DE2912985A1 - Stempel - Google Patents
StempelInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B41—PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
- B41K—STAMPS; STAMPING OR NUMBERING APPARATUS OR DEVICES
- B41K1/00—Portable hand-operated devices without means for supporting or locating the articles to be stamped, i.e. hand stamps; Inking devices or other accessories therefor
- B41K1/02—Portable hand-operated devices without means for supporting or locating the articles to be stamped, i.e. hand stamps; Inking devices or other accessories therefor with one or more flat stamping surfaces having fixed images
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- Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)
Description
P 122/1 DE
ALGOT BENGTSSON, BORAS (SCHWEDEN)
Stempel
Die Erfindung bezieht sich auf einen Stempel mit einem Basiskörper und einem Halter für eine auswechselbare
Druckplatte, mit einem unter Federdruck stehenden Handgriff , der über eine Stange mit dem Halter derart verbunden
ist, daß der Halter bei Nichtgebrauch des Stempels
29.3.1979
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mittels Federkraft in einen Basiskörper hineingezogen gehalten ist, beim Niederdrücken des Handgriffs hingegen
in der Weise bewegt wird, daß die Druckplatte gegen die zu bedruckende Unterlage gedrückt wird. Ferner bezieht
sich die Erfindung auf einen Stempel, insbesondere einen Handstempel, mit einstellbarem Andruck der Druckplatte.
Insbesondere bei Handstempeln ist es bekannt, die Druckplatte aus sogenanntem mikroporösen Material herzustellen,
das eine bestimmte Menge Druckfarbe in sich aufnehmen kann und eine große Anzahl von Stempel- oder Druckvorgängen
durchführen kann. Derartige Stempel werden auch als selbstfärbende Stempel bezeichnet. Die vorliegende Erfindung
ist nicht auf einen solchen Stempel beschränkt, sie ist aber besonders vorteilhaft in Verbindung mit einem solchen
Stempel.
Bei selbstfärbenden Handstempeln ist es bekannt, einen Basiskörper mit einer Vertiefung vorzusehen, in der ein
Halter für den selbstfärbenden Stempel bzw. die entsprechende Druckplatte so gelagert ist, daß die Druckplatte
bei Nichtgebrauch des Stempels mittels Federkraft eine zurückgezogene Betriebslage einnimmt, in der die
Schriftzeichen des Stempels nicht mit der Unterlage in Berührung kommen können, auf der der Stempel steht, beim
Niederdrücken eines Handgriffes des Stempels wird aber
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der Abdruck durchgeführt. Es hat sich herausgestellt, daß die Schriftzeichen unterhalb der unteren Fläche des
Basiskörpers innerhalb sehr kleiner Grenzen liegen müssen, um zu einem ausgezeichneten Abdruck zu gelangen.
Viele verschiedene Anordnungen wurden vorgeschlagen, mit denen die Einstellmöglichkeit des Halters im Verhältnis
zu dem Basiskörper gewählt werden kann.
Bei einer bekannten Konstruktion ist der Halter an einer Stange befestigt, die an ihrem entgegengesetzten Ende ein
Gewinde trägt. Der Handgriff des Stempels weist eine Hülse mit einem Innengewinde auf, das auf das Gewinde der Stange
aufgeschraubt wird. Die Hülse ist drehbar im Handgriff gelagert und hat eine Nut an ihrem oberen Ende. Durch
Drehen der Hülse mittels eines Schraubenziehers, einer Münze o.a. kann die Einstellung des Halters genau justiert
werden.
Ein Nachteil dieser Konstruktion besteht jedoch darin, daß ein zusätzliches Hilfsmittel, wie beispielsweise eine
Münze, für die Einstellung nötig ist. Ein weiterer Nachteil liegt darin, daß der obere Bereich des Handgriffs des Stempels
nicht geschlossen und entsprechend weich gestaltet werden kann, da ein Durchbruch für die Hülse notwendig ist.
Hierdurch kann auch Schmutz zwischen das obere Ende der
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Hülse und das obere Ende des Handgriffs des Stempels eindringen, wodurch Betriebsstörungen auftreten können.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Konstruktion ist, daß die einmal gewählte Einstellung unbeabsichtigterweise
geändert werden kann.
Bei einer anderen, bekannten Konstruktion ist zwischen dem Handgriff und dem Basiskörper ein einstellbares Flanschteil
vorgesehen, das mit zwei, mit Gewinden versehenen Hülsenteilen ausgestattet ist. In diesem Fall kann der
obere Bereich des Handgriffs des Stempels geschlossen werden, ein Werkzeug ist für die Einstellung nicht notwendig,
die einmal gewählte Einstellung kann aber dennoch unbeabsichtigterweise geändert werden, und daher gibt es niemals
eine Garantie für eine korrekte Einstellung des Stempels.
Da die Einstellung durch Verdrehen eines Flanschteils erfolgt, das sich von der Hülse wegerstreckt, und das
Flanschteil ständig gegen einen Teil des Handgriffs des Stempels anliegt, wird das Flanschteil oft als Gegenmutter
aufgefaßt und ohne besonderen Hinweis wird sie oftmals in ihre äußerste Lage gebracht.
Die vorstehend beschriebenen, bekannten Ausführungen haben ferner den Nachteil, daß sie einen sehr komplizierten Aufbau
aufweisen und auch Bauteile haben, die aus Metall
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gefertigt werden müssen/ und deshalb ist diese Konstruktion
sehr teuer.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Stempel, insbesondere einen Handstempel, zu schaffen,
der dadurch justiert werden kann, daß der Handgriff gedreht wird, und daß ferner die Möglichkeit besteht, die
Einstellmittel zu arretieren. Der Stempel soll robust aufgebaut, einfach zu handhaben und kostengünstig zu fertigen
sein.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen
des Hauptanspruchs aufgeführten Merkmale gelöst.
Die Erfindung weist gegenüber dem Bekannten die Vorteile auf, daß insbesondere bei Verwendung des Stempels als
Handstempel dieser sehr robust ist, leicht und ohne zusätzliche Hilfsmittel justiert werden kann, wobei die einmal
gewählte Einstellung sich nicht von selbst oder durch unbeabsichtigtes Handhaben verändern kann, und daß der
Stempel kostengünstig herstellbar ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispieles mittels einer Zeichnung erläutert. Es zeigen
Fig. 1 im Schnitt einen Handstempel in seiner Betriebslage, die dem Nichtgebrauch entspricht,
wobei also die Druckplatte in einen Basiskörper
zurückgezogen ist, in vergrößertem Maßstab,
Fig. 2 einen Schnitt gemäß einer Linie II-II in Fig. 1,
ebenfalls in vergrößertem Maßstab,
Fig. 3 eine Ansicht des Stempels in Originalgröße.
Der Stempel 10 (Fig. 1) wird im folgenden anhand eines Handstempels erläutert, die Erfindung ist aber nicht auf
einen solchen beschränkt. Der Handstempel umfaßt einen Basiskörper 11 mit einer Vertiefung 12 in seinem unteren
Bereich. Der untere Kantenbereich 13 des Basiskörpers 11 ist zugleich die Auflagekante für den Stempel auf der zu
bedruckenden Unterlage. Der Basiskörper 11 weist eine innere Fläche 14 auf. Ein Hülsenteil 15 befindet sich in
einstückiger Verbindung mit dem Basiskörper 11 und ragt vertikal davon weg. Im Inneren weist das Hülsenteil 15
zwei verschiedene Bohrungsdurchmesser auf, wobei die Bohrung im Oberteil 16 enger und die Bohrung im Unterteil
17 weiter ist. Auf ihre Außenseite trägt das Hülsenteil Rippen 18 (Fig. 1, 2).
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In der Vertiefung 12 ist ein Halter 19 - bei der Darstellung gemäß Fig. 1 vertikal - verschiebbar in dem
Basiskörper 11 gelagert. Der Halter 19 trägt eine Druckplatte 20 (Fig. 1), die selbstfärbend ist. Die Druckplatte
20 ist natürlich mit Schriftzeichen auf ihre Unterseite versehen. Der Halter 19 weist ein nach oben
gerichtetes Hülsenteil 21 auf, das in dem Unterteil 17 des Hülsenteils 15 geführt ist.
Ein unteres Ende 22 einer Stange 23 ist in das Hülsenteil 21 eingepreßt oder eingespritzt/eingegossen, so daß der
Halter 19 mittels der genannten Stange in ihrer axialen Richtung verschiebbar ist. Das obere Ende der Stange 23
ist mit einem Gewinde 24 versehen, das vorzugsweise einen trapezförmigen Querschnitt aufweist (Fig. 1).
Ein Sperrorgan 25 ist verschiebbar gegenüber dem Hülsenteil 15 gelagert, jedoch gegen Verdrehung gesichert und
trägt nach innen ragende Rippen 26, die so nebeneinander angeordnet sind, daß sie zwischen die Rippen 18 des Hülsenteils
15 passen (Fig. 2). Das Sperrorgan 25 ist zwar verschiebbar, jedoch gegenüber dem Hülsenteil 15 des
Basiskörpers 11 nicht verdrehbar, und damit auch nicht gegenüber dem Basiskörper 11 verdrehbar. Das Sperrorgan
weist einen unteren Flansch 27 und nach oben gerichtete
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Sperrzähne 28 (Fig. 3) auf, deren Zweck wird im folgenden noch beschrieben werden. Das Sperrorgan 25 weist an
seinem oberen Ende einen nach innen gerichteten Flansch auf.
Die Rippen 18 des Hülsenteils 15 sind an ihren oberen Enden mit Einschnitten 30 versehen, die dazu dienen, eine
Druckfeder 31 in ihre Lage zu halten. Das obere Ende der Druckfeder 31 liegt an dem nach innen gerichteten Flansch
29 des Sperrorgans 25 an.
Der Handgriff 32 ist mit einer Bohrung 33 versehen, in der das Sperrorgan 25 verschiebbar und drehbar angeordnet ist.
Ein nach unten gerichtetes Hülsenteil 34 steht von dem oberen Ende des Handgriffs 32 ab und ist mit einem Innengewinde
35 versehen, das auf das als Außengewinde ausgebildete Gewinde 24 der Stange 23 eingreift. Die untere
Kante des Handgriffs 32 ist mit einer Anzahl Einschnitten 36 (Fig. 1, 3) versehen, und die Sperrzähne 28 des Sperrorgans
greifen in die Einschnitte 36 ein. Der Flansch 27 des Sperrorgans zeigt radial unterhalb des Handgriffs
nach außen.
In der Betriebslage des Handgriffes 32, wie sie aus Fig. 1 ersichtlich ist, kann der Handgriff 32 nicht gegen-
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über dem Basiskörper 11 verdreht werden, da die Sperrzähne 28 in die Einschnitte 36 eingreifen,und das Sperrorgan
25 kann sich nicht gegenüber dem Basiskörper 11 verdrehen. Ferner ist der Verschiebehub des Stempels
durch den Abstand begrenzt, der zwischen dem unteren Ende des Hülsenteils 34 und dem oberen Ende des Hülsenteils
15 besteht.
Zur Durchführung der Justierung ist es nur notwendig, daß man den unteren Flansch 27 des Sperrorgans 25 ergreift
und unter Zusammendrückung der Druckfeder 31 das Sperrorgan
so weit nach unten drückt, daß die Sperrzähne 28 aus den Einschnitten 36 des Handgriffs 32 herausgleiten,
worauf es möglich ist, den Handgriff 32 zu verdrehen. Der erwähnte, axiale Abstand zwischen den Hülsenteilen 34
und 15 wird hierdurch verändert, und wenn das Sperrorgan nach diesem Einstellvorgang losgelassen wird, drückt die
Druckfeder 31 das Sperrorgan 25 wieder in seine Verriegelungslage, wobei die Sperrzähne 28 zwischen den Einschnitten
36 zu liegen kommen, hierdurch ist die Justierung festgelegt und kann nicht unbeabsichtigterweise
wieder verändert werden.
tOtt42/071*
-tff-
L e e r s e i t e
Claims (6)
1. j Stempel mit einem Basiskörper und einem Halter für
eine auswechselbare Druckplatte, mit einem unter Federdruck stehenden Handgriff, der über eine Stange
mit dem Halter derart verbunden ist, daß der Halter bei Nichtgebrauch des Stempels mittels Federkraft
in einen Basiskörper hineingezogen gehalten ist, beim Niederdrücken des Handgriffs hingegen in der Weise
bewegt wird, daß die Druckplatte gegen die zu bedruckende Unterlage gedrückt wird, dadurch gekennzeichnet , daß sich die Stange (23)
über ein Gewinde (24) und ein Innengewinde (35) mit dem Handgriff (32) derart in Eingriff befindet, daß
der Abstand zwischen dem Handgriff (32) und dem Basiskörper sowie die Verschiebung der Druckplatte
aus dem Basiskörper dadurch einstellbar sind, daß der Handgriff und damit das Sperrorgan (25) entgegen der
Kraft einer Druckfeder einstellbar sind, wobei das Sperrorgan (25) gegenüber dem Basiskörper nicht verdrehbar
ist, daß das Sperrorgan Sperrzähne (28) aufweist, die in entsprechende, im Handgriff vorgesehene
Einschnitte (36) gelangen, wodurch die Verdrehung des Handgriffs vermieden wird, wobei die Sperrzähne (28)
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P 122/1 DE - yt -
1/
des Sperrorgans (25) sich bei Nichtgebrauch des Stempels in Eingriff mit den Einschnitten (36) aufgrund
der Kraft der Druckfeder befinden, und wobei unter Zusammendrückung der Druckfeder das Sperrorgan
entriegelbar ist.
2. Stempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich net, daß der Basiskörper (11) ein nach oben gerichtetes
Hülsenteil (15) aufweist, das eine Führung für die Stange (23) auf seiner Innenseite darstellt und
auf seiner Außenseite eine Führung für das Sperrorgan (25) bildet, wobei letzteres verschiebbar und verdrehbar
in dem Handgriff gelagert ist, jedoch verschiebbar aber nicht verdrehbar in Bezug auf den Basiskörper
(11) ist, und daß die Sperrzähne (28) des Sperrorgans so angeordnet sind, daß sie in Eingriff bzw. außer
Eingriff mit den Einschnitten (36) des Handgriffs dadurch gebracht werden können, daß das Sperrorgan in
Bezug auf den Handgriff axial verschoben wird.
3. Stempel nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet , daß das Sperrorgan (25)
einen unteren, nach außen gerichteten Flansch (27) aufweist, der über den benachbarten Bereich des
Handgriffs hinausragt.
P 122/1 DE £
4. Stempel nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß eine Druckfeder (31)
gegen den oberen Bereich des Hülsenteils (15) in den Einschnitten (30) mit ihrem einen Ende drückt
und mit ihrem anderen Ende gegen den nach innen gerichteten Flansch (29) des Sperrorgans drückt, so
daß die Druckfeder (31) gleichzeitig den Halter (19) in die Lage drückt, in der er in den Basiskörper (11)
hineingezogen ist und ferner die Sperrzähne (28) des Sperrorgans (25) in Eingriff mit den Einschnitten
(36) des Handgriffes (32) bringt.
5. Stempel nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß das Hülsenteil (15)
des Basiskörpers (11) nach außen gerichtete Rippen (18) aufweist, die in die Zwischenräume zwischen
den nach innen gerichteten Rippen (26) eingreifen, die von dem zylinderartigen Bereich des Sperrorgans
eingreifen, und daß ein Einschnitt (30) am oberen Ende einer jeden Rippe der Führung der Druckfeder
(31) dient.
6. Stempel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Gewindeverbindung zwischen
der Stange (23) und dem Handgriff (32) ein als Außen-
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gewinde ausgebildetes Gewinde (24) umfaßt, welches vorzugsweise einen trapezförmigen Querschnitt aufweist,
und zu der Stange (23) gehört, und wobei ein entsprechendes Innengewinde (35) an dem Handgriff
(32) vorgesehen ist.
100042/0719
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| SE7803921A SE426927B (sv) | 1978-04-07 | 1978-04-07 | Stempel med instellbart stempeltryck |
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| DE2912985A1 true DE2912985A1 (de) | 1979-10-18 |
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ID=20334521
Family Applications (1)
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| FR (1) | FR2421733A1 (de) |
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Legal Events
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