DE202007017639U1 - Optischer Sensor zum Nachweis von Objekten - Google Patents
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Abstract
Optischer
Sensor zum Nachweis von Objekten in einem Überwachungsbereich mit mindestens einer Überwachungslichtquelle
zum Senden von Licht in den Überwachungsbereich,
mit mindestens einem Detektor zum Nachweis von dem aus dem Überwachungsbereich reflektiertem und/oder gestreuten Licht und
mit einem Datensender mit einem Datengenerator und einer Datenlichtquelle zum Senden von Statusinformationen des optischen Sensors an einen externen Datenempfänger und
dadurch gekennzeichnet,
dass der Datengenerator die Statusinformationen in ein für einen multifunktionalen Kleinrechner verständliches Datenprotokoll umsetzt und
dass der multifunktionale Kleinrechner als externer Datenempfänger einsetzbar ist.
mit mindestens einem Detektor zum Nachweis von dem aus dem Überwachungsbereich reflektiertem und/oder gestreuten Licht und
mit einem Datensender mit einem Datengenerator und einer Datenlichtquelle zum Senden von Statusinformationen des optischen Sensors an einen externen Datenempfänger und
dadurch gekennzeichnet,
dass der Datengenerator die Statusinformationen in ein für einen multifunktionalen Kleinrechner verständliches Datenprotokoll umsetzt und
dass der multifunktionale Kleinrechner als externer Datenempfänger einsetzbar ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen optischen Sensor zum Nachweis von Objekten in einem Überwachungsbereich nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Solche optischen Sensoren sind bekannt und weisen mindestens eine Überwachungslichtquelle zum Senden von Licht in den Überwachungsbereich, mindestens einen Detektor zum Nachweis von aus dem Überwachungsbereich reflektiertem und/oder gestreutem Licht auf. Weiterhin ist ein Datensender mit einem Datengenerator und einer Datenlichtquelle vorhanden zum Senden von Statusinformationen des optischen Sensors an einen externen Datenempfänger.
- Vorteilhafterweise ist dabei bei dem optischen Sensor keine eigene Anzeige notwendig, da die interessierenden Statusinformationen mit Hilfe des externen Datenempfängers ausgelesen und angezeigt werden können.
- Üblich sind hierbei Schnittstellen für serielle Übertragungen, die auf elektrischen oder optischen Lösungen basieren. Der optische Sensor enthält dabei einen Datensender, der Daten zu einem außerhalb des Geräts befindlichen Datenempfänger über Draht, über Funk oder optisch überträgt, die dann auf einem Display visualisiert werden.
- Bisher benötigt die Person, die die Installation oder Wartung des Gerätes vornimmt, ein spezielles Empfangsgerät und ein Visualisierungsgerät, welche jeweils mitzuführen sind.
- Aufgabe der Erfindung ist es, einen optischen Sensor zu schaffen, bei dem die Überprüfung von Statusinformationen einfach und kostengünstig möglich ist.
- Diese Aufgabe wird durch den optischen Sensor mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen optischen Sensors sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Der optische Sensor der oben genannten Art ist erfindungsgemäß dadurch weitergebildet, dass der Datengenerator die Statusinformationen in ein für einen multifunktionalen Kleinrechner verständliches Datenprotokoll umsetzt und dass der multifunktionale Kleinrechner als externer Datenempfänger einsetzbar ist.
- Als Kerngedanke der Erfindung kann angesehen werden, nicht mehr ein spezielles Empfangsgerät für den optischen Sensor vorzusehen, welches jeweils mitgeführt werden muss, sondern statt dessen einen multifunktionalen Kleinrechner einzusetzen, welcher von der Bedienperson ohnehin mitgeführt wird.
- Als wesentlicher Vorteil der Erfindung kann angesehen werden, dass die Person, die die Installation oder Wartung vornimmt, die Statusinformationen mit alltäglich verfügbaren Geräten aus dem optischen Sensor auslesen kann.
- Grundsätzlich kann für die Erfindung jeder multifunktionale Kleinrechner zum Einsatz kommen. Beispielsweise kann es sich um einen Palmtop, einen Laptop oder einen PDA (Personal Digital Assistant) handeln.
- Bei einer besonders bevorzugten Variante wird als multifunktionaler Kleinrechner ein Mobiltelefon eingesetzt.
- Prinzipiell kommt als Datenlichtquelle jede Art von Lichtquelle in Betracht, die zum optischen Übertragen von Informationen geeignet ist. Bei einer einfachen und kostengünstigen Variante ist die Datenlichtquelle eine Infrarot-Leuchtdiode und die gesendeten Statusinformationen werden über eine Infrarot-Schnittstelle des Kleinrechners empfangen.
- Weiterhin kann die Erfindung im Grundsatz bei allen optischen Sensoren zum Einsatz kommen, bei denen Statusinformationen ausgelesen werden sollen. Relevante Status informationen können hierbei beispielsweise sein, ob der Sensor betriebsbereit ist, ob ein Objekt im Nachweisbereich detektiert wurde, und/oder ob der Sensor sich in einer Einlern- oder einer Testphase befindet.
- Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der optische Sensor ein Lichtvorhang oder ein Lichtgitter mit einer Mehrzahl von Lichtquellen und Detektoren. Die Vorteile der Erfindung kommen hier in besonderer Weise zum Tragen, da bei einem solchen Lichtvorhang, eine Vielzahl von Statusparametern für eine Bedienperson interessant sind. Hierbei kann insbesondere geprüft und ausgelesen werden, ob alle Lichtquellen und alle Detektoren funktionstüchtig sind.
- Als Datenprotokoll können grundsätzlich alle gängigen Protokolle verwendet werden. Zweckmäßig wird ein Protokoll eingesetzt, welches von einer großen Zahl unterschiedlicher Endgeräte verstanden wird. Besonders vorteilhaft wird deshalb ein Bluetooth-Protokoll eingesetzt.
- Der Aufbau des optischen Sensors kann vereinfacht werden, wenn die Datenlichtquelle gleichzeitig auch eine Überwachungslichtquelle ist.
- Schließlich kann die Funktionalität des optischen Sensors insgesamt erhöht werden, wenn außerdem ein Datenempfänger vorhanden ist zum Empfangen von Steuerdaten, die von einem Datensender des Kleinrechners gesendet werden. Auf diese Weise kann ein bidirektionaler Informationsfluss erfolgen und mit Hilfe des Kleinrechners können nicht nur Statusinformationen ausgelesen werden, sondern es kann außerdem auch eine Konfiguration des optischen Sensors verändert werden.
- Mit der Erfindung wird demnach eine einfache und breit verfügbare Erfassung von Statusinformationen eines Geräts, welches selbst keine Anzeigeeinrichtung aufweist, ermöglicht.
- Ein Datensender kann dabei in bekannter Weise aus einem Datengenerator und einer Sende-Leuchtdiode aufgebaut sein. Der Datensender sendet einen Lichtstrom aus, der mit den zu übertragenden Daten moduliert ist. Erfindungsgemäß verwendet der Datensender ein Datenprotokoll, das für die Übertragung von Daten zu einem multifunktionalen Kleinrechner, beispielsweise einem Mobiltelefon oder einem Palmtop, üblicherweise verwendet wird. Der so erzeugte Datenstrom lässt sich über eine Infrarot-Schnittstelle eines beliebigen Mobiltelefons empfangen und auf dem Display des Mobiltelefons darstellen. Spezielle Empfangs- und/oder Visualisierungsgeräte sind demgemäß nicht mehr notwendig.
- Beispielsweise kann ein kostengünstiger Lichtvorhang verwirklicht werden, bei dem eine Diagnose des Zustands ohne Anzeigeeinrichtung, insbesondere ohne Ziffernanzeige, möglich ist.
Claims (8)
- Optischer Sensor zum Nachweis von Objekten in einem Überwachungsbereich mit mindestens einer Überwachungslichtquelle zum Senden von Licht in den Überwachungsbereich, mit mindestens einem Detektor zum Nachweis von dem aus dem Überwachungsbereich reflektiertem und/oder gestreuten Licht und mit einem Datensender mit einem Datengenerator und einer Datenlichtquelle zum Senden von Statusinformationen des optischen Sensors an einen externen Datenempfänger und dadurch gekennzeichnet, dass der Datengenerator die Statusinformationen in ein für einen multifunktionalen Kleinrechner verständliches Datenprotokoll umsetzt und dass der multifunktionale Kleinrechner als externer Datenempfänger einsetzbar ist.
- Sensor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleinrechner ein Palmtop, ein Laptop oder ein PDA ist.
- Sensor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleinrechner ein Mobiltelefon ist.
- Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenlichtquelle eine IR-Leuchtdiode ist und dass die gesendeten Statusinformationen über eine IR-Schnittstelle des Kleinrechners empfangen werden.
- Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der optische Sensor ein Lichtvorhang ist.
- Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Datenprotokoll ein Bluetooth-Protokoll ist.
- Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenlichtquelle gleichzeitig auch eine Überwachungslichtquelle ist.
- Sensor nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Datenempfänger vorhanden ist zum Empfangen von von einem Datensender des Kleinrechners gesendeten Steuerdaten.
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202011051975U1 (de) | 2011-11-15 | 2013-02-20 | Sick Ag | Optoelektronischer Sicherheitssensor mit funkbasierter Drahtlosschnittstelle |
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|---|---|---|---|---|
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