Kunststoffhohlteil
Die Erfindung betrifft ein Kunststoffhohlteil mit einer endseitigen Anschlusskontur zur Anbringung eines Anbauteiles und einem an der Anschlusskontur angeordneten Stützelement. Ein solches Kunststoffhohlteil ist insbesondere zur Leitung von Fluiden vorgesehen, beispielsweise Ansaugluft in einem Kraftfahrzeug oder Klimatisierungsluft, jedoch können auch Flüssigkeiten durch den Kunststoffhohlkörper durchgeleitet werden.
Um beispielsweise Elastomerschläuche mit Kunststoffhohlteilen zu verbinden, wer- den häufig Schlauchschellen eingesetzt, um eine prozesssichere Dichtheit zwischen den beiden Komponenten zu gewährleisten. Die Kunststoffhohlteile, auf denen die Elastomerschläuche aufgesetzt werden, haben eine Anschlusskontur zur Durchleitung von Fluiden, auf die die Schlauchenden aufgesteckt werden. Da Kunststoffe unter dauerhafter Kräfte in Wirkung die Neigung zum Relaxieren aufweisen können, wird ein Stützring aus Metall auf der Innenseite des Kunststoffbauteiles eingesetzt. Gegen diesen Stützring stützt sich die Schlauchschelle ab und klemmt sowohl den Elastomerschlauch als auch die Anschlusskontur ein. Da die Innenkontur des Kunststoffbauteils, das in der Regel als ein Blasteil gefertigt wird, prozessbedingt relativ große Toleranzen aufweist, wird die Aufnahmekontur für den am Innenumfang der Anschlusskontur angeordneten Stützring mechanisch nachbearbeitet. Diese mechanische Nachbearbeitung erfolgt durch einen spanenden Prozess, zum Beispiel durch eine Stufenbohrung oder eine Ausspindelung.
Bei allen spanenden Nachbearbeitungsverfahren entstehen Späne unterschiedlichster Ausprägung. Da die Späne nicht prozesssicher abgeführt werden können, besteht die Gefahr, dass ein Teil der Späne im Bauteil verbleibt. Bei einigen Anwendungen können Restspäne unschädlich sein, bei dem Einsatz von Komponenten im Reinluftbereich sind Späne jedoch nicht akzeptabel, da diese direkt beispielsweise dem Verbrennungsmotor zugeführt werden und dort Schäden anrichten können. So kann es beispielsweise zu Ablagerungen oder Beschädigungen am Turbolader kommen, was in der Folge zum Ausfall des Turboladers führen kann. Bei der Verwendung von Kunststoffen mit einem Glasfaseranteil können Ablagerungen der Glasfasern aus den Spänen zwischen dem Kolbenring und der Zylinderlaufbuchse auftreten, was zu einer Leckage und deshalb zu einem Leistungsverlust des Motors führt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Kunststoffhohlteil bereitzustel- len, das die Gefahr einer Beschädigung nachgelagerter Bauteile vermeidet. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Kunststoffhohlteil mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
Das erfindungsgemäße Kunststoffhohlteil mit einer endseitigen Anschlusskontur zur Anbringung eines Anbauteiles und einem an der Anschlusskontur angeordneten Stützelement sieht vor, dass das Stützelement an dem Außenumfang der Anschlusskontur angeordnet ist. Statt einer aufwendigen spanenden Nachbearbeitung des
blasgeformten Kunststoffhohlteils wird das Stützelement auf der Außenseite der Anschlusskontur positioniert, so dass keine spanenden Prozessschritte notwendig sind, die zu einer Verschmutzung des Fluidweges, insbesondere Luftweges führen könnten. Selbst wenn eine spanende Bearbeitung des Außenumfangs der Anschlusskon- tur notwendig sein sollte, würden die Späne nicht im Inneren des Kunststoffhohlteiles anfallen, so dass eine Gefahr der nachfolgenden Bauteile nicht gegeben ist. In der Regel wird jedoch keine Nachbearbeitung des blasgeformten Kunststoffhohlteils notwendig sein, da die Außenkontur der Anschlusskontur durch das Werkzeug gebildet wird. An der Außenkontur herrschen im Vergleich zur Innenseite der als Durch- führung ausgebildeten Anschlusskontur sehr geringe Toleranzen, was bedeutet, dass das Stützelement, beispielsweise ein Stützring, ohne mechanische Nachbearbeitung spielfrei montiert werden kann. Bevorzugt wird das Stützelement mit etwas Pressung auf der Anschlusskontur montiert.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Stützelement in der Anschlusskontur eingeformt ist, also bereits bei der Ausformung des Kunststoffhohlteils bzw. der Anschlusskontur in dem Blaswerkzeug eingelegt ist. Hierdurch wird eine besonders feste Verbindung zwischen dem Stützelement und der Anschlusskontur verwirklicht.
Die Ausbildung des Stützelementes als Stützring bewirkt eine wirksame Abstützung gegenüber den radial wirkenden Kräften durch eine Schlauchschelle oder andere Sicherungseinrichtungen. Alternative Geometrien können vorgesehen sein und sind
von der Anschlusskontur abhängig. Beispielsweise können auch polygonale Stützelemente, vorzugsweise mit einem geschlossenen Querschnitt vorgesehen sein. Dabei wird als Stützelement insbesondere ein metallisches Stützelement bevorzugt, um ausreichende Festigkeiten bei geringem Gewicht und leichter Bearbeitbarkeit zu ge- währleisten.
An der Stirnseite der Anschlusskontur kann eine Sicherungskontur für das Stützelement ausgebildet sein, diese Sicherungskontur ist beispielsweise ein Absatz, der einen größeren Durchmesser als die Auflagefläche des Stützelementes auf der An- schlusskontur aufweist. Dadurch werden eine axiale Verlagerung des Stützelementes und ein Herunterrutschen des Stützelementes von der Anschlusskontur vermieden. Diese Sicherungskontur kann bereits beim Formprozess des Kunststoffhohlteils bzw. der Anschlusskontur hergestellt werden, wodurch gleichzeitig eine Erhöhung der Abzugskräfte des Sicherungselementes bereitgestellt wird. Alternativ kann die Sicherungskontur in einem nachgeschalteten Arbeitsgang, z. B. durch thermisches Prägen, mit einem sehr großen radialen Überstand aus- oder angeformt werden.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass an dem der Stirnseite abgewandten Ende des montierten Stützelementes eine Dichtschulter ausgebildet ist, die nach der Montage der Schlauchschelle oder einer anderen Sicherungseinrichtung die Dichtheit zwischen dem Kunststoffblasteil und dem Anbauteil, beispielsweise des Elastomerschlauches, herstellt. Die Dichtschulter kann gleichzeitig eine Anlageschulter für das Stützelement ausbilden, so dass zusammen mit der Sicherungskontur das
Stützelement in Axialrichtung gegebenenfalls unter Ausbildung eines geringen Spiels festgelegt ist. Zur Erhöhung der Flächenpressung und der daraus resultierenden Erhöhung der Dichtheit kann die Dichtschulter sehr schmal ausgebildet sein oder eine winklige, insbesondere spitzwinklige Kontur aufweisen, wodurch sich die Flächen- pressung auf das Anbauteil erhöht. Durch das Einpressen des Anbauteils in die Dichtschulter wirkt diese gleichzeitig als ein Formschlusselement zwischen dem Anbauteil und dem Kunststoffhohlteil, was die Abzugskräfte der beiden Teile zueinander erhöht.
Zur Erhöhung der Montagegenauigkeit ist das Stützelement an dem Kunststoffhohl- teil spielfrei montiert, insbesondere spielfrei eingebettet.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Figuren näher erläutert. Die einzige Figur zeigt eine vergrößerte schematische Detaildarstellung im Schnitt.
In der Figur ist ein Kunststoffhohlteil 1 mit einer Anschlusskontur 10 und einem daran montierten Anbauteil 2 in Gestalt eines Elastomerschlauches dargestellt. Der Elastomerschlauch 2 ist über die Anschlusskontur 10, die beispielsweise als ein Stutzen oder ein Flansch ausgebildet ist, geschoben und dient zur Verbindung des Elasto- merschlauches 2 mit dem Kunststoffhohlteil 1. Das Kunststoffhohlteil 1 ist bevorzugt als ein Kunststoffblasteil ausgebildet und weist einen innen liegenden Hohlraum 10a auf, der insbesondere zur Durchleitung von Fluiden, wie Ansaugluft oder dergleichen dient. An der Anschlusskontur 10 ist eine stirnseitige Sicherungskontur 3 vorgese-
hen, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als ein umlaufender Rand ausgebildet ist. Die Sicherungskontur 3 kann auch in Gestalt von einzelnen, radial vorstehenden Vorsprüngen ausgebildet sein, so dass kein umlaufender Rand, sondern unterbrochene Stegabschnitte an der Stirnseite der Anschlusskontur 10 vorhanden sind. Die Sicherungskontur 3 kann zusammen mit dem Kunststoffhohlteil 1 im Blaswerkzeug angeformt sein oder nachträglich aufgebracht werden, beispielsweise durch thermisches Prägen oder durch Anspritzen. In einer axialen Entfernung zu der Sicherungskontur 3 ist eine Dichtschulter 4, vorliegend eine umlaufende Dichtschulter 4 an dem Kunststoffhohlteil 1 und der Anschlusskontur 10 ausgebildet. Die umlaufende Dichtschulter weist einen dreieckigen Querschnitt auf und weist eine gewisse radiale Erstreckung von der Anschlusskontur 10 auf. Zwischen der Sicherungskontur 3 und der Dichtschulter 4 ist ein Stützelement 5 in Gestalt eines Stützringes auf der Anschlusskontur 10 angeordnet. Der Stützring 5 liegt am Außenumfang auf der Anschlusskontur 10 auf und dient zur Aufnahme von radial wirkenden Kräften. Der Stützring 5 kann in einem Presssitz außen auf dem Kunststoffhohlteil 1 montiert sein, die Sicherungskontur kann dabei auch entfallen. Ebenfalls ist es möglich, dass der Stützring 5 außen auf der Anschlusskontur 10 eingeformt ist, indem der Stützring 5 vor dem Einblasen des Kunststoffmaterials in das Blaswerkzeug eingelegt und zumindest teilweise von dem Kunststoffmaterial umgeben wird.
Das Anbauteil 2 in Gestalt des Elastomerschlauches erstreckt sich über die Sicherungskontur 3, den Stützring 5 und die umlaufende Dichtschulter 4 und wird auf der Anschlusskontur 10 über eine Schelle 6, vorliegend eine Schlauchschelle, gehalten.
Die Schlauchschelle 6 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel so angeordnet, dass sie axial oberhalb der Dichtschulter 4 angeordnet ist und das Anbauteil 2 in Richtung auf die Dichtschulter 4 drückt. Dadurch wird die spitzwinklig ausgebildete Dichtschulter 4 in das Anbauteil 2 hineingedrückt, so dass ein teilweiser Formschluss erzeugt wird, der die Abzugskräfte zwischen dem Anbauteil 2 und dem Kunststoffhohlteil 1 erhöht. Die Schlauchschelle 6 ist ebenfalls oberhalb des Stützelementes 5 angeordnet, so dass das Anbauteil 2 zwischen dem Stützelement 5 und der Schlauchschelle 6 eingeklemmt ist.
Durch die sehr präzise Festlegung der Außenkontur der Anschlusskontur 10 durch das Blaswerkzeug wird in der Regel eine Nachbearbeitung der Anlagefläche des Stützrings 5 auf der Anschlusskontur 10 nicht notwendig sein. Der Stützring 5 kann von außen auf die Anschlusskontur 10 aufgeschoben werden, bis es an der Dichtschulter 4 anliegt. Die Sicherungskontur 3 sichert dann den Stützring 5 gegen ein Herunterfallen bzw. ein Herunterrutschen während des Transports vor der Montage.
Alternativ zu einer Schlauchschelle können auch andere Sicherungselemente vorgesehen sein, die das Anbauteil 2 auf der Anschlusskontur 10 sichern und radial wirkende Kräfte auf die Anschlusskontur 10 ausüben. Die Sicherungskontur 3 kann auch nach dem Aufschieben des Stützringes aufgebracht werden, beispielsweise durch thermisches Prägen.