WO1995025658A1 - Kastenförmige tragetasche - Google Patents
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Definitions
- this embodiment has a belt 6 with Velcro 7, which serves to bind the rolled up bag.
- a hanger 8 is provided on the belt, with which the empty pocket can be carried comfortably in a rolled-up state.
- the carrying bag 10 shown is placed in a shopping cart in such a way that the side on which the carrying bars are shortened bears against the side of the shopping cart with a greater width. Due to the shortened support rods 11,21, it is now possible to
- FIG 3 an alternative embodiment of the belt 6 is shown in detail.
- the belt is attached to the hem 15 at about half its length.
- the free ends of the belt 6 each carry the positive and negative sides of a Velcro fastener 7.
- the hanger 8 is also attached to the hem and not to the belt 6. This prevents the Velcro from opening unintentionally when the hanger 8 is loaded.
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine kastenförmige Tragetasche (10) mit vier Seitenwänden (1, 2, 3, 4), einem Boden (5) und jeweils einem entlang der oberen Kanten von zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (1, 2) verlaufenden Tragestab (11, 21), wobei die Tragestäbe (11, 21) einseitig gegenüber der Länge der Kanten verkürzt sind.
Description
Kastenförmige Tragetasche
Die Erfindung betrifft eine kastenförmige Tragetasche mit vier Seitenwänden, einem Boden und jeweils einem entlang der oberen Kanten von zwei sich gegenüberliegenden Seitenwänden verlaufenden Tragestab.
Diese Tragetaschen sind bekannt und dienen im allgemeinen zum Transport von Lebensmitteln oder anderen eingekauften Waren nach Hause. Sie werden in verschiedenen Größen hergestellt und bestehen meist aus reißfestem
Gewebematerial, so daß sie eine wesentlich höhere Belastbarkeit als z.B. Plastiktüten besitzen. Da sie kastenförmig sind und sich somit im wesentlichen aus rechteckigen Stoffzuschnitten zusammensetzen, ist ihre Herstellung relativ preisgünstig.
Aufgrund ihrer Stabilität kann man die Tragetasche auch gut in Einkaufswagen hineinstellen. Da diese jedoch im allgemeinen keine rechteckige, sondern eine trapezförmige Bodenfläche aufweisen und somit ihre Breite an der dem Benutzer zugewandten Seite größer ist, als an der
Vorderseite, ergibt sich der Nachteil, daß der Innenraum des Einkaufswagen nicht voll ausfüllbar ist. Zwar wäre es denkbar, Tragetaschen entsprechend den inneren Abmessungen von Einkaufswagen durch geeigneten Zuschnitt an diese anzupassen, dies würde jedoch zu erheblich höheren Kosten führen. Aufgrund der sich ergebenden Asymmetrie der Taschen würde sich darüber hinaus die Handhabung erschweren, da die Lastverteilung dann ebenfalls asymmetrisch wäre.
Der Erfindung lag deshalb die Aufgabe zugrunde, eine kastenförmige Tragetasche der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der eine optimale Anpassung an den Innenraum von Einkaufswagen möglich ist und die in dem Einkaufswagen
plazierte Tasche aufgrund der fehlenden Seitenführung leicht in sich zusammenfallen kann.
Gelöst wird diese Aufgabe mit der eingangs genannten Tragetasche dadurch, daß die Tragestäbe einseitig gegenüber der Länge der oberen Kanten der Seitenwände verkürzt sind.
Diese Lösung hat den Vorteil, daß sich die Taschen an den Enden, an denen die Tragestäbe verkürzt sind, aufweiten lassen, so daß sie sich auch in dem Bereich des Einkaufswagens, der die größte Breite aufweist, an dessen Seitenwände anlegen, ohne daß der Stoffzuschnitt der Tasche verändert werden muß. Sie besteht somit weiterhin aus im wesentlichen quadratischen und/oder rechteckigen Zuschnitten.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist ein erstes Paar gegenüberliegender Seitenwände länger, als die beiden anderen gegenüberliegenden Seitenwände (2. Paar).
In diesem Fall sind die Tragestäbe an dem ersten Seitenwandpaar befestigt.
Die Tragetasche besteht vorzugsweise aus, vorzugsweise eine Eigensteifigkeit aufweisenden, beidseitig beschichtetem Gewebe. Das Gewebe weist eine bestimmte Steifigkeit auf, die die Benutzung der geöffneten, sich im Einkaufswagen befindenden Tasche, erleichtert.
Zum Zusammenlegen der Tasche sind in diesem Fall vorzugsweise das zweite Seitenwandpaar sowie der Boden einfaltbar. Die zusammengelegte Tasche kann ferner aufrollbar sein, wobei ein Gurt mit Klettverschluß zum Zusammenbinden der aufgerollten Tasche sowie ein Aufhänger an dem Gurt vorgesehen ist.
Unterhalb der Tragestäbe befinden sich vorzugsweise drei Schlitze in den beiden Seitenwänden, um zur Erleichterung
des Tragens der Tasche ein Durchgreifen zu ermöglichen. Die Anordnung der Schlitze ist in der Weise, daß die Tasche ebenso von zwei hintereinander versetzt gehenden Personen getragen werden kann.
Der Einkauf wird wesentlich erleichtert, wenn dem Korb eines jeden Einkaufswagens eine Tasche zugeordnet ist. An der Kasse kann nämlich die Tasche mit den Waren einfach dem Korb entnommen werden. Es ist also nicht mehr nötig, jedes einzelne Teil dem Korb zu entnehmen und auf das Transportband an der Kasse zu legen. Stattdessen kann die
Tasche mit den Waren auf dem Kassentisch ausgeleert werden, was erheblich Zeit spart. Während das Kassenpersonal die Preise der einzelnen Waren summiert, können gleichzeitig die registrierten Waren wieder in der Tasche verstaut werden. Der Arbeitsablauf an der Kasse wird dadurch erheblich vereinfacht und beschleunigt, da die Tasche mit zwei Händen auf Grund ihrer Größe und der Beschaffenheit des Materials, im Gegensatz zu herkömmlichen Tüten, bepackt werden kann, während sich diese entweder auf dem Kassentisch oder im Einkaufswagen befindet.
Das Aussehen der Tasche wird im belasteten Zustand verbessert, wenn der Tragestab mit einem weiteren Tragestab um eine vertikale Achse schwenkbar verbunden ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.
Es zeigt:
Figur 1 eine schematische perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Ausführungsform,
Figur 2 eine Aufsicht auf die in Figur 1 gezeigte Tasche,
Figur 3 eine perspektivische Darstellung einer alternativen Ausführungsform eines Gurtes mit Aufhänger als Detail,
Figur 4 eine schematische perspektivische Darstellung einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform,
Figur 5 eine Aufsicht auf die in Figur 4 gezeigte Tasche und
Figur 6 ein Detail eines Tragestabs
Eine erfindungsgemäße Tragetasche 10 ist insbesondere in Aufsicht rechteckig gestaltet und besteht gemäß Figur 1 aus einem ersten Seitenwandpaar 1, 2, einem zweiten Seitenwandpaar 3, 4 sowie einem Boden 5. Die ersten Seitenwände 1, 2 sind deutlich länger, als die zweiten Seitenwände 3, 4. An den oberen Kanten der ersten Seitenwände 1, 2 ist jeweils ein Tragestab 11, 21 befestigt. Diese Tragestäbe sind einseitig gegenüber der Länge der Kanten verkürzt ausgebildet. Aus der dargestellten Ausführungsform wird deutlich, daß die Tragestäbe 11, 21 mit einem ihrer Enden bis an die zweite Seitenwand 4 heranreichen, während die anderen Enden nicht bis an die erste Seitenwand 4 heranreichen. Die Tragestäbe werden z.B. jeweils in einem Saum 15 geführt und sind, vorzugsweise in diesem befestigt, so daß sie nicht verrutschen können. Zu diesem Zweck sind die Saumenden verschlossen und verhindern somit das Herausfallen der Stäbe.
Ferner weist diese Ausführungsform einen Gurt 6 mit Klettverschluß 7 auf, der zum Zusammenbinden der aufgerollten Tasche dient. An dem Gurt ist schließlich ein Aufhänger 8 vorgesehen, mit der die leere Tasche in zusammengerolltem Zustand bequem getragen werden kann.
Die dargestellte Tragetasche 10 wird in der Weise in einen Einkaufswagen hineingestellt, daß diejenige Seite, an der die Tragestäbe verkürzt sind, an der Seite des Einkaufswagens mit größerer Breite anliegt. Aufgrund der verkürzten Tragestäbe 11,21 ist es nun möglich, die
Tragetasche 10 an diesem Ende aufzuweiten, so daß sich ihre ersten Seitenwände 1, 2 an die entsprechenden Seitenwände des Einkaufswagens anlegen. Dieser Zustand ist schematisch in Aufsicht in Fig. 2 gezeigt. Die sich ergebende asymmetrische Form der Tasche paßt sich in optimaler Weise an den schematisch angedeuteten Einkaufswagen 25 an. Der Umfang der Verkürzung der Tragestäbe 11, 21 wird entsprechend dem Breitenunterschied üblicher Einkaufswagen bemessen.
Zum leichteren Transport der Tasche sind unterhalb der
Tragestäbe 11, 21 vorzugsweise drei Längsschlitze 9 in den ersten Seitenwänden 1, 2 vorgesehen, die als Durchgriff dienen und ein Umfassen des jeweiligen Tragestabes 11, 21 ermöglichen. Die Anordnung der Schlitze ist in der Weise, daß die Tasche ebenso von zwei hintereinander versetzt gehenden Personen getragen werden kann.
Das Zusammenlegen der Tasche wird dadurch erleichtert, daß die zweiten Seitenwände 3, 4 sowie der Boden 5 zur Erzeugung entsprechender Faltkanten 16 gefalzt sind. Nach dem Einfalten der zweiten Seitenwände 3, 4 sowie des Bodens 5 liegen die ersten Seitenwände 1, 2 aufeinander, so daß die Tasche nun eingerollt und mittels des Gurtes 6 sowie des Klettverschlusses 7 zusammengebunden werden kann.
Das Material der Tasche besteht vorzugsweise aus einem beidseitig beschichteten Gewebe, welches besonders reißfest und leicht zu reinigen ist. Das Gewebe weist eine gewisse Eigensteifigkeit auf, die die Benutzung der geöffneten, sich im Einkaufswagen befindenden Tasche, erleichtert. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die Höhe der Tasche
geringfügig kleiner oder höchstens genauso groß zu wählen, wie die Breite.
In Figur 3 ist eine alternative Ausführung des Gurtes 6 als Detail dargestellt. Der Gurt ist etwa in der Hälfte seiner Länge am Saum 15 befestigt. Die freien Ende des Gurtes 6 tragen jeweils die positive und negative Seite eines Klettverschlusses 7. Durch Zusammenfügen des Verschlusses wird die Tasche im aufgerollten Zustand von Gurt 6 umschlungen. Der Aufhänger 8 ist ebenfalls am Saum und nicht am Gurt 6 befestigt. Auf diese Weise wird verhindert, daß sich der Klettverschluß ungewollt öffnet, wenn der Aufhänger 8 belastet wird.
Figuren 4 und 5 zeigen eine weitere Ausführungsform der Tragetasche. Bei ihr sind im Saum 15 auf jeder Seite zwei unterschiedlich lange Tragestäbe 11, 12 und 21, 22 angeordnet. Die unterschiedlich langen Tragestäbe 11, 21 bzw. 12, 22 sind durch ein Gelenk 13 bzw. 23 miteinander verbunden. Das Gelenk weist eine im wesentlichen vertikale Schwenkachse 14 (Figur 6) auf. Damit diese Raumlage beibehalten bleibt, sind die Tragestäbe vorzugsweise flach geformt und mit ihrer längeren Profilachse in vertikaler Richtung im Saum festgelegt. Es reicht, wenn das Gelenk 14 ein gegenseitiges Verschrenken der unterschiedlich langen Tragestäbe um etwa einen rechten Winkel ermöglicht.
B e z u g s z e i c h e n l i s t e
10 Tragetasche
1, 2 erste Seitenwände
3, 4 zweite Seitenwände
5 Boden
6 Gurt
7 Klettverschluß
8 Aufhänger
9 Längsschlitze
11, 21 Tragestäbe
12, 22 Tragestäbe
15 Saum
16 Faltkante
25 Einkaufswagen
13, 23 Gelenk
14 Achse
Claims
1. Kastenförmige Tragetasche (10) mit vier Seitenwänden (1, 2, 3, 4) , einem Boden (5) und jeweils einem entlang der oberen Kanten von zwei gegenüberliegenden Seitenwände verlaufenden Tragestab
(11, 21), dadurch gekennzeichnet, daß die Tragestäbe (11, 21) einseitig gegenüber der Länge der Kanten verkürzt sind.
2. Tragetasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein erstes Paar von gegenüberliegenden
Seitenwänden (1, 2) länger ist, als ein zweites Paar gegenüberliegender Seitenwände (3, 4).
3. Tragetasche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragestäbe (11, 21) an dem ersten Seitenwandpaar (1, 2) befestigt sind.
4. Tragetasche nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus, vorzugsweise eine Eigensteifigkeit aufweisenden, beidseitig beschichtetem Gewebe besteht.
5. Tragetasche nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Tragestäbe (11, 21) jeweils drei Längsschlitze (9) zum Durchgreifen in die Seitenwänden eingebracht sind.
6. Tragetasche nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Seitenwandpaar (3, 4) und der Boden (5) zum Zusammenlegen der Tasche einfaltbar sind.
7. Tragetasche nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zusammengelegte Tasche aufrollbar ist.
8. Tragetasche nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch einen Gurt (6) mit Klettverschluß (7) zum Zusammenbinden der aufgerollten Tragetasche (1), sowie eine Aufhänger (8) an dem Gurt (6).
9. Tragetasche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ihr ein Einkaufswagen mit Korb zugeordnet ist, an dessen Korb die Maße der Tasche angepaßt sind.
10. Tragetasche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragestab (11, 21) mit einem weiteren Tragestab (12, 22) um eine vertikale Achse schwenkbar verbunden ist.
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