WO1997044965B1 - Verfahren, einrichtung und endgerät zur erweiterung eines unidirektionalen funkrufnetzes zu einem quasi bidirektionalen funkrufnetz - Google Patents
Verfahren, einrichtung und endgerät zur erweiterung eines unidirektionalen funkrufnetzes zu einem quasi bidirektionalen funkrufnetzInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erweiterung eines unidirektionalen Funkrufnetzes zu einem quasi bidirektionalen Funkrufnetz. Dabei wird das Funkrufnetz über eine Schnittstelle in Form einer direkten Datenverbindung mit einem Mobilfunknetz verbunden, so daß ein direkter Datenaustausch zwischen dem Funkrufnetz und dem Mobilfunknetz möglich ist. Die Aussendung von Funkrufen an ein Endgerät erfolgt in bekannter Weise über das Funkrufnetz, wogegen die Übermittlung von Quittierungssignalen für einen bestimmen Funkruf und/oder die Übermittlung anderer Signale und Mitteilungen vom Endgerät über Signalisierungskanäle des Mobilfunknetzes erfolgt, von welchem die übermittelten Signale über die direkte Datenverbindung an das Funkrufnetz weitergeleitet und dort verarbeitet werden.
Claims
1. Verfahren zur Erweiterung eines unidirektionalen Funkrufnetzes zu einem quasi bidirektionalen Funkrufnetz, dadurch gekennzeichnet, daß das Funkrufnetz über eine Schnittstelle in Form einer direkten Datenverbindung mit einem Telekommunikationsnetz verbunden ist, so daß ein direkter Datenaustausch zwischen dem Funkrufnetz und dem Telekommunikationsnetz möglich ist, wobei die Aussendung von Funkrufen an ein Endgerät über das Funkrufnetz erfolgt und eine Übermittlung von Quittierungssignalen und/oder anderen Signalen und Mitteilungen vom Endgerät über
Signalisierungskanäle des Telekommunikationsnetzes erfolgt, von welchem die übermittelten Signale über die direkte Datenverbindung an das Funkrufnetz weitergeleitet und dort verarbeitet werden, wobei das Telekommunikationsnetz ein GSM- Mobilfunknetz ist, und für die Übertragung von Signalen zwischen dem Endgerät und dem GSM-Mobilfunknetz die Short Message Funktion (SMS) genutzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Telekommunikationsnetz ein privates oder öffentliches Fernsprechnetz ist.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle zwischen einem Short Message Service Center (SMSC) des GSM-Netzes und einem Paging Network Controller (PNC) des Funkrufnetzes vorgesehen ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnittstelle zwischen einem Gateway- - 35 -
Rechner des GSM-Netzes und einem Paging Network Controller (PNC) des Funkrufnetzes vorgesehen ist.
5. Verfahren nach einem der Anspr che 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, daß vom Paging Network Controller (PNC) über die Schnittstelle eine GSM Mobile Application Part (MAP) Protokollprozedur im GSM-Netz initiiert werden kann, um den Aufenthaltsbereich des Endgerates innerhalb des GSM-Netzes zu bestimmen .
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, daß vom Paging Network Controller (PNC) über die Schnittstelle eine Location Update Prozedur im GSM-Netz initiiert werden kann, um den Aufenthaltsbereich des Endgerates innerhalb des GSM-Netzes zu bestimmen.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufenthaltsbereich des Endgerates im GSM-Netz einer entsprechenden GSM-Vermittlungsstelle zugeordnet wird und daraus eine entsprechende Funkrufzone des Funkrufnetzes ermittelt werden kann.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß vom Funkrufnetz standig eine Funkrufzonen-Information ausgesendet, diese vom Endgerat empfangen und über den GSM-Ruckkanal an den Paging Network Controller zurückgesendet wird, um den Aufenthaltsbereich des Endgerates innerhalb des Funkrufnetzes zu bestimmen.
9. Verfahren nach einem der Anspr che 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Funkrufsignal nur m der entsprechenden Funkrufzone ausgesendet wird, m der das Endgerat zuletzt lokalisiert wurde.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die benotigten Datenbanken zur Zuordnung von Teilnehmer- und Geratekennungen, zur Ermittlung von Ortsinformationen sowie zur Speicherung der Statusinformationen von Funkrufen im Short Message Service Center (SMSC) des GSM-Netzes eingerichtet sind.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die benotigten Datenbanken zur Zuordnung von Teilnehmer- und Geratekennungen, zur Ermittlung von Ortsinformationen sowie zur Speicherung der Statusinformationen von Funkrufen in einem Datenbankserver eingerichtet sind.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die benotigten Datenbanken zur Zuordnung von Teilnehmer- und Geratekennungen, zur Ermittlung von Ortsinformationen sowie zur Speicherung der Statusinformationen von Funkrufen im Paging Network Controller eingerichtet sind.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein nicht quittierter Funkruf wiederholt ausgesendet wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13 dadurch gekennzeichnet, daß ein nicht quittierter Funkruf m einer vorher definierten Rufzone ausgesendet wird.
15. Verfahren nach einem der Anspr che 1 bis 14 dadurch gekennzeichnet, daß ein nicht quittierter Funkruf mehrmals m einem sich standig vergrößerten Rufradius ausgesendet wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Funkruf im gesamten Funkrufnetz ausgesendet wird und beim Empfang im Endgerat automatisch eine Ortsbestimmung des Empfangers (Location Update Prozedur) im GSM-Netz auslost.
17. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Funkruf m einem fremden, mit dem eigenen Funkrufnetz über Datenaustauschle tungen - 37 -
wenigstens zeitweise verbundenen Funkrufnetz ausgesendet wird und daß eine Übermittlung von Quittierungssignalen und/oder anderen Signalen und Mitteilungen über Signalisierungskanäle eines fremden Telekommunikationsnetzes erfolgt, welches sich im Bereich des fremden Funkrufnetzes befindet, und daß die Weiterleitung der Signale und Mitteilungen an das dem eigenen Funkrufnetz zugeordneten Telekommunikationsnetz erfolgt, von welchem die übermittelten Signale über direkte Datenverbindungen an das eigene Funkrufnetz weitergeleitet und dort verarbeitet werden.
18. Einrichtung zur Durchfuhrung des Verfahrens gemäß den Ansprüchen 1 bis 17, gekennzeichnet durch eine direkte Datenverbindung (6,13,17) zwischen einem Gateway (20) des Telekommunikationsnetzes (5) und einer Vermittlungsstelle (7) des Funkrufnetzes (1), über welche Datenverbindung (6,13,17) Quittierungs- und Ortsinformationen übertragen werden.
19. Einrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Gateway (20) ein Short Message Service Center (10) realisiert ist.
20. Einrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Gateway (20) durch ein Gateway-Rechner realisiert ist.
21. Einrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß im Gateway (20) eine Datenbank (12) zur Speicherung und Verarbeitung von teilnehmerspezifischen und funkrufspezifischen Daten eingerichtet ist.
22. Einrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß in der Vermittlungsstelle (7) des Funkrufnetzes eine Datenbank zur Speicherung und Verarbeitung von teilnehmerspezifischen und funkrufspezifischen Daten eingerichtet ist. - 38 -
23. Endgerät zur Durchführung des Verfahrens gemäß den Ansprüchen 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Endgerät
(3) für den Betrieb in beiden Netzen vorbereitet ist und ein Funkruf-Modul (25) zum Empfang herkömmlicher Funkrufsignale umfasst, ein zumindest SMS-fähiges Mobilfunk-Modul (26), und eine Steuereinheit (27) zur Verbindung des Funkruf-Moduls
(25) mit dem Mobilfunk-Modul (26) und zur Steuerung von Aktivierung, Deaktivierung der Module (25,26), zum Versenden von Quittierungs-Nachrichten und Initiierung der Paging-Area- Update-Prozedur und/oder Mobilfunk Location Update Prozedur.
24. Endgerät nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Personalisierung des Mobil funk-Moduls (26) durch eine Standard-SIM erfolgt.
25. Endgerät nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Schalteinrichtung (28) aufweist, durch welche das Mobilfunk-Modul (26) manuell abgeschaltet werden kann.
26. Endgerät nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß es ein vollwertiges Mobilfunkgerät umfasst .
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