DE69424818T2 - Photographisches Kopiergerät - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zur Herstellung fotografischer Abzüge, genauer auf eine Vorrichtung, mit deren Hilfe sowohl von photographischen Bildern als auch von digital codierten Bildern Abzüge auf lichtempfindlichem Papier hergestellt werden könne.
- Das Gebiet der Photographie umfasst zur Herstellung von Abzügen ausgebildete Maschinen, mit deren Hilfe Bilder von einem Film auf Einzelabschnitte lichtempfindlichen Papiers projiziert werden; das belichtete Papier durchläuft dann zur Entwicklung eine Reihe von chemischen Behandlungsbädern und gelangt danach in eine Trocknungskammer, wonach die fertigen Abzüge automatisch aus der Maschine ausgegeben werden.
- Ferner wurden Geräte entwickelt, die es ermöglichen, Abzüge von digital codierten Bildern herzustellen, die mit Hilfe von Videokameras gewonnen wurden oder unter Verwendung von Computergraphik- oder sonstigen herkömmlichen Systemen erzeugt wurden und auf passenden Speichermedien, zum Beispiel auf Magnetband oder einer magnetischen oder optischen Scheibe, typischerweise der bekannten CD, aufgezeichnet wurden; die digitale Information wird durch eine geeignete elektronische Datenverarbeitungseinrichtung an eine Kathodenstrahlröhre geleitet, und das gesamte Bild wird wiedergegeben und mittels geeigneter optischer Geräte auf das lichtempfindliche Papier projiziert, das dann auf herkömmliche Weise weiterverarbeitet wird.
- Herkömmliche Systeme zur Wiedergabe digital codierter Bilder machen normalerweise von schwarzweißen Kathodenstrahlröhren Gebrauch, die zur Erzeugung des vollen Bildes eine Folge von drei primären Schwarz-Weiß- Bildern projizieren müssen; diese jeweils einfarbigen Bilder sind das Ergebnis eines vorhergehenden Filtervorgangs, der optisch oder elektronisch in den drei Grundfarben durchgeführt wird, und müssen rückgewandelt werden, sobald sie mit entsprechenden Farbfiltern auf das lichtempfindliche Papier projiziert werden, unter geeigneter Führung und Steuerung durch eine elektronische Datenverarbeitungseinrichtung im Hinblick auf die relativen Belichtungszeiten.
- US 4 742 375 offenbart eine Lösung, bei der die betrachteten Einheiten zur optischen und elektronischen Herstellung von Abzügen entweder getrennt verwirklicht sein können und somit einzeln auf eine zum Entwickeln des lichtempfindlichen Papiers ausgebildete Grundeinheit angewandt werden können, oder mit der Entwicklungseinheit zu einer gemeinsamen Anordnung zusammengefasst werden können, um eine einzige Kombinationsmaschine zu schaffen. Bei dieser Lösung muss das Projektionssystem mit Kathodenstrahlröhre immer auf den optischen Pfad des Photoabzugssystems ausgerichtet werden.
- Eine frühere japanische Patentanmeldung 820079629, veröffentlicht als JP-A-58/196792 offenbart eine spezielle einzeilige Kathodenstrahlröhre, die nicht ein volles Rasterbild mit mehreren Querzeilen nach Art einer konischen Kathodenstrahlröhre erzeugt, sondern eine einzige Querzeile des Bildes abstrahlt, die eine genaue Wiedergabe der Farbrelationen sicherstellt und direkt auf das lichtempfindliche Papier fällt.
- Indem das lichtempfindliche Papier allmählich über den lichtemittierenden Schlitz der einzeiligen Kathodenstrahlröhre geführt wird, wird es auf diese Weise möglich, die fortschreitende Übertragung einer Mehrzahl von Zeilen zu erzielen, die direkt erzeugt werden, d. h. ohne Verwendung weiterer Projektionseinrichtungen und ohne Filterung in den drei Grundfarben, die schließlich insgesamt das volle Bild ergeben.
- Selbstverständlich enthält das System auch geeignete Einrichtungen und Mittel zum Steuern und Koordinieren der zeilenweisen Strahlung der Kathodenstrahlröhre und der Bewegung des Vorschubmechanismus des lichtempfindlichen Papiers, um sicherzustellen, dass schließlich ein korrektes Bild erhalten wird.
- Der Stand der Technik umfasst nunmehr eine zum Herstellen photographischer Abzüge ausgebildete Maschine, die mit dieser einzeiligen Kathodenstrahlröhre ausgestattet ist, obwohl eine derartige Maschine Abzüge nur von digital codierten Bildern herstellt.
- Die im oben genannten US-Patent 4 742 375 offenbarte Maschine bietet zwar insofern gewisse Vorteile, als die Wiedergabe photographischer Bilder sowohl von Film als auch von digitalen Quellen durch eine einzige Einheit ausgeführt wird, aber ihr Aufbau ist von erheblicher Komplexität und daher kostenaufwendig, da zwei getrennte Einheiten erforderlich sind; eine zum Projizieren von Bildern von Film und eine weitere zum Projizieren von digital codierten Bildern; außerdem erfordert die Einheit, mittels der digital codierte Bilder wiedergegeben werden, eine zugehörige optische Projektionsanordnung, die zusammen mit dem Satz von drei Farbfiltern eine Linse aufweist, und deshalb haben die verschiedenen Mittel und Geräte zum Steuern und Koordinieren des Gesamtsystems sowie auch die verwendete herkömmliche Schwarz- Weiß-Kathodenstrahlröhre nicht unerhebliche Abmessungen.
- Deshalb ist die Maschine unter allgemeinen Gesichtspunkten merklich kompliziert und aufwendig und spürbar unhandlich. Außerdem wird bei der Ausführungsform, die die photographische Bildprojektionseinheit und die Kathodenstrahlröhren-Bildprojektionseinheit vereinigt, die Qualität der Kathodenstrahlröhrenbilder durch den zum Ändern des optischen Pfads verwendeten Spiegel erheblich vermindert.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Mängel und Einschränkungen, die den verschiedenen besprochenen Lösungen des Standes der Technik anhaften, zu überwinden, indem eine zur Herstellung photographischer Abzüge ausgebildete Maschine angegeben wird, die Farbabzüge sowohl von Film als auch von digital codierten Bildern herstellt.
- Diese und darüber hinaus weitere Aufgaben werden erfindungsgemäß in einer durch den beiliegenden Anspruch definierten Maschine gelöst.
- Besondere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung werden nun rein beispielshalber unter Bezugnahme auf beiliegende Zeichnung näher beschrieben, die eine schematische Darstellung der Maschine in einer Seitenansicht bietet, wobei bestimmte Teile weggeschnitten sind.
- Unter Bezugnahme auf die Zeichnung ist zunächst festzustellen, dass der Grundaufbau einer typischen Maschine 1 zum Herstellen photographischer Abzüge von auf Film aufgenommenen Bildern ein Hauptgehäuse 11 und ein an der Oberseite dieses Gehäuses montiertes kleineres Gehäuse 12 aufweist, das zur Aufnahme eines Bildprojektors 2 dient, der herkömmlich aus einer Lichtquelle 21, einem Satz von Farbfiltern 22, einem Kondensator 23 und einer den Film 25 tragenden Einrichtung 24 besteht, und im Inneren des Hauptgehäuses 11 sind ein Bildanalysator 26, eine einen Verschluss aufweisende Linsenanordnung 27, ein in 45º-Lage angeordneter Spiegel 28 und eine Belichtungsfläche 29 angeordnet; ein weiteres Gehäuse 13 beherbergt eine Rolle 3 lichtempfindlichen Papiers 31 in kontinuierlichem Streifenformat, das abgespult und mittels aufeinanderfolgender einklemmender Transportrollenpaare 41, 42, 43, 44 und 45 und erforderlichenfalls durch feststehende Führungen 51, 52 und 53 zur Belichtungsfläche 29 gefördert wird. Das Papier wird durch ähnliche Paare von Transportrollen 46, 47 und 48 von der Belichtungsfläche 29 wegtransportiert und danach mittels einer weiteren Gruppe von Transportrollen 49 in eine Reihe von chemischen Behandlungsbädern 60 geleitet, aus denen es durch eine Trocknungskammer 61 läuft, bevor es schließlich in einem Sammelschacht 62 abgelegt wird.
- Der kontinuierliche Streifen lichtempfindlichen Papiers 31 wird durch eine geeignete Schneideinrichtung (Guillotine) 8 in einzelne Abschnitte gewählter Länge geschnitten, um entweder an der Belichtungsfläche 29 belichtet zu werden, wenn die Maschine auf herkömmliche Weise zur Wiedergabe von Bildern vom Film 25 verwendet wird, oder an einer von einer einzeiligen Kathodenstrahlröhre 7 besetzten Station belichtet zu werden, wie weiter unten beschrieben.
- Bei einer ersten möglichen Ausführungsform der Maschine, wie sie durch die beiliegende Zeichnung angegeben ist, ist die einzeilige Kathodenstrahlröhre 7 in durchgezogener Linie gezeigt, während weitere mögliche Ausführungsformen durch dünne gestrichelte Linien angedeutet sind; in ähnlicher Weise ist der Pfad, dem die Einzelabschnitte lichtempfindlichen Papiers 31 von der Rolle 3 bis hinab zum Eintritt in die chemischen Behandlungsbäder 60 folgen, in durchgezogener Linie angegeben, während der übrige Teil bis zum Sammelschacht 62 schematisch durch die strichpunktierte Phantomlinie angedeutet ist.
- Bei der ersten erwähnten Ausführungsform ist die einzeilige Kathodenstrahlröhre 7 in Bezug auf die Förderrichtung des Papiers hinter der Belichtungsfläche 29 angeordnet, der Projektionskopf 31 der Röhre ist zwischen dem der Belichtungsfläche 29 folgenden Paar von Transportrollen 46 und dem sich anschließenden Paar von Transportrollen 47 angeordnet und befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur lichtempfindlichen Fläche des vorrückenden Papierstreifens 31, der durch eine geeignete Führung 54 (oder eine gleichwirkende Einrichtung, zum Beispiel eine Walze) in der richtigen Lage gehalten wird, wobei die Führung auf die Rückseite gerichtet ist und mit dieser zusammenwirkt.
- Nachstehend wird die Betriebsweise der Maschine 1 kurz beschrieben, soweit sie sich auf die herkömmliche Art der Herstellung von Abzügen von auf Film 25 aufgenommenen Bildern bezieht.
- Als erstes sind die mit 41 und 42 bezeichneten Transportrollenpaare in Gang zu setzen, die sich vorwärts bewegen, um eine passende Länge des von der Rolle 3 abgespulten lichtempfindlichen Papiers 31 vorzuschieben; sobald die gewünschte Länge hindurchgelaufen ist, stoppen die Rollen ihre Drehung, und die Guillotine 8 macht einen Hub, um den Einzelabschnitt abzutrennen, der durch die Rollenpaare 42, 43, 44 und 45 wiederum erfasst und zur Belichtungsfläche 29 vorwärtsbefördert wird und dabei sowohl durch die Rollen als auch durch die Führungen 51, 52 und 53 in Position gehalten wird.
- Nun wird die Einrichtung, zu der die Belichtungsfläche 29 gehört, in der Weise in Betrieb gesetzt, dass der angehaltene Einzelabschnitt lichtempfindlichen Papiers 31 richtig positioniert wird und die normale Projektion des Bildes vom Film 25 ermöglicht wird.
- Sobald das Bild ordnungsgemäß übertragen worden ist, wird die die Belichtungsfläche 29 bildende Einrichtung wieder aktiviert, um den belichteten Abschnitt lichtempfindlichen Papiers zu den nachfolgenden Transportrollenpaaren 46, 47 und 48 zu fördern.
- Im vorliegenden Fall ist die Geschwindigkeit, mit der das Papier von der Belichtungsfläche 29 abgeführt und durch die der Gruppe von Transportrollenpaaren 49 vorgelagerten Transportrollenpaare 46, 47 und 48 geleitet wird, größer als die anschließende Geschwindigkeit des Papiers durch die chemischen Behandlungsbäder 60 und die Trocknungskammer 61, wodurch sich der Einbau der zusammengruppierten Transportrollenpaare erklärt. In der Tat rotieren die betreffenden Transportrollenpaare 49 mit einer Umfangsgeschwindigkeit, die auf die Zuführgeschwindigkeit abgestimmt ist, die für den Dur chlauf der Einzelabschnitte lichtempfindlichen Papiers durch die aufeinanderfolgenden Behandlungsstufen gewählt ist, und sind auf herkömmliche Weise den jeweiligen Antriebswellen mit geeigneten Mitteln so zugeordnet, dass die mit der höheren Geschwindigkeit empfangenen Papierabschnitte fortschreitend von der Rollengruppe 49 aufgenommen werden und gleichmäßig vorwärts zur Ausgabestelle gelangen.
- Nachdem somit die Betriebsweise der Maschine für den normalen und herkömmlichen Fall der Verwendung zur Herstellung photographischer Abzüge von Film beschrieben wurde, kann sich die Aufmerksamkeit nun auf die Betriebsweise richten, bei der Abzüge von digital codierten Bildern hergestellt werden.
- In diesem Fall werden die digitalen Bilder an die einzeilige Kathodenstrahlröhre 7 aus einer geeigneten elektronischen Einheit übertragen, mittels welcher sowohl die Röhre selbst als auch die mit der Röhre zusammenarbeitenden Geräte gesteuert und überwacht werden.
- Kurz gesagt wird die einzeilige Kathodenstrahlröhre 7 in der Weise gesteuert, dass der Projektionskopf 71 eine Mehrzahl von Zeilen in geordneter Reihenfolge erzeugt, wobei jede Zeile durch die von Ende zu Ende fortschreitende Emission einer jeweiligen Mehrzahl von Bildpunkten gebildet wird, die schon die richtigen Farben zur unmittelbaren Wiedergabe aufweisen, wie zuvor angedeutet.
- Die äußerst dünne Zeile, die vom Projektionskopf 71 emittiert wird, fällt direkt auf die lichtempfindliche Oberfläche des Papiers 31, dergestalt dass auf dieser Oberfläche eine entsprechend dünne Zeile abgebildet wird.
- Während die das Gesamtbild bildenden aufeinanderfolgenden Zeilen fortschreitend vom Projektionskopf 71 emittiert werden, rückt der Abschnitt lichtempfindlichen Papiers 31 allmählich und mit genau gesteuerter Bewegung in einer zur Ebene der vom Projektionskopf 71 ausgehenden Emission senkrechten Richtung vor. Die Wirkung besteht darin, dass eine geordnete und regelmäßige Belichtung der Mehrzahl von Zeilen erzielt wird, die schließlich das vollständig belichtete rechteckige Bild bilden.
- Wenn die einzeilige Kathodenstrahlröhre 7 sich in der als erste Ausführungsform dargestellten Lage befindet, wird die durchgehende Bahn lichtempfindlichen Papiers 31 in der bereits beschriebenen Weise mittels der jeweiligen Transportrollenpaare 41 und 42 abgespult und durch die Guillotine 8 in Einzelabschnitte der gewünschten Länge geschnitten, woraufhin der Einzelabschnitt zu der die Belichtungsfläche 29 bildenden Einrichtung vorwärtstransportiert wird und in diesem Fall geradewegs zu dem unmittelbar danach gelegenen Transportrollenpaar 46 und daher zur elektronischen Belichtungsstation durchgelassen wird, wo das Vorderende des Abschnitts zwischen den Projektionskopf 71 der einzeiligen Kathodenstrahlröhre 7 und die zugeordnete Führung 54 eintritt. An dieser Stelle ist die Geschwindigkeit des vorrückenden Abschnitts lichtempfindlichen Papiers 31, die durch die Transportrollenpaare 41, 42, 43, 44, 45, welche der die Belichtungsfläche 29 bildenden Einrichtung vorgelagert sind, sowie durch diese Einrichtung und die nachfolgenden Rollenpaare 46, 47 und 48 bestimmt ist, unmittelbar an die Geschwindigkeit der elektronischen Belichtung angepasst.
- Die dem Abschnitt lichtempfindlichen Papiers 31 durch die verschiedenen vorgenannten Elemente vermittelte Bewegung kann stetig sein oder könnte alternativ intermittierend erfolgen, wobei in letzterem Fall alle betrachteten Bauteile oder zumindest die mit 46, 47 und 48 bezeichneten Transportrollenpaare durch einen geeigneten Schrittmotor passend in schrittweise Drehbewegung versetzt werden und selbstverständlich an die jeweilige Antriebsquelle durch Präzisionsverbindungen angeschlossen sind, die selbst die geringsten Unregelmäßigkeiten im Abstand zwischen den aufeinanderfolgenden Zeilen, die nacheinander auf den Einzelabschnitt lichtempfindlichen Papiers 31 projiziert werden, verhindern; solche Unregelmäßigkeiten würden die Qualität des schließlich erzielbaren Bildes klarerweise herabsetzen.
- Bei dem eine einzeilige Kathodenstrahlröhre 7 aufweisenden elektronischen Belichtungssystem der betrachteten Art kann die Geschwindigkeit, mit der das belichtete Bild zusammengestellt wird, somit die Geschwindigkeit, mit der der Abschnitt lichtempfindlichen Papiers 31 vorrückt, in manchen Fällen kleiner sein als seine nachfolgende Geschwindigkeit durch die chemischen Behandlungsbäder 60 bis zur Auswurfstelle. Daraus folgt, dass wenn der Einzelabschnitt lichtempfindlichen Papiers 31 vom letzten Rollenpaar 48 der Belichtungsstation direkt zur Rollengruppe 49 am Eingang der chemischen Behandlungsbäder 60 übergehen müsste, die unmittelbare Aufnahme bei höherer Geschwindigkeit ersichtlich einen einwandfreien Betrieb des Gesamtsystems verhindern würde.
- Um eine solche Situation zu vermeiden, ist das betrachtete Rollenpaar 48 in einem gegebenen Abstand nach dem vorhergehenden Rollenpaar 47 angeordnet und in einer Weise angesteuert, dass die beiden Abschnitte des Förderwegs zeitweilig voneinander entkoppelt sein können, mit dem Ergebnis, dass der aus den vorangehenden Rollen 47 austretende Teil des lichtempfindlichen Papierabschnitts 31 lose werden kann, um eine Schlinge A zu bilden, wodurch eine stetige und einwandfreie Zufuhr gewährleistet ist.
- Der Betrieb der ganzen Maschine 1 ist somit vollständig beschrieben, unter Bezugnahme sowohl auf die herkömmliche Verwendungsart, bei der Bilder optisch von photographischem Film reproduziert werden, als auch auf die Verwendungsart, bei der digital codierte Bilder elektronisch unter Nutzung einer einzeiligen Kathodenstrahlröhre 7 reproduziert werden, die die Lage gemäß der oben genannten ersten Ausführungsform einnimmt, nämlich in Förderrichtung gesehen hinter der Belichtungsfläche 29.
- Wie schon angedeutet, kann die einzeilige Kathodenstrahlröhre 7 nicht nur wie beim ersten dargestellten Ausführungsbeispiel angeordnet sein, sondern alternativ entlang des vom lichtempfindlichen Papier 31 durchlaufenen Pfads zum Beispiel vor der Belichtungsfläche 29 angeordnet werden, sei es innerhalb oder außerhalb des Hauptgehäuses 11, zwischen der Vorratsrolle 3 und der Belichtungsfläche 29, wie in der Zeichnung strichliniert angegeben.
- Bei einer zweiten möglichen Ausführungsform ist die einzeilige Kathodenstrahlröhre 7, in diesem Fall als 7a bezeichnet, innerhalb des Hauptgehäuses 11 angeordnet und nimmt eine Lage zwischen den mit 44 und 45 bezeichneten Transportrollenpaaren ein, während bei einer dritten möglichen Ausführungsform die als 7b bezeichnete Röhre außerhalb des Vorratsrollengehäuses 13 zwischen den mit 42 und 43 bezeichneten Transportrollenpaaren angeordnet ist.
- Natürlich wird die Maschine mit einer geeigneten elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung ausgestattet, die sowohl dazu dient, die herkömmliche Reproduktion von Bildern von Film zu überwachen, als auch dazu, die verschiedenen Einrichtungen und Bauteile zu steuern, die erforderlich sind, um die beiden angestrebten unterschiedlichen Verwendungsarten zu ermöglichen.
- Als Schlussfolgerung wird festgehalten, dass die erfindungsgemäße Maschine beträchtliche und verschiedenste Vorteile erbringt, die sich wie folgt zusammenfassen lassen.
- Die beschriebene und dargestellte besondere Ausführungsform erlaubt die Herstellung von Farbabzügen hoher Qualität auf lichtempfindlichem Papier sowohl von photographischem Film als auch von digital codierten Bildern unter Verwendung einer einzigen Vorrichtung, die hinsichtlich ihrer Konstruktion unter allen Gesichtspunkten Einfachheit und Wirtschaftlichkeit bietet und damit dem Hersteller, dem Wartungstechniker und dem Endnutzer gleichermaßen nutzt.
- Ein weiterer besonderer Gesichtspunkt von praktischem Nutzen besteht darin, dass der Endnutzer nicht mehr zwei verschiedene und getrennte, jeweils eine Belichtungsart umsetzende Einheiten zu verwenden braucht, sondern die Reproduktion beider betrachteten Bildarten einer einzigen Einheit übertragen kann, die darüber hinaus besonders kompakt ist und daher für ihren Betrieb weniger Platz beansprucht; außerdem kann sich bei einer zu einer Gesamteinheit zusammengefassten Maschine der Nutzer schneller und leichter mit ihrer Bedienung vertraut machen.
- Selbstverständlich können an der erfindungsgemäßen Maschine Ausführungsänderungen vorgenommen werden, ohne vom Schutzbereich des anhängenden Anspruchs abzuweichen.
Claims (1)
1. Maschine (1) zur Herstellung fotografischer Abzüge, die sowohl zur
Herstellung von Farbabzügen von auf Film aufgenommenen Bildern als auch
zur Herstellung von Farbabzügen von digital codierten Bildern ausgebildet
ist, wobei die zur Herstellung fotografischer Abzüge ausgebildete
Maschine eine in einem Gehäuse (11, 12, 13) untergebrachte herkömmliche
Maschine zur Herstellung entwickelter Farbabzüge von auf Film
aufgenommenen Bildern umfasst,
wobei die herkömmliche Maschine folgende Merkmale aufweist: eine
Vorrichtung zum Abwickeln lichtempfindlichen Papiers (31) von einer
Wickelspule (3); eine Schneideinrichtung (8), die ausgebildet ist, das
lichtempfindliche Papier (31) in getrennte Streifen zu schneiden;
Transportrollenpaare (41, 42, 43, 44, 45) und Führungen (51, 52, 53), die ausgebildet
sind, das lichtempfindliche Papier (31) auf einer Belichtungsfläche (29)
passend zu positionieren; einen Bildanalysator (26); einen optischen
Projektor (2, 27, 28) zum Projizieren von Bildern aus einem Film (25) auf das
lichtempfindliche Papier (31); eine Gruppe von chemischen
Behandlungsbädern (60); eine Trocknungskammer (61); und weitere
Transportrollenpaare (46, 47, 48, 49), die ausgebildet sind, das lichtempfindliche
Papier (31) nach der Belichtung zu den Gruppen von chemischen
Behandlungsbädern (60) weiterzuleiten;
dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (8) ausgebildet ist,
das lichtempfindliche Papier (31) in getrennte Streifen zu schneiden,
bevor es zur Belichtungsfläche (29) gelangt;
und dass die zur Herstellung fotografischer Abzüge ausgebildete
Maschine (1) ferner folgende Merkmale aufweist:
eine einzeilige Kathodenstrahlröhre (7 oder 7a oder 7b), die entlang des
Pfades, dem die getrennten Streifen des lichtempfindlichen Papiers (31)
folgen, zwischen der Wickelspule (3) und dem Punkt des Eintritts in die
chemischen Behandlungsbäder (60), vor oder nach der Belichtungsfläche
(29) und innerhalb oder außerhalb der vom Gehäuse (11, 12, 13)
gebildeten Struktur angeordnet ist, wobei der Projektionskopf (71) der
Kathodenstrahlröhre ausgebildet ist, eine einzige bleistiftdünne Lichtzeile zu
erzeugen, die durch progressiv von Ende zu Ende erfolgende Emission einer
großen Anzahl von Bildpunkten in einem großen Bereich von Farben
gebildet wird, und in enger Nähe zur Belichtungsoberfläche des
lichtempfindlichen Papiers (31) angeordnet ist;
eine geeignete Führung (51, 52, 53) oder sonstige gleichwirkende
Einrichtung, die ausgebildet ist, die getrennten Streifen des lichtempfindlichen
Papiers (31) gegen den Projektionskopf (71) in Position zu halten;
eine zu einer Präzisionsbewegung ausgebildete Antriebseinrichtung (41,
42, 43, 44, 45, 46, 47) zum schubweisen, stetigen oder minimal
inkrementellen gleichmäßigen Fördern der getrennten Streifen des
lichtempfindlichen Papiers (31) in der Ebene des lichtempfindlichen Papiers (31);
und
einen geeigneten Prozessor zum Steuern der Analyse von auf Film
aufgenommenen Bildern für normale fotografische Reproduktion sowie zum
Steuern und Koordinieren des Betriebs der verschiedenen Einrichtungen,
die sowohl für fotografische als auch für elektronische Reproduktion
verwendet werden;
wobei der Projektionskopf (71) und die Antriebseinrichtung (41, 42, 43,
44, 45, 46, 47) zu einem solchen Betrieb ausgebildet sind, dass die
geordnet aufeinanderfolgenden Emissionen jeweils einer einzigen
Lichtzeile aus dem Projektionskopf (71) mit der durch die Antriebseinrichtung
(41, 42, 43, 44, 45, 46, 47) bewirkten Präzisionsbewegung jeweils in der
Weise verknüpft sind, dass auf der Belichtungsoberfläche der getrennten
Streifen des lichtempfindlichen Papiers (31) eine entsprechende Mehrzahl
von genau gleichbeabstandeten Zeilen erzeugt werden, die zusammen
unmittelbar ein Bild hoher Auflösung und Farbtreue bilden.
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