sinne der
vorliegenden Anmeldung.
Der Halbleiterkörper weist insbesondere eine erste
Halbleiterschicht eines ersten Leitungsträgertyps und eine
zweite Halbleiterschicht eines zweiten Leitungsträgertyps auf, wobei die aktive Schicht zwischen der ersten
Halbleiterschicht und der zweiten Halbleiterschicht
angeordnet ist. Insbesondere ist die aktive Schicht eine p-n- Übergangszone. Die aktive Schicht kann dabei als eine Schicht oder als eine Schichtenfolge mehrerer Schichten ausgebildet sein. Der Halbleiterkörper enthält insbesondere lediglich Halbleiterschichten, die epitaktisch auf einem
Aufwachssubstrat abgeschieden sind.
Der Halbleiterkörper ist beispielsweise in vertikaler
Richtung von der ersten Hauptfläche und von der zweiten
Hauptfläche begrenzt. Unter einer vertikalen Richtung wird eine Richtung verstanden, die senkrecht zu einer
Haupterstreckungsebene der aktiven Schicht gerichtet ist. Insbesondere ist die vertikale Richtung parallel zu einer Aufwachsrichtung der Halbleiterschichten des
Halbleiterkörpers gerichtet. Der Halbleiterkörper weist eine Außenfläche auf, die den
Halbleiterkörper in lateraler Richtung begrenzt. Unter einer lateralen Richtung wird eine Richtung verstanden, die
parallel zu der Haupterstreckungsebene der aktiven Schicht gerichtet ist. Die laterale Richtung und die vertikale
Richtung sind somit zueinander orthogonal. Die Außenfläche des Halbleiterkörpers ist ein Teil der Seitenfläche des
Halbleiterchips, wobei die Außenfläche des Halbleiterkörpers in der vertikalen Richtung beispielsweise von der ersten Hauptfläche und von der zweiten Hauptfläche begrenzt ist. Insbesondere ist die Außenfläche des Halbleiterkörpers frei von einer Verankerungsstruktur.
Die erste Hauptfläche des Halbleiterkörpers ist bevorzugt als eine Strahlungsaustrittsfläche des Halbleiterchips
ausgebildet. Mit anderen Worten tritt die in der aktiven Schicht erzeugte elektromagnetische Strahlung durch die erste Hauptfläche des Halbleiterkörpers aus dem optoelektronischen Halbleiterchip aus. Es ist auch denkbar, dass der Träger strahlungsdurchlässig ausgebildet ist. Die von der aktiven Schicht erzeugte Strahlung kann in diesem Fall durch die zweite Hauptfläche und durch den Träger aus dem
optoelektronischen Halbleiterchip austreten.
Gemäß einer Ausgestaltung enthält die Verankerungsstruktur zumindest eine Einbuchtung. Die Einbuchtung ist im Träger des Halbleiterchips ausgebildet. Zum Beispiel ist die Einbuchtung ein lateraler Einschnitt in den Träger. Der Einschnitt kann insbesondere eine laterale Ausdehnung aufweisen, die
wenigstens 0,1 %, bevorzugt wenigstens 0,5 %, der lateralen Ausdehnung des gesamten Trägers entspricht. Mit anderen
Worten, im Bereich der Einbuchtung kann der Träger eine laterale Ausdehnung aufweisen, die höchstens 95 %, bevorzugt höchstens 90 %, der lateralen Ausdehnung des Trägers in
Bereichen, die frei von einer Einbuchtung und/oder
Verankerungsstrukturen sind, entsprechen. Insbesondere ist die zumindest eine Einbuchtung in vertikaler Richtung von der zweiten Hauptfläche des Halbleiterkörpers räumlich
beabstandet. Beispielsweise ist die Einbuchtung mittels eines Ätzprozesses, etwa mittels eines trockenchemischen
Ätzprozesses, ausgebildet. Insbesondere kann die Einbuchtung in lateraler Richtung durchgehend ausgebildet sein. Mit anderen Worten erstreckt sich die Einbuchtung ringsum des Trägers und bildet eine geschlossene Vertiefung auf der
Seitenfläche .
Die Verankerungsstruktur vergrößert die Seitenfläche des Halbleiterchips. Wird der Halbleiterchip beispielsweise zur Bildung eines Gehäusekörpers von einer Formmasse umgeben, so greift die Formmasse in die Einbuchtung ein, wodurch sich eine Grenzfläche zwischen dem Gehäusekörper und dem
Halbleiterchip erhöht. Dies steigert die Stabilität des
Verbundes aus dem Halbleiterchip und dem Gehäusekörper.
Mittels der Verankerungsstruktur wird der Gehäusekörper mit dem Halbleiterchip verankert, sodass eine mechanisch stabile, seitliche Verbindung zwischen dem Halbleiterchip und dem Gehäusekörper erzielt ist und dadurch dem Verbund eine ausreichende Stabilität verliehen wird, selbst wenn die erste Hauptfläche und eine Rückseite des Halbleiterchips frei von der Formmasse beziehungsweise von dem Gehäusekörper sind.
Gemäß einer Ausgestaltung enthält die Verankerungsstruktur eine Mehrzahl von Einbuchtungen. Die Einbuchtungen sind insbesondere im Träger ausgebildet, wobei die Einbuchtungen in der vertikalen Richtung voneinander räumlich beabstandet sind. Beispielsweise weisen die Einbuchtungen
unterschiedliche Strukturgrößen wie Tiefe und Breite auf. Unter einer Tiefe der Einbuchtung wird insbesondere eine laterale Ausdehnung der Einbuchtung in den Träger verstanden. Unter einer Breite der Einbuchtung wird insbesondere eine vertikale Ausdehnung der Einbuchtung auf der Seitenfläche verstanden. Insbesondere weist die Verankerungsstruktur
Einbuchtungen auf, deren Tiefe und/oder Breite mit
zunehmendem Abstand von der zweiten Hauptfläche abnimmt. Es ist auch denkbar, dass die Verankerungsstruktur mit größer werdendem Abstand von der zweiten Hauptfläche Einbuchtungen aufweist, die Strukturgrößen mit größer werdender Tiefe und Breite aufweisen. Des Weiteren können die Einbuchtungen mit unterschiedlichen Strukturgrößen unregelmäßig verteilt sein.
Gemäß zumindest einer Ausgestaltungsvariante ist die
Strukturgröße, etwa die Tiefe oder der Breite, zwischen einschließlich 2 ym und einschließlich 20 ym. Insbesondere ist die Strukturgröße zwischen einschließlich 2 ym und einschließlich 10 ym.
In einer weiteren Ausgestaltung weist der Halbleiterchip eine Zwischenschicht auf. Die Zwischenschicht ist zwischen dem Halbleiterkörper und dem Träger angeordnet. Insbesondere ist die Verankerungsstruktur zumindest bereichsweise durch die Zwischenschicht gebildet. Insbesondere weist die
Verankerungsstruktur eine stufenartige Struktur auf, wobei die stufenartige Struktur zwischen der zweiten Hauptfläche und einer Rückseite des Halbleiterchips angeordnet ist. Unter einer stufenartigen Struktur wird insbesondere eine Struktur auf der Seitenfläche verstanden, die zumindest bereichsweise durch die Zwischenschicht und den Träger ausgebildet ist. Zum Beispiel kann die stufenartige Struktur dadurch ausgebildet sein, dass die Zwischenschicht und der Träger unterschiedlich große Querschnitte aufweisen. Insbesondere weist der Träger zumindest bereichsweise einen größeren Querschnitt auf als die Zwischenschicht. Des Weiteren kann die Zwischenschicht zur Bildung der stufenartigen Struktur einen Querschnitt aufweisen, der insbesondere größer ist als ein Querschnitt des Halbleiterkörpers und kleiner ist als ein Querschnitt des Trägers an der Rückseite des Trägers.
In einer Ausgestaltungsvariante beträgt eine Dicke der
Zwischenschicht zwischen einschließlich 1 ym und
einschließlich 10 ym. Unter der Dicke der Zwischenschicht wird insbesondere eine vertikale Ausdehnung der
Zwischenschicht verstanden. Insbesondere ist die Dicke der
Zwischenschicht zwischen einschließlich 3 ym und einschließlich 7 ym. Die stufenartige Struktur weist eine laterale Ausdehnung und eine vertikale Ausdehnung auf.
Insbesondere sind die vertikale Ausdehnung der stufenartigen Struktur und die Dicke der Zwischenschicht gleich groß.
Beispielweise ist die laterale Ausdehnung der stufenartigen Struktur zwischen einschließlich 2 ym und einschließlich 20 ym. Insbesondere ist laterale Ausdehnung zwischen
einschließlich 2 ym und einschließlich 10 ym.
Es ist auch denkbar, dass der Träger einen Teilbereich aufweist, der der Zwischenschicht am nächsten ist und einen gleichen Querschnitt wie die Zwischenschicht aufweist. An der stufenartigen Struktur kann zum Beispiel ein Gehäusekörper an der Seitenfläche des Halbleiterchips verankert werden, sodass eine ausreichend stabile Verbindung zwischen dem
Halbleiterchip und dem Gehäusekörper ausgebildet ist, selbst wenn die erste Hauptfläche des Halbleiterkörpers und die Rückseite des Halbleiterchips frei von dem Gehäusekörper sind.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung umfasst der Halbleiterchip eine erste Anschlussschicht. Die erste Anschlussschicht ist für die elektrische Kontaktierung des Halbleiterchips
vorgesehen. Die erste Anschlussschicht erstreckt sich
insbesondere von der Seitenfläche des Halbleiterchips zu der ersten Hauptfläche des Halbleiterchips. Zur elektrischen Isolierung zwischen der ersten Anschlussschicht und dem
Halbleiterkörper ist eine Isolierungsschicht zumindest bereichsweise zwischen der Seitenfläche und der ersten
Anschlussschicht angeordnet. Im Betrieb des Halbleiterchips kann somit die erste Halbleiterschicht des Halbleiterkörpers über die erste Hauptfläche mittels der ersten
Anschlussschicht mit einer externen Stromquelle verbunden werden. Bevorzugt sind die Zwischenschicht und der Träger elektrisch leitend ausgebildet. Dadurch kann die zweite
Halbleiterschicht rückseitig, das heißt über die Rückseite des Halbleiterchips, mit einer externen Stromquelle
elektrisch verbunden werden.
Vorzugsweise ist die Außenfläche des Halbleiterkörpers relativ zu der zweiten Hauptfläche schräg ausgebildet. Das bedeutet, dass der Halbleiterkörper in Schnittansicht
trapezförmig ausgebildet ist. Die Außenfläche des
Halbleiterkörpers bildet zum Beispiel mit der zweiten
Hauptfläche einen spitzen Innenwinkel. Somit können die
Isolierungsschicht und die erste Anschlussschicht vereinfacht auf die Außenfläche des Halbleiterkörpers aufgebracht werden. Insbesondere bedeckt die Isolierungsschicht die stufenartige Struktur vollständig. Die Isolierungsschicht grenzt
insbesondere sowohl an die Zwischenschicht als auch an den Träger .
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist zwischen dem
Halbleiterkörper und dem Träger eine Spiegelschicht
angeordnet. Die Spiegelschicht ist für die im Betrieb des Halbleiterchips erzeugte Strahlung reflektierend ausgebildet. Insbesondere ist die Spiegelschicht in lateraler Richtung von der Isolierungsschicht vollständig umgeben. Durch Reflexion an der Spiegelschicht wird elektromagnetische Strahlung in Richtung der Strahlungsaustrittsfläche umgelenkt, wodurch die Absorption der elektromagnetischen Strahlung im Träger verringert wird.
Gemäß einer Ausgestaltung ist die Spiegelschicht in lateraler Richtung von einer ersten elektrisch isolierenden Teilschicht
der Isolierungsschicht vollständig umgeben. Insbesondere bedeckt der Halbleiterkörper in Draufsicht auf den Träger die erste elektrisch isolierende Teilschicht zumindest teilweise und die Spiegelschicht vollständig.
Gemäß einer Ausgestaltung ist der Halbleiterchip als ein Dünnfilm-Halbleiterchip ausgebildet. Der Dünnfilm- Halbleiterchip ist insbesondere frei von einem
Aufwachssubstrat . Mit anderen Worten ist der Träger des Halbleiterchips verschieden von einem Aufwachssubstrat , auf dem die Halbleiterschichten bei der Herstellung des
Halbleiterchips epitaktisch aufgewachsen sind.
In einer Ausführungsform weist ein optoelektronisches
Bauelement einen optoelektronischen Halbleiterchip und eine Formmasse auf. Insbesondere kann die Formmasse als ein optisches Element, etwa als eine Linse, ausgebildet sein. Die Formmasse umschließt den Halbleiterchip in lateraler Richtung und greift insbesondere in die Verankerungsstruktur ein. Zum Beispiel bedeckt die Formmasse die Seitenfläche des
Halbleiterchips zumindest zwischen einer Rückseite des
Halbleiterchips und der zweiten Hauptfläche vollständig.
Die erste Hauptfläche des Halbleiterchips ist beispielsweise frei von der Formmasse. Vorzugsweise ist die Rückseite des Halbleiterchips frei von der Formmasse. Mit anderen Worten bildet die Seitenfläche des Halbleiterchips die einzige
Grenzfläche zwischen dem Halbleiterchip und der Formmasse. Die Stabilität des Verbundes aus dem Halbleiterchip und einem aus der Formmasse gebildeten Gehäusekörper hängt somit von der Beschaffenheit dieser Grenzfläche ab. Durch das
Eingreifen der Formmasse in die Verankerungsstruktur, insbesondere in die Einbuchtung oder in die stufenartige
Struktur, wird die Formmasse an der Seitenfläche des
Halbleiterchips verankert. Die Seitenfläche des
Halbleiterchips mit der Verankerungsstruktur trägt somit zur Erhöhung der Stabilität des optoelektronischen Bauelements bei. Beispielsweise schließen der Gehäusekörper und der
Halbleiterchip auf der Rückseite des Halbleiterchips
miteinander bündig ab. Des Weiteren kann der Gehäusekörper mit der ersten Hauptfläche des Halbleiterkörpers bündig abschließen. Insbesondere weisen der Halbleiterchip und der Gehäusekörper eine gleiche Höhe auf. Mit einer derartigen
Ausgestaltung des Halbleiterchips und des Gehäusekörpers kann ein mechanisch stabiles optoelektronisches Bauelement mit einer besonders geringen Bauhöhe erreicht werden. Gemäß einer Ausgestaltung weist der Gehäusekörper ein
elektrisch isolierendes Gehäusematerial auf oder besteht aus diesem Gehäusematerial. Gemäß einer Ausgestaltungsvariante ist das Gehäusematerial strahlungsundurchlässig ausgebildet. Der Gehäusekörper schützt den Halbleiterchip insbesondere vor Umwelteinflüssen, beispielsweise vor Feuchtigkeit und vor äußeren mechanischen Einflüssen. Insbesondere kann der
Gehäusekörper für die von der aktiven Schicht erzeugte
Strahlung reflektierend ausgebildet sein. Beispielsweise enthält der Gehäusekörper Titanoxid.
In einer weiteren Ausführungsform weist ein
optoelektronisches Bauelement einen Halbleiterchip und ein optisches Element auf. Das optische Element umschließt den Halbleiterchip in lateraler Richtung, sodass das optische Element in die Verankerungsstruktur eingreift. Insbesondere bedeckt das optische Element die erste Hauptfläche und die Seitenfläche vollständig. Vorzugsweise weist das optische Element die Form einer Linse auf. Insbesondere ist der
Halbleiterchip innerhalb der Linse angeordnet. Zum Beispiel verläuft eine optische Achse des optischen Elements durch den Halbleiterchip. Mittels des optischen Elements kann die im Betrieb des Halbleiterchips erzeugte Strahlung in alle lateralen Richtungen homogen abgestrahlt werden.
In einer Ausführungsform eines Verfahrens zur Herstellung einer Mehrzahl von optoelektronischen Halbleiterchips wird eine Mehrzahl von Halbleiterkörpern auf einer gemeinsamen Trägerplatte bereitgestellt. Die Halbleiterkörper umfassen jeweils eine zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung vorgesehene aktive Schicht. Die aktive Schicht ist zwischen einer der gemeinsamen Trägerplatte abgewandten Hauptfläche des Halbleiterkörpers und einer der gemeinsamen Trägerplatte zugewandten zweiten Hauptfläche des Halbleiterkörpers angeordnet. Die Halbleiterkörper werden zumindest durch einen Graben oder durch eine Mehrzahl von Gräben voneinander getrennt. Eine Verankerungsstruktur wird ausgebildet, wobei die zweite Hauptfläche zwischen der ersten Hauptfläche und der Verankerungsstruktur angeordnet ist. Des Weiteren wird die Mehrzahl von Halbleiterchips entlang des zumindest einen Grabens oder der Gräben vereinzelt. Die vereinzelten
Halbleiterchips weisen jeweils einen Halbleiterkörper, einen Träger und eine Seitenfläche mit einer Verankerungsstruktur auf. Insbesondere werden die Träger der vereinzelten
Halbleiterchips aus der gemeinsamen Trägerplatte durch die Vereinzelung ausgebildet.
In einer weiteren Ausgestaltung werden die optoelektronischen Halbleiterchips mit einer Formmasse umformt. Die Formmasse greift insbesondere in die Verankerungsstruktur ein.
Beispielsweise ist die Formmasse ein Gehäusematerial. Das Gehäusematerial kann strahlungsundurchlässig ausgebildet
sein. Insbesondere kann das Gehäusematerial Strahlung
reflektierend ausgebildet sein. Alternativ kann die Formmasse ein strahlungsdurchlässiges Material aufweisen oder aus diesem bestehen. Das strahlungsdurchlässige Material ist insbesondere geeignet zur Ausbildung eines optischen
Elements, etwa einer Linse. Das optische Element umgibt insbesondere den Halbleiterchip.
Gemäß einer Ausgestaltung des Verfahrens wird die
Verankerungsstruktur während des Vereinzeins der
Halbleiterchips ausgebildet. Insbesondere wird die
Verankerungsstruktur bei der Zertrennung der gemeinsamen Trägerplatte in einzelne Träger der Halbleiterchips
ausgebildet. Das Ausbilden der Verankerungsstruktur erfolgt vorzugsweise mittels zumindest eines isotrop wirkenden chemischen Verfahrens und eines anisotrop wirkenden
chemischen Verfahrens. Insbesondere wird die
Verankerungsstruktur in einer Umgebung des Grabens
ausgebildet. Der Graben wird zunächst beispielsweise mittels des anisotrop wirkenden chemischen Verfahrens in die
vertikale Richtung vergrößert. Mit anderen Worten nimmt die Tiefe des Grabens in der vertikalen Richtung zu. Insbesondere wird der Graben dann mittels des isotrop wirkenden chemischen Verfahrens sowohl in der lateralen als auch in der vertikalen Richtung vergrößert. Mit anderen Worten nimmt die Tiefe des Grabens in der vertikalen Richtung zu, wobei ein Querschnitt des Grabens stellenweise in der lateralen Richtung
gleichzeitig vergrößert wird. Beispielsweise werden die Halbleiterchips durch einen
trockenchemischen Ätzprozess durchtrennt. Insbesondere wird bei dem Ätzprozess ein Material der gemeinsamen Trägerplatte im Bereich des Grabens trockenchemisch abgetragen. Des
Weiteren können Seitenwände des geätzten Grabens mit einer Schutzschicht überzogen werden, die die Seitenwände des bereits geätzten Grabens vor weiteren Ätzungen schützt. Gemäß einer Ausgestaltung des Verfahrens wird die
Verankerungsstruktur stufenweise durch abwechselnd anisotrope und isotrope Ätzungen, insbesondere Tiefätzungen, entlang des zumindest einen Grabens gebildet. Insbesondere nimmt die Tiefe des Grabens mittels anisotroper Ätzungen zu. Bei einer isotropen Ätzung nehmen sowohl die Tiefe des Grabens als auch ein lokaler Querschnitt des Grabens zu. Insbesondere wirkt die isotrope Ätzung in allen Richtungen gleich.
Bevorzugt wird mittels der isotropen Ätzung eine Einbuchtung in der gemeinsamen Trägerplatte ausgebildet. Durch
abwechselnd anisotrope und isotrope Ätzungen, insbesondere trockenchemische Tiefätzungen, nimmt die Tiefe des Grabens zu, wobei gleichzeitig eine Mehrzahl von Einbuchtungen an den Seitenwänden des Grabens gebildet wird. Die Seitenwände des Grabens weisen somit eine Verankerungsstruktur mit einer Mehrzahl von Einbuchtungen auf. Die Einbuchtungen in der vertikalen Richtung sind insbesondere räumlich voneinander getrennt. Durchtrennt ein Graben die gemeinsame Trägerplatte, werden zumindest zwei Halbleiterchips voneinander getrennt, wobei die voneinander getrennten Halbleiterchips jeweils eine Seitenfläche mit einer Verankerungsstruktur aufweisen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens wird die Verankerungsstruktur zumindest teilweise vor dem Vereinzeln der Halbleiterchips ausgebildet. Insbesondere liegt zwischen der Ausbildung eines Teils der Verankerungsstruktur und der Vereinzelung der Halbleiterchips mindestens ein weiterer Verfahrensschritt vor. Beispielsweise ist der weitere
Verfahrensschritt das Aufbringen einer Isolierungsschicht auf den bereits ausgebildeten Teil der Verankerungsstruktur. Des Weiteren kann der weitere Verfahrensschritt das Aufbringen einer zur elektrischen Kontaktierung vorgesehenen
Anschlussschicht auf den Halbleiterkörper sein.
In einer Ausgestaltung des Verfahrens wird eine
Zwischenschicht zwischen den Halbleiterkörpern und der gemeinsamen Trägerplatte angeordnet. Die Zwischenschicht kann einschichtig oder mehrschichtig ausgebildet sein.
Insbesondere weist die Verankerungsstruktur eine stufenartige Struktur auf. Dabei ist die zweite Hauptfläche beispielsweise zwischen der ersten Hauptfläche und der stufenartigen
Struktur angeordnet. Zum Beispiel wird die stufenartige
Struktur zumindest bereichsweise durch Strukturierung der Zwischenschicht gebildet. Es ist auch denkbar, dass die stufenartige Struktur derart ausgebildet wird, dass diese in die gemeinsame Trägerplatte hineingeht. Mit anderen Worten wird die gemeinsame Trägerplatte bei der Ausbildung der stufenartigen Struktur ebenfalls strukturiert.
Das Verfahren ist für die Herstellung eines vorstehend beschriebenen Halbleiterchips beziehungsweise eines
vorstehend beschriebenen optoelektronischen Bauelements besonders geeignet. In Zusammenhang mit dem Halbleiterchip beziehungsweise mit dem Bauelement beschriebene Merkmale können daher auch für das Verfahren herangezogen werden und umgekehrt .
Weitere Vorteile, bevorzugte Ausführungsformen und
Weiterbildungen des optoelektronischen Halbleiterchips und des optoelektronischen Bauelements sowie des Verfahrens ergeben sich aus den im Folgenden in Verbindung mit den
Figuren 1 bis 8E erläuterten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
Figur 1 ein Ausführungsbeispiel für einen
optoelektronischen Halbleiterchip in schematischer Schnittansieht,
Figur 2 ein zweites Ausführungsbeispiel für einen
optoelektronischen Halbleiterchip in schematischer Schnittansicht,
Figur 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen
optoelektronischen Halbleiterchip in schematischer Schnittansieht,
Figur 4 ein Ausführungsbeispiel für ein optoelektronisches
Bauelement in schematischer Schnittansicht,
Figur 5 ein zweites Ausführungsbeispiel für ein
optoelektronisches Bauelement in schematischer
Schnittansieht,
Figur 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel für ein
optoelektronisches Bauelement in schematischer Schnittansicht,
Figuren 7A bis 7D schematische Schnittansichten verschiedener
Verfahrensstadien eines ersten Ausführungsbeispiels für ein Verfahren zur Herstellung einer Mehrzahl von Halbleiterchips, und
Figuren 8A bis 8E schematische Schnittansichten verschiedener
Verfahrensstadien eines zweiten
Ausführungsbeispiels für ein Verfahren zur
Herstellung einer Mehrzahl von Halbleiterchips.
Gleiche, gleichartige oder gleich wirkende Elemente sind in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen. Die Figuren sind jeweils schematische Darstellungen und daher nicht unbedingt maßstabsgetreu. Vielmehr können vergleichsweise kleine Elemente und insbesondere Schichtdicken zur
Verdeutlichung übertrieben groß dargestellt werden.
Ein erstes Ausführungsbeispiel für einen optoelektronischen Halbleiterchip ist in Figur 1 dargestellt. Der Halbleiterchip 10 weist einen Halbleiterkörper 1 und einen Träger 2 auf. Der Halbleiterkörper 1 ist auf dem Träger 2 angeordnet. Der
Halbleiterkörper 1 weist eine erste Halbleiterschicht 11 eines ersten Ladungsträgertyps, eine aktive Schicht 13 und eine zweite Halbleiterschicht 12 eines zweiten
Ladungsträgertyps auf. Die aktive Schicht 13 ist zur
Erzeugung einer elektromagnetischen Strahlung vorgesehen und ist zwischen der ersten Halbleiterschicht 11 und der zweiten Halbleiterschicht 12 angeordnet. Die erste Halbleiterschicht 11, die zweite Halbleiterschicht 12 und die aktive Schicht 13 können jeweils eine Halbleiterschicht oder eine Mehrzahl von Halbleiterschichten aufweisen. Die aktive Schicht 13 ist insbesondere eine p-n-Übergangszone des Halbleiterkörpers 1.
Zwischen dem Halbleiterkörper 1 und dem Träger 2 können weitere Schichten, zum Beispiel eine Zwischenschicht oder eine Spiegelschicht, angeordnet sein. Der Halbleiterkörper weist eine dem Träger 2 abgewandte erste Hauptfläche 1A und eine dem Träger zugewandte zweite Hauptfläche 1B auf. Der Halbleiterkörper weist eine Außenfläche IE auf, wobei die Außenfläche senkrecht zu der zweiten Hauptfläche 1B gerichtet
ist. Der Träger 2 kann als ein Aufwachssubstrat ausgebildet sein, auf dem die Halbleiterschichten des Halbleiterkörpers 1 epitaktisch abgeschieden sind. Insbesondere ist der Träger 2 strahlungsdurchlässig ausgebildet. Zum Beispiel ist der
Halbleiterchip 10 ein Volumenemitter. Alternativ kann der Träger 2 strahlungsundurchlässig ausgebildet sein.
Insbesondere kann der Träger 2 verschieden von einem
Aufwachssubstrat sein. Zum Beispiel weist der Träger 2 ein Halbleiter-Material wie Silizium oder Germanium auf. Ein solcher Träger aus Silizium oder aus Germanium ist besonders geeignet für eine Vereinzelung durch einen Ätzprozess.
Der Halbleiterchip 10 weist eine Rückseite 1D auf. Die
Rückseite 1D ist eine Oberfläche des Trägers 2. Insbesondere ist der Träger 2 elektrisch leitend ausgebildet. Zum Beispiel kann auf die Rückseite 1D ein metallischer Rückseitenkontakt aufgebracht werden. Der Halbleiterchip 10 kann somit
rückseitig, das heißt über die Rückseite 1D, elektrisch kontaktiert werden. Der Halbleiterchip 10 weist eine
Seitenfläche IC auf. Die Seitenfläche IC enthält eine
Verankerungsstruktur 4. Die zweite Hauptfläche 1B ist
zwischen der ersten Hauptfläche 1A und der
Verankerungsstruktur 4 angeordnet. Die Außenfläche IE des Halbleiterkörpers ist frei von der Verankerungsstruktur 4.
Die Verankerungsstruktur 4 enthält eine Mehrzahl von
Einbuchtungen 41. Alternativ kann die Verankerungsstruktur nur eine Einbuchtung 41 enthalten. Die Einbuchtungen 41 sind im Träger 2 ausgebildet. Es ist auch denkbar, dass die
Seitenfläche IC Ausbuchtungen aufweist, die eine
Verankerungsstruktur des Halbleiterchips bilden. Die
Einbuchtungen 41 sind in der vertikalen Richtung räumlich von einander beabstandet. Abgesehen von den Einbuchtungen weist
die Seitenfläche IC Rauigkeiten auf, die bei einem Vereinzelungsprozess entstanden sind. Solche Rauigkeiten bilden keine Verankerungsstruktur im Sinne der Anmeldung. Im Vergleich mit den Einbuchtungen weisen die Rauigkeiten eine geringere Tiefe und einen geringeren Querschnitt auf. Zum
Beispiel sind ein Querschnitt und eine Tiefe der Einbuchtung jeweils mindestens dreimal, insbesondere fünfmal, so groß wie ein Querschnitt beziehungsweise eine Tiefe der Rauigkeiten. Beispielsweise ist eine Strukturgröße, etwa die Tiefe oder eine Breite der Einbuchtung, zwischen einschließlich 2 ym und einschließlich 20 ym. Insbesondere ist die Strukturgröße zwischen einschließlich 2 ym und einschließlich 10 ym.
In Figur 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel für einen optoelektronischen Halbleiterchip schematisch dargestellt. Der strukturelle Aufbau des in diesem Ausführungsbeispiel dargestellten Halbleiterchips entspricht im Wesentlichen dem strukturellen Aufbau des in dem ersten Ausführungsbeispiel beschriebenen Halbleiterchips. Im Unterschied hierzu weist die Verankerungsstruktur 4 anstatt Einbuchtungen 41 eine stufenartige Struktur 42 auf. Die stufenartige Struktur 42 in Figur 2 ist zwischen dem Träger 2 und dem Halbleiterkörper 1 angeordnet. Außerdem sind zwischen dem Halbleiterkörper 1 und dem Träger 2 eine Spiegelschicht 5 sowie eine Zwischenschicht 6 angeordnet. In der Figur 2 ist die erste Hauptfläche 1A strukturiert. Des Weiteren weist der Halbleiterchip 10 eine erste Anschlussschicht 8 auf, die sich zur elektrischen
Kontaktierung des Halbleiterchips von der Seitenfläche IC zu der ersten Hauptfläche 1A erstreckt. Zur elektrischen
Isolierung der Außenfläche IE des Halbleiterkörpers 1 von der ersten Anschlussschicht 8 ist eine Isolierungsschicht 7 zumindest bereichsweise zwischen der Seitenfläche IC und der ersten Anschlussschicht 8 angeordnet. Die Isolierungsschicht
7 setzt sich aus der ersten elektrisch isolierenden Teilschicht 71 und der zweiten elektrisch isolierenden
Teilschicht 72 zusammen. Die erste Teilschicht 71 und die zweite Teilschicht 72 können in einem gemeinsamen
Verfahrensschritt oder in mehreren verschiedenen
Verfahrensschritten hergestellt sein.
Beispielsweise beträgt eine Dicke der Zwischenschicht 6 zwischen einschließlich 1 ym und einschließlich 10 ym, bevorzugt zwischen einschließlich 3 ym und einschließlich 7 ym. Die stufenartige Struktur 42 weist eine laterale
Ausdehnung und eine vertikale Ausdehnung auf. Insbesondere sind die vertikale Ausdehnung der stufenartigen Struktur 42 und die Dicke der Zwischenschicht 6 gleich groß.
Beispielweise ist die laterale Ausdehnung der stufenartigen Struktur 42 zwischen einschließlich 2 ym und einschließlich 20 ym, vorzugsweise zwischen einschließlich 2 ym und
einschließlich 10 ym. Die Spiegelschicht 5 ist für die in der aktiven Schicht 13 erzeugte Strahlung reflektierend ausgebildet. Beispielsweise weist die Spiegelschicht ein Metall auf. Zum Beispiel enthält die Spiegelschicht 5 Aluminium, Rhodium, Palladium oder
Silber. Die Spiegelschicht 5 ist zwischen dem
Halbleiterkörper 1 und der Zwischenschicht 6 angeordnet. Im Betrieb des Halbleiterchips reflektiert die Spiegelschicht 5 elektromagnetische Strahlungen in Richtung der ersten
Hauptfläche 1A. Insbesondere reflektiert die Spiegelschicht 5 mindestens 60 %, bevorzugt mindestens 80 %, besonders
bevorzugt mindestens 90 % eines sichtbaren Anteils des
Spektrums der von der aktiven Schicht 13 erzeugten Strahlung. In lateraler Richtung ist die Spiegelschicht 5 von der ersten Teilschicht 71 vollständig umgeben. In Draufsicht auf den
Träger 2 bedeckt der Halbleiterkörper 1 die Spiegelschicht 5 vollständig. Des Weiteren überdeckt der Halbleiterkörper 1 die erste Teilschicht 71 zumindest teilweise. Die Zwischenschicht 6 ist zwischen der Spiegelschicht 5 und dem Träger 2 angeordnet. Die Zwischenschicht 6 weist einen größeren Querschnitt auf als die Spiegelschicht 5 und der Halbleiterkörper 1. Sind die Spiegelschicht 5 und der
Halbleiterkörper 1 auf den Träger 2 gelötet, kann die
Zwischenschicht 6 zum Beispiel eine Lotstoppschicht
enthalten. Die Zwischenschicht 6 verhindert somit das
Durchdringen eines Lotmaterials in die Spiegelschicht 5 beziehungsweise in den Halbleiterkörper 1. Es ist auch denkbar, dass die Zwischenschicht 6 eine Klebeschicht enthält oder als eine Klebeschicht ausgebildet ist, mittels der
Klebeschicht der Halbleiterkörper 1 an dem Träger 2 befestigt ist. Die Zwischenschicht 6 weist am Rand eine Erhebung 61 auf, sodass die erste Teilschicht 71 in lateraler Richtung zwischen der Erhebung 61 der Zwischenschicht 6 und der
Spiegelschicht 5 angeordnet ist. Insbesondere ist die
Ausdehnung der ersten Teilschicht 71 in der lateralen
Richtung durch die Spiegelschicht 5 und die Erhebung 61 der Zwischenschicht 6 begrenzt. Der Träger 2 grenzt unmittelbar an die Zwischenschicht 6 an. Die Zwischenschicht 6 kann einschichtig ausgebildet sein. Alternativ kann die Zwischenschicht eine Mehrzahl von
Schichten umfassen. Der Träger 2 weist einen größeren
Querschnitt auf als die Zwischenschicht 6, sodass der Träger 2 und die Zwischenschicht 6 auf der Seitenfläche IC des
Halbleiterchips eine stufenartige Struktur 42 bilden. Es ist auch denkbar, dass der Träger 2 an einer Grenzfläche zu der Zwischenschicht 6 einen gleichen Querschnitt wie die
Zwischenschicht 6 und an der Rückseite 1D einen größeren Querschnitt als die Zwischenschicht 6 aufweist. Die
stufenartige Struktur 42 bildet so eine Verankerungsstruktur 4 der Seitenfläche IC. In Figur 2 ist die stufenartige
Struktur 42 von der zweiten elektrisch isolierenden
Teilschicht 72 vollständig bedeckt. Die zweite Teilschicht 72 erstreckt sich bereichsweise auf eine Außenfläche IE des Halbleiterkörpers. Die Außenfläche IE des Halbleiterkörpers ist relativ zu der zweiten Hauptfläche 1B geneigt. In
Schnittansicht ist der Halbleiterkörper 1 trapezförmig ausgebildet. Von dem in der Figur 2 beschriebenen
Ausführungsbeispiel abweichend kann die Seitenfläche IC zwischen der Zwischenschicht 6 und der Rückseite 1D
beispielsweise Welligkeiten, Rauigkeiten, Einbuchtungen und/oder Ausbuchtungen aufweisen.
Die erste Hauptfläche 1A ist insbesondere als eine
Strahlungsaustrittsfläche ausgebildet. Die erste Hauptfläche 1A enthält Strukturelemente, wobei die Strukturelemente eine Strukturgröße aufweist, die insbesondere größer oder gleich einer Peak-Wellenlänge der im Betrieb in der aktiven Schicht 13 erzeugten Strahlung und kleiner oder gleich dem Zehnfachen der Peak-Wellenlänge ist. Der in der Figur 2 dargestellte Halbleiterchip 10 ist als ein Dünnfilm-Halbleiterchip ausgebildet. Mit anderen Worten ist ein Aufwachssubstrat , auf dem die Halbleiterschichten des Halbleiterkörpers 1 epitaktisch abgeschieden sind,
vollständig oder teilweise entfernt. Der in der Figur 2 beschriebene Träger 2 ist verschieden von dem
Aufwachssubstrat .
In Figur 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen optoelektronischen Halbleiterchip schematisch dargestellt. Dieses Ausführungsbeispiel entspricht im Wesentlichen dem Ausführungsbeispiel für einen Halbleiterchip in Figur 2. Im Unterschied hierzu weist die Verankerungsstruktur 4 neben der stufenartigen Struktur 42 zusätzliche Einbuchtungen 41 auf. Die Einbuchtungen 41 sind im Träger 2 ausgebildet, wobei sie in vertikaler Richtung voneinander räumlich beabstandet sind. Die Einbuchtungen 41 in Figur 3 entsprechen den in der Figur 1 dargestellten Einbuchtungen.
In Figur 4 ist ein Ausführungsbeispiel für ein
optoelektronisches Bauelement 100 schematisch in
Schnittansicht dargestellt.
Das optoelektronische Bauelement 100 umfasst einen
Halbleiterchip 10 und einen Gehäusekörper 3. Der
Halbleiterchip 10 entspricht dem Halbleiterchip in Figur 1. In lateraler Richtung umschließt der Gehäusekörper 3 den Halbleiterchip 10. Der Gehäusekörper 3 weist ein
Gehäusematerial 31 auf, das in die Verankerungsstruktur 4 eingreift. Vorzugsweise bedeckt das Gehäusematerial 31 die Einbuchtungen 41 vollständig. Beispielsweise füllt das
Gehäusematerial 31 die Einbuchtungen 41 vollständig aus.
Das Gehäusematerial 31 kann strahlungsundurchlässig oder strahlungsdurchlässig ausgebildet sein. Insbesondere kann das Gehäusematerial 31 für die von der aktiven Schicht 13
erzeugte Strahlung reflektierend ausgebildet sein.
Beispielsweise enthält das Gehäusematerial 31 Titanoxid. Die erste Hauptfläche 1A des Halbleiterchips 10 ist frei von dem Gehäusekörper 3. Die Rückseite 1D des Halbleiterchips ist frei von dem Gehäusekörper 3. Der Gehäusekörper 3 bedeckt die
Seitenfläche IC zwischen der Rückseite ID des Halbleiterchips und der zweiten Hauptfläche 1B vollständig. Die erste
Hauptfläche 1A ist als eine Strahlungsaustrittsfläche des Halbleiterchips ausgebildet. Das heißt, die im Betrieb des Halbleiterchips erzeugte Strahlung tritt aus dem
Halbleiterchip 10 beziehungsweise aus dem optoelektronischen Bauelement 100 an der Hauptfläche 1A aus. In vertikaler
Richtung schließt der Gehäusekörper 3 mit der ersten
Hauptfläche 1A des Halbleiterchips bündig ab. Des Weiteren schließt der Gehäusekörper 3 mit der Rückseite ID des
Halbleiterchips bündig ab. Mit anderen Worten weisen der Halbleiterchip 10 und der Gehäusekörper eine gleiche Höhe auf. Der Gehäusekörper 3 ist somit lediglich an der
Seitenfläche IC des Halbleiterchips 10 befestigt, sodass das Bauelement 100 eine möglichst geringe Höhe aufweist. Mittels der Verankerungsstruktur 4 und durch das Eingreifen des
Gehäusekörpers 3 in die Einbuchtungen 41 wird die Stabilität des Bauelements 100 verbessert. Es ist auch denkbar, dass der Halbleiterchip 10 eine größere Höhe aufweist als der
Gehäusekörper 3. Insbesondere kann der Halbleiterkörper 1 zumindest teilweise über den Gehäusekörper 3 hinausragen.
In Figur 5 ist ein zweites Ausführungsbeispiel für ein optoelektronisches Bauelement 100 schematisch in
Schnittansicht dargestellt.
Das optoelektronische Bauelement 100 weist einen
Halbleiterchip und ein optisches Element 32 auf. Das optische Element 32 weist ein strahlungsdurchlässiges Material auf oder besteht aus diesem. Das optische Element 32 weist die Form einer Linse auf. Der Halbleiterchip 10 entspricht exemplarisch dem Halbleiterchip in Figur 1. Der
Halbleiterchip 10 und das optische Element 32 sind auf einem
gemeinsamen Anschlussträger 33 angeordnet. Der gemeinsame Anschlussträger 33 kann Leiterbahnen aufweisen, die für die elektrische Kontaktierung des Halbleiterchips 10 vorgesehen sind. Das optische Element 32 umschließt die Seitenfläche IC und bedeckt die erste Hauptfläche 1A des Halbleiterchips 10 vollständig. Das optische Element 32 greift in die
Verankerungsstruktur 4 ein und ist mit dem Halbleiterchip 10 verankert. In Figur 5 ist der Halbleiterchip 10 in das optische Element 32 eingebettet und ist von dem optischen Element 32 und dem Anschlussträger 33 vollständig
eingeschlossen .
In Figur 6 ist ein drittes Ausführungsbeispiel für ein optoelektronisches Bauelement 100 schematisch in
Schnittansicht dargestellt. Dieses Ausführungsbeispiel entspricht im Wesentlichen dem ersten Ausführungsbeispiel für das optoelektronische Bauelement in Figur 4. Im Unterschied hierzu entspricht der Halbleiterchip 10 exemplarisch nicht dem Halbleiterchip in der Figur 1, sondern dem Halbleiterchip in der Figur 3. Des Weiteren weist der Halbleiterchip 10 eine größere Höhe auf als der Gehäusekörper 3. Der Halbleiterchip 10 ragt über den Gehäusekörper 3 mit dem Halbleiterkörper 1 teilweise hinaus. Der Gehäusekörper 3 greift in die
Verankerungsstruktur 4 ein. Die Verankerungsstruktur 4 weist eine Mehrzahl von Einbuchtungen 41 und eine stufenartige Struktur 42 auf. Die stufenartige Struktur 42 ist von dem Gehäusekörper 3 lateral umschlossen. In vertikaler Richtung ragt der Gehäusekörper 3 über die zweite Hauptfläche 1B des Halbleiterkörpers 1. Die erste Anschlussschicht 8 erstreckt sich von einer Oberfläche des Gehäusekörpers 3 über die
Außenfläche IE des Halbleiterkörpers zu der ersten
Hauptfläche des Halbleiterkörpers. Die Rückseite 1D des Halbleiterchips ist frei von dem Gehäusekörper 3. Der
Halbleiterchip 10 kann somit über die Rückseite 1D des
Halbleiterchips und die erste Anschlussschicht 8 mit einer externen Stromquelle elektrisch kontaktiert werden. Ein erstes Ausführungsbeispiel eines Verfahrens zur
Herstellung einer Mehrzahl von optoelektronischen
Halbleiterchips ist in Figuren 7A bis 7D schematisch in
Schnittansichten dargestellt. In Figur 7A wird eine Mehrzahl von Halbleiterkörpern 1 auf einer gemeinsamen Trägerplatte 20 bereitgestellt. Die
Halbleiterkörper 1 sind nebeneinander angeordnet. Die
Halbleiterkörper 1 weisen jeweils eine zur Erzeugung
elektromagnetischer Strahlung vorgesehene aktive Schicht 13, eine erste Halbleiterschicht 11 und eine zweite
Halbleiterschicht 12 auf. Die Halbleiterschicht 13 ist zwischen der ersten Halbleiterschicht 11 und der zweiten Halbleiterschicht 12 angeordnet. Die Halbleiterkörper 1 weisen jeweils eine der gemeinsamen Trägerplatte 20
abgewandte erste Hauptfläche 1A und eine der gemeinsamen Trägerplatte zugewandte zweite Hauptfläche 1B auf.
Die Halbleiterkörper 1 sind durch zumindest einen Graben 9 voneinander getrennt. Die Halbleiterkörper 1 können einer gemeinsamen Halbleiterschichtenfolge entstammen, wobei die
Halbleiterschichtenfolge in einem weiteren Verfahrensschritt durch eine Mehrzahl von Gräben 9 (die sogenannten Mesagräben) in eine Mehrzahl von Halbleiterkörpern 1 unterteilt ist. Die gemeinsame Trägerplatte 20 kann ein Aufwachssubstrat sein, auf dem die Halbleiterschichten des Halbleiterkörpers 1 abgeschieden sind. Alternativ kann die gemeinsame
Trägerplatte 20 verschieden von dem Aufwachssubstrat sein. Beispielsweise weist die gemeinsame Trägerplatte 20 ein
Material wie Silizium oder Germanium auf oder besteht aus einem dieser Materialien. Zum Beispiel werden die
Halbleiterkörper 1 nach dem Abscheiden der
Halbleiterschichten auf die gemeinsame Trägerplatte 20 umgebondet.
In den Figuren 7B und 7C wird das Ausbilden einer Mehrzahl von Einbuchtungen 41 der Verankerungsstruktur 4 schematisch dargestellt. Das Ausbilden der Verankerungsstruktur 4 erfolgt während des Vereinzeins der Halbleiterchips 10. Insbesondere geschieht dies mittels zumindest eines isotrop wirkenden chemischen Verfahrens und eines anisotrop wirkenden
chemischen Verfahrens. Zum Beispiel wird die gemeinsame
Trägerplatte 20 derart geätzt, sodass Einbuchtungen 41 in der gemeinsamen Trägerplatte gebildet werden. In der Figur 7B wird im Bereich des Grabens 9 zunächst tiefgeätzt, etwa mittels eines anisotropen trockenchemischen Ätzprozesses. Zum Beispiel wird für die Tiefätzung der sogenannte Bosch-Prozess verwendet. Bei diesem Prozess wird ein Material der
gemeinsamen Trägerplatte 20 trockenchemisch abgetragen, wobei die Seitenwände der bereits geätzten Gräben mit einer
Schutzschicht überzogen werden, die vor weiteren Ätzungen schützt. In der Figur 7C wird entlang des Grabens 9 ein isotrop wirkendes chemisches Verfahren, etwa eine isotrope trockenchemische Ätzung, durchgeführt. Mittels der isotropen Ätzung, insbesondere Tiefätzung, wird das Material der gemeinsamen Trägerplatte 20 aus allen Richtungen abgetragen, sodass zumindest eine Einbuchtungen 41 in der gemeinsamen Trägerplatte 20 ausgebildet wird.
Das isotrop wirkende chemische Verfahren und das anisotrop wirkende Verfahren werden abwechselnd durchgeführt, sodass entlang des Grabens eine Mehrzahl von Einbuchtungen 41
gebildet wird. Zum Beispiel wird die Verankerungsstruktur 4 stufenweise durch abwechselnd isotrope und anisotrope
Ätzungen, insbesondere Tiefätzungen, gebildet. Wird die gemeinsame Trägerplatte 20 durch den Graben 9 beziehungsweise eine Mehrzahl von Gräben 9 durchtrennt, entstehen eine Mehrzahl von Halbleiterchips 10. Die in der Figur 7D beschriebenen Halbleiterchips 10 entsprechen
exemplarisch dem in der Figur 1 beschriebenen Halbleiterchip.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Verfahrens zur
Herstellung einer Mehrzahl von Halbleiterchips 1 ist in den Figuren 8A bis 8E schematisch in Schnittansichten
dargestellt .
Die Halbleiterkörper 1 auf einer gemeinsamen Trägerplatte 20 in Figur 8A entsprechen im Wesentlichen den in der Figur 7A dargestellten Halbleiterkörpern. Im Unterschied hierzu ist die erste Hauptfläche 1A der Halbleiterkörper 1 strukturiert. Des Weiteren weisen die Halbleiterkörper 1 jeweils eine schräg ausgebildete Außenfläche IE auf. Die geneigten
Außenflächen IE können dadurch gebildet werden, dass der Graben 9 zwischen den benachbarten Halbleiterkörpern 1 abgeflacht wird. Der Graben 9 im Bereich zwischen den
Halbleiterkörpern 1 weist dadurch einen Querschnitt auf, der mit wachsendem Abstand von der gemeinsamen Trägerplatte 20 zunimmt .
Zwischen der gemeinsamen Trägerplatte 20 und den
Halbleiterkörpern 1 ist eine Zwischenschicht 6 angeordnet. Zwischen jedem Halbleiterkörper 1 und der gemeinsamen
Trägerplatte 20 ist eine Spiegelschicht 5 ausgebildet. In Draufsicht auf die gemeinsame Trägerplatte 20 überdeckt der
Halbleiterkörper 1 die zugehörige Spiegelschicht 5 vollständig. In der lateralen Richtung ist die Spiegelschicht
5 von einer ersten elektrisch isolierenden Teilschicht 71 vollständig umgeben. Der Halbleiterkörper 1 überdeckt die erste Teilschicht 71 teilweise. Die Zwischenschicht 6 weist eine Mehrzahl von Öffnungen auf, wobei in jeder Öffnung eine Spiegelschicht 5 und eine erste elektrisch isolierende
Teilschicht 71 angeordnet sind. In Figur 8B wird die Zwischenschicht 6 strukturiert. Durch die Strukturierung wird die zusammenhängende Zwischenschicht
6 in eine Mehrzahl von voneinander beabstandeten
Zwischenschichten 6 der Halbleiterchips 1 unterteilt. Mit anderen Worten wird der Graben 9 durch die Strukturierung der Zwischenschicht 6 vertieft, wobei sich der Graben 9 nach der Strukturierung durch die Zwischenschicht 6 hindurch
erstreckt. Im Bereich des Grabens 9 weist die Seitenfläche IC eine Verankerungsstruktur 4 auf, wobei die
Verankerungsstruktur 4 eine stufenartige Struktur 42 enthält. Die stufenartige Struktur 42 wird durch die Zwischenschicht 6 und die gemeinsame Trägerplatte 20 gebildet. Die
Verankerungsstruktur 4, insbesondere die stufenartige
Struktur 42, wird somit zumindest teilweise vor dem
Vereinzeln der Halbleiterchips 10 ausgebildet. Dabei ist die zweite Hauptfläche 1B zwischen der ersten Hauptfläche 1A und der stufenartigen Struktur 42 angeordnet.
Abweichend von dem in der Figur 8B dargestellten
Ausführungsbeispiel kann sich der Graben 9 in die gemeinsame Trägerplatte 20 erstrecken. Mit anderen Worten wird bei der Strukturierung der Zwischenschicht 6 die gemeinsame
Trägerplatte ebenfalls strukturiert, sodass der Graben 9 teilweise in der gemeinsamen Trägerplatte 9 ausgebildet ist.
In Figur 8C wird zunächst eine zweite elektrisch isolierende Teilschicht 72 im Bereich des Grabens 9 ausgebildet. Die zweite Teilschicht 72 deckt den Graben 9 vollständig ab. Des Weiteren wird die stufenartige Struktur 42 von der zweiten Teilschicht vollständig bedeckt. Die zweite Teilschicht 72 wird derart auf die Halbleiterkörper 1 aufgebracht, dass die zweite Teilschicht 72 die Außenfläche IE des
Halbleiterkörpers 1 zumindest bereichsweise bedeckt. Außerdem grenzt die zweite Teilschicht 72 an die erste elektrisch isolierende Teilschicht 71 an. Zusammen mit der ersten
Teilschicht 71 bildet die zweite Teilschicht 72 die
Isolierungsschicht 7 des Halbleiterchips 10. Auf den Halbleiterkörpern 1 wird eine erste Anschlussschicht 8 ausgebildet. Die erste Anschlussschicht 8 bildet mit der ersten Hauptfläche 1A einen elektrischen Kontakt, sodass der Halbleiterkörper 1 über die erste Anschlussschicht 8 mit einer externen Stromquelle elektrisch kontaktiert werden kann. Die erste Anschlussschicht 8 erstreckt sich zumindest teilweise auf der Außenfläche IE des Halbleiterkörpers 1, wobei zwischen der ersten Anschlussschicht 8 und der
Außenfläche IE des Halbleiterkörpers die zweite Teilschicht 72 angeordnet ist. Aufgrund der vollständigen Bedeckung des Grabens durch die zweite Teilschicht, wird ein direkter elektrischer Kontakt zwischen der ersten Anschlussschicht 8 und dem Träger 2 verhindert. Auf eine extra isolierende Unterlegung der ersten Anschlussschicht insbesondere im
Bereich der stufenartigen Struktur 42 kann somit verzichtet werden.
In Figur 8D werden die Halbleiterchips 10 vereinzelt. Die gemeinsame Trägerplatte 20 wird dabei entlang des Grabens 9
beziehungsweise entlang der Gräben 9 durchtrennt. Die
vereinzelten Halbleiterchips 10 entsprechen den in der Figur 2 dargestellten Halbleiterchips, wobei die Halbleiterchips 10 jeweils eine Verankerungsstruktur 4 mit einer stufenartigen Struktur 42 aufweisen. Das Durchtrennen der gemeinsamen
Trägerplatte 20 kann zum Beispiel durch Lasertrennen oder durch ein anisotrop wirkendes chemisches Verfahren, etwa das Bosch-Verfahren, realisiert werden. Des Weiteren kann der in den Figuren 7B bis 7D dargestellte Vereinzelungsprozess nach Aufbringen der ersten
Anschlussschicht 8 angewandt werden, sodass die
Verankerungsstruktur 4 zusätzlich zu der stufenartigen
Struktur 42 eine oder eine Mehrzahl von Einbuchtungen 41 aufweist. Die vereinzelten Halbleiterchips 10 sind in der
Figur 8E dargestellt, wobei die vereinzelten Halbleiterchips 10 dem in der Figur 3 beschriebenen Halbleiterchip
entsprechen . Die optoelektronischen Halbleiterchips 10 werden zur Bildung eines Gehäusekörpers 3 oder eines optischen Elements 32 mit einer Formmasse umformt. Die Formmasse greift insbesondere in die Verankerungsstruktur 4 ein, sodass eine Verbindung mit ausreichender Stabilität zwischen dem Halbleiterchip 10 und dem Gehäusekörper 3 beziehungsweise dem optischen Element 32 mittels seitlicher Verankerung hergestellt wird.
Mittels einer seitlichen Verankerungsstruktur eines
Halbleiterchips, die eine stufenartige Struktur und/oder zumindest eine Einbuchtung im Träger des Halbleiterchips aufweist, wird die Stabilität eines optoelektronischen
Bauelements umfassend den Halbleiterchip und eine Formmasse erhöht. Durch die Verankerung der Formmasse seitlich des
Halbleiterchips wird eine ausreichende mechanisch stabile Verbindung zwischen dem Halbleiterchip und der Formmasse erreicht, selbst wenn eine Vorderseite und eine Rückseite des Halbleiterchips frei von der Formmasse sind.
Die vorliegende Anmeldung beansprucht die Priorität der deutschen Anmeldung DE 10 2013 107 967.9, deren
Offenbarungsgehalt hiermit durch Rückbezug aufgenommen wird.
Die Erfindung ist nicht durch die Beschreibung der Erfindung anhand der Ausführungsbeispiele auf diese beschränkt.
Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in den Patentansprüchen beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen angegeben ist .