Verfahren zur Beschichtung von Behältern aus Glas, Polyethylen oder Polyester und dafür geeignete wässrige Formulierungen
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Beschichtung von Behältern aus Glas, Polyethylen oder Polyester durch Behandlung mit mindestens einer im wesentlichen Paraffin-freien wässrigen Formulierung, enthaltend
(A) mindestens ein säuregruppenhaltiges wachsartiges Copolymer, gewählt aus (A1) partiell oxidierten Polyethylenwachsen mit einer Säurezahl im Bereich von 10 bis 100 mg KOH/g, bestimmt nach DIN 53402, und (A2) Copolymeren mit einer Schmelzefließrate (MFR) im Bereich von 1 bis 50 g/10 min, gemessen bei 1600C und einer Belastung von 325 g nach EN ISO 1 133, die einpolymerisiert enthalten
(a) 60 bis 88 Gew.-% Ethylen,
(b) 12 bis 40 Gew.-% mindestens eine ethylenisch ungesättigte Carbonsäure, und die zumindest partiell mit Alkalimetall oder Amin neutralisiert sind,
(B) gegebenenfalls mindestens ein nichtionisches oder anionisches Tensid,
(C) gegebenenfalls mindestens einen Entschäumer,
(D) gegebenenfalls mindestens ein organisches Amin,
(E) gegebenenfalls mindestens ein organisches Lösungsmittel, (F) gegebenenfalls eine Polymerdispersion.
Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung Behälter, beschichtet nach dem erfindungsgemäßen Verfahren. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung wässrige Formulierungen, die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besonders geeignet sind.
Viele Flüssigkeiten, insbesondere Getränke, werden heute in transparenten Behältern aus Glas, Polyethylen oder Polyester vermarktet. Glas und auch Polyester, insbesondere PET (Polyethylenterephthalat), haben zahlreiche Vorteile. Sie weisen eine ge- wisse mechanische Stabilität auf, sie schonen den Geschmack von Getränken, insbesondere im Falle von Glas sind sie auch zum Transport von Kohlensäure-haltigen Getränken gut geeignet, und sie sind auf dem Markt etabliert. Auch ein Pfandsystem hat sich etabliert, und die Rücklaufquote von Flaschen ist inzwischen recht gut. Nach einer Reinigung lassen sie sich in der Regel wieder verwenden, ohne dass hygieni- sehe Bedenken bestehen.
Es wird jedoch beobachtet, dass sich Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester nach mehrfachem Gebrauch unvorteilhaft von neuen Behältern aus Glas, Polyethylen oder Polyester unterscheiden: Kratzer, kleine abgeplatzte Stellen und Eintrübungen verschlechtern die Transparenz und damit den ästhetischen Eindruck. Außerdem fühlen sich mehrfach gebrauchte Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester „alt" an.
Bei der Auswahl des Beschichtungsmittels werden im Zusammenhang mit Oberflächen meistens Paraffine empfohlen. Um Paraffine auf Oberflächen aufbringen zu können, möchte man sie in Wasser formulieren und dann aufbringen. Man benötigt also eine oder mehrere oberflächenaktive Substanzen (Emulgatoren, Tenside), um das Paraffin zu formulieren.
Paraffine haben jedoch Nachteile, wenn man sie zur temporären Beschichtung von Oberflächen einsetzt. Die Wirksamkeit von Paraffin-haltigen Beschichtungen liegt in der Regel bei einem Tag oder weniger und ist dadurch für Behälter aus Glas, PoIy- ethylen oder Polyester zu kurz. Weiterhin sind die genannten Beschichtungen für Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester in der Regel zu klebrig. Weiterhin neigen Paraffin-haltige Beschichtungen häufig zum Schmieren und sind daher für Beschichtungen, in denen es auf Sauberkeit ankommt, beispielsweise die vorstehend genannten Behälter, nicht akzeptabel.
Viele andere Beschichtungen, die gegenüber von Beschichtungen mit Paraffin den Vorteil einer größeren Haltbarkeit haben, sind im Falle einer Anschmutzung nur schwer zu entfernen, beispielsweise durch stark alkalische Reinigungslösungen. Wenn man Glas, Polyethylen oder Polyester mit stark alkalischen Reinigungslösun- gen behandelt, wird Glas bzw. Polyester jedoch stark angegriffen.
Es bestand daher die Aufgabe, ein Verfahren zur Beschichtung von Behältern aus Glas, Polyethylen oder Polyester bereit zu stellen, durch das ein guter temporärer Schutz gewährleistet wird, dass auch verkratzte Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester ein gefälliges Aussehen und ein auch vom Griff her ansprechendes Äußeres aufweisen und durch das ferner sichergestellt wird, dass sich die Beschichtung leicht entfernen lässt. Weiterhin bestand die Aufgabe, temporär beschichtete Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester bereit zu stellen. Weiterhin bestand die Aufgabe, Formulierungen bereit zu stellen, mit denen sich das erfindungsgemäße Verfah- ren gut ausführen lässt, und es bestand die Aufgabe, ein Verfahren zur Herstellung von derartigen Formulierungen bereit zu stellen.
Dementsprechend wurde das eingangs definierte Verfahren gefunden.
Unter Behältern sind beispielsweise Container und Verpackungsbehälter beliebiger Form, bevorzugt Schüsseln, Dosen, Becher und Flaschen, zu verstehen, wobei Flaschen bevorzugt sind. Besonders bevorzugt sind Behälter für Lebensmittel. Zu nennen sind Getränkeflaschen, Sahnebecher, Gläser für Gurken oder Joghurt, wobei Getränkeflaschen für Kohlensäure-haltige Getränke besonders bevorzugt sind.
Erfindungsgemäß zu beschichtende Behälter sind aus Glas, Polyethylen oder Polyester, wobei Polyethylen insbesondere nach dem Niederdruckverfahren, also beispiels-
weise mit einem Ziegler-Natta-Katalysator, hergestelltes Polyethylen bedeutet und wobei Polyester insbesondere Polyethylenterephthalat (PET) umfasst. Auch Behälter, die aus mit Glas beschichtetem Polyethylenterephthalat oder aus mit Glas beschichtetem Polyethylen hergestellt sind, sind umfasst.
Vorzugsweise handelt es sich bei Behältern aus Glas, Polyethylen oder Polyester um solche mit einer Wandstärke von mindestens einem halben Millimeter bis zu 5 mm. Vorzugsweise handelt es sich bei Behältern aus Glas, Polyethylen oder Polyester um solche mit einer Wandstärke von bis zu 5 mm.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei Behältern aus Glas, Polyethylen oder Polyester um Mehrwegbehälter, beispielsweise Pfandflaschen.
In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei Behältern aus Polyester um solche, die man nach einmaligem Gebrauch eingeschmolzen hat, die Schmelze mit einem Kettenverlängerer versetzt hat und durch erneutes Blasformen neu zu einem Behälter verarbeitet hat.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann man Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester vor dem eigentlichen erfindungsgemäßen Beschichten nach an sich bekannten Methoden reinigen.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens beschichtet man Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester mit einer im wesentlichen Paraffin-freien wässrigen Formulierung, die enthält:
(A) mindestens ein säuregruppenhaltiges wachsartiges Copolymer, gewählt aus
(A1) partiell oxidierten Polyethylenwachsen mit einer Säurezahl im Bereich von 10 bis 100 mg KOH/g, bestimmt nach DIN 53402, und (A2) Copolymeren mit einer Schmelzefließrate (MFR) im Bereich von 1 bis
50 g/10 min, gemessen bei 1600C und einer Belastung von 325 g nach EN
ISO 1 133, die einpolymerisiert enthalten
(a) 60 bis 88 Gew.-% Ethylen,
(b) 12 bis 40 Gew.-% mindestens eine ethylenisch ungesättigten Car- bonsäure, und die zumindest partiell mit Alkalimetall oder Amin neutralisiert sind,
(B) gegebenenfalls mindestens ein nichtionisches oder anionisches Tensid,
(C) gegebenenfalls mindestens einen Entschäumer, (D) gegebenenfalls mindestens ein organisches Amin,
(E) gegebenenfalls mindestens ein organisches Lösungsmittel,
(F) gegebenenfalls eine Polymerdispersion.
Im erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren eingesetzte wässrige Formulierungen sind im wesentlichen Paraffin-frei. Unter Paraffin-frei wird dabei verstanden, dass im erfindungsgemäßen Verfahren, das im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch erfindungsgemäßes Beschichtungsverfahren genannt wird, eingesetzte wässrige Formulierungen höchstens 0,5 Gew.-% Paraffin, bevorzugt höchstens 0,1 Gew.-% Paraffin enthalten, bezogen auf den Feststoffgehalt der betreffenden wässrigen Formulierung, also der Summe aus den Bestandteilen (A), (B), (C) und gegebenenfalls (D) und/oder (F). Paraffine im Sinne der vorliegenden Erfindung umfassen auch Weißöl.
Vorzugsweise sind im erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren eingesetzte wässrige Dispersionen weiterhin im Wesentlichen Silikonöl-frei. Unter Silikonöl-frei wird dabei verstanden, dass im erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren einge- setzte wässrige Formulierungen höchstens 0,5 Gew.-% Silikonöl, bevorzugt höchstens 0,1 Gew.-% Silikonöl enthalten, bezogen auf den Feststoffgehalt der betreffenden wässrigen Formulierung, also der Summe aus den Bestandteilen (A), (B), (C) und gegebenenfalls (D) und/oder (F).
Im erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren eingesetzte wässrige Formulierungen enthalten mindestens ein auch kurz als Copolymer (A) bezeichnetes säuregrup- penhaltiges wachsartiges Copolymer, gewählt aus
(A1) partiell oxidierten Polyethylenwachsen mit einer Säurezahl im Bereich von 10 bis 100 mg KOH/g, bevorzugt 10 bis 50 mg KOH/g, bestimmt nach DIN 53402, und (A2) Copolymeren mit einer Schmelzefließrate (MFR) im Bereich von 1 bis 50 g/10 min, bevorzugt 5 bis 20 g/10 min, besonders bevorzugt 7 bis 15 g/10 min, gemessen bei 1600C und einer Belastung von 325 g nach EN ISO 1133, die einpolymeri- siert enthalten
(a) 60 bis 88 Gew.-%, bevorzugt 65 bis 80 Gew.-% Ethylen, (b) 12 bis 40 Gew.-%, bevorzugt 20 bis 35 Gew.-% mindestens eine ethylenisch ungesättigte Carbonsäure, und die zumindest partiell mit Alkalimetall, insbesondere mit Kalium oder Natrium, oder mit Amin, insbesondere Ammoniak oder ω-Hydroxyalkylamin, neutralisiert ist, wobei Angaben in Gew.-% sich auf das gesamte Copolymer (A2) beziehen.
Unter zumindest partiell neutralisiert wird dabei verstanden, dass zumindest 33 mol-% aller Carbonsäuregruppen von Copolymer (A) mit Alkalimetall oder Amin neutralisiert sind.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind im Bereich von 50 bis 99 mol-% aller Carbonsäuregruppen von Copolymer (A) mit Alkalimetall oder Amin neut-
ralisiert. In einer speziellen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind alle Carbonsäuregruppen von Copolymer (A) mit Alkalimetall oder Amin neutralisiert.
Partiell oxidierte Polyethylenwachse mit einer Säurezahl im Bereich von 10 bis 100 mg KOH/g, bevorzugt 15 bis 50 mg KOH/g, bestimmt nach DIN 53402, werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch als Copolymer (A1) bezeichnet und sollen im Folgenden kurz beschrieben werden. Copolymer (A1) ist zumindest partiell mit Alkalimetall, insbesondere mit Kalium oder Natrium, oder mit Amin, insbesondere Ammoniak oder ω-Hydroxyalkylamin, neutralisiert.
Copolymer (A1 ) kann man nach an sich bekannten Methoden herstellen. Beispielsweise ist es möglich, zunächst ein Polyethylen herzustellen, das ein mittleres Molekulargewicht Mn bis maximal 20.000 g/mol aufweist, und dieses Polyethylen anschließend in geschmolzenem Zustand mit Sauerstoff oder Sauerstoff-haltigem Gas, insbe- sondere mit Luft, partiell zu oxidieren, bis die gewünschte Säurezahl erreicht ist. Geeignete Reaktoren für derartige partielle Oxidationen sind Rohrreaktoren und Blasen- säulenreaktoren, wie sie beispielsweise aus „Ullmanns Enzyklopädie der technischen Chemie", 4. Auflage, Verlag Chemie, Weinheim, Band 3, S. 369, bekannt sind.
Das betreffende Polyethylen kann dabei nach verschiedenen Methoden hergestellt werden, beispielsweise im Hochdruckverfahren oder im Niederdruckverfahren. Der Ausdruck Hochdruckverfahren bezeichnet dabei Verfahren, die bei einem Druck im Bereich von 1500 bis 3500 bar und Temperaturen im Bereich von 200 bis 350° durchgeführt werden. Das Hochdruckverfahren betrifft in diesem Zusammenhang eine radikalische Polymerisation, die beispielsweise durch Sauerstoff oder durch ein Peroxid initiiert werden kann. Der Ausdruck Niederdruckverfahren bezeichnet dahingegen katalytisch durchgeführte Polymerisationen, die beispielsweise mit einem Ziegler- Natta-Katalysator, einem Cr-Katalysator oder einem Metallocenkatalysator durchgeführt werden. Das Niederdruckverfahren kann beispielsweise bei einem Druck im Be- reich von 30 bis 100 bar durchgeführt werden, geeignete Temperaturbereiche sind 50 bis 1000C. In einer anderen Variante kann man ein Polyethylen einsetzen, das mit Hilfe eines Polymerisationskatalysators bei 500 bis 900 bar hergestellt wird.
Dabei ist der Ausdruck Polyethylen nicht auf Homopolymere des Ethylens beschränkt, sondern umfasst beispielsweise auch Copolymere des Ethylens mit einem oder mehreren α-Olefinen wie beispielsweise Propylen, 1 -Buten, 1-Penten, 1 -Hexen, 1-Octen, 1-Decen oder 1-Dodecen, weiterhin mit anderen Olefinen wie Isobuten, außerdem mit ethylenisch ungesättigten Mono- oder Dicarbonsäuren, insbesondere mit (Meth)acrylsäure.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist Copolymer (A1 ) eine Ver- seifungszahl im Bereich von 10 bis 70 mg KOH/g auf, bestimmt nach DIN 53401.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist Copolymer (A1) eine Dichte im Bereich von 0,95 bis 0,99 g/cm3 auf.
Copolymere mit einer Schmelzefließrate (MFR) im Bereich von 1 bis 50 g/10 min, gemessen bei 1600C und einer Belastung von 325 g nach EN ISO 1 133, die die vorstehend genannten Anteile an Ethylen (a) und ethylenisch ungesättigter Carbonsäure (b) einpolymerisiert enthalten, werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch als Copolymer (A2) bezeichnet und sollen im Folgenden kurz beschrieben werden. Copolymer (A2) ist zumindest partiell mit Alkalimetall, insbesondere mit Kalium oder Natrium, oder mit Amin, insbesondere Ammoniak oder ω-Hydroxyalkylamin, neutralisiert.
Als ethylenisch ungesättigte Carbonsäure kommen insbesondere C3-Ci2-Mono- und C4-Ci2-Dicarbonsäuren in Frage, die mindestens eine C-C-Doppelbindung aufweisen, oder die niedermolekularen Anhydride der entsprechenden C4-Ci2-Dicarbonsäuren.
Vorzugsweise wird als ethylenisch ungesättigte Carbonsäure (a) mindestens eine Carbonsäure der allgemeinen Formel I gewählt,
in der die Variablen wie folgt definiert sind:
R1 und R2 sind gleich oder verschieden.
R1 wird gewählt aus Wasserstoff und unverzweigtem und verzweigtem Ci-Cio-Alkyl, wie beispielsweise Methyl, Ethyl, n- Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec- Pentyl, neo-Pentyl, 1 ,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n- Heptyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt CrC4-AIkVl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl, insbesondere Methyl;
R2 wird gewählt aus unverzweigten und verzweigten Ci-Cio-Alkyl wie beispielsweise Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert.-Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec. -Pentyl, neo-Pentyl, 1 ,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, n-Heptyl, n-Octyl, 2-Ethylhexyl, n-Nonyl, n-Decyl; besonders bevorzugt
Ci-C4-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert.-Butyl, insbesondere Methyl;
COOH,
und ganz besonders bevorzugt Wasserstoff.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bedeutet R1 Wasserstoff oder Methyl. Ganz besonders bevorzugt bedeutet R1 Methyl.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bedeuten R1 Wasserstoff oder Methyl und R2 Wasserstoff.
Ganz besonders bevorzugt wird als ethylenisch ungesättigte C3-Ci2-Carbonsäure der allgemeinen Formel I Methacrylsäure eingesetzt.
Bevorzugte Beispiele von C4-Ci2-Dicarbonsäuren sind Fumarsäure, Maleinsäure, Me- thylenmalonsäure, Itaconsäure, Citraconsäure, Methaconsäure, besonders bevorzugt Maleinsäure, sowie deren niedermolekularen Anhydride, insbesondere Maleinsäure- anhydrid.
Wünscht man ein Copolymer (A2) einzusetzen, das mehrere ethylenisch ungesättigte Carbonsäuren (a) einpolymerisiert enthält, so kann man beispielsweise zwei verschiedene ethylenisch ungesättigte Carbonsäuren der allgemeinen Formel I einsetzen wie beispielsweise Acrylsäure und Methacrylsäure. Die Prozentsätze beziehen sich dann auf Gesamtanteil an ethylenisch ungesättigten Carbonsäuren (a)
In einer Ausführungsform kann Copolymer (A2) ein oder mehrere weitere Comono- mere (c) einpolymerisiert enthalten, beispielsweise Vinylacetat, Vinylpropionat, Styrol oder einen oder mehrere ethylenisch ungesättigte C3-Cio-Carbonsäure-Ci-Cio-
Alkylester, insbesondere Methylacrylat, Methylmethacrylat, n-Butylacrylat, Ethylacry- lat, Ethylmethacrylat, Glycidyl(meth)acrylat, weiterhin Isobuten und Ci6-C3o-α-Olefin.
Wenn Copolymer (A2) ein oder mehrere Comonomere (c) einpolymerisiert enthält, so kann der Anteil an Comonomeren (c) 0,1 bis 20 Gew.-% betragen, bezogen auf die Summe aus einpolymerisiertem Ethylen (a) und einpolymerisierter ethylenisch ungesättigter Carbonsäure (b).
In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält Copolymer (A2) außer Ethylen (a) und ethylenisch ungesättigter Carbonsäure (b) keine weiteren Comonomere einpolymerisiert.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beträgt die Säurezahl von Co- polymer (A2) 100 bis 300 mg KOH/g, bevorzugt 115 bis 230 mg KOH/g, bestimmt nach DIN 53402.
In einer Variante der vorliegenden Erfindung weist Copolymer (A2) eine kinematische Schmelzeviskosität v von mindestens 45.000 mm2/s, bevorzugt von mindestens 50.000 mm2/s auf, bestimmt bei 1200C.
In einer Variante der vorliegenden Erfindung weist Copolymer (A1 ) eine kinematische Schmelzeviskosität v im Bereich von mindestens 5.000 mm2/s, bevorzugt von mindestens 50.000 mm2/s auf, bestimmt bei 1200C.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist Copolymer (A) ein Molekulargewicht Mn im Bereich von 10.000 bis 20.000 g/mol auf, bestimmt durch Gelper- meationschromatographie (GPC).
In einer Variante der vorliegenden Erfindung weist Copolymer (A) ein Molekulargewicht Mn im Bereich von 10.000 bis 100.000 g/mol auf, bestimmt durch Gelpermeati- onschromatographie (GPC).
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung liegt der Schmelzbereich von Copolymer (A1 ) oder insbesondere (A2) im Bereich von 60 bis 1 10°C, bevorzugt im Bereich von 65 bis 900C, bestimmt durch DSC (Differentialthermoanalyse) nach DIN 51007.
In einer Variante der vorliegenden Erfindung liegt der Schmelzbereich von Copolymer (A2) im Bereich von 100 bis 140°C, bestimmt nach DIN 51007.
Copolymer (A) kann man vorteilhaft durch radikalisch initiierte Copolymerisation unter Hochdruckbedingungen herstellen, beispielsweise in gerührten Hochdruckautoklaven oder in Hochdruckrohrreaktoren. Die Herstellung in gerührten Hochdruckautoklaven ist bevorzugt. Gerührte Hochdruckautoklaven sind an sich bekannt, eine Beschreibung findet man in Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, 5. Auflage, Stichworte: Waxes, Bd. A 28, S. 146 ff., Verlag Chemie Weinheim, Basel, Cambridge, New York, Tokio, 1996. Bei ihnen verhält sich überwiegend das Verhältnis Länge/Durchmesser in Intervallen von 5:1 bis 30:1 , bevorzugt 10:1 bis 20:1. Die gleichfalls anwendbaren Hochdruckrohrreaktoren findet man ebenfalls in Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, 5. Auflage, Stichworte: Waxes, Bd. A 28, S. 146 ff., Verlag Chemie Weinheim, Basel, Cambridge, New York, Tokio, 1996.
Geeignete Druckbedingungen für die Polymerisation sind 500 bis 4000 bar, bevorzugt 1500 bis 2500 bar. Bedingungen dieser Art werden im Folgenden auch als Hochdruck
bezeichnet. Die Reaktionstemperaturen liegen im Bereich von 170 bis 3000C, bevorzugt im Bereich von 195 bis 2800C.
Die Polymerisation kann man vorteilhaft in Gegenwart eines Reglers durchführen. Als Regler verwendet man beispielsweise Wasserstoff oder mindestens einen aliphati- schen Aldehyd oder mindestens ein aliphatisches Keton der allgemeinen Formel Il
O
R3/ ^R4
oder Mischungen derselben.
Dabei sind die Reste R3 und R4 gleich oder verschieden und ausgewählt aus
Wasserstoff;
Ci-Cβ-Alkyl wie Methyl, Ethyl, n-Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl, tert- Butyl, n-Pentyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, neo-Pentyl, 1 ,2-Dimethylpropyl, iso-Amyl, n-
Hexyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, besonders bevorzugt CrC4-AIkVl wie Methyl, Ethyl, n-
Propyl, iso-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sec.-Butyl und tert. -Butyl;
C3-Ci2-Cycloalkyl wie Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl, Cycloheptyl,
Cyclooctyl, Cyclononyl, Cyclodecyl, Cycloundecyl und Cyclododecyl; bevorzugt sind Cyclopentyl, Cyclohexyl und Cycloheptyl.
In einer besonderen Ausführungsform sind die Reste R3 und R4 miteinander unter Bildung eines 4- bis 13-gliedrigen Rings kovalent verbunden. So können R3 und R4 beispielsweise gemeinsam sein: -(CHb)4-, -(CHb)S-, -(CHb)6, -(CHb)7-, -CH(CHs)-CH2- CH2-CH(CH3)- oder -CH(CHS)-CH2-CH2-CH2-CH(CH3)-.
Beispiele für geeignete Regler sind weiterhin alkylaromatische Verbindungen, beispielsweise Toluol, Ethylbenzol oder ein oder mehrere Isomere des XyIoIs. Beispiele für gut geeignete Regler sind weiterhin Paraffine wie beispielsweise Isododekan (2,2,4, 6,6-Pentamethylheptan) oder Isooktan.
Als Starter für die radikalische Polymerisation kann man die üblichen Radikalstarter wie beispielsweise organische Peroxide, Sauerstoff oder Azoverbindungen einsetzen. Auch Mischungen mehrerer Radikalstarter sind geeignet.
Geeignete Peroxide, ausgewählt aus kommerziell erhältlichen Substanzen, sind Didekanoylperoxid, 2,5-Dimethyl-2,5-di(2-ethylhexanoylperoxy)hexan, tert- Amylperoxy-2-ethylhexanoat, Dibenzoylperoxid, tert.-Butylperoxy-2-ethylhexanoat, tert.-Butylperoxydiethylacetat, tert.-Butylperoxydiethylisobutyrat, 1 ,4-Di(tert- butylperoxycarbony^-cyclohexan als Isomerengemisch, tert.-Butylperisononanoat 1 ,1- Di-(tert.-butylperoxy)-3,3,5-trimethylcyclohexan, 1 ,1-Di-(tert.-butylperoxy)-cyclohexan,
Methyl-isobutylketonperoxid, tert.-Butylperoxyisopropylcarbonat, 2,2-Di-tert- butylperox)butan oder tert.-Butylperoxacetat; tert.-Butylperoxybenzoat, Di-tert.-amylperoxid, Dicumylperoxid, die isomeren Di-(tert- butylperoxyisopropyl)benzole, 2,5-Dimethyl-2,5-di-tert.-butylperoxyhexan, tert- Butylcumylperoxid, 2,5-Dimethyl-2,5-di(tert.-butylperoxy)-hex-3-in, Di-tert- butylperoxid, 1 ,3-Diisopropylbenzolmonohydroperoxid, Cumolhydroperoxid oder tert- Butylhydroperoxid; oder
dimere oder trimere Ketonperoxide, wie sie in EP-A 0 813 550 beschrieben sind.
Als Peroxide sind Di-tert.-butylperoxid, tert.-Butylperoxypivalat, tert- Butylperoxyisononanoat oder Dibenzoylperoxid oder Gemische derselben besonders geeignet. Als Azoverbindung sei Azobisisobutyronitril („AI BN") beispielhaft genannt. Radikalstarter werden in für Polymerisationen üblichen Mengen dosiert.
Zahlreiche kommerziell erhältliche organische Peroxide werden mit sogenannten Phlegmatisierern versetzt, bevor sie verkauft werden, um sie besser handhabbar zu machen. Als Phlegmatisierer sind beispielsweise Weißöl oder Kohlenwasserstoffe wie insbesondere Isododekan geeignet. Unter den Bedingungen der Hochdruckpolymeri- sation können derartige Phlegmatisierer eine molekulargewichtsregelnde Wirkung haben. Im Sinne der vorliegenden Erfindung soll unter dem Einsatz von Molekulargewichtsreglern der zusätzliche Einsatz weiterer Molekulargewichtsregler über den Einsatz der Phlegmatisierer hinaus verstanden werden.
Das Mengenverhältnis der Comonomere (a), (b) und gegebenenfalls (c) bei der Dosierung entspricht üblicherweise nicht genau dem Verhältnis der Einheiten in Copoly- mer (A), weil ethylenisch ungesättigte Carbonsäuren im Allgemeinen leichter in Copo- lymer (A) eingebaut werden als Ethylen.
Die Comonomere (a), (b) und gegebenenfalls (c) werden üblicherweise gemeinsam oder getrennt dosiert.
Die Comonomere (a), (b) und gegebenenfalls (c) können in einem Kompressor auf den Polymerisationsdruck komprimiert werden. In einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die Comonomeren zunächst mit Hilfe einer Pumpe auf einen erhöhten Druck von beispielsweise 150 bis 400 bar, bevorzugt 200 bis 300 bar und insbesondere 260 bar gebracht und danach mit einem Kompressor auf den eigentlichen Polymerisationsdruck.
Die Copolymerisation der Comonomere (a), (b) und gegebenenfalls (c) kann wahlweise in Abwesenheit und in Anwesenheit von Lösemitteln durchgeführt werden, wobei Mineralöle, Weißöl und andere Lösungsmittel, die während der Polymerisation im
Reaktor zugegen sind und zum Phlegmatisieren des oder der Radikalstarter verwendet wurden, im Sinne der vorliegenden Erfindung nicht als Lösemittel gelten. Geeignete Lösemittel sind beispielsweise Toluol, Isododekan und die Isomere des XyIoIs.
Um Copolymer (A) in zumindest teilweise neutralisierter Form herzustellen, kann man es mit einer vorzugsweise wässrigen Lösung von einer oder mehreren basischen Alkalimetallverbindungen, bevorzugt von einem oder mehreren Hydroxiden und/oder Carbonaten und/oder Hydrogencarbonaten von Alkalimetallen, insbesondere mit Kaliumhydroxid oder Natriumhydroxid vermischen.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vermischt man Copolymer (A) mit mehr Hydroxid und/oder Carbonat und/oder Hydrogencarbonat von Alkalimetall, als zur Neutralisation der Carbonsäuregruppen erforderlich ist.
Im erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren eingesetzte wässrige Formulierung kann weiterhin vorzugsweise
(B) mindestens ein nichtionisches oder anionisches Tensid enthalten.
Nichtionische Tenside sind vorzugsweise gewählt aus zwei- bis dreißigfach, bevorzugt bis zehnfach und besonders bevorzugt drei- bis siebenfach alkyoxylierten Oxo- und Fettalkoholen und aus fluorierten Tensiden.
Dabei werden unter zwei- bis zehnfach, bevorzugt drei- bis siebenfach alkoxylierten Oxo- bzw. Fettalkoholen solche Verbindungen verstanden, bei denen zwei bis zehn, bevorzugt drei bis sieben mol Alkylenoxid, bevorzugt C2-C4-Alkylenoxid wie Butylen- oxid, bevorzugt Propylenoxid und besonders bevorzugt Ethylenoxid mit einem mol Oxo- bzw. Fettalkohol umgesetzt sind.
Bevorzugte Oxoalkohole sind Cn-C2i-Oxoalkohole, besonders bevorzugt C13-C15- Oxoalkohole. Bevorzugte Fettalkohole sind unverzweigte, vorzugsweise gesättigte oder maximal einfach ungesättigte primäre Ci2-C4o-Alkohole.
Bevorzugte anionische Tenside sind Ethercarboxylate und Ethersulfate, insbesondere Alkoholethersulfat, Laurylethersulfat, lineare Alkylbenzolsulfonate, d.h. mit linearen Alkylresten substituierte Benzolsulfonate, und Natriumdodecylsulfat.
Unter Fluortensiden sind insbesondere saure Phosphorsäureester von fluorierten Alkoholen und gemischte saure Phosphorsäureester von fluorierten und nicht-fluorierten Alkoholen zu verstehen sowie Salze der vorstehend genannten sauren Phosphorsäureester. Als fluorierte Alkohole seien insbesondere n-C4-C2o-Alkanole genannt, die mindestens ein Fluoratom, bevorzugt mindestens 5 Fluoratome pro Molekül aufwei-
sen. Als nicht-fluorierte Alkohole seien insbesondere fluorfreie n-C4-C2o-Alkanole genannt.
Ganz besonders bevorzugt sind saure Phosphorsäureester der allgemeinen Formel III
(RF-CH2CH2O)χP(O)(ONH4)y III
in denen die Variablen wie folgt definiert sind:
RF gewählt aus F(CF2CF2)z z ist eine ganze Zahl im Bereich von 1 bis 9, bevorzugt bis 7, x steht für 1 oder 2, y steht für 2 oder 1 , wobei x + y = 3,
und saure Phosphorsäureester der allgemeinen Formel IV
wobei R5 gewählt ist aus n-C4-C2o-Alkyl, bevorzugt bis Cis-Alkyl, beispielsweise n- Butyl, n-Pentyl, n-Hexyl, n-Octyl, n-Nonyl, n-Decyl, n-Undecyl, n-Dodecyl, n- Tetradecyl, n-Hexadecyl, n-Octadecyl und n-Eicosyl, insbesondere n-Decyl, n- Undecyl, n-Dodecyl, n-Tetradecyl, n-Hexadecyl, n-Octadecyl
und die übrigen Variablen wie vorstehend definiert sind.
Im erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren eingesetzte wässrige Formulierung kann vorzugsweise
(C) mindestens einen Entschäumer, der im Rahmen der vorliegenden Erfindung auch als Schaumdämpfmittel oder Entschäumer (C)bezeichnet werden kann, enthalten.
Geeignete Entschäumer (C) sind insbesondere gewählt aus mehrfach alkoxyliertem Glycerin, beispielsweise 2 bis 20-fach ethoxyliertes Glycerin, Polypropylenoxid, bei- spielsweise mit 10 bis 50 Polypropylenoxideinheiten pro Molekül, und bevorzugt Phosphorsäuretri-Ci-Cβ-alkylestern. Dabei können in Phosphorsäuretri-Ci-Cβ- alkylestern die d-Cβ-alkvIreste verschieden sein oder vorzugsweise gleich, und sie können unverzweigt sein, beispielsweise Methyl, Ethyl, n-Propyl, n-Butyl, n-Pentyl oder n-Hexyl, oder vorzugsweise verzweigt, insbesondere iso-Propyl, iso-Butyl, sec- Butyl, iso-Pentyl, sec.-Pentyl, 3-Pentyl, iso-Hexyl, sec.-Hexyl, iso-Amyl, ganz besonders bevorzugt ist iso-Butyl.
Ein ganz besonders bevorzugter Entschäumer (C) ist Phosphorsäuretri-isobutylester, auch Triisobutylphosphat genannt.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die im erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren eingesetzte wässrige Formulierung mindestens ein organisches Amin (D) enthalten, vorzugsweise ein Ethanolamin wie beispielsweise Mo- noethanolamin, N,N-Diethanolamin, N,N,N-Triethanolamin, N-Methyldiethanolamin oder N,N-Dimethyl-N-ethanolamin.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die im erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren eingesetzte wässrige Formulierung mindestens ein Alkalimetallsalz enthalten.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die im erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren eingesetzte wässrige Formulierung mindestens ein organisches Lösungsmittel (E), vorzugsweise ein organisches Lösungsmittel, das mit Wasser mischbar ist. Besonders bevorzugt sind Ci-C4-Alkohole, insbesondere Ethanol und Isopropanol, weiterhin Isobutanol, n-Butanol, Butyldiglykol (Diethylenglykol-mono- n-butylether) und Methanol.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die im erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren eingesetzte wässrige Formulierung mindestens eine Polymerdispersion (F). Unter Polymerdispersion (F) wird dabei eine vorzugsweise wässrige Dispersion eines carbonsäuregruppen-haltigen Polymers oder Copolymers verstenden, das verschieden ist von Copolymer (A). Als Beispiele für geeignete Polymere und Copolymere sind zu nennen: Homo- und Copolymere der (Meth)acrylsäure mit 50 bis 100 Gew.-% eingebauter (Meth)acrylsäure, insbesondere Acrylsäurehomopolymere und Copolymere der (Meth)acrylsäure mit Me- thyl(meth)acrylat oder Vinylaromaten wie Styrol. Weiterhin sind Polyurethane zu nen- nen, die im Mittel mindestens ein carbonsäuregrupppen-haltiges Molekül pro Molekül Polyurethan eingebaut enthalten. Vorzugsweise handelt es sich bei eingebautem car- bonsäuregrupppen-haltigem Molekül um 1 ,1-Dimethylolessigsäure, 1 ,1- Dimethylolbuttersäure oder bevorzugt um 1 ,1-Dimethylolpropionsäure. Weiterhin ist Hydroxyessigsäure zu nennen, die als Stopper eingebaut sein kann.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält im erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren eingesetzte im wesentlichen Paraffin-freie wässrige Formulierung im Bereich von 1 bis 40 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 30 Gew.-% Copolymer (A), vorzugsweise im Bereich von 0,0001 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,001 bis 8 Gew.-% anionisches oder nichtionisches Tensid (B),
vorzugsweise im Bereich von 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 8 Gew.-% Entschäumer (C), im Bereich von null bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 8 Gew.-% organisches Amin (D) oder Alkalimetallsalz, im Bereich von null bis 60 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 20 Gew.-% organisches Lösungsmittel (E), im Bereich von null bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-% Polymerdispersion (F),
der Rest ist bevorzugt Wasser, das salzhaltig sein kann oder vorzugsweise entsalzt ist, beispielsweise durch Destillation oder mit Hilfe eines Ionenaustauschers. Dabei sind Angaben in Gew.-% auf die gesamte im erfindungsgemäßen Beschichtungsver- fahren eingesetzte wässrige Formulierung bezogen. Im Zusammenhang mit Polymerdispersion (F) beziehen sich die Angaben in Gew.-% außerdem auf den Feststoffan- teil der Polymerdispersion (F).
Das erfindungsgemäße Beschichtungsverfahren kann man beispielsweise durch Besprühen des zu beschichtenden Behälters aus Glas, Polyethylen oder Polyester durchführen. Dies kann so realisiert werden, dass die Behälter mittels einem oder mehreren Förderorganen durch einen Sprühnebel aus vorstehend beschriebener wässriger Formulierung bewegt werden. Es ist bevorzugt, dass der ganze Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester mit wässriger Formulierung benetzt wird, um ein optimales Ergebnis zu erreichen.
In einer anderen Variante der vorliegenden Erfindung kann man Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester in die vorstehend beschriebene wässrige Formulierung tauchen.
In einer anderen Variante der vorliegenden Erfindung kann man einen oder mehrere Gegenstände, beispielsweise einen oder mehrere Lappen, Tücher oder anderen Textilien, mit vorstehend beschriebener wässriger Formulierung benetzen und damit Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester behandeln. Diese Variante empfiehlt sich insbesondere für kleine Anzahlen an zu behandelnden Behältern aus Glas, Polyethylen oder Polyester.
Zum Aushärten kann man thermisch behandeln, beispielsweise bei 30 bis 1000C trocknen, oder man kann an der Luft trocknen.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Behälter aus Glas, PoIy- ethylen oder Polyester, beschichtet nach dem erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren. Erfindungsgemäße Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester zeigen eine deutlich geringere Neigung zum Verschmutzen als solche Behälter, die mit Paraffin
beschichtet sind. Außerdem weisen erfindungsgemäße Behälter aus Glas, Polyethy- len oder Polyester eine vorzügliche Transparenz auf. Auch wenn die zu Grunde liegenden Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester bereits Kratzer oder kleinere abgeplatzte Stellen aufweisen, sehen sie nach der erfindungsgemäßen Beschichtung sehr gut transparent aus und wirken wie unbeschädigt.
Außerdem lassen sich erfindungsgemäße Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester leicht von der Beschichtung reinigen. Nach der Reinigung kann man erneut wässrige Formulierung auftragen und dadurch die Gebrauchsdauer und Häufigkeit von erfindungsgemäß beschichteten Behältern aus Glas, Polyester oder Polyethylen erhöhen.
In vielen Fällen kann man beobachten, dass sich nach dem erfindungsgemäßen Verfahren beschichtete Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester, die mit Fingerab- drücken versehen sind, mit einem trockenen Tuch, beispielsweise Vlies, Staubtuch, Küchentuch oder Papiertaschentuch, oder mit Watte reinigen lassen, ohne dass man einen großen Druck ausüben müsste.
Vorzugsweise weisen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren beschichtete Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester nach dem Trocknen eine Schichtdicke im Bereich von 1 bis 100 μm auf, bevorzugt 1 ,5 bis 50 μm. In einer Variante weisen nach dem erfindungsgemäßen Verfahren beschichtete Behälter aus Glas, Polyethylen oder Polyester nach dem Trocknen eine Schichtdicke im Bereich von 0,05 bis 100 μm auf, bevorzugt 0,1 bis 50 μm. Die Schichtdicke lässt sich beispielsweise durch Auswiegen ermitteln. Die Schichtdicke lässt sich weiterhin optisch, beispielsweise mikroskopisch ermitteln. Es ist auch möglich, unter der Annahme einer quantitativen Abscheidung von Copolymer (A) und Emulgator (B) eine Schichtdicke zu berechnen.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind im wesentlichen Paraffin- freie wässrige Formulierungen, enthaltend
(A) mindestens ein säuregruppenhaltiges wachsartiges Copolymer, gewählt aus
(A1) partiell oxidierten Polyethylenwachsen mit einer Säurezahl im Bereich von 10 bis 100 mg KOH/g, bevorzugt 10 bis 50 mg KOH/g, bestimmt nach DIN 53402, und (A2) Copolymeren mit einer Schmelzefließrate (MFR) im Bereich von 1 bis
50 g/10 min, bevorzugt 5 bis 20 g/10 min, gemessen bei 1600C und einer Belastung von 325 g nach EN ISO 1133, besonders bevorzugt 7 bis 15 g/10 min, die einpolymerisiert enthalten (a) 60 bis 88 Gew.-%, bevorzugt 65 bis 80 Gew.-% Ethylen, (b) 12 bis 40 Gew.-%, bevorzugt 20 bis 35 Gew.-% mindestens eine e- thylenisch ungesättigte Carbonsäure, insbesondere (Meth)acrylsäure,
und das zumindest partiell mit Alkalimetall oder Amin neutralisiert ist, insbesondere mit Kalium oder Natrium, oder mit Amin, insbesondere Ammoniak oder mit organischem Amin wie beispielsweise ω-Hydroxyalkylamin, neutralisiert ist, und wobei Angaben in Gew.-% sich auf das gesamte Copolymer (A2) beziehen (B) gegebenenfalls mindestens ein nichtionisches oder anionisches Tensid,
(C) gegebenenfalls mindestens einen Entschäumer,
(D) gegebenenfalls mindestens ein organisches Amin,
(E) gegebenenfalls mindestens ein organisches Lösungsmittel,
(F) gegebenenfalls einer Polymerdispersion.
Erfindungsgemäße wässrige Formulierungen sind zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besonders gut geeignet.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wählt man nichtionisches Ten- sid (B) aus zwei bis dreißigfach, bevorzugt drei- bis siebenfach alkyoxylierten Oxo- und Fettalkoholen.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wählt man anionisches Tensid aus fluorierten Tensiden.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wählt man Entschäumer (C) aus mehrfach alkoxyliertem Glycerin, Polypropylenoxid und Phosphorsäuretri-Ci-Cβ- Alkylestern.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei Entschäumer (C) um Triisobutylphosphat.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthält erfindungsgemäße im wesentlichen Paraffin-freie wässrige Formulierung im Bereich von 1 bis 40 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 30 Gew.-% Copolymer (A), im Bereich von 0,0001 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,001 bis 5 Gew.-% anionisches oder nichtionisches Tensid (B), vorzugsweise im Bereich von 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 8 Gew.-% Entschäumer (C), vorzugsweise im Bereich von null bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 8 Gew.-% organisches Amin (D), im Bereich von null bis 60 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 20 Gew.-% organisches Lösungsmittel (E), im Bereich von null bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-% Polymerdispersion (F),
der Rest ist vorzugsweise Wasser, das salzhaltig sein kann oder vorzugsweise entsalzt ist, beispielsweise durch Destillation oder mit Hilfe eines Ionenaustauschers. Dabei sind Angaben in Gew.-% auf die gesamte erfindungsgemäße wässrige Formulierung bezogen. Im Zusammenhang mit Polymerdispersion (F) beziehen sich die Angaben in Gew.-% außerdem auf den Feststoffanteil der Polymerdispersion (F).
Weitere Einzelheiten zu Copolymer (A), anionischen bzw. nichtionischen Tensiden (B), Entschäumer (C), organischem Amin (D), organischen Lösungsmitteln (E) und Polymerdispersion (F) sind vorstehend beschrieben.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung haben erfindungsgemäße wässrige Formulierungen einen pH-Wert im Bereich von 7 bis 14, bevorzugt von 7,5 bis 12 und ganz besonders bevorzugt von 8 bis 11 ,5.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weisen erfindungsgemäße wässrige Formulierungen einen Feststoffgehalt im Bereich von 1 ,0101 bis 45 Gew.-% auf, bevorzugt sind 3 bis 35 Gew.-%.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von wässrigen Formulierungen, im Folgenden auch erfindungsgemäßes Herstellverfahren genannt. Das erfindungsgemäße Herstellverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass man
(A) mindestens ein säuregruppenhaltiges wachsartiges Copolymer, gewählt aus (A1 ) partiell oxidierten Polyethylenwachsen mit einer Säurezahl im Bereich von 10 bis 100 mg KOH/g, bevorzugt 15 bis 50 mg KOH/g, bestimmt nach DIN
53402, und
(A2) Copolymeren mit einer Schmelzefließrate (MFR) im Bereich von 1 bis 50 g/10 min, gemessen bei 1600C und einer Belastung von 325 g nach EN ISO 1 133, die einpolymerisiert enthalten (a) 60 bis 88 Gew.-% Ethylen,
(b) 12 bis 40 Gew.-% mindestens eine ethylenisch ungesättigte Carbonsäure, zumindest partiell mit Alkalimetall oder Amin neutralisiert und
(B) gegebenenfalls mindestens ein nichtionisches oder anionisches Tensid, (C) gegebenenfalls mindestens einen Entschäumer,
(D) gegebenenfalls mindestens ein organisches Amin,
(E) gegebenenfalls mindestens ein organisches Lösungsmittel,
(F) gegebenenfalls eine Polymerdispersion
miteinander in Wasser vermischt.
Vorzugsweise geht man so vor, dass man das erfindungsgemäße Herstellverfahren in zwei Schritten durchführt. In einem ersten Schritt neutralisiert man Copolymer (A) vollständig oder zumindest partiell, gegebenenfalls in Gegenwart von nichtionischem oder anionischem Tensid (B), in Wasser. Im zweiten Schritt fügt man Entschäumer (C) und - für den Fall, dass man im ersten Schritt kein nichtionisches oder anionisches Tensid (B) zugesetzt hat - auch noch mindestens ein nichtionisches oder anionisches Tensid (B) hinzu. Organisches Amin (D), Polymerdispersion (F) und organisches Lösungsmittel (E) kann man, so die Zugabe gewünscht ist, an jeder Stelle des erfindungsgemäßen Herstellverfahrens zusetzen.
Es ist bevorzugt, den ersten Schritt des erfindungsgemäßen Herstellverfahrens bei einer Temperatur durchzuführen, die oberhalb des Schmelzpunkts von Copolymer (A) liegt.
In einer speziellen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung geht man zur Durchführung des erfindungsgemäßen Herstellverfahrens von einem oder mehreren der oben beschriebenen Copolymere (A) aus. Copolymere (A) platziert man in einem Gefäß, beispielsweise einem Kolben, einem Autoklav oder einem Kessel und erwärmt das oder die Copolymere (A), Wasser und eine oder mehrere basische Alkalimetall- Verbindungen, Ammoniak oder organisches Amin (D) und gegebenenfalls weitere Bestandteile. Man kann weitere Bestandteile zufügen, beispielsweise nichtionisches oder anionisches Tensid (B), wobei die Reihenfolge der Zugabe beliebig ist. Wenn die Temperatur zur Durchführung des erfindungsgemäßen Herstellverfahrens über 1000C liegen soll, ist es vorteilhaft, unter erhöhtem Druck zu arbeiten und das Gefäß ent- sprechend zu wählen. Man homogenisiert die entstehende Emulsion, beispielsweise durch mechanisches oder pneumatisches Rühren oder durch Schütteln. Man erwärmt vorteilhaft auf eine Temperatur über den Schmelzpunkt des oder der Copolymere (A). Vorteilhaft erwärmt man auf eine Temperatur, die mindestens 100C, besonders vorteilhaft auf eine Temperatur, die mindestens 300C über dem Schmelzpunkt des oder der Copolymere (A) liegt.
Setzt man mehrere verschiedene Copolymere (A) ein, so erwärmt man auf eine Temperatur, die über dem Schmelzpunkt des bei der höchsten Temperatur schmelzenden Copolymers (A) liegt. Vorteilhaft erwärmt man in dem Fall, dass man mehrere ver- schiedene Copolymere (A) einsetzt, auf eine Temperatur, die mindestens 10°C über dem Schmelzpunkt des bei der höchsten Temperatur schmelzenden Copolymers (A) liegt. Besonders vorteilhaft erwärmt man in dem Fall, dass man mehrere verschiedene Copolymere (A) einsetzt, auf eine Temperatur, die mindestens 30°C über dem Schmelzpunkt des bei der höchsten Temperatur schmelzenden Copolymers (A) liegt.
Anschließend lässt man die so hergestellte wässrige Formulierung abkühlen, vorzugsweise kühlt man sie ab. Vor, während oder nach dem Abkühlen kann man min-
destens ein nichtionisches oder anionisches Tensid (B) oder Entschäumer (C) oder Polymerdispersion (F) zusetzen, falls gewünscht, aber noch nicht geschehen.
Die nach dem erfindungsgemäßen Herstellverfahren hergestellten wässrigen Formu- lierungen zeichnen sich durch gute Lagerstabilität aus und lassen sich gut im oben beschriebenen erfindungsgemäßen Beschichtungsverfahren einsetzen.
Die Erfindung wird durch Arbeitsbeispiele erläutert.
Herstellung von Copolymer (A2.1 )
In einem Hochdruckautoklaven, wie er in der Literatur beschrieben ist (M. Buback et al., Chem. Ing. Tech. 1994, 66, 510), wurden Ethylen und Methacrylsäure copolyme- risiert. Dazu wurde Ethylen (12,0 kg/h) unter dem Reaktionsdruck von 1700 bar in den Hochdruckautoklaven kontinuierlich eingespeist. Getrennt davon wurde 0,71 kg/h (0,72 l/h) Methacrylsäure mit einem Kompressor zunächst auf einen Zwischendruck von 260 bar verdichtet und anschließend mit Hilfe eines weiteren Kompressors unter dem Reaktionsdruck von 1700 bar in den Hochdruckautoklaven kontinuierlich eingespeist. Die maximale Innentemperatur des Hochdruckreaktors betrug etwa 2200C. Man erhielt 2,9 kg/h Copolymer (A2.1), was einem Ethylenumsatz von 18% entsprach, mit den unten ersichtlichen analytischen Daten.
Ethylengehalt: 72,8 Gew.-%, Gehalt Methacrylsäure 27,2 Gew.-%, Säurezahl: 170 mg KOH/g, Schmelztemperatur: 79,3 0C, Dichte: 0,961 g/cm3. Die MFR von Copolymer (A2.1) betrug 10,3 g/10 min, bestimmt bei einer Belastung von 325 g bei einer Temperatur von 1600C.
Der Gehalt an Ethylen und Methacrylsäure in Copolymer (A2.1) wurde NMR- spektroskopisch bzw. durch Titration (Säurezahl) bestimmt. Die Säurezahl des Copo- lymers (A2.1 ) wurde titrimetrisch nach DIN 53402 bestimmt. Der KOH-Verbrauch korrespondiert mit dem Methacrylsäure-Gehalt im Copolymer (A2.1).
Die Dichte wurde bestimmt nach DIN 53479. Der Schmelzbereich wurde bestimmt durch DSC (Differential scanning calorimetry, Differentialthermoanalyse) nach DIN 51007 bestimmt.
2. Herstellung von erfindungsgemäßen Formulierungen
In einem 2-Liter-Autoklaven mit Ankerrührer wurden 206,8 g Copolymer (A2.1) vorge- legt. Es wurde 36,3 g KOH zugesetzt, mit destilliertem Wasser auf einen Liter aufgefüllt und unter Rühren auf 98°C erhitzt. Nach 180 Minuten Rühren bei 98°C wurde
innerhalb von 15 Minuten auf Zimmertemperatur abgekühlt. Man erhielt eine 21 Gew. % Emulsion von Copolymer (A2.1), das mit KOH neutralisiert war.
In einem Rührgefäß vermischte man die in Tabelle 1 angegebene Mengen Emulsion von Copolymer (A2.1), weiterhin destilliertes Wasser, nicht-ionisches oder anionisches Tensid (B), Entschäumer (C.1) und gegebenenfalls Diethanolamin (D.1 ) zu. Man erhielt die erfindungsgemäßen Formulierungen F- 1 bis F-8.
Abkürzungen:
(B.1 ): Ci3-Ci5-Oxoalkohol, ethoxyliert mit 3 mol Ethylenoxid/mol Ci3-Cis-Oxoalkohol
(B.2): Im Verhältnis 99 : 1 mit Wasser verdünnte 40 Gew.-% Lösung von einem 1 :1-
Gemisch (Gewichtsanteile) von
F(CF2CF2)5-CH2CH2O)-P(O)(ONH4)2 und [F(CF2CF2)S-CH2CH2O]2P(O)(ONH4) in Wasser/Isopropanol (Gewichtsanteile: 3:1)
(Anmerkung: 99 Gew.-Teile Wasser, 1 Gew.-Teil der 40 Gew.-% Lösung an Fluorten- sid)
(C.1 ): Triisobutylphosphat
Erfindungsgemäße Formulierung F-10 enthielt weiterhin 200 g Butyldiglykol (Diethy- lenglykol-mono-n-butylether). Erfindungsgemäße Formulierung F-1 1 enthielt weiterhin 575 g Butyldiglykol.
Zur Herstellung von Vergleichsformulierung V-F-9 wurde 400 g Dispersion D1 aus WO 2004/108601 mit 10 g (B.2), 5 g Entschäumer (C.1 ) und 585 g destilliertem Wasser vermischt.
3. Erfindungsgemäße Beschichtung von Behältern aus Glas, Polyethylen oder Polyester
Man trug mit Hilfe eines feuchten Tuchs eine erfindungsgemäße Formulierung F-1 bis F-10 auf eine 1 -Liter-Flasche aus zerkratztem Glas (etwa 2 Kratzer/cm2, mittlere Länge der Kratzer: 5 mm) auf und ließ an der Luft trocknen. Man erhielt erfindungsgemäß beschichtete Glasflaschen. Die Dicke der Beschichtung betrug im Mittel 3 bis 15 μm. Die erfindungsgemäß beschichteten Glasflaschen wiesen ein gefälliges Aussehen auf und wirkten vollkommen transparent, so dass der Inhalt gut zu erkennen war. Außerdem ließen sich Papieretiketten gut aufkleben.
Man trug mit Hilfe eines feuchten Tuchs eine erfindungsgemäße Formulierung F- 1 bis F-10 auf eine 0,5-Liter-Flasche aus zerkratztem Polyester (etwa 2 Kratzer/cm2, mittlere Länge der Kratzer: 3 mm) auf und ließ an der Luft trocknen. Man erhielt erfin- dungsgemäß beschichtete Polyesterflaschen. Die Dicke der Beschichtung betrug im Mittel 3 bis 15 μm. Die erfindungsgemäß beschichteten Polyesterflaschen wiesen ein gefälliges Aussehen auf und wirkten vollkommen transparent, so dass der Inhalt gut zu erkennen war. Außerdem ließen sich Papier- und Kunststoffetiketten gut aufkleben.