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Handwerkzeug mit einer drehbaren Arbeitsspindel zur
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Verwendung mit einem Werkzeugeinsatz wie einer Schraubendreherklinge,
einem Bohrer, einem Fräser, einem Sechskantsteckschlüssel od. dgl.
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Die Erfindung betrifft ein Handwerkzeug gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1. (Drillapparat).
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Derartige Handwerkzeuge sind in Form von Drill-Schraubendrehern oder
-bohrern bekannt. Sie haben einen mit der einen Hand des Benutzers zu haltenden
Knauf, in welchem eine lange Arbeitsspindel gelagert ist, welche mit einem Steilgewinde
versehen ist. Am freien Ende der Arbeitsspindel ist ein
Werkzeugeinsatz,
z. B. eine Schraubendreherklinge mittels eines Spannfutters befestigbar. Es handelt
sich also um einen Schraubenzieher nach srt eines Drillapparates, bei dem der Handgriff
bewegt wird. Diese Werkzeuge habeiz d tachteil, daß die von der Tt tehand ausgeübte
statische Haltekraft zum Eindrehen und Festziehen der Schraube nicht genutzt wird,
so daß sich ein schlechter Ärbeitswirkungsgrad ergibt. Außerdem ist wegen der notwendigen
großen Werl-zeuglänge eine zweite Hand zum genauen Ansetzen der Klinge im Schraubenschlitz
erforderlich.
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Es sind ferner ähnliche Handwerkzeuge bekannt, welche mit einer Hand
bedient werden können und einen bequem zu erfassenden pistolengriffähnlichen Handgriff
aufweisen. Bei diesen Handwerkzeugen wird der Handgriff vom Benutzer hin und her
gedreht. Die am Werkzeugeinsatz gewünschte Drehbewegung muß also vom Benutzer schon
als solche bereitgestellt werden.
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Selbst wenn man über Freilaufeinrichtungen wie Ratschen den einzelnen
Winkelhub des Handgriffes klein halten kann, die Drehbewegung des Werkzeugeinsatzes
also aus einer Vielzahl kleiner Drehbewegungen des Handgriffes zusammensetzt, bleibt
die Bedienung derartiger Handwerkzeuge umständlich, da der Benutzer Bewegungen durchführen
muß für welche der menschliche Arm weniger gut geeignet ist.
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Durch die vorliegende Erfindung soll daher ein Handwerkzeug gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so weiter gebildet werden, daß eine bequeme Einhandbedienung
bei der Bereitstellung der Antriebsbewegung durch den Benutzer in Richtung der Arbeitsspindelachse
gewährleistet ist, wobei das
Handwerkzeug zugleich den für solche
Werkzeuge gewünschten kompakten Aufbau hat.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch ein Handwerkzeug gemäß
Anspruch 1.
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Das erfindungsgemäße Handwerkzeug hat zunächst einen in Richtung senkrecht
zur Arbeitsspindelachse so großzügig bemessenen Handgriff, daß er von der ganzen
Hand sicher und bequem ergriffen werden kann, ähnlich wie der Griff einer elektrischen
Handbohrmaschine oder der Griff eines Spatens. Durch die Griffausrichtung senkrecht
zur Arbeitsspindelachse und durch die symmetrische Erstreckung des Handgriffes nach
beiden Seiten von der Arbeitsspindelachse weg ist zugleich gewährleistet, daß bei
der Handhabung des Werkzeuges die Arbeitsspindelachse mit der Richtung des Unterarms
des Benutzers im wesentlichen zusammenfällt. Der Benutzer kann also die erforderliche
Antriebsbewegung durch eine komplette kinematische Gelenkkette, bestehend aus Finger,
Handgelenk, Unterarm, Oberarm und Körper, erbringen, und für diese Bewegung steht
eine sehr kräftige und trainierte Muskulatur zur Verfügung. Dies bedeutet einen
hohen Arbeitswirkungsgrad, geringere Ermüdung und geringeren Energieverbrauch.
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Dadurch, daß die Antriebsbewegung zunächst in eine Drehbewegung eines
Antriebszahnrades um eine senkrecht zur Gerätemittelebene verlaufende Achse umgesetzt
wird, lassen sich die Gesamtabmessungen des Werkzeuges in zur Gerätemittelebene
senkrechter Richtung sehr klein halten, in der Praxis gleich
der
Dicke des Handgriffes. Das Werkzeug kann somit leicht verstaut werden und ist sehr
handlich. Die Umsetzung der Drehbewegung des Antriebszahnrades und die Bewegung
der Arbeitsspindel erfolgt unter Verwendung eines 30°-Umlenkgetriebes.
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Derartige Umlenkgetriebe, z. B. Kegeltriebe, sind in kompakter und
robuster Bauweise erhältliche Standardelemente des Maschinenbaus. Das erfindungsgemäße
Werkzeug läßt sich somit auch aus preisgünstigen Somponenten aufbauen.
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Unter Gerätemittelebene soll hier und in den Ansprüchen diejenige
Ebene verstanden werden, welche durch die Antriebsspindelachse und die Achse des
Handgriffes vorgegeben ist. Was die Ausbildung des Handgriffes und des Gehäuses
anbelangt, ist diese Gerätemittelebene zugleich die Symmetrieebene des Werkzuges!
Das Bewegungsumformgetriebe und das 90°-Umlenkgetriebe sind dagegen nur einmal vorgesehen,
so daß das Werkzeug bezüglich der Antriebsmechanik für die Arbeitsspindel keine
Symmetrie zur Gerätemittelebene aufweist.
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Sowohl beim Einsatz zusammen mit Schraubendrehereinsätzen als auch
beim Einsatz zusammen mit Zerspanungswerkzeugen wie Bohrern oder Gräsern ist beim
erfindungsgemäßen Handwerkzeug vorteilhaft, daß die axial aufgebrachte Antriebskraft
zugleich für ein entsprechend starkes Andrücken des Werkzeugeinsatzes an die Schraube
bzw. das Werkstück sorgt. Bei den bekannten Ratschen-Schraubendrehern mit Pistolenhandgriff
muß dagegen diese axiale Andrückkraft zusätzlich zur Drehbewegung vom Benutzer bereitgestellt
werden, was bei längerem Arbeiten zu einer Verspannung und Ermüdung der Muskulatur
und evtl. auch zu einer Sehnenscheidenentzündung durch Ulnarabduktion führen kann.
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Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung des Handwerkzeuges ist es
auch möglich, zu Ende des Arbeitshubes des Handgriffes durch Drehen der Hand unter
großem Hebelarm direkt ein Drehmoment auf den Werkzeugeinsatz auszuüben, analog
dem bekannten Schraubendreher. Hiebei kann auch leicht eine zusätzliche Unterstützung
durch die zweite Hand gegeben werden, welche dann an einer der parallel zur Arbeitsspindelachse
verlauf enden Seitenwände des Handwerkzeuges angreift. Weitere Vorteile des Erfindungsgegenstandes
sind: schnelle Zugriffzeit und schnellere und bequemere Handhabung wegen der axialsymmetrischen
Gestaltung des Griffes, Möglichkeit des rationelleren Einsatzes. Im übrigen ist
ein weiterer Vorteil des Erfindungsgegenstandes die Drehmomentbegrenzung.
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Vorteilhafte Weiterbildungen er Erfindung sind in Unteransprüchen
angegeben.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 2 wird auf sehr
einfache Weise eine stabile und belastungsfähige Führung des Handgriffes auf dem
Gehäuse gewährleistet.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 2 wird erreicht,
daß das Handwerkzeug insgesamt quaderförmige Gestalt mit im wesentlichen durchgehenden
Begrenzungsflächen hat.
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Bei einem Handwerkzeug gemäß Anspruch 4 erfolgt das Zurückfahren des
Handgriffes in die vom Gehäuse entfernte Ruhestellung nach Entlasten des Handgriff
es von selbst. Der Benutzer braucht also auf das Werkzeug insgesamt nur Druckkräfte
auszuüben.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 5 wird erreicht,
daß zum Vorspannen des Handgriffes eine verhältnismäßig lange Feder verwendet werden
kann, so daß die Größe der Federvorspannung weniger stark vom zurückgelegQen weg
des Handgriffes abhängt.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 6 wird ein besonders
bequemes und sicheres Halten des Handgriffes ermöglicht, da das Gehäuse und der
Handgriff in der voll eingefahrenen Stellung des letzteren im Bereich der Durchgreiföffnung
glatt ineinander übergehen.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 7 wird auch ein
sehr bequemes Halten des Handwerkzeuges in der Ruhestellung des Handgriffes gewährleistet.
Falls gewünscht, kann bei dieser Ausbildung des Handwerkzeuges zusätzlich die Fingermuskulatur
wirksam zur Erzeugung einer Antriebsbewegung herbeigezogen werden.
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Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 8 ist im Hinblick auf
einen mechanisch besonders einfachen und robusten um Aufbau des Bewegungstormgetriebes
von Vorteil.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 9 wird eine geringere
Ubersetzung der Antriebsbewegung in eine Drehbewegung der Arbeitsspindel zu Ende
des Antriebshubes erzielt.
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Dies ist insbesondere bei der Verwendung des Handwerkzeuges zusammen
mit Schraubendrehereinsätzen von Vorteil.
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Bei einem Handwerkzeug gemäß Anspruch 10 erhält man am Ende des Arbeitshubes
eine sehr starke Untersetzung der Antrlebsbewegung und damit ein besonders großes
Drehmoment an der Arbeitsspindel.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 11 wird erreicht,
daß die translatorische Antriebsbewegung irine große Anzahl von Umdrehungen der
Arbeitsspindel umgesetzt wird. Dies ist für ein rækhes Einschrauben von Schrauben
von Vorteil.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 12 wird erreicht,
daß sehr große Umdrehungszahlen der Arbeitsspindel ohne Absetzen des Handwerkzeuges
durch wiederholtes Betätigen des Handgriffes erzeugt werden können.
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Bei einem Handwerkzeug gemäß Anspruch 131ätzt sich auf sehr einfache
Weise eine Bewegungsumkehr der Arbeitsspindel erzielen, was ebenfalls zusammen mit
der Verwendung von Schraubendrehereinsätzen besonders vorteilhaft ist.
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Bei einem Handwerkzeug gemäß Anspruch 14 kann man das über setzungsverhältnis
zugleich drehrichtungsabhängig einstellen.
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Auch dies ist zusammen mit Schraubendrehereinsätzen besonders vorteilhaft.
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Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 15 ist deshalb besonders
vorteilhaft, weil man so die Zahnstange in die Gehäusemittelebene legen kann und
damit insgesamt eine besonders geringe Abmessung des Handwerkzeuges bei dessen Seitenflächen
erzielt.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand zweier Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert.
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In dieser zeigen: Fig. 1 eine seitliche Ansicht eines Handwerkzeuges
mit umlaufender Arbeitsspindel zur Verwendung mit verschiedenen Werkzeugeinsätzen,in
welcher der Handgriff und das Gehäuse teilweise axial geschnitten wiedergegeben
sind und Fig. 2 eine schematische Ansicht einer abgewandelten Antriebsmechanik für
das Handwerkzeug nach Fig. 1.
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Das in Fig. 1 gezeigte Handwerkzeug hat ein im wesentlichen quaderförmiges
Gehäuse 10. Die Mittelebene des Gehäuses 10 fällt mit der Zeichenebene zusammen.
Das Gehäuse 10 hat einen in Fig. 1 rechts gelegenen Gehäuseabschnitt 12, in welchem
eine Durchgreiföffnung 14 ausgebildet ist, deren Haupterstreckungsrichtung in der
Zeichnung in vertikaler Richtung verläuft. Die in der Zeichnung rechts gelegene
Begrenzungsfläche 16 der Durchgreiföffnung 14 ist so handgriffartig konturiert,
wie dies für ein bequemes Erfassen mit der Hand dienlich ist.
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An der in der Zeichnung oben liegenden und unten liegenden Seitenfläche
ist das Gehäuse 10 jeweils mit einer in Längsrichtung verlaufenden Führungsrippe
18 bzw. 20 versehen.
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Am in der Zeichnung links gelegenen Teil ist im Gehäuse 10 eine Kammer
22 vorgesehen, in welcher eine später noch genau zu beschreibende Antriebsmechanik
für eine Arbeitsspindel 24 untergebracht ist. Letztere ist über ein Axial/Radiallager
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in der in der Zeichnung links gelegenen Stirnwand des Gehäuses
10 gelagert. Auf einen Gewindeabschnitt 28 der Arbeitsspindel 24 ist ein Spannfutter
30 aufgeschraubt, in welches ein Kreuzschlitz-Schraubendrehereinsatz 32 eingespannt
gezeigt ist.
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-Stattdessen kann das Spannfutter 30 auch andere Einsätze wie normale
Schraubendrehereinsätze, Innen- und Außensechskantsteckschlüssel, Bohrer, Senkbohrer,
Fräser od. dgl. aufnehmen.
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Ein insgesamt mit 34 bezeichneter Handgriff hat in Aufsicht gesehen
die Gestalt eines U und hat ferner eine im wesentlichen U-förmige Querschnittsgestalt.
Der Handgriff 34 hat eine voraere Wand 36, eine hintere Wand 38 und eine diese zum
U-Profil verbindende Umfangswand 40. Die Vorderwand 36 und die hintere Wand 38 haben
jeweils einen Greifabschnitt 42, dessen Achse senkrecht zur Achse der Arbeitsspindel
24 verläuft und in der Gerätemittelebene liegt. Die dem Gehäuse 10 zugewandte Begrenzungsfläche
44 der Greifabschnitte 42 und die vom Gehäuse 10 abliegende, in der Zeichnung rechte
Begrenzungsfläche 46 des Handgriffes 34 sind so konturiert, daß der Handgriff 34
bequem von einer ganz geschlossenen Hand umspannt werden kann, wenn der Handgriff
54 voll auf das Gehäuse 10 zubewegt ist.
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In der in der Zeichnung rechts gelegenen Stirnfläche des Gehäuses
10 ist eine axiale Federkammer 48 vorgesehen, in welcher ein Abschnitt einer Schraubendruckfeder
50 einsitzt.
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Deren in der Zeichnung rechtes Ende greift an der Umfangswand 40 an,
und auf diese Weise sind Gehäuse 10 und Handgriff 34 in eine voneinander entfernte
Ruhestellung vorgespannt, welche in der Zeichnung wiedergegeben ist. In dieser Ruhestellung
ist
die Begrenzungsfläche 16 der Durchgreiföffnung 14 so weit von der hinteren Begrenzungsfläche
46 des Handgriffes 34 entfernt, daß sie von den Mittelfingerknochen einer halbgeöffneten,
aber immer noch spannfahig geschlossenen Hand umgriffen werden kann.
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Unter Überwindung der Kraft der Schraubendruckfeder 50 können Gehäuse
10 und Handgriff 34 so weit aufeinander zu bewegt werden, daß die rechte Stirnfläche
des Gehäuses 10 in Anlage an den rechten Abschnitt der Umfangswand 40 kommt. Bei
dieser Endstellung des Handgriffes 34 bilden die Begrenzungsflächen 44 der Greifabschnitte
42 zusammen mit der Begrenzungsfläche 16 der Durchgreiföffnung 14 eine im wesentlichen
glatt durchgehende Griffbegrenzungsfläche.
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Die Wände 36 und 38 haben an die Greifabschnitte 42 angeformte, parallel
zur Arbeitsspindelachse verlaufende Ansätze 52, welche zusammen mit den entsprechenden
Abschnitten der Umfangswand 40 U-förmige Führungsschienen bilden, in welchen die
Führungsrippen 18 und 20 im Gleitspiel Aufnahme finden.
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Während die Dicke des in der Zeichnung rechten Gehäuseabschnittes
12 gleich der Dicke der Führungsrippen 16, 18 ist, also dem lichten Abstand der
Wände 36 und 98 senkrecht zur Zeichenebene entspricht, hat der in der Zeichnung
links gelegene Gehäuseabschnitt, in welchem die Kammer 22 ausgebildet ist, eine
Dicke, welche der Außenabmessung des Handgriffes 34 senkrecht zur Gerätemittelebene
entspricht. Damit bilden Gehäuse 10 und
Handgriff 34 zusammen eine
kompakte Einheit mit im wesentlichen durchgehenden glatten äußeren Begrenzungsflächen.
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Gehäuse 10 und Handgriff 34 sind in der Praxis gespritzte Eunststoffteile
aus schlagfestem Material oder Metallspritzteile, wobei diese Teile im Hinblick
auf ein einfaches Spritzen und eine einfache Montage des Werkzeuges zusätzlich unterteilt
sein kÖnnen.
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Zur Umsetzung der (scilicet: bezüglich der Arbeitsspindel) axialen
Relativbewegung zwischen Handgriff 34 und Gehäuse 10 in eine Drehbewegung der Arbeitsspindel
24 ist eine Antriebsmechanik vorgesehen, welche ein Bewegungsumformgetriebe zum
Umsetzen der linearen Bewegung des Handgriffes in eine Drehbewegung um eine zur
Gerätemittelebene senkrechte Achse undein 90°-Umlenkgetriebe Umsetzen der letztgenannten
Drehbewegung in eine Drehbewegung der Arbeitsspindel aufweist.
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Zu dem Bewegungsumformgetriebe gehört eine Zahnstange 54, die an der
Umfangswand 40 des Handgriff es 34 in einem Bereich befestigt oder angeformt ist,
welcher dem freien Ende eines Paares von Ansätzen 52 benachbart ist. Die Zahnstange
54läuft in einer Längsnut 56 der oberen Führungsrippe 18. Sie kämmt mit einem Antriebszahnrad
58, welches in der Kammer 22 des linken Gehäuseabschnittes angeordnet ist und um
eine zur Gerätemittelebene senkrec-hte Achse 60 drehbar ist.
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Das Antriebszahnrad 60 hat großen Durchmesser und kämmt mit einem
in der Zeichnung nicht wiedergegebenen Zahnrad, welches
koaxial
hinter einem treibenden Kegelrad 62 liegt und mit diesem über einen ebenfalls nicht
gezeigten Freilauf verbunden ist. Der letztere erlaubt ein Zurückbewegen des Handgriffes
34 in der Zeichnung nach rechts, also in Richtung zur Ruhestellung, währena die
entgag..gesetzt erfolgende Antriebsbewegung auf das Kegelrad 62 übertragen wird.
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Das somit in der Zeichnung stets im Uhrzeigersinne umlaufende treibende
Kegelrad 62 kämmt seinerseits wahlweise mit einem ersten getriebenen Kegelrad 64
(in der Zeichnung wiedergegebener Zustand) oder mit einem zweiten getriebenen Kegelrad
66 (indes Zeichnung außer Eingriff). Die beiden Kegelräder 64 und 66 greifen von
verschiedenen Seiten her in das Kegelrad 62 ein, und man erhält so mit dem WechseL
des in Eingriff befindlichen Kegelrades eine Drehrichtungsumkehr einer die Kegelräder
64, 66 in fester axialer Stellung tragenden Antriebswelle 68.
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Deren in Fig. 1 rechts gelegenes Ende ist in einer Gehäusebohrung
70 axial verschiebbar gelagert. Ein in der Zeichnung links gelegener als Vierkant
ausgebildeter Endabschnitt 72 der Antriebswelle 68 greift axial verschiebbar in
eine komplementäre Mitnehmerbohrung ein, welche in die in der Zeichnung rechte Stirnfläche
der Arbeitsspindel 24 ausmündet.
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Zum axialen Verlagern der Antriebswelle 68 ist ein Stellkörper 74
vorgesehen, der axial im Gehäuse 10 geführt ist, mit einer Klaue 76 in einen Einstich
78 der Antriebswelle 68 eingreift und mit einem Betätigungsabschnitt 80 durch einen
Schlitz 82 in der oberen Begrenzungswand der Kammer 22 hindurchgeführt ist.
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Das oben beschriebene Handwerkzeug arbeitet folgendermaßen:.
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Beim Bewegen des Handgriffes 34 in der Zeichnung nach links wird das
Antriebszahnrad 58 von der Zahnstange 54 entgegen dem Uhrzeigersinne gedreht. Über
das hinter dem Kegelrad 62 liegende, nicht gezeigte Zahnrad und den nun sperrenden
Freilauf wird die entgegen dem Uhrzeiger-sinne erfolgende Drehbewegung des Antriebszahnrades
58 in eine Drehbewegung des Kegelrades 62 im Uhrzeigersonne umgesetzt. Diese Drehbewegung
wird bei der in der Zeichnung wiedergegebenen Lage des Stellkörpers 74 in eine Drehbewegung
der Arbeitsspindel entgegen dem Uhrzeigersinne (gesehen in Fig. 1 von rechts) umgesetzt.
Wird der Handgriff 34 entlastet, so kehrt er unter der Kraft der Schraubendruckfeder
50 in die in Fig. 1 gezeigte Ruhestellung zurück, wobei nunmehr der Freilauf anspricht,
so daß die Arbeitsspindel 24 beim Rückhub des Handgriffes 34 stehen bleibt. Durch
Umschalten des Stellkörpers 74 kann die Arbeitsspindel 24 auf Rechtslauf umgeschaltet
werden.
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Ist der Handgriff 34 voll eingefahren, so kann man auch direkt ein
Drehmoment auf die Arbeitsspindel 24 ausüben, indem man den Handgriff 34 selbst
um die Arbeitsspindelachse dreht. Hierzu kann man zur Unterstützung mit der zweiten
Hand den Handgriff im Bereich der Ansätze 52 umgreifen und so ein besonders großes
Drehmoment auf die Arbeitsspindel ausüben. Man erkennt, daß die Stärke der Schraubendruckfeder
50 nur so groß gewählt zu werden braucht, daß der Rückhub des Handgriffes 34 in
die Ruhestellung gewährleistet ist.
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Fig. 2 zeigt im unteren Teil eine Aufsicht auf eine abgewandelte Antriebsmechanik
zum Umsetzen der translatorischen Antriebsbewegung in eine Drehbewegung der Arbeitsspindel,
gesehen in der Gerätemittelebene in zur Achse der Arbeitsspindel senkrechter Richtung.
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An den Handgriff 34 (in Fig. 2 nicht gezeigt) ist das linke Ende einer
Kurbelstange 84 angelenkt, deren rechtes Ende an das äußere Ende eines Kurbelarmes
86 angelenkt ist. Letzterer ist fest mit einem Nabenteil 88 verbunden, welches über
einen Freilauf 90 auf ein koaxiales Antriebszahnrad 92 arbeitet.
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Dieses ist - wie gezeigt - wieder um eine zur Gerätemittelebene senkrechte
Achse drehbar.
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Das Antriebszahnrad 92 hat wiederum großen Durchmesser und arbeitet
mit einer Übersetzung von 8 : 1 auf ein kleines Ritzel 94. Dieses ist drehfest mit
einem weiteren Zahnrad 96 verbunden, welches mit einem Übersetzungsverhältnis von
4 : 1 auf ein weiteres Zahnrad 98 arbeitet. Die Zahnräder 96 und 98 sind drehfest
mit treibenden Kegelrädern 100, 102 verbunden, welche zusammen mit zwei getriebenen
Kegelrädern 104, 106 ein 90°-Emlenkgetriebe bilden. Von den getriebenen Kegelrädern
104, 106 kann jeweils eines durch axiales Verlagern einer Antriebsmuffe 108 mittels
eines Schalthebels 110 wahlweise in Eingriff mit dem zugeordneten treibenden Kegelrad
gebracht werden. Die Antriebsmuffe 108 ist axial verschiebbar, jedoch drehfest mit
der Arbeitsspindel 24 verbunden. Zum Verblocken der Arbeitsspindel 24 mit dem Gehäuse
10 ist zusätzlich eine Arretierung 112 vorgesehen, die nur schematisch angedeutet
ist.
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Die Antriebsmechanik nach Fig. 2 arbeitet grundsätzlich ähnlich wie
die unter Bezugnahme auf Fig. 1 oben beschriebene.
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Nur erhält man bei Umschaltung der Drehrichtung der Arbeitsspindel
zugleich automatisch eine Änderung des Gesamtübersetzungsverhältnisses, was insbesondere
für die Verwendung zusammen mit einem Schraubendrehereinsatz vorteilhaft ist, da
beim Lösen und Anziehen von Schrauben verschiedene Arbeitsdrehmomente gewünscht
werden.
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Zum anderen ändert sich das Gesamtübersetzungsverhältnis bei der Antriebsmechanik
nach Fig. 2 in Abhängigkeit vom zurückgelegten Weg des Handgriffes 34 im Sinne einer
Abnahme, so daßaam Ende des Antriebshubes ein höheres Drehmoment an der Arbeitsspindel
bereitgestellt wird. Dies ist auf die Eurbelcharakteristik des Bewegungsumformgetriebes
zurückzuführen.
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Man erkennt im oberen Teil von Fig. 2, in welchem das Bewegungsumformgetriebe
für sich allein in seitlicher Ansicht wiedergegeben ist, daß bei der in der Zeichnung
gestrichelt wiedergegebenen voll eingefahrenen Stellung des Handgriffes der Kurbelarm
86 senkrecht auf der Bewegungsrichtung des Handgriff es steht.
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Bei dieser Endstellung führt eine verhältnismäßig große Translationsbewegung
des Handgriffes somit nur zu einer kleinen Drehbewegung des Nabenteiles 88. Bei
der in Fig. 2 ausgezogen wiedergegebenen voll ausgefahrenen Ruhestellung des Handgriffes
34 führt dagegen eine kleine Translationsbewegung des Handgriffes zu einer großen
Drehung des Nabenteiles 88. Durch strichpunktierte Linien sind die Endstellungen
im oberen und-unteren Teil von Fig. 2 einander zugeordnet.
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Damit man die Kurbelstange 84 nicht fest am Handgriff 34 anlenken
muß, diese vielmehr gelenkig am Handgriff 34 abstützen
kann, was
im Hinblick auf ein einfaches Zusammenbauen und Auseinanderbauen von Gehäuse und
Handgriff von Vorteil ist, kann man die Kurbelstange 84 durch eine auf das Nabenteil
88 einwirkende Torsionsfeder 114 in die ausgefahrene Stellung und damit in ständige
Anlage an den Handgriff 34 vorspannen.