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Vorrichtung zur Ausstellung und
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Lagerung von Waren in Verkaufsregalen oder dergleichen Die Erfindung
betrifft eine Vorrichtung zur Ausstellung und Lagerung von Waren in Verkaufsregalen
oder dergleichen, bestehend aus einem im wesentlichen rechteckigen Boden, einem
auf diesem gehalterten Gestell, insbesondere mit zwei im Abstand voneinander an
den kurzen Bodenrandseiten angeordneten Bügeln und zwei zu letzteren quer gerichteten,
zueinander parallelen, übereinander und längs einer langen Bodenrandseite verlaufenden
sowie die freien Schenkel der Bügel verbindende Führungsstangen, und aus einem vom
Gestell quer abstrebenden, in Richtung einer Bodenlängsseite begrenzt verstellbar
geführten Schieber, der durch Federkraft ständig zu einem frontseitig des Bodens
angeordneten Warenwiderlager hin gedrückt wird, wobei insbesondere ferner das Warenwiderlager
durch einen der vorgenannten Bügel gebildet ist und zudem der Boden, insbesondere
aus Kunststoff, einen umlaufenden
erhabenen Rand aufweist, und
wobei das Gestell am Boden, insbesondere lösbar befestigt ist, wozu die Basisschenkel
der Bügel hinter am Boden angeordnete, insbesondere angeformte Vorsprünge eingesprengt
sind.
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Eine Vorrichtung, von der die Erfindung ausgeht, ist aus der deutschen
Offenlegungsschrift 26 56 560-bekannt.
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Bei dieser bekannten Vorrichtung werden die Waren, insbesondere verpackte
Textilien, hintereinander aufrechtstehend zwischen dem Schieber und dem frontseitig
angeordneten Warenwiderlager lösbar eingeklemmt.
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Dabei ist die lichte Weite des Bodens zwischen den erhabenen, längs
des Bodens gerichteten und die Ware seitlich abstützenden Rändern der Breite der
jeweils auszustellenden Waren angepaßt.
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Zwar erlaubt diese Vorrichtung auch die lagerichtige Anordnung solcher
Waren, deren Breite mehr oder weniger geringer als die vorgenannte lichte Weite
ist,
doch nur mit dem Nachteil einer erheblichen Verminderung des zur Verfügung stehenden
Ausstellungsraumes.
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Aufgabe der Erfindung ist es nun, eine Vorrichtung der im Oberbegriff
des Anspruches 1 angegebenen Art mit einfachen Mitteln derart zu verbessern, daß
unter Beibehaltung einer hohen Funktionssicherheit eine Anpassung der Vorrichtung
an die jeweils auszustellende Ware erreichbar ist, die eine optimale Raumausnutzung
sowie eine preiswerte Herstellungsmöglichkeit ergibt, ohne daß am Aufstellort der
Vorrichtung irgendwelche Manipulationen erforderlich sind.
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Die Lösung dieser Aufgabe ist dadurch gekennzeichnet, daß der Boden
zur Längserstreckung der Schieberführungsstangen gleichgerichtet mindestens zweigeteilt
ist, daß ferner die Bodenteilstücke miteinander verbunden und zu den Schieber-Führungsstangen
rechtwinklig gerichtet begrenzt verstellbar ausgebildet sind, und daß das Gestell
samt Schieber und Warenwiderlager
lediglich an einem äußeren,
ersten Bodenteilstück gehaltert ist.
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Diese Maßnahmen ermöglichen nunmehr den Boden und somit die gesamte
transportable und auf beliebigen Flächen abstellbare Vorrichtung stufenlos zu verbreitern
und somit der Breite der jeweiligen, auszustellenden Ware mühelos anzupassen, ohne
am Gestell Veränderungen vornehmen zu müssen und ohne die Wirksamkeit des Schiebers
und des Warenwiderlagers zu mindern.
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Dabei bleibt auch die Wirksamkeit der seitlichen Warenhalterungen
voll erhalten.
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Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Bodenteilstücke sich einander überlappend
angeordnet sind und insbesondere ferner beide Bodenteilstücke etwa gleichbreit sind.
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Hieraus resultiert ein großer Verstellbereich.
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Eine bevorzugte, im Sinne der Aufgabe förderliche Ausführungsform
besteht darin, daß am ersten Bodenteilstück eine zu den Schieberführungsstangen
rechtwinklig gerichtete und zum benachbarten Bodenteilstück hin ausmündende Einschubtasche
vorgesehen ist, deren Breite kleiner als die Länge einer langen Bodenteilstückseite
ist, die Einschubtasche zudem mit Abstand von beiden kurzen Bodenteilstückseiten
angeordnet ist, daß ferner die Einschubtasche oben durch das erste Bodenteilstück,
unten durch eine zu letzterem parallel angeordnete Wand sowie längsseitig durch
je eine die vorbeschriebene Wand mit dem ersten Bodenteilstück verbindende, zueinander
parallele Seitenwand begrenzt ist, ferner im zweiten Bodenteilstück zwei den Seitenwänden
der Einschub tasche jeweils gegenüber und zu diesen jeweils gleichgerichtete, an
der dem ersten Bodenteilstück zugewandten Längsseite ausmündende Schlitze vorgesehen
sind, deren Breite jeweils mindestens der Dicke einer Seitenwand der Einschubtasche
entsprechen, und daß der zwischen den beiden
Schlitzen befindliche
Teil des zweiten Bodenteilstückes in die Einschubtasche des ersten Bodenteilstückes
mit Spielpassung eingesteckt ist.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Tiefe der die Einschubtasche
unten begrenzenden Wand kleiner als die Breite des ersten Bodenteilstückes ist,
ferner die Einschub tasche auch an dem der Einstecköffnung abgewandten Ende offen
ist, und daß der zwischen den Schlitzen befindliche Teil des zweiten Bodenteilstückes
über die vorgenannte Wand hinausragt und mindestens einen nach unten abstrebenden
und mit der vorgenannten Wand zusammenwirkenden Ausziehbegrenzungsanschlag aufweist.
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Hierdurch wird unter anderem mit einfachen Mitteln die Verstellbarkeit
der Bodenteilstücke begrenzt.
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Weitere, die Funktion der vorbeschriebenen Vorrichtung verbessernde
und auch eine einfache und billige Herstellung der beiden Bodenteilstücke, nämlich
jeweils
durch Urformen durch Kunststoff mittels lediglich eines zweiteiligen Formwerkzeuges
ermöglichende Merkmale sind in den Ansprüchen 5 bis 14 offenbart.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen: Fig. 1 eine transportable Vorrichtung zur Präsentation
und Lagerung von Waren von oben gesehen, Fig. 2 desgleichen von unten gesehen, Fig.
3 desgleichen im Schnitt der Linie III-III der Figur 1 gesehen, Fig. 4 desgleichen
im Schnitt der Linie IV-IV der Figur 1 gesehen.
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Diese Vorrichtung umfaßt im wesentlichen einen rechteckigen Boden
1 aus Kunststoff und ein an diesem lösbar gehaltertes Gestell 2 mit einem an diesem
angeordneten
Schieber 3 und ein mit dem Schieber 3 zusammenwirkendes
Warenwiderlager 4.
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Der Boden 1 ist aus zwei ZtJC.i n.lnder etwa gleichbreiten Bodenteilstücken
5 und 6 zusammengefügt.
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Das erste Bodenteilstück 5 hat einen angeformten erhabenen, nach oben
abstrebenden Rand 7, der sich entlang der frontseitigen kurzen Bodenrandseite, einer
langen Bodenrandseite und der rückwärtigen Bodenrandseite erstreckt, während am
zweiten Bodenteilstück 6 der Rand 7 nur längs einer Bodenrandseite und längs der
rückwärtigen Bodenrandseite vorgesehen ist.
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Die beiden Bodenteilstücke 5 und 6 sind einander überlappend angeordnet
und zueinander verstellbar verbunden.
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Hierzu ist am Bodenteilstück 5 eine zu den Bodenlängsseiten rechtwinklig
gerichtete Einschubtasche 8 angeformt. Die Breite dieser Einschubtasche 8 entspricht
etwa einem Drittel der Länge des Bodenteilstückes
5 und ist mit
gleichem Abstand von beiden kurzen Bodenrandseiten angeordnet.
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Die Einschubtasche 8 ist vom Bodenteilstück -5, zwei unterhalb dessen
und zum Bodenteilstück 5 parallel angeordneten, angeformtenWände 9 sowie zwei aufrechten,
letztere mit dem Bodenteilstück 5 verbindenden, zueinander parallelen und zu einer
langen Bodenrandseite rechtwinklig gerichteten Seitenwänden 10 begrenzt.
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Die Einschub tasche 8 ist sowohl an der dem Bodenteilstück 6 zugewandten
als auch an der anderen Stirnseite offen ausgebildet.
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Im Bodenteilstück 6 sind den Seitenwänden 10 jeweils gegenüber und
zu diesen gleichgerichtet und somit zu einer langen Bodenrandseite rechtwinklig
gerichtete Schlitze 11 angeordnet, deren Breite jeweils gering größer als die Dicke
einer Seitenwand 10 entspricht.
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Die zur Einschubtasche 8 hin offenen Schlitze 11 reichen im Bodenteilstück
6 bis nahe an den erhabenen Rand 7.
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Der zwischen den Schlitzen 11 befindliche, zungenartige Teil 12 ist
in die Einschubtasche 8 längs dieser verstellbar eingesteckt und die neben dem Teil
12 befindlichen Teile des Bodenteilstückes 6 unterfassen das Bodenteilstück 5.
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An der Unterseite des Bodenteilstückes 5 sind zu den Seitenwänden
gleichgerichtete, in die Schlitze 11 eingreifende Führungsstege 13 angeformt-.
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Außerdem sind an den Wänden 9 zu diesen niveaugleich angeordnete,
das Bodenteilstück 6 unterfassende Führungsnocken 14 angeformt. Zudem ist am frontseitigen
Rand des Bodenteilstückes 5 ein das Bodenteilstück 6 unterfassender Führungsnocken
15 angeformt.
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Ein weiterer Führungssteg 16, der mit der benachbarten Stirnseite
des Bodenteilstückes 6 korrespondiert, ist am Bodenteilstück 5, und zwar nach unten
abstrebend und zur Frontseite gleichgerichtet angeformt.
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Ein weiteres Führungsorgan 17 zur Geradführung der Bodenteilstücke
5 und 6 zueinander ist am erhabenen rückwärtigen Rand 7 des Bodenteilstückes 6 angeformt,
der den benachbarten erhabenen Rand 7 des Bodenteilstückes 5 von oben und außen
umfaßt.
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Über den Wänden 9 und über den Führungsnocken 14 sind jeweils flächengleiche
Durchbrüche 18 vorgesehen, die es erlauben, die Wände 9 und die Führungsnocken 14
mittels eines lediglich zweiteiligen Formwerkzeuges herzustellen.
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Am Bodenteilstück 5 sind noch von den erhabenen, kurzen Rändern 7
mit Abstand vom Bodenteilstück 5 angeordnete und nach innengerichtete Vorsprüngel9
zur lösbaren Halterung des Gestelles 2 angeformt.
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Auch diesen jeweils gegenüber sind im Bodenteilstück 5 flächengleiche
Durchbrüche 18 vorgesehen, so daß auch die Vorsprünge 19 zu ihrer Herstellung ansonsten
erforderliche Formschieber nicht benötigen.
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An der Unterseite des Teiles 12, und zwar an seinem freien Ende ist
ein nach unten abstrebender Anschlag 20 angeformt, der mit der ihn benachbarten
Wand 9 zusammenwirkt und das unbeabsichtigte Lösen des Bodenteilstückes 6 vom Bodenteilstück
5 verhindert.
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Das Gestell 2 besteht aus zwei mit Abstand hintereinander angeordneten
Bügeln 21 und 22, und zwei parallel übereinander und nahe des erhabenen Randes 7
des Bodenteilstückes 5 angeordneten, zur langen Bodenrandseite gleichgerichteten
sowie die freien Schenkel der Bügel 21 und 22 verbindenden Führungsstangen 23 und
24. Die Bügel 21 und 22 sind unter die Vorsprünge 19 des Bodenteilstückes 5 eingesprengt.
Der Bügel 21 dient als Warenwiderlager.
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An den Führungsstangen 23 und 24 ist der Schieber längs dieser verstellbar
gelagert und auf die Führungsstange 23 ist eine Schraubendruckfeder 25 aufgesteckt,
die den Schieber 32 ständig zum Bügel 21 hin drückt.
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Um die jeweils vorgewählte Lage der Bodenteilstücke 5 und 6 lösbar
zu fixieren, sind in der Oberseite des Teiles 12 zwei Reihen Rasten 26 angeordnet.
Diese Reihen sind zu den langen Bodenrandseiten rechtwinklig gerichtet und am Bodenteilstück
5 sind pro Reihe zwei mit den Rasten 26 zusammenwirkende Rastnocken 27 angeformt.
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Zum wahlweisen Verbreitern dieser- Vorrichtung, sind die beiden Bodenteilstücke
5 und 7 aus der in durchgezogenen Linien dargestellten Lage lediglich unter Überwindung
der von den Rastnocken 27 ausgeübten Kräfte auseinanderzuziehen.
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In gleicher Weise kann auch die jeweilige Breite der Vorrichtung vermindert
werden.
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Die größte Breite der Vorrichtung ist in strichpunktierten Linien
dargestellt.
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Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel-
und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
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