Vorrichtung zur Überwachung des Gesundheitszustandes einer Person
Die vorliegende Erfindung betreffen Vorrichtungen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie Verfahren zur medizinischen Versorgung mindestens einer Person.
Der Schwachpunkt aller Rettungssysteme ist der Mensch mit seinem stets individuell und subjektiv determinierten Empfinden für eigene gesundheitliche Störungen und Unzulänglichkeiten. Heute bekannte NotrufSysteme weisen den gravierenden Nachteil auf, daß im entscheidenden Augenblick ein Arzt oder Rettungsdienst deshalb nicht gerufen wird bzw. gerufen werden kann, da der kranke oder verletzte Mensch selbst nicht mehr handlungsfähig ist und in der Regel auch dritte Personen nicht vorhanden sind, die Hilfe herbeiholen könnten. Zudem liegt oft keine objektive Einschätzung über den Gesundheitszustand einer Person vor, wodurch es durch subjektive Alarmierungskriterien zu Fehlalarmen kommt und unnötig hohe Kosten entstehen.
Es sind HausnotrufSysteme insbesondere für alte, gebrechliche Menschen bekannt, bei denen ein älterer Mensch über ein stationäres Telefon mit einer Notrufzentrale verbindbar ist. In der Regel wird neben einem bestehenden Tele-
fonanschluß ein sogenanntes Hausnotrufgerät installiert, welches bei Betätigen einer Notruftaste über das Telefon mit der Notrufzentrale eine Verbindung aufbaut und somit eine Person in der Notrufzentrale alarmiert wird.
Eine Weiterentwicklung dieses Systems stellt ein System dar, bei dem die zu überwachende Person eine Vorrichtung um den Hals trägt, wobei diese Vorrichtung mit der am Telefon angeordneten Vorrichtung Daten austauschen kann, so daß die die Vorrichtung tragende Person Kontakt über die beiden im Haus oder der Wohnung angeordneten Vorrichtungen zu einer Notrufzentrale aufnehmen kann, wobei dann über die beiden Vorrichtungen die Notrufzentrale erfragen kann, was der Person fehlt oder welche Hilfe sie benötigt. Problematisch bei diesem NotrufSystem ist, daß die Person stets noch in der Lage sein muß, aktiv die Vorrichtung zu bedienen, um Kontakt mit der Notrufzentrale aufnehmen zu können. Zudem ist die Reichweite dieser Vorrichtung begrenzt, da aufgrund der schlechten Funkeigenschaften zwischen den beiden Vorrichtungen des Systems eine verbale Verständigung oft schon nach wenigen hundert Metern bzw. schon nach wenigen Metern in der Wohnung nicht mehr möglich ist. Oft ist eine Kommunikation zwischen den Vorrichtungen nicht möglich, da lediglich eine bidirektionale Verbindung aufbaubar ist. Sofern keine verbale Verständigung mit dem Auslöser möglich ist, alarmiert das vorbeschriebene Notfallsystem Notfalladressaten wie Verwandte, Nachbarn oder Pflegedienste, die über Schlüssel zur Wohnung der den Alarm auslösenden Person verfügen und vorher als Notfalladressaten benannt wurden. Diese angerufenen Personen sehen dann nach der den Notruf auslösenden Person. Im Bedarfsfall werden dann Nothilfsmaßnahmen eingeleitet oder veranlaßt. Die Notfalladressaten werden auch dann benachrichtigt, wenn die Person sich
nicht innerhalb eines 24h-Rhythmusses durch Drücken einer Kontrolltaste gemeldet hat.
Ferner ist eine Weiterentwicklung des vorbeschriebenen Systems bekannt, bei der zusätzlich Bewegungsmelder in den Räumen angeordnet sind. Sofern nicht innerhalb eines bestimmten Zeitfensters eine Bewegung im Raum registriert worden ist, wird automatisch der Notrufkontakt ausgelöst. Hierdurch muß die zu überwachende Person nicht ständig im obligatorischen 24h-Rhythmus die Kontrolltaste drücken. Nachteilig bei diesem System ist jedoch, daß der Notruf meist erst mit erheblicher Verzögerung, das heißt erst dann, wenn das Zeitfenster erreicht oder abgelaufen ist und keine Bewegung ermittelt werden konnte, ausgelöst wird. Oft kommt dann jegliche Hilfe viel zu spät. Zudem können die Bewegungsmelder durch in der Wohnung anwesende Haustiere aktiviert werden, wodurch möglicherweise nicht auffällt, daß die zu überwachende Person Hilfe benötigt.
Es sind ferner Systeme bekannt, bei denen eine Person, sofern sie feststellt, daß sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert, Meßgeräte an ihrem Körper anschließen kann, wobei dann die Meßgeräte biologische Parameter wie z. B. die Herzfrequenz, Blutdruck oder den Herzrhythmus messen und an einen Arzt übermitteln. Es sind zudem Mobilfunkgeräte bekannt, in die Sensoren eingebaut sind, mittels derer ein EKG aufgenommen werden kann, wobei dann nach Betätigung einer Wählruftaste eine Verbindung mit einem Call-Center aufgebaut wird, wobei dann eine medizinische Beratung durch das Call-Center erfolgt. Die EKG- Daten werden dazu über die Funkverbindung zum Call-Center übertragen, so daß die beratende Person anhand des gemessenen EKG eine medizinische Beratung durchführen kann.
Nachteilig bei allen vorgeschriebenen Systemen ist, daß die Person jeweils aktiv tätig werden muß um den Notruf auszulösen oder aber um gemessene Daten an eine entfernt gelegene Notrufeinrichtung zu übermitteln.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 oder einer Vorrichtung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 6 gelöst.
Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen sind vorteilhaft por- tabel und direkt am Körper tragbar, wodurch sie mit Sensoren, die permanent am Körper befestigt sein können, verbindbar sind. Es ist zudem denkbar, daß in der Vorrichtung selbst Sensoren angeordnet sind, die direkt über das Gehäuse der Vorrichtung mindestens einen biologischen Parameter wie z. B. Herzfrequenz,- Herzzustand, Blutdruck, etc. überwachen können. Sobald die Vorrichtung erkennt, daß einer oder mehrere biologische Parameter der die Vorrichtung tragenden Person außerhalb eines Normbereichs liegen, ganz fehlen oder aber die gemessenen biologischen Parameter nicht zueinander passen, generiert die Vorrichtung bzw. das System Notrufe, durch die Ärzte, Notdienste, Hilfs- oder Pflegepersonal benachrichtigt werden.
Hierbei kann gemäß der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß Anspruch 1 und der dazugehörigen Unteransprüche die Vorrichtung selbst die erfaßten Daten auswerten, um dann bei Bedarf bzw. beim Feststellen eines kritischen Zustande ein Notrufsignal mittels der Kommunikationsein- richtung aussenden. Bei der zweiten alternativen Ausführungsform gemäß Anspruch 6 und den dazugehörigen Unteransprüchen werden die ermittelten Daten in zeitlichen Abständen oder permanent über die Kommunikationseinrichtung an eine entfernt angeordnete Datenverarbeitungsanlagen
übermittelt, wobei die entfernt angeordnete Datenverarbeitungsanlage die übermittelten Daten auswertet und beim Feststellen eines kritischen Zustandes der Person ein entsprechendes Notrufsignal generiert und entsprechend des Zustandes Ärzte, Notrufdienste oder Hilfs- oder Pflegepersonal benachrichtigt.
Vorteilhaft haben die vorbeschriebenen Vorrichtungen einen Speicher, mit dem die ermittelten biologischen Parameter bzw. deren Werte aufgezeichnet werden können. Die Vorrichtungen übertragen dann in zeitlichen Abständen, auch wenn der Zustand der Person unkritisch ist, die Daten an die entfernt angeordnete Datenverarbeitungsanlage, wo diese Daten dauerhaft gespeichert werden. Hierdurch ist es möglich, daß ein Arzt oder Pflegepersonal vor einem realen Pflegebesuch die in der entfernt angeordneten Datenverarbeitungsanlage gespeicherten Daten abruft und dahingehend überprüft, in welchem Zustand sich die Person befindet und welche Behandlungsmethoden bzw. Medikamentenzugaben die Person benötigt. Das Pflegepersonal oder der Arzt kann dann mit diesen Medikamenten die Person aufsuchen und muß nicht erst vor Ort feststellen, was der Person fehlt, um dann erneut mit den Medikamenten den Patienten aufzusuchen. Hierdurch reduzieren sich vorteilhaft die Kosten für die Behandlung und Betreuung der Person.
Die Vorrichtung kann über jegliche Art von mobilen Kommunikationseinrichtungen verfügen. So ist es z. B. möglich, eine Mobilfunkeinrichtung in der Vorrichtung vorzusehen, welche unabhängig von einer Basisstation in einem Gebäude Kontakt mit einer entfernt angeordneten Datenverarbeitungsanlage aufnehmen kann. In diesem Fall ist die Person frei in ihrem Bewegungsraum, so daß das Gesamtsystem auch
funktioniert, wenn die Person ihre häusliche Umgebung verläßt. Es ist jedoch auch vorstellbar, daß in einem Gebäude eine Basisstation angeordnet ist, mit der die Kommunikationseinrichtung der Vorrichtung Kontakt aufnehmen kann. Hierdurch ist jedoch der Aktionsradius der die Vorrichtung tragenden Person nachteilig eingeschränkt.
Die Vorrichtung weist zudem die Funktion auf, daß bei Nichterfassen eines vorgebbaren oder vorgeschriebenen biologischen Parameters ein Notrufsignal generiert wird. Dies kann z. B. die Körpertemperatur oder der Herzschlag der Person sein. Sobald einer oder beide dieser Parameter nicht von der Vorrichtung erfaßt werden oder aber bestimmte Werte unterschritten werden oder aber die Sensoren keine Signale aufnehmen können, wird automatisch der Alarm ausgelöst. Das Nichterfassen der Signale oder Werte kann z. B. daran liegen, daß die Person die Vorrichtung fehlerhaft angelegt oder verloren hat, oder aber die Person in einem kritischen Zustand ist, so daß sie sofort Hilfe benötigt. Vorteilhaft ist daher, daß z. B. der Puls und/oder die Temperatur kontinuierlich, d. h. ohne Unterbrechungen überprüft wird.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Vorrichtung wird bei Unter- oder Überschreiten von vordefinierten persönlichen Werten des Pulses sofort die automatische Blutdruckkontrolle eingeleitet. Ergeben die Werte der Blutdruckmessung ebenfalls auffällige Ergebnisse, wird Alarm ausgelöst. Dabei wird darauf geachtet, daß nicht schon bei Routinebeschäftigungen wie Treppensteigen oder Sex der Alarm einsetzt. Diese individuellen objektiven Vitalparameter jedes Kunden bilden die Grundlage aller Systementscheidungen und sind in der Vorrichtung selbst oder der entfernt angeordneten Datenverarbeitungs-
anläge abgelegt. Vor der Erstinbetriebnahme der Vorrichtung werden hierzu vorteilhaft durch den Hausarzt der Person bei einer Basisuntersuchung dessen Individualwerte von Blutdruck und Puls und gegebenenfalls weiteren biologischen Parametern unter verschiedenen Belastungssituationen ermittelt und abgespeichert. Diese Daten dienen nachher zum Auswerten der aktuell ermittelten Werte der von der Vorrichtung gemessenen biologischen Parameter bzw. Werte.
Vorteilhaft hat in einer weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Person keinen direkten Zugriff auf die jeweils aktuellen Werte und/oder bereits abgespeicherten Werte, so daß bei bestimmten Patiententypen Suggestionseffekte vermieden werden.
Vorteilhaft kann durch das Mobilfunknetz die aktuelle Position der Person ermittelt werden, um die zu Hilfe eilenden Personen möglichst schnell zur Person zu führen. Es ist ebenso möglich, daß die Vorrichtung selbst einen GPS-Empfänger oder ein ähnliches Navigationssystem enthält, wobei im Alarmfalle die Position an die entfernt angeordnete Datenverarbeitungsanlage übermittelt wird und dann die zu Hilfe eilenden Personen ebenfalls schnell zum Aufenthaltsort der Person geführt werden können.
Über die Kommunikationseinrichtung kann zudem nach Eintreten des kritischen Zustandes und bis zum Eintreffen der helfenden Personen der Patient verbal beruhigt werden. Ebenso ist es möglich, visuellen Kontakt über Bild- telephonie zur Person herzustellen.
Es ist ebenso möglich, daß mittels einer der vorbeschriebenen oder einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. Verfahrens die Gesundheitsdaten
von einer Person gesammelt und an die bzw. eine Zentrale übermittelt werden. Die Zentrale sammelt die Daten über einen sehr langen Zeitraum und wertet diese kontinuierlich oder in zeitlichen Abständen im Sinne einer Langzeitüberwachung aus. Hierdurch ist es möglich, auch die gesundheitlichen Veränderungen festzustellen, die schleichend vonstatten gehen, jedoch über einen sehr langen Zeitraum gesehen erheblich sein können. Die Zentrale EDV vergleicht dabei die neu eingegangenen Daten mit den bereits gespeicherten Daten und kann diese z.B. miteinander korrelieren. Durch die Langzeitauswertung kann das gesamte System, einschließlich der Vorrichtung, die von der Person getragen wird, effektiver arbeiten. So kann die Vorrichtung aufgrund der bei der Langzeitüberwachung festgestellten geänderten Rahmenbedingungen von der Zentrale aus umprogrammiert werden und/oder neue Daten erhalten, die für die Alarmierung entscheidend sind. So ist es z.B. möglich die Person auf zusätzliche Krankheitsbilder hin zu überwachen, sofern Anzeichen hierfür bestehen. Hierdurch reagiert das gesamte System effektiv auch über einen langen Zeitraum, ohne daß ein Arzt das System überwachen müßte. Sinnvoll ist jedoch, daß dennoch eine derartige Überprüfung/Überwachung des Systems durch geeignetes Fachpersonal oder einen Arzt von Zeit zu Zeit erfolgt .
Ferner ist möglich, daß mittels einer der vorbeschriebenen oder einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. des Verfahrens zur Überwachung einer Person eine Therapieeinleitung und/oder Therapiebeobachtung erfolgt. So kann durch die (Langzeit- ) Beobachtung der Person festgestellt von der Vorrichtung oder der Zentrale festgestellt werden, daß die Person therapiebedürftig ist. Tritt dieser Fall ein, so wird
entweder die Medikamentierung automatisch eingeleitet, sofern die Person eine Vorrichtung zur automatischen Abgabe von Medikamenten hat oder es wird eine bestimmte Person, wie z.B. ein Arzt mit der Verschreibung der Medikamente bzw. der Einleitung einer Behandlung beauftragt. In einer Weiterbildung dieses Systems bzw. Verfahrens kann dann mittels der Vorrichtung überwacht werden, ob die eingeleitete Behandlung/Therapie anschlägt und die gewünschten Erfolge erzielt werden.
Durch die ständige Überwachung der Person kann beispielsweise auch die Einnahme der verschriebenen Medikamente mittels der Vorrichtung überwacht werden, da sich in der Regel durch die Einnahme von Medikamenten der Blutdruck, die Herzfrequenz oder andere biologische Parameter verändert. Bleiben die für die jeweiligen Medikamente charakteristischen Veränderungen aus, so kann die Vorrichtung die Person darauf aufmerksam machen, daß vergessen wurde, die Medikamente einzunehmen. Gleichzeitig kann die Nicht- einnahme protokolliert werden, wodurch der behandelnde Arzt Auskunft darüber erhält, daß die Person die Therapie nicht unterstützt. Ebenso ist es möglich zu überwachen, ob die Person tatsächlich die ihr z.B. verordnete Bewegungstherapie in ausreichender Weise absolviert.
Durch die fortdauernde Überwachung der Person kann der Erfolg der verordneten Therapie überwacht werden. Bleibt der Erfolg nach einer bestimmten Zeit aus, so kann die Vorrichtung bzw. das System die Therapie absetzen oder aber verändern. Gleichsam kann ein Arzt alarmiert werden, daß die Person nicht auf die Therapie anspricht. Auch kann eine Medikamentenunverträglichkeit oder Wechselwirkungen von Medikamenten mittels des Systems bzw. der Vorrichtung erkannt und überwacht werden.
In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung einer der vorbeschriebenen Ausführungsformen, erfolgt einer selektive Alarmierung. D.h. je nach Gesundheitszustand, erfolgt die Alarmierung von verschiedenen Personen bzw. Personengruppen. So kann z.B. bei einer nur leichten, d.h. ungefährlichen Gesundheitsabweichung nur ein Nachbar oder Verwandte der Person benachrichtigt werden. Bei einem etwas kritischeren Gesundheitszustand wird dann in einer zweiten Stufe z.B. ein Pflegedienst benachrichtigt. Bei einem noch schwerwiegenderen Gesundheitszustand kann eine Krankenschwester benachrichtigt werden. Hierbei ist als eine mögliche Reihenfolge denkenswert: 1. Bekannte/Verwandte; 2. Pflegedienst; 3. Krankenschwester; 4. Hausarzt/Arzt; 5. Rettungswagen + Sanitäter; 6. Notarztwagen/Helikopter. Prinzipiell ist die Reihenfolge beliebig vorgebbar. Auch können selbstverständlich mehrere Personen/Gruppen gleichzeitig bei einem Alarm benachrichtigt werden. So kann z.B. neben einem Verwandten, der vor Ort wohnt auch noch ein Familienmitglied, benachrichtigt werden. Gleichsam kann das Familienmitglied bei jeder A- larmstufe ebenso mit benachrichtigt/alarmiert werden.
Es ist selbstverständlich, daß zusätzliche Funktionen in die Vorrichtung integriert werden können.
Nachfolgend wird anhand von Zeichnungen einige Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung näher erläutert .
Es zeigen:
Fig. 1: Eine systematische Darstellung des Systems;
Fig. 2: ein mögliches Verfahren zur Überwachung des Gesundheitszustandes einer Person.
Die Figur 1 zeigt eine Person 1. Diese Person 1 trägt die Vorrichtung 2, welche als in ein Funkarmband integrierte Uhr und Sensoren ausgebildet ist. Dieses Funkarmband 2 mißt mittels Sensoren den Blutdruck und den Puls der Person 1. Die Vorrichtung 2 enthält einen Individualrechner 3, der die ermittelten Blutdruck- und Pulswerte auswertet. Im Individualrechner 3 sind patientenbezogene Daten und Vergleichswerte abgelegt, so daß eine Auswertung des Gesundheitszustands der Person 1 möglich ist. Wird ein kritischer Zustand der Person 1 durch die Vorrichtung 2,
3 ermittelt, wird über ein angeschlossenes Mobilfunktelefon 4 über ein Kommunikationsnetz 5 ein Zentralrechner 6 angewählt. Der Zentralrechner 6 alarmiert unmittelbar o- der überprüft zusätzlich noch einmal die vom Individualrechner übermittelten Daten hinsichtlich ihrer Korrektheit. Der Zentralrechner alarmiert über nicht dargestellte Informationskanäle entsprechendes Hilfspersonal wie z. B. Notdienste 7, Ärzte 8 oder Hilfs- oder Pflegepersonal 9.
Die Figur 2 zeigt eine schematische Darstellung eines möglichen Verfahrens unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wie sie z. B. in Figur 1 dargestellt ist. Die Person 1 trägt das Funkarmband 2 mit integriertem Mikroprozessor 3, welcher mit einem Mobilfunktelefon
4 verbunden ist. Es ist ebenso möglich, daß das Mobilfunktelefon 4 direkt im Funkarmband 2 integriert ist. So kann das Funkarmband 2 auch direkt mit dem Mobilfunknetz
5 kommunizieren. Die Sensoren der Vorrichtung 2 überwachen permanent den Puls der Person 1. Überschreitet der Puls einen gewissen Schwellwert nicht, so wird weiter mit
der Pulsüberwachung fortgefahren. Überschreitet dagegen der Puls der Person 1 einen Schwellwert Sp, so wird anschließend eine Blutdruckmessung vorgenommen. Wird hierbei festgestellt, daß der Blutdruck einen Schwellwert Sd nicht überschreitet, wird mit der Pulsüberwachung fortgefahren. Wird dagegen festgestellt, daß der Blutdruckwert der Person 1 den Schwellwert Sd überstiegen hat, wird anschließend mittels der mobilen Kommunikationseinrichtung der Vorrichtung eine Telefonnummer gewählt und ein bestimmter Alarm ausgelöst. Hierbei kann die Vorrichtung selbst ermitteln, welcher Alarm auszulösen ist. Es ist jedoch auch möglich, daß lediglich die ermittelten Werte wie z. B. Puls und Blutdruck an die entfernt angeordnete Datenverarbeitungsanlage 6 übermittelt werden, welche dann auf Basis der bereits gespeicherten Patientendaten eine Entscheidung 1 - xx zur Auslösung eines Alarms trifft.
In der Figur 2 ist aus Gründen der Übersichtlichkeit eine Überwachung der beiden biologischen Parameter Puls und Blutdruck dargestellt. Es ist selbstverständlich, daß weitere biologische Parameter der Person überwachbar sind. Durch das Überwachen weiterer biologischer Parameter läßt sich der Gesundheitszustand der Person noch besser überprüfen, wodurch eventuell schneller und gezielter Hilfe bereitgestellt werden kann.
In einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform alarmiert die Vorrichtung direkt einen Arzt, Notdienst oder Pflegepersonal, d. h. ohne Zwischenschaltung der Datenverarbeitungsanlage 6. Diese kann z. B. nach dem Alarmieren eines Arztes über den Notruf informiert werden. Durch diese Prozedur wird vorteilhaft Zeit gewonnen, die für die in Not geratene Person lebensrettend sein kann.