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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kamera mit einer Vorrichtung
zum Einstellen der Bildschnittweite der Kamera.
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Es
wird eine Zoomobjektivkamera vorausgesetzt, bei der ein Nockenring
(durch Mehrfachgewinde) mit einer stationären Hülse oder Zylinderfassung in
Schraubeingriff ist, die an einem Kamerakörper befestigt ist, wobei der
Nockenring im Inneren der stationären Hülse angeordnet ist. Zoomen
wird in einer solchen Weise bewirkt, dass eine Mehrzahl von Linsengruppen
in Richtung der optischen Achse in einer vorbestimmten Weise entsprechend
der Drehung des Nockenringes bewegt wird. Bei einer derartigen Kamera
wird, wenn eine Brennpunkts- oder Bildschnittweiteneinstellung erforderlich
ist, eine stationäre
Hülse,
die mit dem Kamerakörper
in Schraubeingriff ist, bezüglich
des Kamerakörpers beim
Zusammenbau gedreht. Dementsprechend werden alle Linsengruppen zusammen
in Richtung der optischen Achse bewegt, um den hintersten Punkt
der Linsengruppen bezüglich
der Filmebene einzustellen, bevor die stationäre Hülse unbeweglich an dem Kamerakörper befestigt
wird.
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Jedoch
wird bei einer derartigen Kamera, da ein Brennpunktsabstand oder
eine Bildschnittweite durch Drehen der stationären Hülse eingestellt wird, ein Objektivtubus
einschließlich
der stationären
Hülse in
einer Umfangsrichtung gegenüber
mehreren an dem Kamerakörper
ausgebildeten Elementen verdreht, die mit dem Objektivtubus verbunden
sind, wenn die stationäre
Hülse gedreht
wird. Daher sollten die mehreren Elemente unter Berücksichtigung
der Positionen der mehreren Elemente bezüglich des Objektivtubus an
dem Kamerakörper
ausgebildet sein. Dies führt
jedoch zu einem komplizierten Aufbau.
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Bei
der Kamera mit dem oben angegebenen Aufbau ist es möglich, einen
Mechanismus zum Übertragen
der Antriebskraft des Motors auf den Nockenring vorzusehen. Bei
einem derartigen Mechanismus ist eine Umfangszahnung an einer Außenumfangsfläche des
Nockenringes vorgesehen und ein Abschlußzahnrad eines an dem Kamerakörper vorgesehenen
Getriebezuges ist in Eingriff mit der Umfangszahnung. Bei der Kamera
mit einem derartigen Aufbau ist es erforderlich, dass die Länge des
Abschlusszahnrades in der Optikachsenrichtung dem Einstellbereich
der Umfangszahnung entspricht, die sich in der Optikachsenrichtung
in einem vorbestimmten Bereich bewegt. Da sich die Umfangszahnung
in der Optikachsenrichtung bezüglich
des Kamerakörpers,
d.h. des Abschlusszahnrades, nicht nur beim Bewirken des Zoomens
sondern auch dann bewegt, wenn eine Brennpunktsabstandseinstellung durchgeführt wird,
muss das Abschlusszahnrad eine ausreichene Länge zum ordnungsgemäßen Eingriff mit
der Umfangszahnung haben. Anders ausgedrückt ist der Bewegungsbereich
der Umfangszahnung auf Grund der Notwendigkeit der Brennpunktsabstandseinstellung
ausgedehnt, weshalb das Abschlusszahnrad ausreichend lang ausgeführt sein muss.
Da das Abschlusszahnrad lang ausgeführt sein muss, ist dies dementsprechend
ein Hindernis bei der Realisierung einer Kompaktkamera.
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Aus
der Druckschrift
DE
41 04 548 A1 ist ein Zoomobjektivtubus bekannt, bei dem
eine Einstellung der Bildschnittweite vorgesehen ist. Dieser Zoomobjektivtubus
enthält
einen inneren stationären Zylinder,
auf dessen Außenumfangsfläche ein
Kulissenring drehbar gelagert ist. Der Kulissenring
14 weist
drei Kulissennuten auf, in die drei Stifte greifen, von denen zwei
jeweils mit einer Linsenfassung verbunden sind, während der
dritte Stift mit einem Linsenverstellring gekoppelt ist. Der Linsenverstellring sitzt
auf der Außenumfangsfläche des
Kulissenrings. Durch Verdrehen des Kulissenrings werden in Folge der
gewählten
Form der Kulissennuten der Linsenverstellring und die Linsenfassungen
geradlinig längs der
optischen Achse verstellt, um eine Zoomoperation auszuführen.
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Die
Einstellung der Bildschnittweite erfolgt bei diesem Zoomobjektivtubus
durch Verschieben eines Justierrings längs der optischen Achse. Der
Justierring sitzt drehfest auf der Außenumfangsfläche des
stationären
Zylinders. Der Justierring ist mit einem Zahnkranz verbunden, der
gegenüber
dem Justierring verdrehbar und zusammen mit diesem als Baueinheit
längs der
optischen Achse verschiebbar ist. Durch Verschieben des Zahnkranzes
werden Linsengruppen L1 bis L3 längs
der optischen Achse verstellt.
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In
der Druckschrift
EP
0 344 806 A2 ist ein Zoomobjektivtubus beschrieben, der
eine stationäre Hülse aufweist.
Innerhalb dieser Hülse
ist über Schrauben
ein mit einem Innengewinde versehener Ring befestigt. In den Ring
ist wiederum ein mit einem Außengewinde
versehener Ring geschraubt. An dem Ring ist über Schrauben ein Nockenring
befestigt. In dem Nockenring sitzt ein Linsenführungsring, der über eine
Geradführung
längs der
optischen Achse bewegbar ist. Der Linsenführungsring ist im Kamerabetrieb
nicht stationär,
sondern längs
der optischen Achse verschiebbar, um die in ihm sitzenden Linsengruppen
zu bewegen.
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Aus
der Druckschrift
US 4910544 ist
eine Vorrichtung zum Einstellen der Bildschnittweite bekannt, die
einen an einem Kamerakörper
befestigten stationären
Zylinder umfasst. In den Zylinder ist ein Nockenring geschraubt.
Der Nockenring hat an seiner Außenumfangsfläche eine
umlaufende Nut. In dieser Nut sitzt ein Arretierelement. Das Arretierelement
ist durch ein Loch geführt,
das den Zylinder durchsetzt. Über
eine Schraube, die in den Zylinder geschraubt ist, wird das Arretierelement
in die in dem Nockenring ausgebildet Nut gedrückt. Um die Schnittweiteneinstellung
vorzunehmen, wird die Schraube gelöst und das Arretierelement
zusammen mit dem Nockenring längs
der optischen Achse verschoben. Nach Abschluss der Einstellung wird
die Schraube wieder angezogen und so der Nockenring in seiner neuen
Position fixiert. Die in dieser Druckschrift offenbarte Vorrichtung
zur Schnittenweiteneinstellung bewegt also nicht den stationären Zylinder, sondern
den in dem Zylinder angeordneten Nockenring.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, eine Kamera mit einer Vorrichtung
zum Einstellen der Bildschnittweite zu schaffen, die einen einfachen
Aufbau hat.
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Diese
Aufgabe ist erfindungsgemäß durch eine
Kamera gemäß einem
der Ansprüche
1 oder 9 gelöst.
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Durch
die Erfindung gemäß Anspruch
1 wird eine Kamera mit einer Vorrichtung zum Einstellen der Bildschnittweite
geschaffen, die es ermöglicht,
den Aufbau um den Objektivtubus herum zu vereinfachen.
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Dies
wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, dass eine Kamera mit einer Vorrichtung zum Einstellen
eines Brennpunktsabstandes durch Verändern eines Abstandes zwischen
einem hintersten Punkt von Linsengruppen einer Fotooptik und einer Brennebene
vorgesehen ist. Die Kamera enthält
eine stationäre
Hülse,
die die Linsengruppen hält
und an einem Kamerakörper
befestigt ist, und einen Begrenzungsmechanismus, der zwischen dem
Kamerakörper
und der stationären
Hülse vorgesehen
ist. Der Begrenzungsmechanismus begrenzt die Drehbewegung der stationären Hülse bezüglich des
Kamerakörpers,
während
die Bewegung der stationären
Hülse in
Richtung der optischen Achse bezüglich
des Kamerakörpers
möglich
ist.
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Mit
dieser Anordnung wird, da die Position der stationären Hülse in Richtung
der optischen Achse ohne Drehen geändert wird, wenn eine Brennpunktsabstandeinstellung
durchgeführt
wird, ein Objektivtubus einschließlich der stationären Hülse nicht gegenüber mehreren
an dem Kamerakörper
ausgebildeten Elementen in Umfangsrichtung verdreht. Daher ist es
nicht erforderlich, die Umfangsposition der mehreren Elemente bezüglich des
Objektivtubus beim Durchführen
der Brennpunktsabstandseinstellung zu beachten.
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Ferner
wird durch die Erfindung eine Kamera mit einer Vorrichtung zum Einstellen
der Bildschnittweite geschaffen, bei der es möglich ist, die Größe des Abschlusszahnrades
zu verkleinern und dadurch zur Verringerung der Größe der gesamten
Kamera beizutragen.
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Demgemäß ist eine
Kamera mit einer Vorrichtung zum Einstellen eines Brennpunktsabstandes oder
einer Bildschnittweite vorgesehen. Die Kamera enthält eine
stationäre
Hülse,
die an einem zugehörigen
Kamerakörper
befestigt ist, einen Nockenring, der mit der stationären Hülse an einer
Innenumfangsfläche
der stationä ren
Hülse in
Schraubeingriff ist, und einen Getriebezug zum Drehen des Nockenringes
durch Übertragen
einer Antriebskraft auf eine Umfangszahnung, die an einer Außenumfangsfläche des
Nockenringes vorgesehen ist, wobei eine Brennpunktsabstandeinstellung
durch Bewegen der stationären
Hülse in
einer Optikachsenrichtung bewirkt wird. Die Vorrichtung enthält ferner
ein Abschlusszahnrad und ein Übertragungszahnrad.
Das Abschlusszahnrad und das Übertragungszahnrad
sind Bestandteile des Getriebezuges. Das Abschlusszahnrad ist in
Eingriff mit der Umfangszahnung und das Übertragungszahnrad ist in Eingriff
mit dem Abschlusszahnrad. Sowohl das Abschlußzahnrad als auch das Übertragungszahnrad
werden an der stationären
Hülse oder
Zylinderfassung gehalten, so dass sich beide Zahnräder auf
die Brennpunktsabstandeinstellung hin zusammen mit der stationären Hülse oder
Zylinderfassung in der Optikachsenrichtung bewegen. Die Brennpunktsabstandeinstellung wird
entsprechend der Bewegung der stationären Hülse in der Optikachsenrichtung
bewirkt. Es ist eine Welle vorgesehen, um die sich das Übertragungszahnrad
dreht, wobei die Welle in einer derartigen Weise vorgesehen ist,
dass das Übertragungszahnrad
in der Optikachsenrichtung bezüglich
der Welle beweglich ist, Die Welle ist am Kamerakörper gehalten.
Die Umfangszahnung ist parallel zu einem an dem Nockenring ausgebildeten
Gewinde vorgesehen. Das Abschlusszahnrad hat eine ausreichende axiale
Länge,
um den Eingriff zwischen dem Abschlusszahnrad und der Umfangszahnung über einen
gesamten Bereich der Axialbewegung des Nockenringes aufrechtzuerhalten.
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Da
es nur erforderlich ist, dass das Abschlusszahnrad eine Länge hat,
die dem Einstellbereich der Umfangszahnung entspricht, d.h. dem
Bewegungsbereich des Nockenrings in der Optikachsenrichtung, ungeachtet
des Bewegungsbetrages des Nockenrings auf Grund einer Einstellung
eines Brennpunktsabstandes, ist es bei dieser Anordnung möglich, die
Länge des
Abschlusszahnrades kurz zu halten. Als ein Ergebnis ist es möglich, die
Größe der Kamera
zu verkleinern.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die zugehörige Zeichnung
genau beschrieben, in der
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1 eine
Längsschnittansicht
eines Zoomobjektivtubus einer Kompaktkamera oder Kamera vom Objektivverschlußtyp ist,
bei der die vorliegende Erfindung angewandt ist, wobei eine obere
Hälfte
des Zoomobjektivtubus in einem zurückgezogenen Zustand und eine
untere Hälfte
des Zoomobjektivtubus in einem vollständig ausgefahrenen Zustand
gezeigt sind,
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2 eine
Längsschnittansicht
einer oberen Hälfte
des Zoomobjektivtubus von 1 ist, wobei ein
unterschiedlicher Querschnitt davon gezeigt ist,
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3 eine
vergrößerte Längsschnittansicht einer
oberen Hälfte
des Zoomobjektivtubus von 2 ist, wobei
ein Teil des Zoomobjektivtubus gezeigt ist,
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4 eine
auseinandergezogene isometrische Ansicht eines stationären Blocks
und des Zoomobjektivtubus ist, wobei die Verbindungsstruktur des
stationären
Blockes und des Zoomobjektivtubus dargestellt sind,
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5 eine
isometrische Ansicht des stationären
Blockes und des Zoomobjektivtubus in einem zusammengebauten Zustand
ist,
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6 eine
Vorderaufrißansicht
des Zoomobjektivtubus und des Getriebezuges ist, wobei der Aufbau
der Baugruppe relativ zum Kamerakörper dargestellt ist,
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7 eine
Längsschnittansicht
der Kamera und des Objektivs ist, wobei die Verbindungsstruktur eines Übertragungszahnrades
und eines Abschlusszahnrades des Getriebezuges dargestellt sind,
der eine Antriebskraft auf einen Nockenring der Kamera überträgt,
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8 eine
isometrische Ansicht einer stationären Hülse des Zoomobjektivtubus ist,
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9 eine
Umrißansicht
der stationären Hülse und
einer linearen Führungsplatte
von der Kamerakörperseite
her betrachtet ist, wobei der Aufbau der stationären Hülse und der linearen Führungs platte
dargestellt sind,
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10 eine
vergrößerte Ansicht
eines Halteelementes ist, und
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11 eine
Längsschnittansicht
der Kamera und des Objektivs ist, wobei ein anderes Aufbaubeispiel
des in 7 gezeigten Abschlusszahnrades dargestellt ist.
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Wie
in den 1 bis 3 gezeigt ist, enthält ein Zoomobjektivtubus
eine Kamera, bei der die vorliegende Erfindung angewandt ist, drei
Linsengruppen, d.h. eine erste Linsengruppe L1, eine zweite Linsengruppe
L2 und eine dritte Linsengruppe L3. Die drei Linsengruppen werden
in Richtung der optischen Achse O in einer vorbestimmten Weise bewegt,
um einen Zoombetrieb zu bewirken. Die zweite Linsengruppe L2 wird
bewegt, um ein Fokussieren oder Scharfstellen zu bewirken.
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Ein
stationärer
Block 50 ist an dem Kamerakörper 10 befestigt.
Der stationäre
Block 50 ist mit einer Öffnung 51 versehen,
umeine stationäre
Hülse oder
Zylinderfassung 12 unterzubringen. Die stationäre Hülse 12 ist
an ihrer Außenumfangsfläche mit einer
Mehrzahl von linearen Federn oder Führungspaßteilen 52 versehen.
Der stationäre
Block 50 ist in der Öffnung 51 integral
mit einer Innenwand 51b versehen. Die Innenwand 51b ist
mit einer Mehrzahl von linearen Nuten oder Rillen 51a versehen,
mit denen die entsprechenden linearen Federn oder Führungspaßstücke 52 in
Gleiteingriff sind. Demgemäß ist die stationäre Hülse 12 mit
dem stationären
Block 50 durch den Eingriff der Mehrzahl von linearen Federn 52 mit
den entsprechenden linearen Nuten 51a in Eingriff. Die
stationäre
Hülse 12 ist
dadurch in Richtung der optischen Achse O beweglich. Eine Drehbewegung
der stationären
Hülse 12 ist
bezüglich
des stationären
Blockes 50 begrenzt oder eingeschränkt. Die stationäre Hülse 12 ist
an ihrer Außenumfangsfläche mit
einem Außenmehrfachgewinde 12c versehen.
Die stationäre
Hülse 12 ist
mit einem Aufnahmeteil 55 versehen, das von der Außenumfangsfläche der
stationären
Hülse 12 radial
auswärts
vorspringt. Das Aufnahmeteil 55 hält ein erstes Ritzel (Abschlusszahnrad) 63.
Das erste Ritzel 63 ist drehbar und parallel zur optischen
Achse O orientiert. Das erste Ritzel 63 ist ein Abschlusszahnrad
eines Getriebezuges G, der in 6 gezeigt
ist.
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Ein
Einstellring 11, der an seiner Innenumfangsfläche mit
einem Innenmehrfachgewinde 11a versehen ist, ist in Schraubeingriff
mit der stationären Hülse 12,
d.h. das Innenmehrfachgewinde 11a ist in Eingriff mit dem
Außenmehrfachgewinde 12c.
Der Einstellring 11 ist in einer solchen Weise gehalten, dass
er um die optische Achse O drehbar ist, jedoch bezüglich des
stationären
Blockes 50 in der Richtung der optischen Achse O unbeweglich
ist. Nach dem Zusammenbauen wird bei dieser Anordnung die Hülse 12 in
Richtung der optischen Achse O bezüglich des stationären Blockes 5Q vorwärts und
rückwärts bewegt,
wenn der Einstellring 11 entsprechend in den Vorwärts- und
Rückwärtsdrehrichtungen
gedreht wird. Die Bewegung des Einstellringes 11 ist in
Richtung der optischen Achse O bezüglich des stationären Blockes 50,
d.h. des Kamerakörpers 10,
begrenzt, wenn eine Brennpunktsabstandeinstellung ausgeführt wird.
Daher wird die Hülse 12 in
Richtung der optischen Achse O bezüglich des Kamerakörpers 10,
d.h. eines Films F (in 1 gezeigt) variiert, wenn sich
die stationäre
Hülse 12 bezüglich des
Einstellringes 11 bewegt. Der Einstellring 11 ist
an seinem Innenumfang an der Vorderkante mit einem ringförmigen Lichtabschirmelement 9 versehen,
das mit der Außenumfangsfläche eines
Nockenrings 13 in Kontakt kommt.
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Die
stationäre
Hülse 12 ist
an ihrer Innenumfangsfläche
mit einem Innenmehrfachgewinde 12a versehen. Der Nockenring 13 ist
an seiner Außenumfangsfläche mit
einem Außenmehrfachgewinde 13a versehen.
Der Nockenring 13 ist an der Innenseite der stationären Hülse 12 mit
dieser in Eingriff, wobei das Außenmehrfachgewinde 13a mit
dem Innenmehrfachgewinde 12a in Eingriff ist. Der Nockenring 13 ist
ferner mit einer Umfangszahnung 13b versehen, die in einer
Steigungsrichtung des Außenmehrfachgewindes 13a geneigt
ist. Die Umfangszahnung 13b ist mit einem ersten Ritzel
(d.h. einem Abschlusszahnrades des Getriebezuges G 63 in
Eingriff, das sich an einer vorbestimmten Position dreht.
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Das
erste Ritzel 63 besteht aus einer Mehrzahl von Ritzeln,
die in regelmäßigen Abständen ausgerichtet
sind und eine Gesamtlänge
haben, die dem Einstellbereich der Umfangszahnung 13b in
Richtung der optischen Achse O entspricht, wie in 7 gezeigt
ist. Das erste Ritzel 63 hat eine Welle 5, an der
das erste Ritzel 63 befestigt ist. Ein Ende der Welle 5 ist
von dem Aufnahmeteil 55 durch eine Halteplatte 54 gehalten,
die an dem Aufnahmeteil 55 befestigt ist. Das andere Ende
der Welle 5 ist drehbar in ein Loch 74a eingepasst,
das an einem Halteteil 74 ausgebildet ist. Das Halteteil 74 ist
integral an dem Innenumfang des Hinterendes der stationären Hülse 12 ausgebildet.
Demgemäß ist das
erste Ritzel 63 an der stationären Hülse 12 in einer derartigen
Weise vorgesehen, dass es in die Umfangszahnung 13b eingreifen
kann, während
seine Bewegung sowohl in der Radialrichtung als auch in Richtung
der optischen Achse bezüglich
der Hülse 12 beschränkt ist.
Das erste Ritzel 63 kann auch aus einem einzigen Ritzel mit
einer Länge,
die dem Einstellbereich der Umfangszahnung 13b in Richtung
der optischen Achse O entspricht, wie in 11 gezeigt
ist, statt einer Mehrzahl von Ritzeln bestehen, die in regelmäßigen Abständen ausgerichtet
sind, wie in 7 gezeigt ist.
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Der
Nockenring 13 ist ferner an seiner Innenumfangsfläche mit
einem Innenmehrfachgewinde 13c und inneren Kurvennuten 13d und 13e zum
Bewegen jeweils der ersten, zweiten und dritten Linsengruppen L1,
L2 und L3 versehen. Jede der inneren Kurvennuten 13d und 13e ist
mit einer Mehrzahl von Nuten versehen, die zueinander verschiedene
Umfangspositionen haben. Die Mehrzahl der Nuten ist durch Wegschneiden
vorbestimmter Teile des Innenmehrfachgewindes 13c gebildet.
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Ein
linearer Führungsring 14 ist
im Nockenring 13 vorgesehen. Die Außenumfangsfläche des
linearen Führungsringes 14 berührt die
Innenumfangsfläche
des Nockenringes 13. Ein Außenumfangsflansch 14a,
der in Kontakt mit einem an dem Nockenring 13 vorgesehenen
Innenumfangsflansch 13f ist, ist an dem Hin terende des
linearen Führungsringes 14 ausgebildet.
Eine lineare Führungsplatte 15 ist
an dem Hinterende des linearen Führungsringes 14 durch
Schrauben 16 befestigt. Die lineare Führungsplatte 15 ist
einer solchen Weise vorgesehen, dass der Innenumfangsflansch 13f zwischen der
linearen Führungsplatte 15 und
dem Außenumfangsflansch 14a gehalten
wird und dazwischen drehbar ist. Demgemäß ist der lineare Führungsring 14 bezüglich des
Nockenringes 13 drehbar und zusammen mit dem Nockenring 13 in
Richtung der optischen Achse O beweglich.
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Wie
in 8 gezeigt ist, ist eine lineare Führungsnut 80a an
der Innenumfangsfläche
der stationären
Hülse 12 vorgesehen.
Drei lineare Führungsnuten 80b sind
ebenfalls an der Innenumfangsfläche der
stationären
Hülse 12 vorgesehen.
Die lineare Führungsnut 80a ist
an einer Position entsprechend der Position des Aufnahmeteils 55 vorgesehen.
Das erste Ritzel 63 ist in der linearen Führungsnut 80a angeordnet,
wobei eine Achse des ersten Ritzels 63 parallel zur optischen
Achse O orientiert ist. Die drei linearen Führungsnuten 80b sind
alle so ausgebildet, dass sie eine geringere Weite als die der linearen Führungsnut 80a in
einer Umfangsrichtung der stationären Hülse oder Zylinderfassung 12 haben.
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Jede
der drei linearen Führungsnuten 80b erstreckt
sich ununterbrochen vom unteren Ende der stationären Hülse 12 zu einem vorbestimmten
Punkt am oberen Teil der stationären
Hülse 12,
wie in 8 zu sehen ist. Die vorbestimmten oberen Teile
der Nuten 80b sind als längliche Löcher und die verbleibenden
Teile (unteren Abschnitte) der Nuten 80b sind als Grund-
oder Sacknuten in der stationären
Hülse 12 ausgebildet.
Boden- oder Grundteile der linearen Federn oder Führungspaßstücke 52 (d.h.
der Seiten der linearen Federn 52 gegen den Seiten, die
mit den linearen Nuten 51a in Eingriff sind) entsprechen
den Grundflächen
der Sacknuten.
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Ein
radialer Vorsprung 15a und drei radiale Vorsprünge 15b sind
an der linearen Führungsplatte 15 vorgesehen,
wie in 9 gezeigt ist. Die lineare Führungsplatte 15 ist
im Inneren der stationären
Hülse 12 angeordnet,
wobei die radialen Vorsprünge 15a und 15b jeweils
in Eingriff mit den entsprechenden linearen Führungsnuten 80a und 80b sind.
Die Form des radialen Vorsprungs 15a entspricht der linearen Führungsnut 80a,
um damit in Eingriff zu sein. Der radiale Vorsprung 15a hat
ein Ausnehmungsteil 15c, das von dem ersten Ritzel 63 beabstandet
ist. Das Ausnehmungsteil 15c ist nur tief genug ausgeführt, um
das erste Ritzel 63 am Berühren der Bodenfläche der
Ausnehmung zu hindern. Die Form der drei radialen Vorsprünge 15b entspricht
den drei linearen Führungsnuten 80b,
um damit in Eingriff zu sein.
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Wie
in den 1 bis 3 gezeigt ist, ist das Innenmehrfachgewinde 13c in
Eingriff mit dem Außenmehrfachgewinde 18a,
das an der Außenumfangsfläche einer
ersten Linsengruppenhaltefassung (d.h. Objektivtubus) 18 ausgebildet
ist. Die erste Linsengruppe L1 wird durch die erste Linsengruppenhaltefassung 18 gehalten.
Die Steigungen des Innenmehrfachgewindes 13c und des Außenmehrfachgewindes 18a sind
entgegengesetzt jenen des Innenmehrfachgewindes 12a und
des Außenmehrfachgewindes 13a.
Ein an der Außenumfangsfläche einer zweiten
Linsengruppenbewegungsfassung 19 ausgebildeter Exzenterstift 20 ist
mit der inneren Kurvennut 13d in Eingriff. Ein Exzenterstift 22 ist
an der Außenumfangsfläche eines
dritten Linsengruppenhalterahmens 21 ausgebildet. Der Exzenterstift
ist mit der Kurvennut 13e in Eingriff. Die Exzenterstifte 20 und 22 sind
jeweils mit linearen Führungsnuten 14c und 14d in
Eingriff. Beide linearen Führungsnuten 14c und 14d sind
parallel zur optischen Achse O ausgebildet und haben verschiedene
Umfangspositionen.
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Die
zweite Linsengruppenbewegungsfassung 19 ist an dem Hinterende
einer AF/AE-Verschlußeinheit 24 befestigt.
Ein ringförmiges
Bewegungselement 42 ist an dem Vorderende der AF/AE-Einheit
befestigt. Die AF/AE-Einheit ist an ihrer Innenumfangsfläche mit
einem Innenmehrfachgewinde 24a versehen. Das Innenmehrfachgewinde 24a ist
in Eingriff mit einem Außenmehrfachgewinde 25a,
das an der Außenumfangsfläche einer
zweiten Linsengruppenhaltefassung 25 ausgebildet ist, an der
eine zweite Linsengruppe L2 befestigt ist. Die AF/AE-Einheit ist mit einem
Antriebsstift 24b versehen, der in eine Umfangsrichtung über vorbestimmte Winkel
entsprechend einer Gegenstandsentfernungsinformation bewegt wird,
die von einer Gegenstandsentfernungsmeßvorrichtung (nicht gezeigt) eingegeben
wird. Der Antriebsstift 24b ist mit einem Stell- oder Verriege lungsarm 35 verbunden,
der radial von der zweiten Linsengruppenhaltefassung 25 absteht.
Entsprechend wird die zweite Linsengruppenhaltefassung 25,
d.h. die zweite Linsengruppe L2 zum Fokussieren entsprechend einem
Drehwinkel des Antriebsstiftes 24b und den Steigungen der Mehrfachgewinde 24a und 25a in
Richtung der optischen Achse O zum Fokussieren vorwärts und
rückwärts bewegt.
Die AF/AE-Verschlußeinheit 24 öffnet und
schließt
auch Verschlußlamellen 36 entsprechend
einer Gegenstandshelligkeitsinformation, die von einer Gegenstandshelligkeitsmeßvorrichtung (nicht
gezeigt) eingegeben wird.
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Eine
lineare Feder 18d ist an der Innenumfangsfläche der
ersten Linsengruppenhaltefassung 18 ausgebildet. Die lineare
Feder 18d ist in Eingriff mit der linearen Führungsnut 14b.
Entsprechend wird die erste Linsengruppenhaltefassung 18,
d.h. die erste Linsengruppe L1, durch die lineare Führungsnut 14b linear
geführt.
Ein Lichtabschirmteil 40 ist zwischen einem Ringelement 44,
das integral an der ersten Linsengruppenhaltefassung 18 ausgebildet
ist, und dem ringförmigen
Bewegungselement 42 vorgesehen.
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Ein
Halteteil 57 ist an der Außenumfangsfläche der
stationären
Hülse 12 in
Richtung der optischen Achse O an der Rückseite des Halteteils 55 vorgesehen.
Das Halteteil 57 enthält
ein Paar von Klammern oder Halterungen 58, die parallel
zueinander in Richtung der optischen Achse O ausgebildet sind. Die
Halterungen 58 halten ein zweites Ritzel (d.h. Übertragungszahnrad) 60 zwischen
sich. Das zweite Ritzel 60 ist ein Teil des Getriebezuges
G, der eine Antriebskraft eines Motors 72 auf das erste
Ritzel 63 überträgt. Das
zweite Ritzel 60 dreht sich um eine Welle 61,
die integral mit dem stationären
Block 50 ausgebildet ist. Das Paar von Halterungen 58 hat ein
Paar von Haltelöchern 59,
in die die Welle 61 gleitbar eingepaßt ist. Dementsprechend ist
das zweite Ritzel 60 zwischen dem Paar von Halterungen 58 gehalten.
Das zweite Ritzel 60 ist mit dem ersten Ritzel 63 durch
ein Loch 12d in Eingriff, das in der stationären Hülse 12 zwischen
dem Paar von Halterungen 58 ausgebildet ist, wie in 7 gezeigt
ist. Dementsprechend ist das zweite Ritzel 60 an der stationären Hülse 12 in
einer derartigen Weise vorgesehen, dass die Bewegung des zweiten
Ritzels 60 in Richtung der optischen Achse O durch das
Paar von Halterungen 58 begrenzt oder einge schränkt ist.
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Der
Einstellring 11 wird durch die stationäre Hülse 12 gehalten, wobei
das Außenmehrfachgewinde 12c in
Eingriff mit dem Innenmehrfachgewinde 11a ist. Drei Sektorflansche 11b,
die in einer Radialrichtung des Einstellrings 11 nach außen vorstehen, sind
an dem Außenumfang
des Hinterendes des Einstellrings 11 an drei verschiedenen
Umfangspositionen vorgesehen. Der Einstellring 11 bewegt
sich bezüglich
der Hülse 12 in
Richtung der optischen Achse O vorwärts und rückwärts, wenn der Einstellring 11 entsprechend
den Vorwärts
und Rückwärtsrichtungen
gedreht wird. Die Bewegungen der drei Sektorflansche 11b werden
in Richtung der optischen Achse O durch Begrenzungseinrichtungen
begrenzt, die anschließend
beschrieben werden. Die Begrenzung oder Einschränkung der Bewegung der drei
Sektorflansche 11b führt
zur Beschränkung
der Bewegung des Einstellrings 11 in Richtung der optischen
Achse O. Entsprechend führt
die Drehung des Einstellrings 11 zur Bewegung des Nockenrings 13 in
Richtung der optischen Achse O zusammen mit der stationären Hülse 12,
um die Position der ersten, zweiten und dritten Linsengruppen L1,
L2 und L3 bezüglich
des Kamerakörpers 10,
d.h. einer Filmebene (nicht gezeigt), zu verändern. Als ein Ergebnis kann
eine Brennpunktsabstandseinstellung durchgeführt werden.
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Drei
Löcher 93 sind
in dem stationären
Block 50 um die Öffnung 51 an
Positionen entsprechend jeweils den drei Sektorflanschen 11b ausgebildet.
Ein Vorsprung 92 ist an dem stationären Block in der Nähe jedes
der drei Löcher 93 vorgesehen.
Ein Halteelement 90 ist an dem stationären Block 50 in der Position
jedes der Löcher 93 vorgesehen.
Die Halteelemente 90 sind hakenförmig und an ihren Mittelteilen
am stationären
Block 50 durch Schrauben 91 befestigt, die mit
den entsprechenden Löchern 93 in Schraubeingriff
sind. Jedes der Halteelemente 90 hat ein Armteil 90b,
das über
den entsprechenden Sektorflansch 11b bewegbar ist. Jedes
der Halteelemente hat außerdem
ein Ausnehmungsteil 90a, das mit dem entsprechenden Vorsprung 92 in
Eingriff ist. Mit dem beschriebenen Aufbau wird die Bewegung des Einstellrings 11 bezüglich des
Kamerakörpers 10 in Richtung
der optischen Achse O begrenzt. Die Begrenzungseinrichtungen bestehen
aus den drei Sektorflanschen 11b, Löchern 93, Vorsprüngen 92, Schrauben 91 und
Halteelementen 90.
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Der
Einstellring 11 ist an seinem Außenumfang am Hinterende an
einer vorbestimmten Umfangsposition mit einer Sektorzahnung 78 versehen. Eine
Positionierungsplatte 76 ist an dem stationären Block 50 in
der Nähe
der Sektorzahnung 78 durch eine Schraube 77b befestigt.
Die Positionierungsplatte 76 enthält eine daran ausgebildete
Eingriffszahnung 76a, die mit der Sektorzahnung 78 in
Eingriff ist. Die Positionierungsplatte 76 ist in 4 bezüglich des
stationären
Blockes 50 nach links und rechts beweglich, wenn die Schraube 77b gelöst ist. Die
Positionierungsplatte 76 wird an dem stationären Block 50 durch
Festziehen der Schraube 77b befestigt. Dementsprechend
wird, wenn die Positionierungsplatte 76 fest an dem stationären Block 50 befestigt
ist, eine Drehbewegung des Einstellringes 11 durch die
mit der Sektorzahnung 78 in Eingriff befindliche Eingriffszahnung 76a begrenzt.
Eine Schraube 77a ist lose durch die Positionierungsplatte 76 an dem
stationären
Block 50 befestigt. Die Schraube 77a ist immer
lose. Sie wird nur zum Führen
der Positionierungsplatte 76 in einer Horizontalrichtung
in 6 verwendet.
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Die
Welle 61 ist parallel zur optischen Achse O und erstreckt
sich in eine Richtung, die durch die Mittelpunkte der Haltelöcher 59 geht.
Die Welle 61 gestattet es dem zweiten Ritzel 60,
sich bezüglich des
stationären
Blockes 50 in Richtung der optischen Achse O zu bewegen.
Da die ersten und zweiten Ritzel 63 und 60 bei
dem obigen Aufbau miteinander in Eingriff sind, ist es ausreichend,
dass die Länge
des ersten Ritzels 63 nur dem Bewegungsbereich der Umfangszahnung 13b in
der Optikachsenrichtung entspricht. Anders ausgedrückt ist
es nicht notwendig, dass die Länge
des ersten Ritzels 63 verlängert ist, um die geringfügige Bewegung
der Umfangszahnung in Richtung der optischen Achse O aufgrund der
Brennpunktsabstandeinstellung auszugleichen, um den ordnungsgemäßen Eingriff
zwischen der Uxfangszahnung 13b und dem ersten Ritzel 63 aufrechtzuerhalten.
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Zahnräder 65, 66, 67, 68, 69 und 70,
die Bestandteile des Getriebezuges G sind, und der Motor 72 sind
an einem Halteelement 62 (in 5 gezeigt) gehalten,
das an dem stationären
Block 50 in Position befestigt ist. Wenn das Halteelement 62 an
dem stationären
Block 50 befestigt ist, ist das Zahnrad 65, das
mit dem zweiten Ritzel 60 in Eingriff ist, von einer Drehwelle 56 drehbar
gehalten, die von dem Halteelement 62 an dessen Innenoberfläche vorsteht.
Die Drehwelle 56 ist mit einem Loch 56b an einem
Endteil davon versehen, mit dem ein Vorsprung 75, der an
dem stationären
Block 50 an einer vorbestimmten Position vorgesehen ist,
in Eingriff ist. In diesem Zustand ist das Halteelement 62 an
dem stationären Block 50 durch
Schrauben (nicht gezeigt).
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Wie
in 7 gezeigt ist, ist. ein Positionierungsloch 73 im
Halteelement 62 an einer Position entsprechend der eines
Wellenteils 61a mit verringertem Durchmesser ausgebildet,
das am Ende der Welle 61 ausgebildet ist. Der Teil 61a mit
verringertem Durchmesser ist mit dem Positionierungsloch 73 in
Eingriff. Das Halteelement 62 mit den daran gehaltenen
Komponenten des Getriebezuges G und dem Motor ist an dem stationären Block 50 durch
Eingriff des Positionierungslochs 73 mit dem Teil 61a mit
verringertem Durchmesser befestigt und positioniert das Zahnrad 65 genau
in Eingriff mit dem zweiten Ritzel 60. Demgemäß sind die
ersten und zweiten Ritzel 63 und 60 an der Hülse 12 in
einer derartigen Weise vorgesehen, dass ihre Bewegung sowohl in
Richtung der optischen Achse als auch Radialrichtung bezüglich der
stationären
Hülse 12 begrenzt
ist. Ferner sind die Zahnräder
des Getriebezuges G an der stationären Hülse 12 durch das Halteteil 62 in
einer derartigen Weise vorgesehen, dass ihre Bewegung in Richtung
der optischen Achse O bezüglich
der stationären
Hülse 12 begrenzt
ist. Der Motor 72 ist an der unteren Oberfläche des
Halteteils 62 durch Schrauben in einer solchen Weise befestigt,
dass ein Ritzel 71, das an einer Antriebswelle (nicht gezeigt)
des Motors 72 befestigt ist, mit dem Zahnrad 70 in
Eingriff ist.
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Der
Betrieb des Zoomobjektivtubus mit der oben angegebenen Struktur,
bei der die vorliegende Erfindung angewandt ist, ist nachfolgend
beschrieben. Wenn das erste Ritzel 63, das mit der Umfangszahnung 13b in
Eingriff ist, von dem Motor 72 durch den Getriebezug G
in den maximal zurückgezogenen Zustand
des Zoomobjektivtubus gefahren oder gestellt wird, dreht sich der
Nockenring 13 und geht in Richtung der optischen Achse
O entsprechend dem Außenmehrfachgewinde 13a und
dem Innenmehrfachgewinde 12a nach vorne.
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Die
erste Linsengruppenhaltefassung 18, die durch den linearen
Führungsring 14 linear
geführt wird,
geht dann bezüglich
des Nockenringes 13 entsprechend dem Außenmehrfachgewinde 18a und dem
Innenmehrfachgewinde 13c weiter nach vorne, deren Steigungsrichtungen
zueinander entgegengesetzt sind. Ähnlich werden die zweite Linsengruppenbewegungsfassung 19 und
die dritte Linsengruppenhaltefassung 21, die durch den
linearen Führungsring 14 linear
geführt
werden, in Richtung der optischen Achse O nach vorne geschoben,
um einen Zoombetrieb entsprechend der Drehung des Nockenrings 13 zu
bewirken, der die Exzenterstifte 20 und 22 durch
die inneren Kurvennuten 13d und 13e des Nockenrings 13 antreibt.
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Wenn
der Motor 72 betätigt
wird, überträgt das Zahnrad 65 des
Getriebezuges G die Antriebskraft des Motors 72 auf das
zweite Ritzel 60, während ein
geeigneter Eingriff zwischen dem Zahnrad 65 und dem zweiten
Ritzel 60 aufgrund des Teils 61a mit verringertem
Durchmesser der Welle 61 erhalten bleibt, das mit dem Positionierungsloch 73 des
Halteelements 62 in Eingriff ist. Die Beziehung der Zahnräder des
Getriebezuges G und des Ritzels 71 des Motors 72 ändert sich
bezüglich
des zweiten Ritzels 60 nicht, da die Zahnräder des
Getriebezuges G und das Ritzel 71 von dem Halteelement 62 gehalten
werden, dessen Positionierungsloch 73 mit dem Teil 61a mit verringertem
Durchmesser in Eingriff ist.
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Die
zum Nockenring 13 übertragene
Antriebskraft des Motors 72 bleibt aufgrund der Position des
ersten Ritzels 63 relativ zur stationären Hülse 12 stabil, die
durch die Halteplatte 54 und das Halteteil 74 konstant
gehalten wird. Die Stabilität
wird ferner durch den Eingriff des ersten Ritzels 63 und
der Umfangszahnung 13b aufrechterhalten, die durch die Halteplatte 54 und
das Halteteil 74 geeignet gehalten werden. Die Stabilität wird durch
den Eingriff des zweiten Ritzels 60 mit dem ersten Ritzel 63 noch
weiter aufrechterhalten, das geeignet durch die Halterung 58 und
die Welle 61 gehalten ist. In dem Fall, dass das erste
Ritzel 63 an z.B. dem Kamerakörper 10 gehalten ist,
könnte
der Abstand zwischen den Achsen des ersten Ritzels 63 und
der Umfangszahnung 13b nicht geeignet sein, da der Durchmesser der
hergestellten stationären
Hülsen
aufgrund der Genauigkeitsbeschränkungen
des Herstellungsverfahrens nicht immer exakt ist. Dies führt zu einer
un genauen Positionierung der stationären Hülse 12 bezüglich des
Kamerakörpers 10.
Gemäß der obigen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird jedoch, da der Abstand zwischen
den Achsen des ersten Ritzels 63 und der Umfangszahnung 13b dadurch,
dass das erste Ritzel 63 an der stationären Hülse 12 gehalten ist,
fest ist, ein ungenauer Eingriffszustand vermieden. Demgemäß kann eine
Beschädigung
oder Zerstörung
der Zahnräder,
verursacht durch die Veränderung
des Abstandes zwischen den Achsen der Zahnräder, verhindert werden.
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Da
die Länge
des ersten Ritzels 63 nicht ausgedehnt werden muss, um
die geringfügige
Bewegung der Umfangszahnung in Richtung der optischen Achse O aufgrund
einer Brennpunktsabstandeinstellung auszugleichen, damit der ordnungsgemäße Eingriff
zwischen der Umfangszahnung 13b und dem ersten Ritzel 63 aufrechterhalten
bleibt, kann, wie oben dargelegt wurde, die Länge des ersten Ritzels 63 in
Richtung der optischen Achse kurz bleiben. Entsprechend trägt die geringe
Größe des ersten
Ritzels 63 zum Verringern der Größe der Kamera bei.
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Wenn
ein Brennpunktsabstand-Einstellbetrieb ausgeführt werden muss, wird zunächst die Schraube 77b,
die in den stationären
Block 50 eingeschraubt ist, ge löst, um es der Positionierungsplatte Positionierungselement 6 zu
ermöglichen,
sich in einer Horizontalrichtung in den in 6 gezeigten
Zustand zu bewegen. In diesem Zustand wird, wenn der Einstellring 11 in
Vorwärts-
oder Rückwärtsrichtung gedreht
wird, die stationäre
Hülse 12 ohne
Drehung entsprechend dem Innenmehrfachgewinde 11a des Einstellrings 11 und
dem Außenmehrfachgewinde 12c,
die miteinander in Eingriff sind, in Richtung der optischen Achse
O bewegt. Folglich wird der Nockenring 13 zusammen mit
der Hülse 12 in
Richtung der optischen Achse O vorwärts oder rückwärts bewegt und die Position
der ersten, zweiten und dritten Linsengruppen L1, L2 und L3 bezüglich des
stationären Blockes 50 (d.h
der Filmebene F) in Richtung der optischen Achse O wird variiert,
um einen Brennpunktsabstand einzustellen.
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Nachdem
das Einstellen abgeschlossen ist, wird die Schraube 77b festgezogen,
um die Bewegung des Einstellringes 11 durch die Zahnung 76a, die
mit der Sek torzahnung Positionierungszahnung 78) in Eingriff
ist, zu begrenzen, so dass sich der eingestellte Brennpunktsabstand
nicht ändern
wird.
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Entsprechend
wird bei dem Zoomobjektivtubus der obigen Ausführungsform, da die Hülse 12 nur in
Richtung der optischen Achse O (d.h., da die Hülse 12 nicht gedreht
wird) bewegt wird, ein Objektivtubus einschlielich der Hülse 12 nicht
gegenüber
mehreren oder verschiedenen Elementen verdreht, die an dem Kamerakörper in
der Umfangsrichtung des Fotografierobjektivtubus ausgebildet sind.
Daher ist es nicht erforderlich, die Umfangsposition der mehreren
Elemente zu beachten, wenn selbige an dem Kamerakörper ausgebildet
werden.
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Wie
anhand des Vorhergehenden zu erkennen ist, wird gemäß der vorliegenden
Erfindung, da die Position der Hülse
in Richtung der optischen Achse O ohne Drehen geändert werden kann, wenn ein Brennpunktsabstand
eingestellt wird, ein Objektivtubus einschließlich der Hülse nicht gegenüber mehreren
Elementen verdreht, die an dem Kamerakörper in einer Umfangsrichtung
ausgebildet sind. Daher müssen
die Positionen der verschiedenen oder mehreren Elemente bezüglich des
Zoomobjektivtubus nicht beachtet werden, wenn diese an dem Kamerakörper ausgebildet
werden.
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Da
das Abschlußzahnrad
nur eine Länge
haben muss, die dem Einstellbereich der Umfangszahnung entspricht,
d.h. dem Bewegungsbereich des Nockenringes in Richtung der optischen
Achse ungeachtet des Bewegungsbetrages des Nockenringes auf Grund
einer Einstellung des Brennpunktsabstandes, ist es ferner gemäß der vorliegenden
Erfindung möglich,
die Länge
des Abschlusszahnrades kurz zu halten. Als ein Ergebnis ist es möglich, die
Größe der Kamera
zu verringern.