Beschreibung
System mit einer Kochein richtunα und mehreren Steuereinrichtungen sowie Steuereinrichtung
Anwendungsgebiet und Stand der Technik
Die Erfindung betrifft ein Kochsystem mit einer Kocheinrichtung und mehreren Heizeinrichtungen, die unabhängig voneinander betrieben werden können, sowie mehreren Steuereinrichtungen, ebenso wie eine solche Steuereinrichtung. Ein Beispiel einer solchen Kocheinrichtung ist ein Kochfeld mit vier Kochstellen.
Aus der DE 195 45 941 B4 ist ein Kochfeld bekannt, bei dem an zwei gegenüberliegenden Seiten Bedien- und Anzeigeeinrichtungen vorgese¬ hen sind. Über jede diese Einrichtungen kann das Kochfeld benutzt wer¬ den. Die Einrichtungen sind dabei unabhängig voneinander.
Aus der DE 295 15 421 ist ein Kochfeld bekannt, bei dem eine Bedien¬ einrichtung entweder direkt daran oder mit etwas Abstand davon ange¬ ordnet werden kann, beispielsweise in einer Arbeitsplatte.
Als Nachteil wird es hier angesehen, dass es bei einer gleichzeitigen Be¬ dienung des Kochfeldes von zwei Stellen aus, beispielsweise durch zwei Bediener, zu Konflikten hinsichtlich der Eindeutigkeit von Befehlen kommen kann. Dies kann insbesondere dann auftreten, wenn für diesel¬ be Kochstelle des Kochfeldes widersprüchliche oder nicht miteinander vereinbare Befehle eingegeben werden.
Aufgabe und Lösung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Kochsystem sowie eine entsprechende Steuereinrichtung zu schaffen,
mit denen die Probleme des Standes der Technik vermieden werden können und insbesondere eine Steuerung einer Kocheinrichtung von zwei Stellen aus bzw. durch zwei Bediener praxistauglich gestaltet ist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Kochsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie eine Steuereinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 12. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfin¬ dung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im folgen¬ den näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückli¬ che Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass eine einzige Steuereinrichtung eine Haupt-Steuereinrichtung ist. Die eine oder mehreren anderen Steu¬ ereinrichtungen sind Unter-Steuereinrichtungen. Dies bedeutet, dass die Haupt-Steuereinrichtung eine funktionale Priorität aufweist gegenüber jeder Unter-Steuereinrichtung. Ihre Befehle haben grundsätzlich Vorrang vor denjenigen einer Unter-Steuereinrichtung. Des weiteren kann sie den Unter-Steuereinrichtungen Funktionalitäten zuweisen, beispielswei¬ se bezüglich der Wichtigkeit oder Einstufung von Befehlen, welche über eine Unter-Steuereinrichtung an die Kocheinrichtung gegeben werden. Es können einer Unter-Steuereinrichtung beschränkte Funktionalitäten gegeben werden, beispielsweise dahingehend, dass manche Funktio¬ nen wie Timer oder Kochprogramme damit nicht ausgeführt werden können. Alternativ können in einer Unter-Steuereinrichtung zwar Koch¬ programme bzw. Programmabläufe enthalten sein, welche die Kochein¬ richtung ausführt. Es ist durch die Zuordnung der Funktionalitäten je¬ doch möglich, dass die Haupt-Steuereinrichtung den Ablauf dieses Kochprogramms jederzeit ändern oder unterbrechen bzw. beenden kann.
Unter unabhängig voneinander betreibbaren Heizeinrichtungen sollen im Sinne dieser Anmeldung auch normale Induktionskochstellen verstan-
den werden. Bei diesen kann zwar vorgesehen sein, dass jeweils zwei Induktionskochstellen an einer Phase des Netzanschlusses eines Dreh¬ stromanschlusses angeschlossen sind und zur Vermeidung der Über¬ schreitung einer zulässigen maximalen Gesamtlast die Leistung nach bestimmten Vorgaben etwas reduziert wird. Dennoch sind auch diese im wesentlichen unabhängig voneinander einstellbar und somit betreibbar.
Somit ist durch die Erfindung eine relativ große Freiheit geschaffen, von einer Haupt-Steuereinrichtung sowie einer oder mehreren weiteren Un¬ ter-Steuereinrichtungen aus den Betrieb einer Kocheinrichtung von meh¬ reren Stellen bzw. Steuereinrichtungen aus praxistauglich und effizient zu gestalten. Da die Zuweisung von Funktionalitäten an die anderen Steuereinrichtungen bzw. Unter-Steuereinrichtungen von einer einzigen Stelle aus erfolgt, gibt es hier weder Zuordnungsprobleme noch Proble¬ me hinsichtlich der Frage, welche Zuweisungen Vorrang genießen. Die Steuereinrichtungen sind vorteilhaft mit einer Art Zentralsteuerung in der Kocheinrichtung verbunden, welche die Befehle umsetzt und die Heiz¬ einrichtungen oder sonstigen Funktionseinrichtungen steuert. In der Zentralsteuerung können beispielsweise Leistungsschalteinrichtungen odgl. vorhanden sein.
Eine funktionale Priorität der Haupt-Steuereinrichtung vor den Unter¬ Steuereinrichtungen kann beispielsweise so aussehen, dass ein Steuer¬ befehl einer Unter-Steuereinrichtung an die Kocheinrichtung durch die Haupt-Steuereinrichtung überstimmt werden kann, wenn diese einen davon abweichenden Befehl gibt. Dies bedeutet, dass die Kocheinrich¬ tung dann den späteren Befehl der Haupt-Steuereinrichtung ausführt und nicht den früheren der Unter-Steuereinrichtung.
Diese funktionale Priorität kann jederzeit gelten. So ist stets festgelegt, in welchem Verhältnis die einzelnen Steuereinrichtungen zueinander stehen. Insbesondere bezüglich einer eingestellten Leistungshöhe einer
Heizeinrichtung, also beispielsweise einer Kochstufe bei einer Kochstel¬ le, gilt der Vorrang der Haupt-Steuereinrichtung. Wurde eine bestimmte Leistungshöhe von einer Unter-Steuereinrichtung vorgegeben und von der Haupt-Steuereinrichtung verändert, also herauf- oder herunterge¬ stellt, so gilt die neue Einstellung gemäß dem Befehl der Haupt-Steuer¬ einrichtung bzw. der Befehl, den der Bediener an der Haupt-Steuerein¬ richtung vorgibt. Wurde eine bestimmte Leistungshöhe über die Haupt- Steuereinrichtung eingegeben, so können daran auch abweichende Eingaben über eine Unter-Steuereinrichtung nichts ändern. Die Einstel¬ lungen bleiben so wie von der Haupt-Steuereinrichtung vorgegeben.
Es ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung möglich, von der Haupt- Steuereinrichtung aus einer Unter-Steuereinrichtung für einen bestimm¬ ten Zeitabschnitt oder einen abgeschlossenen Funktionsvorgang einen besonderen Status in Abweichung von der vorbeschriebenen Möglich¬ keit zu erteilen oder einzuräumen. Dieser besondere Status stellt diese entweder gegenüber anderen Unter-Steuereinrichtungen in einen bevor¬ zugten Zustand oder sogar der Haupt-Steuereinrichtung selber gleich. Sie kann auch nur für bestimmte Heizeinrichtungen gelten. Eine solche Statusänderung kann beispielsweise nach einer bestimmten Zeit, nach Ablauf eines bestimmten abgeschlossenen Funktionsvorganges oder beispielsweise durch das Ausschalten der gesamten Kocheinrichtung verfallen bzw. wieder zurückgeändert werden. In diesem Fall befindet sich die Unter-Steuereinrichtung dann wieder im Ausgangsstatus.
Die Steuereinrichtungen können derart ausgebildet sein, dass sie unab¬ hängig von ihrem Status einen gleichen oder gleichartigen Grundaufbau aufweisen. Um eine Unter-Steuereinrichtung zu erhalten, kann vorgese¬ hen sein, dass eine Steuereinrichtung im Grundzustand eine Unter¬ Steuereinrichtung darstellt. Es ist dann möglich, beispielsweise durch Einbau weiterer Bauteile, Umlegen von Codier- oder Programmier¬ schaltern oder Umprogrammieren, eine solche Steuereinrichtung zu ei-
ner Haupt-Steuereinrichtung zu machen. Dies weist den großen Vorteil auf, dass lediglich ein einziges Grund-Modell von Steuereinrichtungen ohne große Variantenvielfalt hergestellt werden muss. Des weiteren ist es dadurch möglich, beispielsweise erst beim Einbau oder Anschließen einer Kocheinrichtung beim Endbenutzer die Zuordnung zwischen Haupt-Steuereinrichtung und Unter-Steuereinrichtungen vorzunehmen. So wird eine große Variabilität und Flexibilität zum Eingehen auf Bedie¬ nerwünsche ermöglicht.
Im Funktionszustand ist das Kochsystem so aufgebaut, dass die Steu¬ ereinrichtungen räumlich voneinander getrennt sind, wobei sie vorteilhaft jeweils in nicht zu großer Entfernung von der Kocheinrichtung befestigt oder angeordnet werden können. Die Steuereinrichtungen sind ins¬ besondere Baueinheiten, welche separat von der Kocheinrichtung aus¬ gebildet sind, also nicht im gleichen Gehäuse untergebracht sind. Be¬ sonders vorteilhaft sind sie beispielsweise an einem Kochfeld an gege¬ nüberliegenden Seiten vorgesehen, insbesondere mit etwas Abstand dazu. Es ist auch möglich, mindestens eine Steuereinrichtung mobil bzw. tragbar auszubilden, ähnlich einer Fernbedienung.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass ei¬ ne Bedieneinrichtung, ähnlich wie bisher bekannt für einen Backofen, an einer Vorderfront eines Schrankes oder Backofens angebracht ist, der ein Kochfeld als Teil des Kochsystems trägt. Die andere Steuereinrich¬ tung kann dann in derselben Ebene wie das Kochfeld liegen, beispiels¬ weise seitlich direkt daneben. So ist durch die tiefer angeordnete Steuer¬ einrichtung eine von früher bekannte und intuitive Bedienung möglich. Des weiteren kann diese Steuereinrichtung auch mit einer Steuereinrich¬ tung für einen Backofen kombiniert sein oder sich gewisse funktionale Teile teilen. Durch die oben liegende Steuereinrichtung, die von ver¬ schiedenen Seiten aus erreichbar ist, ist die Bedienung von verschiede¬ nen Stellen aus gut möglich. Des weiteren kann vorgesehen sein, dass
diese beiden Steuereinrichtungen, da sie auf grundsätzlich unterschied¬ liche Art und Weise angeordnet sind, auch unterschiedliche Bedienele¬ mente aufweisen. So können für die untere Bedieneinrichtung, die nur eingeschränkt sichtbar ist, bekannte mechanische Bedienelemente vor¬ gesehen sein, insbesondere in Form von Drehknebeln. Diese sind be¬ sonders gut für eine intuitive Bedienung ohne direkte Sicht auf das Be¬ dienelement ausgebildet. Die oben liegende Steuereinrichtung, die stets gut sichtbar ist, kann Bedienelemente in Form von Berührungssensoren bzw. Berührungsschaltern aufweisen, also eine sogenannte „Touch Control" sein. Diese können vom Aufbau beispielsweise auch sehr flach gestaltet sein, so dass sie auf einer Arbeitsfläche neben dem Kochfeld angeordnet werden können.
Einerseits kann vorgesehen sein, dass die Steuereinrichtungen direkt miteinander verbunden sind. Dann kommuniziert sozusagen die Haupt- Steuereinrichtung mit den Unter-Steuereinrichtungen direkt. Als Ergeb¬ nis wird über nur eine Steuereinrichtung, welche mit der Kocheinrichtung verbunden ist, der Befehl direkt an die Kocheinrichtung bzw. an die dort vorhandenen Heizeinrichtungen gegeben. In dieser einen Steuereinrich¬ tung wird dann entschieden, welcher Befehl der verschiedenen Steuer¬ einrichtungen Vorrang genießt und ausgeführt werden soll.
Es kann vorgesehen sein, dass die Steuereinrichtungen keine direkte Verbindung zueinander aufweisen. Dies bedeutet, dass sie jeweils direkt mit der Kocheinrichtung verbunden sind. Dabei kann wiederum vorteil¬ haft vorgesehen sein, dass die Kocheinrichtung eine Art Zentralsteue¬ rung aufweist. In dieser laufen jeweils die Befehle der Steuereinrichtun¬ gen ein bzw. zusammen, wobei die Zentralsteuerung die Befehle unter¬ scheiden kann hinsichtlich Vorrang bzw. dahingehend, welche von der Haupt-Steuereinrichtung und welche von einer Unter-Steuereinrichtung kommen.
Des weiteren wird die vorgenannte Aufgabe auch durch eine Steuerein¬ richtung mit den Merkmalen des Anspruchs 12 gelöst. Sie kann, insbe¬ sondere hinsichtlich einer Änderung der Konfiguration von einem Grund¬ zustand ausgehend, so ausgebildet sein wie vorstehend beschrieben.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und der Zeichnung hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unter¬ kombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf ande¬ ren Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähi¬ ge Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwi- schen-Überschriften beschränken die unter diesen gemachten Aussa¬ gen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen schema¬ tisch dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. In den Zeich¬ nungen zeigen:
Fig. 1 ein Funktionsschema eines Kochfeldes mit mehreren Kochstellen und zwei angeschlossenen Steuerungen und
Fig. 2 ein abgewandeltes Funktionsschema mit demselben Kochfeld, wobei die eine Steuerung unterhalb der Ebene des Kochfeldes angeordnet ist und die andere Steuerung direkt neben dem Koch¬ feld.
Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
In Fig. 1 ist ein Kochfeld 11 mit mehreren Kochstellen 13a bis 13d dar¬ gestellt. Dabei sind die Kochstellen 13b und 13c sogenannte Zweikreis-
Kochstellen, bestehend aus zwei Heizkreisen. Diese umgeben sich ein¬ ander bei der Kochstelle 13b konzentrisch, während sie bei der Koch¬ stelle 13c in länglicher Erweiterung ausgebildet sind.
Die Kochstellen 13 sind mit einer Zentralsteuerung 15 des Kochfeldes 11 verbunden. Die Zentralsteuerung 15 weist Schalter 17 auf, beispiels¬ weise Leistungsrelais oder entsprechende Halbleiterschalter, mit wel¬ chen sie an eine Versorgungsspannung verbunden werden zum Ein¬ schalten für den Heizbetrieb. Des weiteren weist die Zentralsteuerung 15 unter Umständen eine Anzeige 16 auf. Mit dieser können verschie¬ dene Betriebszustände des Kochfeldes 11 oder einzelner Kochstellen 13 dargestellt werden.
Die Zentralsteuerung 15 ist mit einer Haupt-Steuereinrichtung 20 und einer Unter-Steuereinrichtung 30 verbunden. Die Verbindung kann ei¬ nerseits über Kabel bzw. eine Leitung erfolgen. Alternativ sind für beide Steuereinrichtungen auch Funk- oder andere drahtlose Verbindungen möglich, was bei der Steuereinrichtung 30 angedeutet ist. Wo genau die Haupt-Steuereinrichtung 20 und die Unter-Steuereinrichtung 30 im Ver¬ hältnis zu dem Kochfeld 11 angeordnet sind ist nachrangig. Beispiels¬ weise kann das Kochfeld in einer üblichen Arbeitsplatte eingelassen sein, in bzw. an oder auf der auch die Steuereinrichtungen 20 und 30 angebracht sind. Alternativ kann eine Haupt-Steuereinrichtung 20 nahe oder direkt an dem Kochfeld 11 vorgesehen sein, während eine Unter¬ Steuereinrichtung weiter davon entfernt ist, aber noch in bedienerfreund¬ licher Nähe. Sie kann sogar tragbar oder entfernbar ausgebildet sein mit einer separaten Energieversorgung und einer datenübertragenden Ver¬ bindung. So kann sie beispielsweise im Falle der Nichtbenutzung ver¬ staut oder weggeräumt werden.
Jede der Steuereinrichtungen 20 bzw. 30 weist Bedienelemente 22 bzw. 32 auf. Mit diesen kann der Betrieb des Kochfeldes 11 bzw. der Koch-
stellen 13 gesteuert werden ähnlich wie bei bekannten Kochfeldern mit bekannten Steuereinrichtungen. So können die Bedienelemente 22 bzw. 32 als Drehknebel mit mechanischen Schalt- oder Stellelementen aus¬ gebildet sein. Alternativ können es Berührschalter oder dergleichen sein.
Des weiteren weisen die Steuereinrichtungen 20 bzw. 30 Anzeigen 24 bzw. 34 auf. Mit diesen kann, ähnlich wie mit der Anzeige 16 der Zent¬ ralsteuerung 15, der Zustand des Kochfeldes 11 , einzelner Kochstellen 13 oder der einzelnen Steuerungen 20 oder 30 angezeigt werden. Bei¬ spielsweise kann die Anzeige 34 Informationen darüber anzeigen, wie der Status der Unter-Steuereinrichtung 30 ist.
Des weiteren enthalten die Steuereinrichtungen elektronische Bauteile wie Microcontroller, Speicher oder dergleichen, in welchen Zuordnun¬ gen, Kochprogramme für das Kochfeld 11 oder Informationen über die gegenseitige Hierarchie abgespeichert sein können. Beispielsweise können Timer-Funktionen in der Unter-Steuereinrichtung 30 realisiert sein, deren Ablauf durch die Haupt-Steuereinrichtung 20 bei Bedarf un¬ terbrochen werden kann. Die Haupt-Steuereinrichtung kann hier auch mobil ausgebildet sein, damit sie jederzeit mitgenommen werden kann und dennoch auf die Vorgänge an dem Kochfeld 11 zugegriffen werden kann.
Es ist zu erkennen, dass die Steuereinrichtungen 20 und 30 ähnlich oder gleich ausgebildet sind. Ausgehend von jeweils gleichen Grund-Bauein¬ heiten kann durch einfache Änderung der Konfiguration, beispielsweise über Software, jeweils eine Haupt-Steuereinrichtung 20 oder eine Unter¬ Steuereinrichtung 30 hergestellt werden. So reduziert sich der Ferti¬ gungsaufwand auf im wesentlichen eine einzige Baueinheit, welche an¬ schließend bestimmungsgemäß spezifiziert wird.
In der Abwandlung des Kochfeldes 111 nach Fig. 2 ist lediglich die An¬ ordnung der Steuereinrichtungen 120 und 130 anders sowie deren Aus¬ bildung. Die vordere Steuereinrichtung 120 ist unterhalb der Ebene des Kochfeldes 111 und frontal an einer unter bzw. vor dem Kochfeld verlau¬ fenden vertikalen Fläche angeordnet, beispielsweise einem Unter¬ schrank. Besonders vorteilhaft ist es ein unter dem Kochfeld angeordne¬ ter Backofen bzw. dessen obere Blende. Die Bedieneinrichtung 120 weist mechanische Drehknebel 122 als Bedienelemente auf. So ist vor allem eine instinktive Bedienung ohne direkten Sichtkontakt möglich.
Die andere Steuereinrichtung 130 ist neben dem Kochfeld 111 bzw. auf gleicher Ebene angeordnet. Sie kann beispielsweise auf oder in einer Arbeitsplatte versenkt angeordnet sein, in welcher auch das Kochfeld eingelassen ist. Die Bedienelemente 132 hier sind als sogenannte Be¬ rührsensoren oder Berührschalter ausgebildet, wie es für den Fachmann aus dem Stand der Technik an sich bekannt ist. Da an dieser Stelle die Bedieneinrichtung 130 stets gut einsehbar ist, ist hier die Verwendung solcher Berührschalter im Rahmen der Erfindung besonders vorteilhaft.
Bedienverfahren
Üblicherweise kann die Bedienung des Kochfeldes 11 über die Haupt- Steuereinrichtung 20 erfolgen. Soll eine weitere Bedienperson einge¬ bunden werden, kann diese über die Unter-Steuereinrichtung 30 ebenso das Kochfeld 11 benutzen bzw. steuern. Die Zuordnung kann dabei so sein, wie zuvor erläutert worden ist, dass ein Einschalten einer Kochstel¬ le 13 über die Haupt-Steuereinrichtung 20 jeglichem Befehl an diese Kochstelle über die Unter-Steuereinrichtung 30 vorgeht. Wird also bei¬ spielsweise die Kochstelle 13a über die Haupt-Steuereinrichtung 20 bzw. ein Bedienelement 22 auf eine bestimmte Kochstufe eingestellt, so kann dieses über die Unter-Steuereinrichtung 30 nicht geändert werden.
Des weiteren ist es möglich, über die Bedienelemente 22 der Haupt- Steuereinrichtung 20 der Unter-Steuereinrichtung 30 im Verhältnis dazu bestimmte Funktionalitäten zuzuordnen, die über einen Grundzustand hinausgehen. Eine derartige vorrübergehende Änderung des Status der Unter-Steuereinrichtung 30 kann entweder in einer der beiden Steuer¬ einrichtungen 20 oder 30, oder aber auch in der Zentralsteuerung 15 abgelegt werden. Von Bedeutung ist vor allem, dass entweder an den in der Zentralsteuerung 15 eintreffenden Befehlen von den Steuereinrich¬ tungen 20 oder 30 die Priorität bzw. Rangordnung zu ersehen ist oder aber dieses, beispielsweise durch die Haupt-Steuereinrichtung 20 sel¬ ber, in der Zentralsteuerung 15 hinterlegt ist. Ebenso kann eine Ent¬ scheidung direkt in der Haupt-Steuereinrichtung 20 erfolgen, wenn die Unter-Steuereinrichtung 30 direkt mit ihr verbunden ist.
Des weiteren ist es möglich, dass über die Haupt-Steuereinrichtung 20 manche der Kochstellen 13, beispielsweise die Kochstellen 13a und 13d, für eine bestimmte Zeit oder einen abgeschlossenen Vorgang voll¬ ständig der Unter-Steuereinrichtung 30 zugeordnet werden. Dies bedeu¬ tet, dass nach Einschalten des Kochfeldes 11 diese beiden Kochstellen 13a und 13d ausschließlich über die Unter-Steuereinrichtung 30 ange¬ steuert werden können. Wird das Kochfeld insgesamt oder alle seine Kochstellen abgeschaltet, so stellt sich diese Zuordnung automatisch wieder ab.
Der Betrieb des Kochfelds 111 mit den beiden Steuereinrichtungen 120 und 130 kann auf dieselbe Art und Weise erfolgen wie für das Kochfeld 11 gemäß Fig. 1. Einziger Unterschied ist hier eben die Ausbildung so¬ wie Anordnung der Steuereinrichtungen 120 und 130. Die Steuereinrich¬ tung 120 ist vor allem dafür geeignet, direkt vor dem Kochfeld 111 zu stehen und diese zu bedienen, was insbesondere auf an sich bekannte Art und Weise instinktiv erfolgen kann. Die obere seitliche Steuereinrich¬ tung 130 ist für eine Bedienung von verschiedenen Seiten aus geeignet,
da sie sehr gut erreichbar ist. Auch hier kann vorgesehen sein, dass die Steuereinrichtung 120 als Haupt-Steuereinrichtung eingestuft ist. Dies ist vor allem dadurch begründet, dass sie nur von einer Position aus er¬ reichbar ist, die üblicherweise nur zum Durchführen eines Kochvor¬ gangs, also zum Kochen, eingenommen wird, und nicht aus sonstigen Gründen.