Beschreibung
Nadelschutz für eine Blutentnahmenadel
Die Erfindung bezieht sich auf einen Nadelschutz insbesondere bestimmt für eine Blutentnahmenadel, mit einer um eine eine Spitze aufweisende Nadel angeord¬ neten Außenhülle, innerhalb der zumindest bereichsweise eine die Spitze der Nadel umgebende Innenhülle verläuft.
Ein Nadelschutz der vorstehend beschriebenen Art ist bekannt (D E 27 33 670 AI ). Dieser Nadelschutz soll verhindern, daß sich beim Verdrehen der Nadel die Spitze in die Wand der Hülle eingraben kann, wodurch sich Kunststoffsplitter aus der Wand heraus lösen können. Solche Kunststoffsplitter bleiben unter Umstän¬ den an der Nadelspitze haften. Wenn der Kunststoffsplitter unbemerkt in den Körper bzw. in ein Blutgefäß einer Pereon eingeführt wird, kann die Person gesundheitliche Schäden erleiden.
Auch soll die Innenhülle sicherstellen, daß Flüssigkeit aus der Nadel nicht heraus¬ treten kann.
In der Praxis hat sich gezeigt, daß die Innenhülle beim Abnehmen der Außenhülle auf der Nadel verbleibt. Folglich wird nach dem Abnehmen der Außenhülle die Innenhülle, die keine Verbindung mit dem Griffstück hat, in axialer Richtung der Nadel abgezogen.
Bei dem bekannten Nadelschutz ist die Außenhülle innen hohlzylindrisch mit einer Öffnung oberhalb der Nadelspitze ausgebildet. Die Außenhülle einschlie߬ lich des Griffstücks wird z. B. im Spritzgußverfahren hergestellt. Danach wird die
in einem besonderen Arbeitsgang herstellte Innenhülle in die zylindrische Öffnung eingeführt und über die Spitze der Nadel geschoben. Anschließend wird die Öffnung der Außenhülle mit einem Stopfen verschlossen, der z. B. mit der Außen¬ hülle verklebt wird.
Die Herstellung dieses Nadelschutzes ist relativ aufwendig. Da die Außen- und die Innenhülle konzentrisch angeordnet sein sollten, sind kleine Herstellungstol¬ leranzen erforderlich. Bei fertigungsbedingten Abweichungen von den Toleranzen treten Schwierigkeiten beim Montieren der Teile auf.
Trotz aufwendiger Herstellungs- und Montageverfahren ist dennoch nicht sicher¬ gestellt, daß Innen- und Außenhülle zentrisch so zueinander ausgerichtet sind, daß z. B. ein Durchstechen der Innenhülle beim Einführen der Nadel ausgeschlossen ist. Vielmehr ist beim Montieren immer wieder festzustellen, daß die Innenhülle durchstochen wird, so daß die erforderliche Dichtheit nicht mehr gegeben ist. Dies wiederum bedeutet, daß bei der Verwendung für einen Blutbeutel dieser nicht lagerbar ist, da zunächst teilweise die in dem Blutbeutel vorhandene Stabilisator¬ lösung verdunstet und somit der Blutbeutel einschließlich Schlauchsystem ver¬ kleben würde (Langzeitverdunstungsprozeß).
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Nadelschutz der eingangs beschriebenen Art dahingehend weiterzubilden, daß die Innenhülle mit möglichst geringem Aufwand paßgenau um die Spitze der Nadel gelegt und innerhalb der Außenhülle in einer festgelegten Stellung angeordnet werden kann. Auch soll auf einfache Weise der Nadelschutz herstellbar und auf einer Nadel montierbar sein.
Das Problem wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß die Innenhülle und die Außenhülle im zumindest Zweikomponenten-Spritzgießver¬ fahren hergestellte Teile sind und daß die Innenhülle in axialer Richtung der Nadel durch eine form- und /oder kraftschlüssige Verbindung mit der Außenhülle gesichert ist.
Unter Zwei- bzw. Mehrkomponenten-Spritzgießverfahren wird verstanden, daß in einem Arbeitsablauf in einem zwei- bzw. mehrfachen Spritzvorgang der Nadel¬ schutz hergestellt wird, der sich aus der Innen- und der Außenhülle zusammen¬ setzt.
Die erfindungsgemäße Art der Verbindung zwischen Innen- und Außenhülle hat den Vorteil, daß die relative Lage von Innen- und Außenhülle während der Lagerung oder des Transports des Nadelschutzes durch äußere Beanspruchungen nicht verändert wird.
Auch bei der Montage, also dem Anordnen der Schutzhülle auf einer Nadel ist gewährleistet, daß die Nadel dicht von der Innenhülle umgeben ist. Ein Durch¬ stechen ist nicht möglich. Folglich ist eine Partikelfreiheit im Lumen gewähr¬ leistet.
Auch kann die Innenhülle nicht aufgrund von äußeren Beanspruchungen, z. B. Temperaturänderungen in Verbindung mit äußeren Krafteinwirkungen, innerhalb der Außenhülle ihre Lage verändern. Vielmehr bleibt die gewünschte Zentrierung der Innenhülle innerhalb der Außenhülle bestehen, so daß ein Durchstechen der Innenhülle somit ausgeschlossen ist. Die Gefahr, daß die Nadelspitze zur Außen- hülleninnenwandung dringt und damit Partikel aufnimmt, ist ausgeschlossen.
Zugleich ist es aufgrund der Fixierung der Innenhülle in der Außenhülle möglich, zwischen der Nadelspitze und dem dieser zugewandten verschlossenen Ende der Innenhülle einen relativ geringen Abstand vorzusehen. Der Nadelschutz ragt deshalb nur wenig über die Nadelspitze hinaus, wodurch sich eine Material- und Raumersparnis ergibt.
Der Nadelschutz ist absolut dicht und im Mehrkomponenten-Spritzgießverfahren hergestellt. Die Außenhülle, die nach Aushärten der Innenhülle um diese gespritzt wird, ist praktisch spielfrei auf der Innenhülle angeordnet und umschließt diese. Montagearbeiten erübrigen sich wegen der Herstellung in einem Arbeitsgang. Durch das Mehrkomponenten-Spritzen ist ferner der Vorteil gegeben, daß Außen-
und Innenhülle stets gewünschte Wandstärken haben.
Bei einer günstigen Ausführungsform ist die Innenhülle zumindest bereichsweise mit der Außenhülle verschmolzen. Dies wird durch die Wahl der Materialien von Außen- und Innenhülle und der beim Spritzgießen applizierten Temperaturen gewährleistet.
Als Materialien an sich kommen geeignete Kunststoffe oder kunststoffähnliche Materialien insbesondere auf Kautschukbasis in Frage. Die Materialien können gegebenenfalls auch gefüllt, d. h. glasfaser- und/oder kohlenfaserverstärkt sein. Auch besteht die Möglichkeit, Innen- und/oder Außenhülle einzufärben oder glasklar auszubilden. Insbesondere kann im Bereich des Nadelschliffs eine eine Lupenwirkung hervorrufende Ausbildung erfolgen, um Lage und/oder Beschaffen¬ heit des Nadelschliffs von außen überprüfen zu können.
Bei einer anderen zweckmäßigen Ausführungsform hat die Innenhülle an ihrem der Nadelspitze abgewandten Ende eine gegen die Längsachse der Nadel geneigte Stirnfläche, wodurch ein Einführen der Nadel erleichtert wird.
Auch kann die Innenfläche der Innenhülle mit der freien Innenfläche der Außen¬ hülle fluchten.
Ferner kann die Innenhülle gegebenenfalls über der Außenhülle vorstehen.
Zur Erzielung einer formschlüssigen Verbindung zwischen Innen- und Außenhülle kann erstere mit Vorsprüngen versehen sein, die von der Außenhülle umgeben sind. Selbstverständlich kann auch nur ein Vorsprung, der gegebenenfalls um¬ laufend ausgebildet ist, vorgesehen sein.
Zum Ablösen der Außenhülle von dem Griffstück wird die Außenhülle vorzugs¬ weise gedreht, wodurch an der an dem Griffstück angrenzenden Sollbruchstelle die Trennung entsteht. Diese Drehung wirkt sich nicht auf die Innenhülle aus.
Nach der Trennung von dem Griffstück von der Außenhülle wird die Außenhülle axial abgezogen. Dabei wird die Innenhülle mitgenommen werden. Auf diese Weise wird die Nadel freigelegt.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der folgenden Beschreibung von einer Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Kanüle mit Nadelschutz im Längsschnitt in vergrößerter Dar¬ stellung,
Fig. 2 einen vorderen Teil einer zweiten Ausführungsform eines Nadel¬ schutzes mit einer Nadel im Längsschnitt,
Fig. 3 einen vorderen Teil einer dritten Ausführungsform eines Nadel¬ schutzes mit einer Nadel im Längsschnitt,
Fig. 4 - 13 weitere Varianten von Kanülennadeln umgebenden Nadelschützen in Prinzipdarstellungen,
Fig. 14 eine Prinzipdarstellung betreffend die Herstellung eines Nadelschut¬ zes und
Fig. 15 eine Prinzipdareteilung betreffend die Montage des Nadelschutzes auf einer Nadel.
In der nachstehenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele werden grundsätz¬ lich für gleiche Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet.
Ein Nadelschutz (10) für eine Blutentnahme- oder Infusionsnadel (12) enthält eine Außenhülle oder Schutzkappe (14) aus Kunststoff, die durch eine dünne ringförmige Sollbruchstelle (16) einstückϊg mit einem Griffstück (18) verbunden ist. Von der Außenhülle (14) gehen Rippen (20) aus, die das Entfernen der Außenhülle (14) der Nadel (12) erleichtern. Das Griffstück (18). hat eine zur Rückseite hin offene Aussparung (22), in die das der Nadelspitze (24) abgewandte Ende (26) der Nadel (12) hineinragt. Auf das Ende (26) wird beispielsweise ein nichtdargestellter Blutentnahmeschlauch aufgeschoben, der mit einem Blutbeutel üblicher Bauart in Verbindung steht.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 befindet sich im Inneren der Außenhülle (14) eine Innenhülle (28), die ebenso wie die Außenhülle (14) ein geschlossenes Ende (30) aufweist. Die Innenhülle (28) umgibt die Nadelspitze (24) und den an die Nadelspitze (24) angrenzenden Bereich der Nadel (12). Zwischen der Nadelspitze (24) und dem vorderen Ende (30) der Innenhülle (28) befindet sich noch ein Hohlraum (32). Die Nadelspitze (24) berührt daher nicht das Ende (30).
Zumindest die Innenhülle (28) und die Außenhülle (14) sind im Zweikomponen¬ ten-Spritzgießverfahren hergestellt. Vorzugsweise ist auch das Griffstück (18) gleichzeitig mit hergestellt. Dabei kann in Abhängigkeit von den gewünschten Geometrien bzw. den zum Einsatz zu gelangenden Werkzeugen ein Zwei- oder Mehrkomponenten-Spritzgießverfahren zum Einsatz gelangen.
Im Zweikomponenten-Spritzgießverfahren wird zuerst die Innenhülle (28) herge¬ stellt. Anschließend wird die Außenhülle (14) gegebenenfalls mit dem Griffstück (18) geformt, wobei letzteres auch in einem dritten Arbeitsschritt hergestellt werden kann. Für die Erzeugung des Nadelschutzes (10) wird vorzugsweise eine Zweifachform mit unterschiedlichen Kavitäten eingesetzt. Der Nadelschutz (10) entsteht in zwei Arbeitstakten.
Sofern eine innige Verbindung von Innen- und Außenhülle (28) bzw. (1 ) erfolgen soll, müssen entsprechend geeignete Materialien benutzt werden. Auch sind die
Arbeitstemperaturen entsprechend zu wählen.
Eine innige Verbindung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Vielmehr besteht auch die Möglichkeit einer formschlüssige Verbindung, wie z. B. die Fig. 2 ver¬ deutlichen soll. Innige Verbindungen und Formschluß können auch gleichzeitig vorhanden sein.
Durch die Herstellung im Zweikomponenten-Spritzgießverfahren, bei dem die nach einem Arbeitstakt vorhandenen Teile als Kerne für den nächsten Arbeitstakt genutzt werden, wird eine genaue Zentrierung zwischen Innenhülle (28) und Außenhülle (14) erreicht. Weiterhin weisen die Innen- und Außenhülle gleichmä¬ ßige Wandstärken auf. Die Innenhülle (28) ist praktisch ohne Toleranz, d. h. spielfrei in der Außenhülle ( 14) angeordnet. Bei dem im Zweikomponenten- Spritzgießverfahren hergestellten Nadelschutz (10) wird ein Montagearbeitsgang eingespart, da der Nadelschutz (10) bereits fertig der Spritzgießform entnommen werden kann.
Die formschlüssige Verbindung zwischen der Innenhülle (28) und der Außenhülle (14) gewährleistet, daß sich die relative Lage zwischen Innen- und Außenhülle, z. B. während der Lagerung oder des Transportes des Nadelschutzes (10) oder während seiner Montage, nicht ändert. Es kann deshalb nicht vorkommen, daß die geschliffene Nadelspitze die Innenhülle (28) durchsticht. Folglich ist einerseits stets die gewünschte Dichtigkeit gewährleistet und anderereeits sichergestellt, daß keine Kunststoffpartikel von der Außenhüllenwand abgeschält werden. Letzteres bewirkt die erforderliche Partikelfreiheit des Lumens.
Zur Abnahme der Außenhülle (14) wird diese relativ zum Griffstück (18) gedreht. Dabei wird die Verbindung zwischen der Außenhülle (14) und dem Griffstück (18) an der Sollbruchstelle (16) aufgetrennt. Die Drehbewegung wird erleichtert durch die Rippen (20), die eine größere Angriffsfläche für die Hand bilden.
Wie die Darstellung der Fig. 1 verdeutlicht, weist die Innenhülle (28) eine der Nadelspitze (24) entferntliegende Stirnfläche (34) auf, die angefast ist. Hierdurch soll das Einführen der Nadel (12) in den Nadelschutz (10) erleichtert werden.
Aus der Darstellung erkennt man des weiteren, daß die Wandstärke der Außen¬ hülle oder Schutzkappe (14) über ihre Länge gleichbleibend ist. Folglich setzt sich die Innenhülle (28) von der Innenfläche der Außenhülle (14) ab.
Der Fig. 2 ist ein Nadelschutz (35) zu entnehmen, bei dem die axiale Fixierung und koaxiale Ausrichtung einer Innenhülle (36) zu einer Außenhülle (38) auf eine im Vergleich zu der Fig. 1 andere Weise erreicht wird. Allerdings findet gleich¬ falls in bezug auf die Innenhülle (36) und die Außenhülle (38) das Zweikom¬ ponenten-Spritzgießverfahren Anwendung.
Die Innenhülle (36) umgibt zumindest die Nadelspitze (24), d. h. die Innenhülle (36) ist ebenfalls kappenförmig ausgebildet.
Um eine eindeutige Lagefixierung der Innenhülle (36) innerhalb der Außenhülle (38) sicherzustellen, ist eine formschlüssige Verbindung vorgesehen. Diese wird zum einen dadurch erreicht, daß die Innenhülle (36) von der Außenhülle (38) aufgenommen wird.
Im Ausführungsbeispiel Fig. 2 geht daher die Innenfläche (40) der Innenhülle (36) bündig in die Innenfläche (46) der Außenhülle (38) über.
Zur Verrastung von Innenhülle (36) und Außenhülle (38) kann der Stimbereich (44) der Innenhülle (36) keilförmig ausgebildet sein.
Ergänzend können von der Außenfläche (37) der Innenhülle (36) Vorsprünge (39) und (41) ausgehen, die sich entsprechende Aussparungen (43) bzw. (45) der Außenhülle (38) erstrecken.
Auf diese Weise erfolgt eine formschlüssige Verbindung zwischen Innenhülle (36) und Außenhülle (38), ohne daß notwendigerweise eine innige Verbindung erfol¬ gen muß.
Auch besteht die Möglichkeit, daß die Voreprünge (39), (41 ) und die zugeord¬ neten Aussparungen (43), (45) umlaufend ausgebildet sind bzw. daß sich die Vorsprünge (39) und (41 ) bis zur Außenfläche (47) der Außenhülle (38) erstrek- ken.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 3 sieht einen Nadelschutz (48) vor, die sich aus einer Außenhülle (50) und einer Innenhülle (52) zusammensetzt, die formschlüssig miteinander verbunden und im Zweikomponenten-Spritzgießverfahren hergestellt worden sind.
Um eine eindeutige Lagefixierung der Innenhülle (52) in der Außenhülle (50), insbesondere eine eindeutig konzentrische und Ausrichtung auf die Schutzhüllen¬ längsachse (54) sicherzustellen, gehen von der Innenhülle (52) Voreprünge (56) aus, die sich innerhalb der Außenhülle (50) erstrecken. Diese Bereiche, die vereinfacht als Aussparung bezeichnet werden können, weisen das Bezugszeichen (58) auf. Es ist nicht zwingend - wie in der zeichnerischen Darstellung verdeutlicht ist -, daß die Vorsprünge (56) bis zur Außenfläche (60) der Außenhülle (50) ragen.
Der Stirnbereich (62) der Innenhülle (52) ist angefast und setzt sich in einem Abschnitt (64) der Außenhülle (50) fort. Hierdurch wird erreicht, daß die Wand¬ stärke der Außenhülle (50) außerhalb der Innenhülle (52), also im Bereich (66) geringer als im Bereich der Innenhülle (52) ist.
Den Fig. 4 bis 13 sind weitere Varianten von Nadelschutz- bzw. Schutzhüllen¬ anordnungen zu entnehmen, die sich jeweils aus einer Außenhülle und einer teilweise von dieser aufgenommenen Innenhülle zusammensetzen.
Dabei sind Außen- und Innenhülle im Zweikomponenten-Spritzgießverfahren hergestellt. Außen- und Innenhülle können dabei wahlweise formschlüssig oder kraftschlüssig verbunden sein. Eine Kombination dieser Verbindungsmöglichkeiten besteht ebenfalls. Auch können Außen- und Innenhülle unterschiedliche Farben aufweisen, um so eine Kennzeichnung bestimmter Kanülen vornehmen zu können. Schließlich besteht die Möglichkeit, daß das Griffstück auch zusammen mit der Schutzumhüllung im Mehrkomponenten-Spritzgießverfahren hergestellt ist, wobei gegebenenfalls das Griffstück mit der Außenhülle in einem Herstellungsschritt geformt sein kann. Selbstverständlich können auch zwei Schritte erfolgen.
Bei den Ausführungsbeispielen der Fig. 4, 8, 9, 12 und 13 erfolgt zumindest eine formschlüssige Verbindung dadurch, daß von der jeweiligen Innenhülle Vorsprün¬ ge ausgehen, die sich innerhalb der Außenhülle erstrecken.
So weist nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 4 eine Innenhülle (68) einen in seinem Endbereich umlaufend angeordneten Vorsprung (70) auf, der vom Materi¬ al der Außenhülle (74) umgeben ist.
Ferner ist die Innenhülle (68) nicht vollständig von der Außenhülle (74) aufge¬ nommen. Vielmehr ragt die Außenhülle (68) mit einem Abschnitt (76) über der Außenhülle (74) vor, ohne daß jedoch die die Erfindung prägenden Merkmale in bezug auf die konzentrische Anordnung zur Nadellängsachse verlassen werden.
Selbstverständlich ist es nicht zwingend erforderlich, daß der Vorsprung (70) umlaufend ist. Vielmehr kann auch in einer Art Verzahnung die Innenhülle (68) mit der Außenhülle (74) verbunden sein.
Geht beim Ausfühnjngsbeispiel der Fig. 4 die Innenwandung der Innenhülle (68) bündig in die Innenwandung der Außenhülle (74) über, d. h., daß eine Quer¬ schnittsänderung von dem die nicht dargestellte Nadel aufnehmenden Raum im wesentlichen nicht erfolgt, so kann nach dem Ausfühnjngsbeispiel der Fig. 8 der offene Randbereich (78) einer Innenhülle (80), die vorzugsweise vollständig von
einer Außenhülle (82) aufgenommen ist, kegelstumpfförmig erweitert sein. Hier¬ durch wird ein sicheres Einführen einer Nadel in die Innenhülle (80) sicherge¬ stellt. In dem Bereich (78), in dem die konische Verjüngung verläuft, weist die Innenhülle (80) einen gleichfalls vorzugsweise umlaufenden Vorsprung (84) aus, der innerhalb des Außenhüllenmaterials verläuft.
Eine entsprechende konische Geometrie findet sich auch beim Ausführungsbei¬ spiel der Fig. 9. Die eindeutige Lagefixierung der entsprechenden Innenhülle (86) erfolgt durch einen seitlich abragenden Voreprung (88) innerhalb der Außenhülle (90). Durch das Mehrkomponenten-Spritzgießverfahren gibt dabei der Voreprung (88) die Form der entsprechenden Ausnehmung in der Außenhülle (90) vor, da die Innenhülle (86) beim Formen der Außenhülle (90) gleichzeitig der Dorn des Spritzgußwerkzeuges ist.
Die Ausführungsformen der Fig. 5 und 6 unterscheiden sich im wesentlichen darin, daß eine Innenhülle (92) ganz (Fig. 5) bzw. teilweise (Fig. 6) von einer Außenhülle (94) bzw. (96) umgeben ist. Dabei erfolgt dieses Umgeben vorzugs¬ weise formschlüssig dadurch, daß zumindest ein bereichsweises Verschmelzen zwischen der Innenhülle (92) und der Außenhülle (94) bzw. (96) erfolgt. Dieser Bereich ist in Fig. 6 mit dem Bezugszeichen (98) angegeben.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 5 kann an Stelle der innigen Verbindung allein eine formschlüssige Verbindung dadurch erfolgen, daß die Innenhülle (92) derart von der Außenhülle (94) aufgenommen ist, daß eine eindeutige Lagefixie¬ rung erfolgt. Hierzu umgibt die Außenhülle (94) die Innenhülle über ihre gesamte Außenfläche einschließlich der Randfläche (100), die von der Außenhülle (94) abgedeckt ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 10 erstreckt sich eine Innenhülle (102) über die Außenhülle (104) hinaus, wobei zwischen Außen- und Innenhülle vorzugsweise in dem mit dem Bezugszeichen (106) angegebenen Bereich eine innige Verbin¬ dung erfolgt. Ansonsten erstreckt sich die Innenhülle (102) entlang der Innenwan-
düng (108) der Außenhülle (104). Um ein einfaches Einführen einer Nadel zu ermöglichen, weist die Öffnung (110) der Innenhülle (102) einen konischen Verlauf auf.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 7 entspricht dem der Fig. 5, wobei jedoch ergänzend zu der formflüssigen Verbindung zwischen einer Außenhülle (111) und einer Innenhülle (112) zumindest bereichsweise eine innige Verbindung gegeben ist, die das Bezugszeichen (1 14) trägt.
Zwischen den Ausführungsbeispielen der Fig. 10 und 11 besteht dahingehend ein Unterschied, daß die Innenhülle (1 16) gemäß Fig. 11 über die Außenhülle (118) nicht vorsteht. Ansonsten kann ein gleicher Aufbau sowohl in bezug auf eine trichterförmige Öffnung (120) der Innenhülle (116) als auch in bezug auf die innige Verbindung, also das Verschmelzen von Materialien der Innenhülle (116) und Außenhülle (118) zum eindeutigen Lagefixieren der Innenhülle (116) unter Anwendung des Zweikomponenten-Spritzgießverfahrens gegeben sein.
Bei den Ausführungsformen der Fig. 12 und 13 erstreckt sich eine Innenhülle (122) bzw. (124) jeweils geringfügig über eine Außenhülle (126) bzw. (128), überragt diese also im vorderen Bereich.
Die Verbindung zwischen der Innenhülle (122) und (124) und der Außenhülle (126) und (128) erfolgt durch Formschluß. Hierzu ist die Innenhülle (122) bzw. (124) mit Vorsprüngen (130) bzw. (132) versehen, die von der Außenhülle (126) bzw. (128) umgeben wird.
Verläuft die Innenhülle (124) gemäß Fig. 13 entlang der Innenwandung der Außenhülle (128), so ist die Innenhülle (122) des Ausführungsbeispiels der Fig. 12 derart von der Außenhülle (126) umgeben, daß auch der stirnseitige Randbereich (134) abgedeckt ist. Folglich ergibt sich eine durchgehende Fläche zwischen den Innenwandungen von Innenhülle (122) und Außenhülle (126), ohne daß eine Stufe oder ein Absatz wie Rampe gebildet ist, wie es bei dem Ausführungsbeispiel der
Fig. 13 ist. So erstreckt sich die Innenhülle (124) außerhalb des Vorsprunges (132) entlang der Innenwandung (136) der Außenhülle (128). Um ein einfaches Ein¬ führen der Nadel in die aus der Innenhülle (124) und der Außenhülle (128) gebildeten Schutzhülle sicherzustellen, weist die Innenhülle (124) einen sich konisch verjüngende Öffnung (138) auf.
Den Fig. 14 und 15 sind Prinzipdarstellungen zu entnehmen, an Hand derer verdeutlicht werden soll, wie ein erfindungsgemäßer Nadelschutz im Zweikom¬ ponenten-Spritzgießverfahren hergestellt und anschließend auf einer Nadel wie Blutentnahmenadel montiert wird.
Zur Herstellung z. B. des Nadelschutzes bzw. der Schutzhülle (10) wird ein Werkzeugblock (140) verwendet, von dem Dome (142), (144), (146) und (148) abragen, deren Durchmesser zumindest geringfügig größer als der der Nadel (12) ist.
Im vorderen Endbereich weisen die Dome (142), ( 144), (146) und (148) verjüngte Spitzen auf, die beispielhaft mit dem Bezugszeichen (150), (152) versehen sind.
In einem ersten Spritzgang werden die Innenhüllen (28) abgespritzt. Hierzu ragen die Do e in hohlzylindrische Aussparungen mit entsprechenden Kavitäten. Sodann wird der Werkzeugblock (140) um 180° gedreht, um anschließend die Außenhüllen (14) abzuspritzen.
Sodann werden die fertigen Schutzhüllen (10) von den Do en (142) und (144) abgezogen, um diese über einen Förderer einem Werkzeug (154) zuzuführen.
Das Werkzeug (154) wird in einer Position I mit zwei Nadeln (12) bestückt, um die in der Position II Nadelhalterungen (156) gespritzt werden. In einer Position III werden die Schutzhüllen (10) axial in bezug auf die Längsachsen der Nadeln (12) zugeführt, so daß eine eindeutige zentrische Ausrichtung erfolgt, die sicher¬ stellt, daß die Nadelspitzen (24) die Innenhüllen (28) nicht durchstechen können.
In der Position IV wird der Nadelschutz bzw. die Schutzhülle bzw. Schutzkappe (10) mit dem Nadelhalter (156) durch Spritzen verbunden, wobei vorzugsweise eine Sollbruchstelle ausgebildet wird.
Alternativ besteht die Möglichkeit, daß mit in einem Werkzeug,, das um 180° schwenkt, Außenhülle und Nadelhalter in einem Arbeltstakt gespritzt wird.