DE2018199C3 - Vorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung von mit flexiblen Folien kaschierten Hartschaumplatten insbesondere auf Polyurethanbasis - Google Patents
Vorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung von mit flexiblen Folien kaschierten Hartschaumplatten insbesondere auf PolyurethanbasisInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung von mit flexiblen Folien kaschierten
Hartschaumplatten, insbesondere auf Polyurethanbasis mit einem den Formhohlraum zwischen sich
bildenden Doppelband, dessen Bänder durch aneinander anliegende Förderplatten und mit diesen verbundenen
Ketten gebildet sind, die aus Laufrollen, Gliedern und gelenkig mit diesen verbundenen Kettenbolzen
bestehen, die mit synchron angetriebenen Umlenkkettenrädern in Eingriff gelangen, wobei die Laufrollen im
Bereich des Formhohlraumes auf Laufschienen abgestützt sind, wobei jedes Glied durch zwei parallele
Gliedplatten gebildet ist, die sich mit den entsprechend in größerem oder kleinerem Abstand voneinander
entfernt angeordneten Gliedplatten des angrenzenden Gliedes überlappen und mil diesen durch den Kettenbolzen
gelenkig verbunden sind.
Bei einer bekannten Vorrichtung der eingangs genannten Art liegen die Laufrollen mittig zwischen den
Gliedplatten. Die zugeordneten Umlerikkettenräder liegen in der gleichen Ebene wie die Laufschienen, so
daß die Laufschienen dann aufhören müssen, wenn sie in den Umlaufbereich der Umlenkkettenräder gelangen.
An diesem Punkt, der noch nicht der höchste oder tiefste Punkt der Bewegungsbahn des Umlenkkettenrades ist,
ka.in eine Führung durch die Laufschienen nicht mehr stattfinden. Die Umlenkkettenräder heben die entsprechende
Kette und damit auch die Förderplatten an, wodurch die Höhe des Formhohlraumes verändert wird.
Diese Auf- und Abbewegung kann auch hinsichtlich der Geometrie als »Polygoneffekt« bezeichnet werden
(OE-PS 2 41 799).
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen,
bei der durch Vermeidung des entsprechenden Polygoneffektes sichergestellt wird, daß der Formhohlraum
immer die gleiche Höhe aufweist und so kein Zusammendrücken des erzeugten Hartschaumplattenstranges
erfolgt
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das entsprechende Umlenkkettenrad mit dem
Kettenbolzen zwischen den Gliedplatten im Eingriff steht und die Laufrolle auf einer Seite des überstehenden
Keitenbolzens gelagert und die zugehörige Laufschiene entsprechend gegenüber dem Umlenkkettenrad
seitlich versetzt angeordnet ist.
Dadurch, daß erfindungsgemäß die Umlenkkettenräder in einer anderen Ebene liegen als die Laufschienen
— bedingt durch die entsprechende »fliegende« Anordnung der Laufrollen —, ist es möglich, die
Laufschienen bis in den Bewegungs- oder Umlaufbereich der Umlenkkettenräder hineinzuziehen und so
auch in diesem Bereich für eine Führung durch die Laufschienen und dadurch für eine Vermeidung des
Polygoneffektes zu sorgen.
In vorteilhafter Weise können die Laufschienen bis über den Mittel- oder Drehpunkt des zugehörigen
Umlenkkettenrades überstehen.
In vorteilhafter Weise ist es auch möglich, die Laufschienen am Abförderende geringfügig vom
Formhohlraum wegzuneigen, um für ein entsprechend allmähliches Abziehen der Förderplatten zu sorgen, so
daß die angrenzende Kaschierfolie zu Beginn des Umlenkens um die Umlenkkettenräder durch die
abkippende Kante der Förderplatte nicht beschädigt wird.
Im folgenden wird die Erfindung unter Hinweis auf die Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht des Einlauf- oder Abförderendes einer Ausführungsform
der Vorrichtung;
F i g. 2 einen in verschiedenen Ebenen senkrecht zur Förderrichtung durch den unteren Teil der Seitenansicht
der F i g. 1 durchgeführten Schnitt; und
F i g. 3 einen Schnitt durch einen Teil eines Kettengliedes in vergrößerter Darstellung.
Das Einlauf- und das Abförderende sind grundsätzlich gleich ausgebildet, so daß die Darstellung nach F i g. 1
sowohl zur Beschreibung des Einlaufendes als auch des Abförderendes herangezogen werden kann.
Die Vorrichtung, die auch als Doppelbandanlage bezeichnet wird, besteht aus zwei Förderplattenketten 1
und 2, die im Bereich des Formhohlraumes, d. h. in dem Bereich, in dem sie sich unmittelbar gegenüberliegen
synchron und in die gleiche Richtung bewegt werden. Zur Kaschierung werden in den Formhohlirsium nicht
gezeigte Folien eingeführt. Seitlich wird der Förmhohl-
raum durch mitlaufende Bänder 31 abgedichtet, die um
Stützrollen 33 umlaufen.
Ein Glied einer Förderplattenkette 1 oder 2 besteht aus einer Förderplatte 3 mit einer Versteifung 3a auf der
Unterseite, aus zwei verschweißten Glhdplattenpaaren 4a oder 4b — (ein Gliedplattenpaar ist in F i g. 3 gezeigt)
— und aus Kettenbolzen 5, die jeweils benachbarte Gliedplattenpaare 4a und 4b miteinander verbinden.
Die Darstellung nach F i g. 2 zeigt etwas mehr als die halbe Breite der Förderplatte 3, d. h. auf der linken Seite ·ο
der gezeichneten Mittellinie befindet sich entsprechend klappsymmetrisch ein weiteres Gliedplattenpaar für
jede Förderplatte.
Der Kettenbolzen steht an einer Seite über die entsprechende Gliedplatte über und ist dort mit einer
Laufrolle 6 vei-sehen. Diese Laufrolle 6 ist — wie sich
aus Fig. 3 ergibt — mit Hilfe eines Lagers 11, einer Mutter 8, eines Federringes 9 und einer Scheibe 10 auf
dem Kettenbolzen 5 befestigt, der in Gleitlagern 12 in den Gliedplatten gelagert ist In ^ ig. 3 ist ein
Kettenglied in seiner Gesamtheit mit 4 bezeichnet.
Im Bereich des Formhohlraumes, d. h. dort wo große Kräfte auf die Förderplatten übertragen werden, sind
die Laufrollen 6 auf Laufschienen 13 aufgestützt, von denen eine in Fig.2 im Schnitt gezeichnet ist. Eine
zweite Laufschiene befindet sich entsprechend symmetrisch auf der linken Seite der Darstellung der F i g. 2.
Jede Laufschiene ist in der Höhe durch mit Sicherungsmuttern versehene Schrauben 17 verstellbar. Aus
diesem Grunde ist in jeder Laufschiene ein Langloch für jo
durchgehende Befestigungsschrauben 15 vorgesehen. Diese Befestigungsschrauben 15 dienen der Befestigung
an Winkeleisen 14, die wiederum durch Schrauben 16 mit dem Gestell der Vorrichtung verbunden sind. Am
Einlauf- und am Abförderende stehen die Laufschienen 13 bei 13a über den Drehpunkt der Welle 21 der
Umlenkkettenräder 20 über, um eine unerwünschte Auf- und Abbewegung der Förderplatten und der Kettenglieder
beim Umlenken zu verhindern. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, sind die Laufschienen bei 13a entsprechend
abgerundet. Am Abforderende sind die Laufschienen geringfügig vom Formhohlraum weggeiieigt, um für ein
sicheres und keine Beschädigungen hervorrufendes Abziehen der Förderplatten beim Umlenken zu sorgen.
Im Rücklaufbereich der Förderplattenketten 1 und 2 müssen keine großen Kräfte aufgenommen werden, und
e:. ist keine so genaue Abstützung erforderlich, so daß
hier Führungen 30 für die Laufrollen 6 ausreichen. Diese Führungen 30 sind ebenfalls am ortsfesten Gestell der
Vorrichtung befestigt.
In der Mitte (siehe Fig.2) zwischen zwei Gliedplattenpaaren,
von denen nur das rechte gezeigt ist, befindet sich die Seitenführung. Diese Seitenführung wird durch
mit jeder vierten Förderplatte drehbar verbundene Seitenführungsrollen 26 gebildet, die in angeschweißten
Zapfen 28 gelagert sind. Zusammen mit diesen i>eitenführungsrollen 26 verhindern beidseitig angeordnete
Seitenführungsschienen 27 die unerwünschten Seitenbewegungen der Förderplattenketten 1 und 2.
Aus Fig.2 ist weiterhin zu entnehmen, daß diese Seitenführungen auch für den Rücklaufstrang vorgesehen
sind.
Mit Hilfe einer Welle 21 sind jeweils zwei Umlenkkettenräder 20 in Lagerungen 22 gelagert. Diese
Lagerungen 22 sind durch Kettenspanneinrichtungen 26, 27 in Förderrichtung in Lagerplatten 23 verschiebbar.
Diese Lagerplatten sind durch Befestigungsschrauben 24 ε,η dem Gestell der Vorrichtung befestigt. Die
Lagerplatten 23 sind darüber hinaus zusammen mit der dazugehörigen Lagerung 22 auf- und abbewegbar, um
für die gewünschte Höhenverstellung zusammen mit den Laufschienen 13 zu sorgen. Diese Verstellung
geschieht durch Verstellschrauben 25 und wird durch entsprechende Langlöcher für die Befestigungsschrauben
24 in den Lagerplatten 23 gewährleistet. Wie sich aus Fig. 1 ergibt, sind für jedes Umlenkkettenrad vier
Einstellschrauben 25 vorhanden.
Durch Beine 32 — F i g. 1 — ist das Gestell mit dem Boden verbunden.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Vorrichtung zur kontinuierlichen Herstellung von mit flexiblen Folien kaschierten Hartschaumplatten,
insbesondere auf Polyurethanbasis mit einem den Formhohlraum zwischen sich bildenden
Doppelband, dessen Bänder durch aneinander anliegende Förderplatten und mit diesen verbundenen
Ketten gebildet sind, die aus Laufrollen, Gliedern und gelenkig mit diesen verbundenen
Kettenbolzen bestehen, die mit synchron angetriebenen Umlenkkettenrädern in Eingriff gelangen,
wobei die Laufrollen im Bereich des Formhohlraumes auf Laufschienen abgestützt sind, wobei jedes >s
Glied durch zwei parallele Gliedplatten gebildet ist, die sich mit den entsprechend in größerem oder
kleinerem Abstand voneinander entfernt angeordneten Gliedplatten des angrenzenden Gliedes
überlappen und mit diesen durch den Kettenbolzen gelenkig verbunden sind, dadurch gekennzeichnet,
daß das entsprechende Umlenkkettenrad (20) mit dem Kettenbolzen (5) zwischen den
Gliedplatten (4a und Ab) im Eingriff steht und die Laufrolle (6) auf einer Seite des überstehenden *5
Kettenbolzens (5) gelagert und die zugehörige Laufschiene (13) entsprechend gegenüber dem
Umlenkkettenrad (20) seitlich versetzt angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufschienen (13) am Einlauf-
und/oder am Abförderende des Doppelbandes über den Drehpunkt (bei Ma) der Umleiikkettenräder
(20) überstehen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufschienen (13) in dem über den
Drehpunkt der Umlenkkettenräder (20) überstehenden Abschnitt (13a) abgerundet sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufschienen (13)
am Abförderende vom Formhohlraum weg geringfügig geneigt ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4. dadurch gekennzeichnet, daß die Neigung etwa 20' beträgt.
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