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WO1997018368A1 - Transporteinrichtung zur beförderung von kraftfahrzeugen in gebäuden - Google Patents

Transporteinrichtung zur beförderung von kraftfahrzeugen in gebäuden Download PDF

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WO1997018368A1
WO1997018368A1 PCT/AT1996/000219 AT9600219W WO9718368A1 WO 1997018368 A1 WO1997018368 A1 WO 1997018368A1 AT 9600219 W AT9600219 W AT 9600219W WO 9718368 A1 WO9718368 A1 WO 9718368A1
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Ingomar Ritsch
Leo Schlager
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Ingomar Ritsch
Leo Schlager
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H6/00Buildings for parking cars, rolling-stock, aircraft, vessels or like vehicles, e.g. garages
    • E04H6/08Garages for many vehicles
    • E04H6/12Garages for many vehicles with mechanical means for shifting or lifting vehicles
    • E04H6/30Garages for many vehicles with mechanical means for shifting or lifting vehicles with means for transport in horizontal direction only
    • E04H6/34Garages for many vehicles with mechanical means for shifting or lifting vehicles with means for transport in horizontal direction only characterised by use of movable platforms

Definitions

  • the invention has now set itself the task of creating an improved garage system in which both the building-related structural outlay and the equipment-related outlay on equipment are kept as low as possible.
  • Parking garage or a warehouse has at least one level. Neither columns nor partitions are provided within each parking level, so that the size of each parking space 2 is adapted to the motor vehicle parked there. As can be seen, there are parking lanes of different widths when parking vehicles of different widths, and the number of parking spaces in the length of the parking space is also variable. The length and width of the footprint are selected so that the layout is as variable as possible without wasting space.
  • the footprint shown in Fig. 1 has, for example, a length of 22.5 m and a width of 8 m. Regardless of their size, the motor vehicles 6 are parked close to one another, with a safety distance of a maximum of 10 cm being maintained in particular in length.
  • Lifting device 31, 32 actuated, via which the frame 30 is raised, the connecting elements 27 engaging over attachment webs 40 of the wheel support elements 4, and thus lifting the motor vehicle 6 (FIG. 3, right).
  • the frame 30 and the connecting elements 27 are lowered again , with the connecting elements 27 being detached from the hanging webs 40, and after the connecting elements 27 have been pulled in, the transport elements 3 are removed so that they can be used for the next means of transport. If a vehicle is brought to the receiving station, the wheel support elements 4 are raised from the ground Block 43 lowered so that the base plate 42 is raised and the support recess 41 of each wheel support element 4 is compensated (FIG. 4)
  • a pinion 18 of the travel drive engages in the external toothing of the ring 11 and comprises, for example, a common drive motor 20 and a traction mechanism gear 19 connecting all the pinions 18.
  • the wheels 7 can be pivoted by means of a swivel drive which has a double-acting hydraulic cylinder 23 with piston rods 22 on both sides, as well as links 24 and coupling rods 25.
  • the links 24 and the coupling rods 25 are articulated on steering pins 21 which are raised above the ring 17 and which are arranged on the rotatably mounted bearing block 10 of the wheel 7 and preferably form axle bolts of the rollers 17.
  • the connecting elements 27 which are pushed out engage under a suspension web formed by a bridge piece, which connects the two wheel support elements 4 of each pair of wheels.
  • the connecting elements 27 are additionally provided with laterally, in particular hydraulically extendable spacers which are braced against the wheel support elements 4 in order to prevent the bridge piece from bending.

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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  • Vehicle Cleaning, Maintenance, Repair, Refitting, And Outriggers (AREA)
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Abstract

Für die Beförderung von fahrerlosen Kraftfahrzeugen (6) zu freien Stellplätzen (2) in einem Gebäude (1) wird eine Transporteinrichtung verwendet, die zumindest zwei gleislose Transportelemente (3) und für jedes Kraftfahrzeug (6) vier auf dem Stellplatz (2) und den beiden Transportelementen (3) trennbare Radstützelemente (4) aufweist, auf denen das Fahrzeug (6) während des Abstellens auf dem Stellplatz (2) verbleibt.

Description

Transporteinnchtung zur Beförderung von Kraftfahrzeugen in Gebäuden
Die Erfindung betrifft eine Transporteinrichtung zur Beförderung von Kraftfahrzeugen in einem Gebäude, sowie ein Verfahren zum Einstellen von Kraftfahrzeugen.
Prinzipiell lassen sich verschiedene Garagierungssysteme für fahrerlose Fahrzeuge unterscheiden, nämlich solche, bei denen die Fahrzeuge von den Transportmitteln auf Paletten transportiert und mit den Paletten abgestellt werden, und solche, bei denen die Fahrzeuge von den Transportmitteln abgeladen und ohne Unterlage auf den Stell- platzen abgestellt werden.
Beide Systeme sind räumlichen Beschränkungen unterworfen: Verbleiben die Fahrzeuge auf den Paletten, so muß jede Palette für das größte zu garagierende Fahrzeug ausgelegt sein, sodaß bei der Vielzahl von kleineren Fahrzeugen Parkraum verschwendet wird. Außerdem ist für jeden Stellplatz eine Palette erforderlich, sodaß der apparative Ausstattungsaufwand für eine derartige Garage sehr hoch ist (z.B. WO- A 87/02405).
Werden die Fahrzeuge ohne Paletten abgestellt, (beispielsweise gemäß EP-A 563 664) so ergibt sich die Notwendigkeit, sie auf dem Stellplatz vom Transportmittel abzunehmen, bzw. sie beim Abholen des Fahrzeugs wieder auf das Transportmittel aufzuladen. Dabei müssen die Transportmittel so niedrig sein, daß sie unter dem auf den Stellplatzboden abgesenkten Fahrzeug herausfahren, und bei der Abholung wieder unter das im Falle eines Reifenschadens sogar noch tiefer abgesunkene Fahrzeug einfahren können. Die Fahrzeuge müssen hochgehoben werden, wobei, da an den Stellplätzen eine Hubeinrichtung nicht zur Verfügung steht, diese am Transportmittel vorgesehen werden muß.
Die geschilderten Probleme sind geringer, wenn das Abstellniveau des Fahrzeuges oberhalb des Bodens der Garage ist, auf dem die Transportmittel sich bewegen. Al¬ lerdings sind zusätzliche Einrichtungen am Gebäude für die Herstellung des Abstellniveaus erforderlich, (bei-spielsweise nach WO-A 92/03629 oder WO-A 92/10628) und die Höhe wird deutlich vergrößert.
Für den palettenlosen Transport des Kraftfahrzeuges weisen die Transportmittel horizontal verschwenkbare Arme auf, die jedes Rad des Fahrzeugs ergreifen und hochheben. Die Transportmittel müssen den unterschiedlichen Achsabständen verschiedener Fahrzeuge gerecht werden. Hiefür ist in der DE-C 38 20 891 oder DE-C 39 09 702 schon vorgeschlagen worden, die Transportmittel in zwei nicht zusam¬ menhängende Einheiten zu unterteilen. Die Transportmittel sind spurgebunden und können daher das Kraftfahrzeug nur in einer Richtung unterfahren, worauf in der richtigen Position die Arme ausgeschwenkt werden.
Die Erfindung hat sich nun zur Aufgabe gestellt, ein verbessertes Garagensystem zu schaffen, bei dem sowohl der gebäudeseitige bauliche Aufwand als auch der aus- stattungsseitige, apparative Aufwand möglichst gering gehalten ist.
Erreicht wird das dadurch, daß die Transporteinrichtung zumindest ein insbesondere gleisloses Transportelement und für jedes Kraftfahrzeug zumindest zwei auf dem Stell¬ platz vom Transportelemeπt trennbare Auflageelemente aufweist. Eine Transport¬ einrichtung besteht somit aus mehreren Teilen, von denen die Auflageelemente immer beim Kraftfahrzeug verbleiben, während die wesentlich geringere Anzahl von Trans¬ portelementen nur beim Transport zum und vom Stellplatz eingesetzt wird. Nach dem Abstellen der Fahrzeuge samt ihrer Auflageelemente werden die Transportelemente wieder frei und sind für den Transport anderer Fahrzeuge einsetzbar. In der Folge wird der Begriff Transportmittel für jede für ein Kraftfahrzeug notwendige Beförderungs- einheit verwendet, die aus ein oder zwei Transportelementen und zwei oder vier
Auflageelementen besteht, wobei aber insgesamt die Transporteinrichtung zwar für jedes einstellbare Fahrzeug Auflageelemente, jedoch wesentlich weniger Transport¬ elemente aufweist. Der Platzbedarf auf der Stellfläche leitet sich von der Größe, insbesondere der Länge des Kraftfahrzeuges ab. Der Stellplatz hat keine vorgegebene Begrenzung, sondern es werden unabhängig von der Größe der Kraftfahrzeuge die
Zwischenräume vorgegeben. Jedes Kraftfahrzeug schließt sich immer an das davor- oder danebenstehende Kraftfahrzeug an, vorzugsweise mit einem maximalen Zwi¬ schenraum von 10 cm. Dank der Abtrennung der Auflageelemente werden die Dimensionen der Transportelemente so verringert, daß sie sich unter den abgestellten Fahrzeugen bewegen können. So läßt sich die Belegungsdichte der Abstellfläche deutlich erhöhen.
In einer bevorzugten Ausführung ist vorgesehen, daß das Auflageelement zumindest einen vom sich anhebenden Transportelement untergreifbaren Einhängesteg aufweist. Auf diese Weise läßt sich eine Minimalhöhe des Transportmittels erzielen, da ein
Anheben der Fahrzeugräder von beispielweise 1 oder 2 cm bereits für den Transport genügt, und der Einhängesteg hoher als die Radauflagefläche an den Auflageelementen liegt Der Einhangesteg kann beispielsweise ein Bruckenstuck zwischen die Radauflageflachen aufweisenden Radstutzelementen bilden, wobei das Transportelement nach dem Abstellen des Fahrzeuges auf den Auflageelementen das Bruckenstuck unterfahren kann Auf jedem Auflageelement ist ein vorderes, hinteres oder seitliches Paar der Kraftfahrzeugrader abgestellt Die Mobilität der
Transporteinnchtung laßt sich in einer bevorzugten Ausfuhrung nochmals erhohen, wenn jeweils zwei Radstutzelemente, insbesondere die beiden Radstutzelemente jeder Fahrzeugachse, mit einem eigenen Transportelement verbindbar sind Somit besteht das Transportmittel für ein Fahrzeug aus zwei voneinander unabhängigen Transportelementen, von denen jedes mit zwei abnehmbaren Radstutzelementen versehen ist Ein Einhangesteg ist in dieser Ausfuhrung an jedem Radstutzelement vorgesehen Lange und Breite dieses Transportelementes sind dabei vorzugsweise so gewählt, daß es sich auch zwischen zwei ein Kraftfahrzeug transportierenden Transportelementen durchbewegen kann, deren Abstand vom Achsabstand des transportierten Kraftfahrzeuges abhangig sind
Wenn für jedes Rad ein einzelnes Radstutzelement vorgesehen ist, so kann auch ein der Maximalbelegung der Stellflache entsprechender Vorrat an Radstutzelementen raumsparend gestapelt aufbewahrt werden
Noch kleiner sind Transportelemente, wenn sie jeweils nur mit einem Radstutzelement verbunden werden, sodaß das Kraftfahrzeug von vier voneinander unabhängigen Transportelementen befordert wird, doch ist die Verwendung von ein oder zwei Transportelementen pro zweiachsigem Kraftfahrzeug vom technischen Aufwand her vorzuziehen
Der notige Halt des Rades im Radstutzelement laßt sich bevorzugt dadurch erreichen, daß es eine Auflagemulde aufweist Um die Ein- und Ausfahrt zu erleichtern, ist bevorzugt ein hohenverstellbarer Mitteibereich an der Auflagemulde vorgesehen, sodaß die Mulde zumindest bei der Ausfahrt ausgefüllt sein kann Das kann beispiels¬ weise so geschehen, daß die Radstutzelemente im Ausfahrbereich, gegebenenfalls auch im Einfahrbereich auf vom Boden hochstehende Backen abgesenkt werden, die den Mitteibereich der Mulde anheben
Ein erfindungsgemaßes Transportelement weist bevorzugt einen Rahmen auf, der mit zumindest einem Radstutzelement verbindbar ist, und an einem in zumindest zwei Richtungen bewegbaren Fahrwerk angeordnet ist Aus der Kombination der beiden Richtungen läßt sich dann jede beliebige Bewegung des Transportelementes und des Transportmittels zusammensetzen. In einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, daß das Fahrwerk auch auf zumindest einem Kreisbogen bewegbar ist, sodaß das Trans¬ portmittel beispielsweise um 90° verdreht werden kann. Weiters ist es von Vorteil wenn das Fahrwerk zumindest zwei jeweils um zumindest 90° schwenkbare Räder aufweist.
Bevorzugt besteht das Fahrwerk aus vier zumindest um 90° schwenkbare Räder. Das Fahrwerk ist insbesondere elektrisch angetrieben, und kann hiefür mit vorzugsweise austauschbaren Akkumulatoren bestückt sein. Bevorzugt sind zumindest zwei schwenkbare Räder angetrieben, wobei für den Antrieb Einzelmotoren oder auch ein gemeinsamer Antriebsmotor vorgesehen sein kann. In einer weiteren Ausführung kön¬ nen die schwenkbaren Räder auch einen gemeinsamen Schwenkantrieb aufweisen.
Für die Verbindung mit den Auflage- bwz. Radstützelementen weisen die Transportelemente Verbindungselemente auf, die relativ zu den Rädern höhenverstellbar sind. Der im Transportelement hiefür vorgesehene Hubantrieb weist bevorzugt eine im Transportelement horizontal wirkende Hydraulikeinheit und ein die Horizontalbewegung in eine Vertikalbewegung umsetzendes Zugmittel auf, das über zumindest eine Umlenkrolle geführt und mit dem Verbindungselement verbunden ist Bevorzugt wird dabei der Rahmen des Transportelementes ebenfalls mit angehoben, von dem die Verbindungselemente nach außen abstehen. Als Zugmittel kann eine
Kette, ein Seil od. dgl. verwendet werden. Anstelle des hydraulischen Hubantriebes ist natürlich auch ein anderer Hubantrieb möglich, beispielsweie ein elektrischer Spindelantrieb, usw. Um die Transportelemente so klein als möglich machen zu können, ist weiters bevorzugt vorgesehen, daß die höhenverstellbaren Verbin- dungselemente horizontal aus dem Transportelement ausschiebbar sind.
Nachstehend wird nun die Erfindung anhand der Figuren der beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben, ohne darauf beschränkt zu sein:
Es zeigen:
Fig. 1 eine Stellebene einer Parkgarage mit wesentlichen Teilen der
Transporteinrichtung,
Fig. 2 eine Ansicht eines Transportmittels in Aufnahme- oder Abstellposition,
Fig. 3 einen schematischen Vertikalschnitt durch das Transportmittel, wobei die rechte Hälfte die Transportposition zeigt,
Fig. 4 eine Ansicht des Transportmittels in Entladeposition,
Fig. 5 einen Horizontalschnitt durch ein Transportelement, Fig. 6 eine Draufsicht auf ein lenkbares Rad des Fahrwerkes, Fig. 7 eine Seitenansicht eines lenkbaren Rades, und Fig. 8 einen Schnitt nach der Linie Vlll-Vlll von Fig. 6.
Ein Gebäude 1 für die Unterbringung von Kraftfahrzeugen, insbesondere eine
Parkgarage oder ein Lager, weist zumindest eine Stellebene auf. Innerhalb jeder Stell¬ ebene sind weder Säulen noch Trennwände vorgesehen, sodaß die Größe jedes Stellplatzes 2 jeweils dem dort abgestellten Kraftfahrzeug angepaßt ist. Wie ersichtlich ergeben sich verschieden breite Abstellspuren, wenn verschieden breite Fahrzeuge abgestellt werden, und die Anzahl der Stellplätze in der Länge der Stellfläche ist ebenfalls variabel. Länge und Breite der Stellfläche sind so gewählt, daß eine möglichst variable Aufteilung ohne größere Platzverluste möglich ist. Die in Fig. 1 gezeigte Stellfläche hat beispielsweise eine Länge von 22,5 m und eine Breite von 8 m. Die Kraftfahrzeuge 6 sind unabhängig von ihrer Größe nahezu dicht aneinander abgestellt, wobei insbesondere in der Länge ein Sicherheitsabstand von maximal 10 cm eingehalten ist. Mit 5 ist eine Übernahme- bzw. Abgabestation, oder im bevor¬ zugten Fall eines Gebäudes mit mehreren Ebenen ein Lift bezeichnet. Um bei der gezeigten dichten Anordnung der Kraftfahrzeuge 6 einen möglichst raschen Zugriff zu jedem abgestellten Kraftfahrzeug 6 zu erreichen, bzw. um ein neu ankommendes Kraftfahrzeug 6 auch auf einen nicht direkt zugänglichen Stellplatz 2 transportieren zu können, muß die Transporteinrichtung Transportmittel aufweisen, deren Transport¬ elemente auch unterhalb der abgestellten Kraftfahrzeuge 6 sich möglichst nach allen Richtungen bewegen können und am jeweiligen Stellplatz 2 in der Lage sind, das Kraftfahrzeug 6 aufzuladen bzw. abzuladen.
Zu diesem Zweck setzt sich ein Transportmittel aus zumindest einem Transportelement 3 und zumindest zwei vom Transportelement 3 abtrennbaren Auflageelementen für die Räder des Kraftfahrzeuges 6 zusammen. Bevorzugt sind pro Fahrzeugachse ein Transportelement 3 und zwei trennbare Radstützelemente 4 vorgesehen, das heißt jeder übliche Personenkraftwagen 6 wird von zwei einzelnen, unabhängigen Transportelementen 3 transportiert, an denen vier einzelne Radstützelemente 4 vorgesehen sind, auf denen das auf dem Stellplatz 2 abgestellte Fahrzeug verbleibt. Die leeren Transportelemente 3 sind daher so kurz und so schmal, daß sie sich unter den abgestellten Fahrzeugen 6 bewegen und auch ein ein Fahrzeug 6 transportierendes Transportmittel kreuzen können, wie in Fig. 1 gezeigt ist. Die
Transportelemente 3 sind insbesondere gleislos, um auch innerhalb der Stellfläche quer verfahren zu können, und ferngesteuert bzw. autark bewegbar, wobei ent- sprechende Sensoren Hindernisse erkennen und die Transportelemente steuern Jedoch ist die Mobilität der Transportelemente 3 nur unwesentlich geringer, wenn sie spurgebunden sind, da auch in diesem Fall sowohl Quer- als auch Langsbewegungen des von den Radstutzelementen 4 befreiten Transportelementes 3 möglich sind, wenn entsprechende Fuhrungen im Boden ausgebildet sind
In einer Ubemahmestation existiert ein Vorrat an Radstutzelementen 4, wobei ein ankommendes Fahrzeug 6 auf vier dieser Radstutzelemente auffahrt Zur eindeutigen Positionierung weisen die Radstutzelemente Auflagemulden 41 auf, die durch eine hohenverstellbare Bodenplatte 42 gebildet sind Je zwei Radstutzelemente 4 werden von einem Transportelement 3 aufgenommen, wie in Fig 2 und 3 gezeigt ist Die Transportelemente 3 sind in der Breite kleiner als der kleinste Radabstand jener Fahrzeuge, die im Gebäude abgestellt werden dürfen, und weisen seitlich verschiebbare leistenförmige Verbindungselemente 27 auf Jedes Transportelement 3 umfaßt ein Fahrwerk 8 und einen am Fahrwerk 8 hohenverstellbar angeordneten
Rahmen 30, in dem Fuhrungsstangen 26 und hydraulische Ausschubeinheiten 28,29 für die Verbindungselemente 27 gelagert sind
Nach dem Ausschub der Verbindungselemente 27 bis zum Anschlag an die vom Fahrzeug 6 beschwerten Radstutzelemente 4 wird die ebenfalls hydraulische
Hubeinrichtung 31 ,32 betätigt, über die der Rahmen 30 angehoben wird, wobei die Verbindungselemente 27 Einhangestege 40 der Radstutzelemente 4 übergreifen, und somit das Kraftfahrzeug 6 anheben (Fig 3, rechts) Am Stellplatz 2 werden der Rahmen 30 und die Verbindungselemente 27 wieder abgesenkt, wobei sich die Verbindungselemente 27 von den Einhangestegen 40 losen, und nach dem Einziehen der Verbindungselemente 27 entfernen sich die Transportelemente 3, sodaß sie für das nächste Transportmittel eingesetzt werden können Wird ein Fahrzeug zur Ubemahmestation gebracht, so werden die Radstutzelemente 4 auf vom Boden hochstehende Blocke 43 abgesenkt, sodaß die Bodenplatte 42 angehoben und die Auflagemulde 41 jedes Radstutzelementes 4 ausgeglichen wird (Fig 4)
Eine bevorzugte Ausfuhrung eines Transportelementes 3 ist im Detail in den Fig 5 bis 8 dargestellt Es umfaßt ein Fahrwerk 8, in dem vier Rader 7 vorgesehen sind Jedes Rad 7 ist auf einem Lagerblock 10 drehbar gelagert, der mittels Lager 45 um eine vertikale Achse drehbar in einem Radgehause 9 angeordnet ist das im Fahrwerk 8 befestigt ist Der Lagerblock 10 tragt an der Oberseite Rollen 17, die einen Ring 1 1 drehbar lagern, der eine Innenverzahnung 12 und eine Außenverzahnung 16 aufweist In die Innenverzahnung 12 greift ein Zwischenzahnrad 13 ein, das mit einem Kegelzahnrad 14 verbunden ist. Dieses kämmt mit einem Kegelzahnrad 15, das am Rad bzw. der Laufrolle 7 fixiert ist. In die Außenverzahnung des Ringes 11 greift ein Ritzel 18 des Fahrantriebes ein, der beispielsweise einen gemeinsamen Antriebsmotor 20 und ein alle Ritzel 18 verbindendes Zugmittelgetriebe 19 umfaßt. Die Räder 7 sind mittels eines Schwenkantriebes schwenkbar, der einen doppelwirkenden Hydrau¬ likzylinder 23 mit beidseitigen Kolbenstangen 22, sowie Lenker 24 und Koppelstäbe 25 aufweist. Die Lenker 24 und die Koppelstäbe 25 sind an über den Ring 17 hoch¬ stehenden Lenkzapfen 21 angelenkt, die am drehbar gelagerten Lagerblock 10 des Rades 7 angeordnet sind, und vorzugsweise Achsbolzen der Rollen 17 bilden.
Das Fahrwerk 8 enthält weiters eine Hydraulikpumpe 36, einen Drucktank 37, sowie Steuerventile 39, über die auch die beiden hydraulischen Hubeinrichtungen 31 ,32 und die vier hydraulischen Ausschubeinrichtungen 28,29 bedient werden. An den aus den Druckzylindem 31 vorstehenden Kolbenstangen 32 der Hubeinrichtungen sind Zugmittel 33 befestigt, die jeweils über zumindest eine im hebbaren Rahmen 30 gelagerte Rolle 35 und eine im Fahrwerk 8 gelagerte Rolle 34 geführt und am Rahmen 30 befestigt sind. Der Ausschub der Kolbenstangen 32 verkleinert daher die Umschlingungslängen der Rollen 34, sodaß sich der Rahmen 30 relativ zum Fahrwerk 8 anhebt (Fig. 3 rechts).
In jedem Fahrwerk ist weiters eine Steuerung 38, sowie ein austauschbarer Akkumulator 44 angeordnet. Statt der beschriebenen hydraulischen Antriebe für den Ausschub der Verbindungselemente 27, für den Hub des Rahmens 30 und die Verschwenkung der Räder 7 können auch elektrische Antriebe vorgesehen sein.
Wenn das Transportmittel nur ein Transportelement 3 und zwei Auflageelemente für jeweils ein Radpaar aufweist, so untergreifen die ausgeschobenen Verbindungselemente 27 beim Anheben des Rahmens 30 jeweils einen durch ein Brückenstück gebildeten Einhängesteg, das die beiden Radstützelemente 4 jedes Radpaares verbindet. Die Verbindungselemente 27 sind zusätzlich mit seitlich, insbesondere hydraulisch ausfahrbaren Distanzhaltern versehen, die gegen die Radstützelemente 4 verspannt werden, um ein Durchbiegen des Brückenstückes zu vermeiden.

Claims

P a t e n t a n s p r ü c h e
Transporteinnchtung zur Beförderung von Kraftfahrzeugen (6) zu freien Stell¬ platzen (2) in einem Gebäude (1), dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- einrichtung zumindest ein insbesondere gleisloses Transportelement (3) und für jedes Kraftfahrzeug (6) zumindest zwei auf dem Stellplatz (2) vom Transport¬ element (3) trennbare Auflageelemente aufweist
Transporteinnchtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß das Auflageelement zumindest einen vom sich anhebenden Transportelement (3) untergreifbaren Einhangesteg (40) aufweist
Transporteinnchtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Auflageelement zwei Radstutzelemente (4) aufweist
Transporteinnchtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Radstutzelemente (4) mit einem eigenen Transportelement (3) verbindbar sind
Transporteinnchtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Radstutzelement (4) eine Auflagemulde (41) aufweist
Transporteinnchtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagemulde (41) einen hohenverstellbaren Mitteibereich aufweist
Transporteinnchtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Transportelement (3) ein in zumindest zwei Richtungen bewegbares Fahrwerk (8) aufweist
Transporteinnchtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrwerk (8) auf einem Kreisbogen bewegbar ist
Transporteinnchtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrwerk (8) zumindest zwei jeweils um zumindest 90° schwenkbare Rader (7) aufweist
Transporteinnchtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei schwenkbare Rader (7) angetrieben sind 11. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Räder (7) einen gemeinsamen Antriebsmotor (20) und/oder einen gemeinsamen Schwenkantrieb aufweisen.
12. Transporteinrichtung nach Anspruch 11 , dadurch gekennzeichnet, daß der gemeinsame Schwenkantrieb einen Hydraulikantrieb (22,23) und Koppelstäbe (24,25) zwischen den Rädern (7) aufweist.
13. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn- zeichnet, daß das Transportelement (3) zumindest ein höhenverstellbares
Verbindungselement (27) zur trennbaren Verbindung mit dem Auflageelement oder einem Radstützelement (4) aufweist.
14. Transporteinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Ver- bindungselement (27) einen hydraulischen Hubantrieb aufweist.
15. Transporteinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Hubantrieb eine im Transportelement (3) horizontal wirkende Hydraulikeinheit (31 ,32) und ein die Horizontalbewegung in eine Vertikalbewegung umsetzendes Zugmittel (33) aufweist, das über zumindest eine Umlenkrolle (34,35) geführt und mit dem Verbindungselement (27) verbunden ist.
16. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß das Verbindungselement (27) horizontal aus dem Transportelement (3) ausschiebbar ist.
17. Verfahren zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (6) auf einer ebenen Stellfläche eines Gebäudes (1 ), wobei jedes Kraftfahrzeug (6) auf eine Transporteinrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 2 bis 16 aufladbar und auf einen Stellplatz (2) beförderbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kraftfahrzeuge (6) unabhängig von ihrer Größe mit vorgegebenen Zwischenräumen zueinander abgestellt werden.
PCT/AT1996/000219 1995-11-15 1996-11-13 Transporteinrichtung zur beförderung von kraftfahrzeugen in gebäuden WO1997018368A1 (de)

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