DE19957116A1 - Verfahren zur Herstellung synthetischer Nukleinsäuredoppelstränge - Google Patents
Verfahren zur Herstellung synthetischer NukleinsäuredoppelsträngeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung synthetischer Nukleinsäuredoppelstränge wahlfreier Sequenz, umfassend die Schritte: DOLLAR A (a) Bereitstellen eines Trägers mit einer Oberfläche, die eine Vielzahl von individuellen Reaktionsbereichen enthält, DOLLAR A (b) ortsaufgelöstes Synthetisieren von Nukleinsäurefragmenten mit jeweils unterschiedlicher Basensequenz an mehreren der individuellen Reaktionsbereiche, und DOLLAR A (c) Ablösen der Nukleinsäurefragmente von individuellen Reaktionsbereichen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung synthetischer
Nukleinsäuredoppelstränge wahlfreier Sequenz.
Die Manipulation und Konstruktion von genetischen Elementen, wie z. B.
Genfragmenten, ganzen Genen oder regulatorischen Bereichen, durch die
Entwicklung der DNA-Rekombinationstechnik, welche häufig auch als
Gentechnik bezeichnet wird, führte zu einem besonderen Bedarf an
gentechnischen Methoden und deren Weiterentwicklung in den Bereichen
der Gentherapie, molekularen Medizin (Grundlagenforschung,
Vektorentwicklung, Vakzine, Regeneration etc.). Wichtige
Anwendungsgebiete sind auch die Wirkstoff-Entwicklung,
Wirkstoff-Produktion im Rahmen der Pharmaka-Entwicklung,
kombinatorische Biosynthese (Antikörper, Effektoren wie
Wachstumsfaktoren, Neurotransmitter etc.), Biotechnologie (z. B.
Enzymdesign, Pharming, biologische Herstellungsverfahren, Bioreaktoren
etc.), Diagnostika (BioChips, Rezeptoren/Antikörper, Enzymdesign etc.)
und Umwelttechnik (spezialisierte oder maßgeschneiderte Mikroorganismen,
Produktionsverfahren, Sanierung, Sensoren etc.).
Zahlreiche Methoden, allen voran die enzymgestützten Verfahren, erlauben
die gezielte Manipulation von DNA für unterschiedliche Zwecke.
Diese Verfahren müssen allesamt auf vorhandenes genetisches Material
zurückgreifen. Dieses ist zwar einerseits weitgehend definiert, erlaubt aber
andererseits in einer Art "Baukastensystem" nur eine beschränkte Menge
möglicher Kombinationen der jeweiligen vorhandenen und leicht
modifizierten Elemente.
Vollsynthetische DNA spielt dabei bisher nur eine untergeordnete Rolle in
Form eines dieser kombinatorischen Elemente, mit deren Hilfe gezielte
Veränderungen des zur Verfügung stehenden genetischen Materials möglich
sind.
Den bekannten Verfahren gemeinsam ist der hohe Arbeitsaufwand,
verbunden mit einer gewissen Dauer entsprechender Arbeiten, da die Stufen
molekularbiologischer und insbesondere gentechnischer Experimente, wie
der Isolierung von DNA, Manipulation, Transfer in geeignete Zielzellen,
Vermehrung, erneute Isolation etc., zumeist mehrfach durchlaufen werden
müssen. Viele der anfallenden Arbeitsschritte lassen sich nur ungenügend
automatisieren und beschleunigen, so daß die entsprechenden Arbeiten
zeitaufwendig und arbeitsintensiv bleiben. Bei der Isolation von Genen, die
einer funktionellen Untersuchung und einer Charakterisierung des
Genproduktes vorausgehen muß, läuft der Informationsfluß in den meisten
Fällen von isolierter RNA (mRNA) über cDNA und entsprechende
Genbibliotheken über aufwendige Screening-Verfahren zu einem einzelnen
Klon. Dieser enthält die gesuchte und in ihm klonierte DNA häufig
unvollständig, so daß sich weitere Screening-Verfahren etc. anschließen.
Schließlich ist die oben beschriebene Rekombination von DNA-Fragmenten
nur begrenzt flexibel und erlaubt gemeinsam mit dem beschriebenen
Arbeitsaufwand nur wenige Optimierungsschleifen. Gerade solche
Optimierungen sind angesichts der Vielfalt und Komplexität in der Genetik,
der funktionellen Genomik und der Proteomik, also dem Studium der
Wirkungen der Genprodukte, ein Nadelöhr für die weitere Entwicklung der
modernen Biologie.
Ein gängiges Verfahren ist die Rekombination durch enzymatische Methoden
(in vitro): Hierbei werden DNA-Elemente (isolierte genomische DNA,
Plasmide, Amplicons, virale oder bakterielle Genome, Vektoren) zunächst
mit entsprechenden Restriktionsenzymen zu Fragmenten mit definierten
Enden zerschnitten. Je nach Beschaffenheit dieser Enden können die
entstandenen Fragmente neu kombiniert und (ebenfalls enzymatisch) zu
größeren DNA-Elementen verbunden werden. Zum Zwecke der Vermehrung
der DNA erfolgt dies häufig in einem als Klonierungs-Vektor
funktionierenden Plasmid.
Die rekombinierte DNA muss in aller Regel in geeigneten Organismen klonal
vermehrt werden (Klonierung) und steht nach diesem zeitaufwendigen
Schritt und der Isolierung durch entsprechende Methoden erneut für
Manipulationen, wie z. B. Rekombination, zur Verfügung. Limitierend sind bei
dieser Methode aber die Schnittstellen der Restriktionsenzyme: Jedes Enzym
erkennt auf der (doppelsträngigen) DNA eine spezifische Sequenz, wobei
deren Länge in Abhängigkeit vom jeweiligen Enzym zwischen drei und zwölf
Nukleotid-Basen beträgt und sich demnach auf jedem DNA-Element nach
einer statistischen Verteilung eine bestimmte Anzahl von Schnittstellen
befindet, an denen der DNA-Strang durchtrennt wird. Wichtig für die
Rekombination ist dabei die Zerlegung der bearbeiteten DNA in definierte
Fragmente, die sich anschließend zu der gewünschten Sequenz
zusammensetzen lassen. Bis zu einem Grenzbereich der zu schneidenden
DNA von 10-30 Kilobasenpaaren (kbp) stehen der Rekombinationstechnik
ausreichend unterschiedliche und spezifische Enzyme zur Verfügung. Durch
Vorarbeiten und kommerzielle Anbieter gibt es außerdem die
entsprechenden Vektoren, die die rekombinierte DNA aufnehmen und eine
Klonierung (und damit Vermehrung und Selektion) erlauben. Solche
Vektoren enthalten angepaßte Schnittstellen für effiziente Rekombination
und Integration.
Aus den Regeln der Statistik erwächst aber mit zunehmender Länge der
manipulierten DNA das Problem mehrfacher und unerwünschter
Schnittstellen. Bei einer Enzym-Erkennungssequenz von 6 Nukleotid-Basen
gibt es im statistischen Mittel pro 4000 Basen-Paaren eine Schnittstelle (46)
und bei 8 Nukleotid-Basen pro 65.000 (48). Für die Manipulation größerer
DNA-Elemente (z. B. virale Genome, Chromosomen etc.) ist die
Rekombination mit Restriktionsenzymen daher wenig geeignet.
Bekannt ist außerdem eine Rekombination durch homologe Rekombination
in Zellen: Hierbei können größere DNA-Elemente bei Vorliegen von
Abschnitten gleicher Sequenz auf den zu rekombinierenden Elementen über
den natürlichen Vorgang der homologen Rekombination neu
zusammengestellt und manipuliert werden. Diese Rekombinationsereignisse
sind wesentlich indirekter als bei der Restriktionsenzym-Methodik und
darüber hinaus schwieriger zu steuern. Sie liefern oft deutlich schlechtere
Ausbeuten als die oben beschriebene Rekombination mit
Restriktionsenzymen.
Ein zweiter wesentlicher Nachteil ist die Beschränkung auf die erwähnten
Abschnitte gleicher Sequenz, die damit einerseits überhaupt erst vorliegen
müssen und andererseits sehr spezifisch für das jeweilige System sind. Die
gezielte Einführung entsprechender Sequenzen bereitet dann ihrerseits
erhebliche Schwierigkeiten.
Darüber hinaus bekannt ist die Polymerase Kettenreaktion (Polymerase
Chain Reaction: PCR), die eine enzymatische Synthese von DNA (inklusive
starker Vervielfältigung) erlaubt, indem die begrenzenden Regionen des zu
vervielfältigenden Abschnittes durch kurze, vollsynthetische DNA-Oligomere
(sog. Primer) den Start einer DNA-Replikation vorgeben. Dafür müssen diese
flankierenden Bereiche allerdings bekannt und für die dazwischenliegende
Region spezifisch sein. Die Polymerasen bauen bei Replikation des Stranges
allerdings in einer vom jeweiligen Enzym abhängigen Häufigkeit auch falsche
Nukleotide ein, so daß stets die Gefahr einer gewissen Verfälschung der
Ausgangssequenz besteht. Bei manchen Anwendungen ist diese
schleichende Verfälschung sehr störend. In die Primer können bei der
chemischen Synthese Sequenzen, wie z. B. die oben beschriebenen
Restriktions-Schnittstellen, eingefügt werden. Dies erlaubt eine (begrenzte)
Manipulation der gesamten Sequenz. Der vervielfältigte Bereich kann
mittlerweile bis in den Bereich von ca. 30 kbp gehen, allerdings ist der
größte Teil dieses DNA-Moleküles die Kopie einer vorher vorhandenen DNA.
Die Primer werden mit automatisierter Festphasen-Synthese hergestellt und
sind breit verfügbar, allerdings bedingt die Konfiguration aller bisherigen
Synthese-Automaten die Herstellung von zu großen Mengen an Primer-DNA
(µmol-Ansätze), wie sie für die PCR nicht notwendig sind, während die
Variantenvielfalt beschränkt bleibt.
Seit den Pionierarbeiten von Khorana (u. a. in: Shabarova: Advanced Organic
Chemistry of Nucleic Acids, VCH Weinheim); in den 60er Jahren wurden
wiederholt Ansätze beschrieben, um aus chemisch synthetisierten DNA-
Molekülen doppelsträngige DNA mit genetischen bzw. kodierenden
Sequenzen zusammenzusetzten. Stand der Technik sind hierbei genetische
Elemente einer Länge bis ca. 2 kbp, die aus Nukleinsäuren aufgebaut
werden. Die chemische Festphasensynthese von Nukleinsäuren und
Peptiden ist automatisiert worden. Entsprechende Verfahren und Geräte
sind z. B. in der US 4353989 und der US 5112575 beschrieben.
Der Aufbau von doppelsträngiger DNA aus kurzen Oligonukleotiden
geschieht nach zwei Verfahren (siehe Holowachuk et. al., PCR Methods and
Applications, Cold Spring Harbor Laboratory Press): Einmal erfolgt die
Synthese des gesamten Doppelstranges durch Synthese von
einzelsträngigen Nukleinsäuren (geeigneter Sequenz), Aneinanderlagerung
durch Hybridisieren komplementärer Bereiche und Verbinden des
molekularen Rückrates durch z. B. Ligase. Demgegenüber gibt es auch die
Möglichkeit einer Synthese von an den Rändern überlappenden Bereichen
als einzelsträngige Nukleinsäuren, Aneinanderlagerung durch Hybridisieren,
Auffüllen der einzelsträngigen Bereiche durch Enzyme (Polymerasen) und
Verbinden des Rückgrates.
Bei beiden Methoden ist die Gesamtlänge des genetischen Elementes durch
den Aufwand und die Herstellungskosten für Nukleinsäuren in
makroskopischer Säulen-Synthese einerseits und durch die Logistik von
getrennt in makroskopischer Säulen-Synthese hergestellten und dann
zusammengeführten Nukleinsäuren andererseits auf nur wenige tausend
Nukleotid-Basen beschränkt. Damit wird der gleiche Größenbereich
abgedeckt wie mit der DNA-Rekombinationstechnik.
Zusammenfassend kann der Stand der Technik als eine Vorgehensweise
beschrieben werden, bei der in Analogie zu logischen Operationen das
Vorhandene (in diesem Fall genetisches Material in Form von Nukleinsäuren)
untersucht und kombiniert wird (Rekombination). Das Ergebnis solcher
Rekombinations-Experimente wird dann untersucht und erlaubt
Rückschlüsse, u. a. auf die eingesetzten Elemente und ihre kombinierte
Wirkung. Die Vorgehensweise kann daher als (punktuell-)analytisch und
kombinatorisch beschrieben werden.
Der Stand der Technik erlaubt somit keine systematischen Untersuchungen
aller beliebigen Kombinationen. Die Veränderung der kombinierten Elemente
ist fast nicht möglich. Das systematische Austesten von Veränderungen ist
nicht möglich.
Bereitgestellt werden soll ein Verfahren zur direkten Umsetzung von digitaler
genetischer Information (Zielsequenz, Datenbanken etc.) in biochemische
genetische Information (Nukleinsäuren), ohne auf die Verwendung von
bereits vorhandenen Nukleinsäurefragmenten zurückzugreifen.
Gegenstand der Erfindung ist daher ein Verfahren zur Herstellung von
synthetischer DNA mit beliebig wählbarer Sequenz und damit beliebigen
bekannten oder neuen funktionellen genetischen Elementen, die in dieser
Sequenz enthalten sind. Dieses Verfahren umfaßt die Schritte
- a) Bereitstellen eines Trägers mit einer Oberfläche, die eine Vielzahl von individuellen Reaktionsbereichen enthält,
- b) ortsaufgelöstes Synthetisieren von Nukleinsäurefragmenten mit jeweils unterschiedlicher Basensequenz an mehreren der individuellen Reaktionsbereiche, und
- c) Ablösen der Nukleinsäurefragmente von individuellen Reaktionsbereichen.
Vorzugsweise werden die Basensequenzen der an individuellen
Reaktionsbereichen synthetisierten Nukleinsäurefragmente so gewählt, daß
sie sich zu einem Nukleinsäuredoppelstrang-Hybrid zusammenlagern
können. Das Ablösen der Nukleinsäurefragmente in Schritt (c) kann dann in
einem oder mehreren Schritten unter solchen Bedingungen erfolgen, daß
sich mehrere, d. h. zumindest einige der abgelösten Nukleinsäurefragmente
zu einem Nukleinsäuredoppelstrang-Hybrid zusammenlagern. Anschließend
können die einen Strang des Nukleinsäuredoppelstrang-Hybrids bildenden
Nukleinsäurefragmente zumindest teilweise kovalent miteinanderverbunden
werden. Dies kann durch enzymatische Behandlung, z. B. mit Ligase,
oder/und Auffüllen von Lücken in den Strängen mit DNA-Polymerase
erfolgen.
Das Verfahren beinhaltet im Rahmen eines modularen Systems die Synthese
sehr vieler einzelner Nukleinsäurestränge, die als Bausteine dienen, wodurch
in einem z. B. mikrofluidischen Reaktionsträger eine doppelsträngige
Nukleinsäure-Sequenz erzeugt wird, die über 100.000 Basenpaare lang sein
kann.
Die verfahrensgemäße Herstellung der hochkomplexen synthetischen
Nukleinsäure, die vorzugsweise aus DNA besteht, erfolgt nach folgendem
Prinzip: Zunächst werden relativ kurze DNA-Stränge durch in situ Synthese
in einer Vielzahl von Reaktionsbereichen auf einem Reaktionsträger
synthetisiert. Dies kann beispielsweise mit den in den Patentanmeldungen
DE 199 24 327.1, DE 199 40 749.5, PCT/EP 99/06 316 und
PCT/EP 99/06 317 beschriebenen Trägern geschehen. Dabei ist jeder
Reaktionsbereich für die individuelle und spezifische Synthese einer
einzelnen vorgegebenen DNA-Sequenz von ca. 10-100 Nukleotiden Länge
geeignet. Diese DNA-Stränge bilden die Bausteine für den gezielten Aufbau
sehr langer DNA-Moleküle. Dabei kann der verwendete fluidische
Mikroprozessor speziell für die Anwendung gestaltete Reaktionsräume
tragen.
Die DNA-Synthese selbst erfolgt somit in Anlehnung an die automatisierte
Festphasensynthese, jedoch mit einigen neuheitlichen Aspekten: Die
"Festphase" ist in diesem Fall ein individueller Reaktionsbereich auf der
Oberfläche des Trägers, z. B. die Wand des Reaktionsraums, also nicht in
den Reaktionsraum eingebrachte Partikel, wie dies in einem konventionellen
Synthesizer der Fall ist. Durch Integration der Synthese in einem
mikrofluidischen Reaktionsträger (z. B. eine Struktur mit gegebenenfalls
verzweigten Kanälen und Reaktionsräumen) können die Reagenzien und
andere Komponenten, wie Enzyme, zugeführt werden.
Nach der Synthese folgt ein Ablösen der synthetisierten Bausteine von
diesen Reaktionsbereichen. Dieser Ablöseprozeß kann orts- oder/und
zeitspezifisch für einzelne, mehrere oder alle DNA-Stränge durchgeführt
werden.
Für eine bevorzugte Verfahrensvariante ist es vorgesehen, mehrere
Reaktionsbereiche innerhalb eines fluidischen Raumes bzw. Kompartements
zu realisieren und zu nutzen, so daß die dort synthetisierten DNA-Stränge
in einem Arbeitsschritt abgelöst und aus dem Kompartement, das die
Reaktionsbereiche fluidisch verbindet, abgeführt werden können.
Danach werden geeignete Kombinationen der abgelösten DNA-Stränge
gebildet. Die Zusammenlagerung von einzelsträngigen oder/und
doppelsträngigen Bausteinen erfolgt dann beispielsweise innerhalb eines
Reaktionsraumes, der einen oder mehrere Reaktionsbereiche für die
Synthese beinhalten kann. Die Sequenz der einzelnen Bausteine wird dabei
zweckmäßigerweise so gewählt, daß beim Inkontaktbringen der einzelnen
Bausteine zueinander komplementäre Bereiche an den beiden
zusammengebrachten Enden zur Verfügung stehen, um durch Hybridisierung
dieser Bereiche eine spezifische Aneinanderlagerung von weiteren
DNA-Strängen zu ermöglichen. Damit entstehen längere DNA-Hybride. Das
Phosphordiester-Rückgrat dieser DNA-Hybride kann kovalent, z. B. durch
Ligasen, geschlossen und eventuelle Lücken im Doppelstrang in bekannter
Vorgehensweise enzymatisch mittels Polymerasen aufgefüllt werden.
Eventuell vorhandene einzelsträngige Bereiche können durch Enzyme (z. B.
Klenow-Fragment) unter Zugabe von geeigneten Nukleotiden aufgefüllt
werden. So entstehen längere DNA-Moleküle. Durch die Zusammenführung
von Clustern an derart synthetisierten DNA-Strängen innerhalb von
Reaktionsräumen können wiederum längere Teilsequenzen des finalen
DNA-Moleküles erzeugt werden. Dies kann stufenweise geschehen, und die
Teilsequenzen werden dabei zu immer längeren DNA-Molekülen
zusammengesetzt. Auf diese Weise lassen sich sehr lange DNA-Sequenzen
als vollsynthetisches Molekül mit einer Länge von über 100.000
Basenpaaren erzeugen.
Die Menge an individuellen Bausteinen, die für ein langes synthetisches
DNA-Molekül notwendig ist, wird in dem Reaktionsträger durch parallele
Synthese der Bausteine in einem orts- oder/und zeitaufgelösten
Synthese-Verfahren bewältigt. Diese parallele Synthese erfolgt in der
bevorzugten Ausführungsform durch lichtabhängige orts- oder/und
zeitaufgelöste DNA-Synthese in einem fluidischen Mikroprozessor, wie er
auch in den Patentanmeldungen DE 199 24 327.1, DE 199 40 749.5,
PCT/EP 99/06 316 und PCT/EP 99/06 317 beschrieben ist.
Der miniaturisierte Reaktionsträger bewirkt dabei eine Reduktion der Menge
an Einsatzstoffen um mindestens einen Faktor 1.000 im Vergleich zu einem
konventionellen DNA-Synthesizer. Gleichzeitig wird eine extreme Vielzahl
an Nukleinsäuredoppelsträngen definierter Sequenz hergestellt. Nur so kann
die Erzeugung einer sehr großen Vielfalt an individuellen Bausteinen, wie sie
für die Synthese langer DNA-Moleküle Voraussetzung ist, unter Einsatz einer
ökonomisch sinnvollen Menge an Ressourcen erfolgen. Für den Aufbau einer
Sequenz von 100.000 Basenpaaren aus überlappenden Bausteinen von 20
Nukleotiden Länge werden 10.000 individuelle Bausteine benötigt. Dies
kann mit entsprechend miniaturisierten Geräten in einem hochparallelen
Synthese-Verfahren geleistet werden.
Für die rationelle Bearbeitung genetischer Moleküle und die systematische
Erfassung aller möglichen Varianten müssen die Bausteine in ihrer
individuellen Sequenz flexibel und ökonomisch hergestellt werden. Dies
leistet das Verfahren vorzugsweise durch den Einsatz einer
programmierbaren Lichtquellenmatrix für die lichtabhängige orts- oder/und
zeitaufgelöste in situ Synthese der DNA-Stränge, die wiederum als
Bausteine für den Aufbau längerer DNA-Stränge Verwendung finden
können. Diese flexible Synthese erlaubt die freie Programmierung der
individuellen Sequenzen der Bausteine und damit auch die Erzeugung von
beliebigen Varianten der Teilsequenzen oder der finalen Sequenz, ohne daß
damit wesentliche Veränderungen von Komponenten des Systems
(Hardware) verbunden wären. Durch diese programmierte Synthese der
Bausteine und damit der finalen Syntheseprodukte kann die Vielfalt
genetischer Elemente systematisch bearbeitet werden. Gleichzeitig erlaubt
die Verwendung der computergesteuert programmierbaren Synthese die
Automatisierung des gesamten Prozesses inklusive der Kommunikation mit
entsprechenden Datenbanken.
Die Auswahl der Sequenz der einzelnen Bausteine kann bei Vorgabe der
Zielsequenz rationell unter Berücksichtigung von biochemischen und
funktionellen Parametern erfolgen. Dabei sucht ein Algorithmus nach
Eingabe der Zielsequenz (z. B. aus einer Datenbank) die geeigneten
Überlappungsbereiche heraus. Je nach der Aufgabenstellung können
unterschiedlich viele Teilsequenzen erstellt werden, und zwar innerhalb
eines Reaktionsträgers oder auf mehrere Reaktionsträger verteilt. Die
Anlagerungsbedingungen für die Bildung der Hybride, wie z. B. Temperatur,
Salzkonzentration etc., werden durch einen entsprechenden Algorithmus auf
die zur Verfügung stehenden Überlappungsbereiche abgestimmt. So wird
eine maximale Spezifität der Aneinanderlagerung gewährleistet. Die Daten
für die Zielsequenz können in einer vollautomatischen Version auch direkt
aus öffentlichen oder privaten Datenbanken entnommen und in
entsprechende Zielsequenzen umgewandelt werden. Die entstehenden
Produkte können wiederum optional in entsprechend automatisierte Abläufe
eingespeist werden, z. B. in die Klonierung in geeigneten Zielzellen.
Der stufenweise Aufbau durch Synthese der einzelnen DNA-Stränge in
Reaktionsbereichen innerhalb umgrenzter Reaktionsräume erlaubt auch den
Aufbau schwieriger Sequenzen, z. B. solche mit internen Wiederholungen
von Sequenzabschnitten, wie sie z. B. bei Retroviren und entsprechenden
retroviralen Vektoren vorkommen. Durch die gesteuerte Ablösung von
Bausteinen innerhalb der fluidischen Reaktionsräume kann eine Synthese
beliebiger Sequenz erfolgen, ohne daß Probleme durch die Zuordnung der
überlappenden Bereiche auf den einzelnen Bausteinen entstehen.
Die hohen Qualitätsanforderungen, die beim Aufbau sehr langer
DNA-Moleküle notwendig sind, können u. a. durch die Verwendung einer
Echtzeit-Qualitätskontrolle erfüllt werden. Dabei wird die ortsaufgelöste
Synthese der Bausteine überwacht, ebenso die Ablösung und die
Zusammenlagerung bis hin zur Erstellung der finalen Sequenz. Dann laufen
alle Prozesse in einem lichtdurchlässigen Reaktionsträger ab. Desweiteren
wird die Möglichkeit geschaffen, im Durchlicht Reaktionen und fluidische
Vorgänge durch z. B. eine CCD-Detektion zu verfolgen.
Der miniaturisierte Reaktionsträger wird vorzugsweise so ausgeführt, daß
ein Ablösevorgang in den einzelnen Reaktionsräumen möglich ist, und somit
die auf den innerhalb dieser Reaktionsräume liegenden Reaktionsbereichen
synthetisierten DNA-Stränge einzeln oder in Clustern abgelöst werden. Bei
geeigneter Ausführung des Reaktionsträgers ist die Zusammenlagerung der
Bausteine in einem stufenweisen Prozeß in Reaktionsräumen möglich,
außerdem die Entnahme von Bausteinen, Teilsequenzen oder des finalen
Produktes, oder auch die Sortierung bzw. Auftrennung der Moleküle.
Die Zielsequenz kann nach ihrer Fertigstellung als integriertes genetisches
Element durch Transfer in Zellen eingebracht und dadurch kloniert und im
Zuge funktioneller Studien untersucht werden. Eine weitere Möglichkeit ist
es, das Syntheseprodukt zuerst weiter aufzureinigen oder zu analysieren,
wobei diese Analyse z. B. eine Sequenzierung sein kann. Der Prozeß der
Sequenzierung kann auch durch direkte Kopplung mit einem entsprechenden
Gerät beginnen, z. B. mit einer nach dem in den Patentanmeldungen
DE 199 24 327.1, DE 199 40 749.5, PCT/EP 99/06 316 und PCT/EP 99/06 317
beschriebenen Vorrichtung zur integrierten Synthese und Analyse von
Polymeren. Es ist ebenfalls denkbar, die erzeugten Zielsequenzen nach der
Klonierung zu isolieren und zu analysieren.
Das erfindungsgemäße Verfahren stellt über die damit erzeugten integrierten
genetischen Elemente ein Werkzeug zur Verfügung, das für die
Weiterentwicklung der molekularen Biologie die biologische Vielfalt in einem
systematischen Prozeß erfaßt. Die Erzeugung von DNA-Molekülen mit
gewünschter genetischer Information ist damit nicht mehr der Engpaß
molekularbiologischer Arbeiten, da von kleinen Plasmiden über komplexe
Vektoren bis zu Mini-Chromosomen alle Moleküle synthetisch erzeugt
werden können und für weitere Arbeiten zur Verfügung stehen.
Das Herstellungsverfahren erlaubt die Erzeugung von zahlreichen
verschiedenen Nukleinsäuren und damit einen systematischen Ansatz für
Fragestellungen betreffend Regulationselemente, DNA-Bindestellen für
Regulatoren, Signalkaskaden, Rezeptoren, Wirkung und Interaktionen von
Wachstumsfaktoren etc.
Durch die Integration von genetischen Elementen in eine vollsynthetische
Gesamt-Nukleinsäure können die bekannten genetischen Werkzeuge wie
Plasmide und Vektoren weiter genutzt und es kann so auf die
entsprechenden Erfahrungen aufgebaut werden. Andererseits werden sich
diese Erfahrungen durch die angestrebte Optimierung der vorhandenen
Vektoren etc. rasch verändern. Die Mechanismen, die z. B. ein Plasmid für
die Propagation in einem bestimmten Zelltyp geeignet machen, lassen sich
auf der Grundlage des erfindungsgemäßen Verfahrens erstmals rationell
untersuchen.
Durch diese rationelle Untersuchung großer Varianten-Zahlen läßt sich der
gesamte Kombinationsraum genetischer Elemente erschließen. Damit wird
neben die zur Zeit in rascher Entwicklung befindliche hochparallele Analytik
(u. a. auf DNA-Arrays oder DNA-Chips) als zweites wichtiges Element die
programmierte Synthese integrierter genetischer Elemente geschaffen. Nur
beide Elemente zusammen können das Fundament einer rationellen
molekularen Biologie bilden.
Bei der programmierten Synthese von entsprechenden DNA-Molekülen ist
nicht nur die beliebige Zusammensetzung der codierenden Sequenzen und
funktionellen Elemente möglich, sondern auch die Anpassung der
Zwischenbereiche. Dies kann rasch zu Minimal-Vektoren und
Minimal-Genomen führen, womit wiederum Vorteile durch deren geringere
Größe entstehen. Übertragungsvehikel wie z. B. virale Vektoren können
dadurch effizienter gemacht werden, z. B. bei Verwendung von retroviralen
oder adenoviralen Vektoren.
Über die Kombination bekannter genetischer Sequenzen hinaus ist die
Entwicklung neuer genetischer Elemente möglich, die auf der Funktion
vorhandener Elemente aufbauen können. Gerade für solche
Entwicklungsarbeiten ist die Flexibilität des Systems von enormem Wert.
Die synthetischen DNA-Moleküle sind dabei auf jeder Stufe der Entwicklung
des hier beschriebenen Verfahrens voll kompatibel mit der vorhandenen
Rekombinationstechnologie. Auch für "traditionelle" molekularbiologische
Anwendungen können integrierte genetische Elemente bereitgestellt
werden, z. B. durch entsprechende Vektoren. Der Einbau entsprechender
Schnittstellen auch für bisher wenig verwendete Enzyme ist bei integrierten
genetischen Elementen kein limitierender Faktor.
Ermöglicht wird mit diesem Verfahren die Integration aller gewünschten
funktionellen Elemente als "genetische Module", wie z. B. Gene, Teile von
Genen, Regulationselemente, virale Verpackungssignale etc., in das
synthetisierte Nukleinsäuremolekül als Träger genetischer Information.
Durch diese Integration ergeben sich u. a. folgende Vorteile:
Es können damit hochgradig funktionsintegrierte DNA-Moleküle entwickelt werden, wobei unnötige DNA-Bereiche wegfallen (Minimal-Gene, Minimal-Genome).
Es können damit hochgradig funktionsintegrierte DNA-Moleküle entwickelt werden, wobei unnötige DNA-Bereiche wegfallen (Minimal-Gene, Minimal-Genome).
Die freie Kombination der genetischen Elemente sowie die Veränderungen
der Sequenz wie z. B. zur Anpassung an den exprimierenden Organismus
bzw. Zelltyp (Codon-Nutzung) werden ebenso ermöglicht wie
Veränderungen der Sequenz zur Optimierung funktioneller genetischer
Parameter, wie beispielsweise Genregulation.
Ebenfalls ermöglicht werden Veränderungen der Sequenz zur Optimierung
funktioneller Parameter des Transkriptes, z. B. Spleissen, Regulation auf
mRNA-Ebene, Regulation auf Translationsebene, und darüber hinaus die
Optimierung funktioneller Parameter des Genprodukts, wie z. B. die
Aminosäuresequenz (z. B. Antikörper, Wachstumsfaktoren, Rezeptoren,
Kanäle, Poren, Transporter etc.).
Insgesamt ist das mit dem Verfahren realisierte System extrem flexibel und
erlaubt in bisher nicht vorhandener Weise die programmierte Erstellung von
genetischem Material mit stark verringertem Aufwand an Zeit, Materialien
und Arbeit.
Größere DNA-Moleküle, wie z. B. Chromosomen, von mehreren Hundert kbp
waren mit den vorhandenen Methoden nahezu nicht gezielt manipulierbar.
Bereits komplexere (d. h. größere) virale Genome von mehr als 30 kbp (z. B.
Adenoviren) sind mit den klassischen Methoden der Gentechnik schwierig
zu handhaben und zu manipulieren.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren kommt es zu einer erheblichen
Verkürzung bis zur letzten Stufe der Klonierung eines Gens: Das Gen oder
die Gene werden als DNA-Molekül synthetisiert und dann (nach geeigneter
Vorbereitung wie Reinigung etc.) direkt in Ziel-Zellen eingebracht und das
Ergebnis studiert. Der mehrstufige, meist über Mikroorganismen wie E. coli
laufende Klonierungsprozeß (z. B. DNA-Isolation, Reinigung, Analyse,
Rekombination, Klonierung in Bakterien, Isolation, Analyse etc.) wird damit
auf die letzte Übertragung des DNA-Moleküls in die finalen Effektorzellen
reduziert. Bei synthetisch hergestellten Genen oder Genfragmenten ist eine
klonale Vermehrung in einem Zwischenwirt (zumeist E. coli) nicht mehr
notwendig. Damit umgeht man die Gefahr, daß das für die Zielzelle
bestimmte Genprodukt eine toxische Wirkung auf den Zwischenwirt ausübt.
Damit hebt man sich deutlich ab von der Toxizität mancher Genprodukte,
die bei der Verwendung klassischer Plasmid-Vektoren häufig zu erheblichen
Problemen bei der Klonierung der entsprechenden Nukleinsäure-Fragmente
führt.
Eine weitere erhebliche Verbesserung ist die Zeitverkürzung und die
Reduktion der Arbeitsschritte bis nach dem Sequenzieren von genetischem
Material, wobei vorgefundene potentielle Gene als solche verifiziert und
kloniert werden. Normalerweise werden nach Auffinden interessierender
Muster, die als offener Leserahmen (ORF) in Frage kommen, mit Sonden
(z. B. mittels PCR) in cDNA-Bibliotheken entsprechende Klone gesucht, die
allerdings nicht die ganze Sequenz der ursprünglich bei ihrer Herstellung
verwendeten mRNA enthalten müssen. Bei anderen Verfahren wird mittels
eines Antikörpers in einer Expressions-Genbibliothek gesucht (Screening).
Beide Verfahren lassen sich mit dem erfindungsgemäßen Verfahren extrem
abkürzen: Bei Vorliegen einer "in silico" bestimmten Gen-Sequenz (d. h. nach
der Erkennung eines entsprechenden Musters in einer DNA-Sequenz durch
den Computer) oder nach Entschlüsselung einer Proteinsequenz kann ein
entsprechender Vektor mit der Sequenz oder Varianten davon direkt über
programmierte Synthese eines integrierten genetischen Elementes erzeugt
und in geeignete Zielzellen eingebracht werden.
Die so erfolgende Synthese von DNA-Molekülen bis zu mehreren 100 kbp
erlaubt die direkte Komplett-Synthese von viralen Genomen, z. B.
Adenoviren. Diese sind ein wichtiges Werkzeug in Grundlagenforschung
(u. a. Gentherapie), aber wegen der Größe ihres Genoms (ca. 40 kbp)
schwer mit klassischen Methoden der Gentechnik zu handhaben.
Besonders die rasche und ökonomische Erzeugung von Varianten zur
Optimierung ist dadurch stark limitiert. Diese Limitierung wird durch das
erfindungsgemäße Verfahren aufgehoben.
Durch das Verfahren erfolgen die Integration der Synthese, die Ablösung der
Syntheseprodukte und die Zusammenlagerung zu einem DNA-Molekül in
einem System. Mit Herstellungsverfahren der Mikrosystemtechnik können
alle notwendigen Funktionen und Verfahrensschritte bis zur Aufreinigung
des finalen Produktes in einem miniaturisierten Reaktionsträger integriert
werden. Dies können Synthesebereiche, Ablösungsbereiche (Cluster),
Reaktionsräume, Zuführungskanäle, Ventile, Pumpen, Konzentratoren,
Auftrennungsbereiche etc. sein.
Plasmide und Expressionsvektoren können für sequenzierte Proteine oder
entsprechende Teilsequenzen direkt hergestellt und die Produkte
biochemisch und funktionell analysiert werden, z. B. unter Verwendung
geeigneter Regulationselemente. Damit fällt die Suche nach Klonen in einer
Gen-Bibliothek weg. Entsprechend können ORFs aus Sequenzierarbeiten
(z. B. Humangenomprojekt) direkt in entsprechende Vektoren programmiert
und mit gewünschten genetischen Elementen kombiniert werden. Eine
Identifikation von Klonen z. B. in durch aufwendiges Screening von cDNA-
Bibliotheken entfällt. Damit ist der Informationsfluß von der
Sequenz-Analyse zur Funktions-Analyse stark verkürzt worden, denn am
selben Tag, an dem ein ORF durch Analyse von Primärdaten im Computer
vorliegt, kann ein entsprechender Vektor inklusive des vermuteten Gens
synthetisiert und zur Verfügung gestellt werden.
Gegenüber konventioneller Festphasen-Synthese zur Gewinnung
synthetischer DNA zeichnet sich das Verfahren gemäß Erfindung durch
geringeren Materialaufwand aus. Zur Herstellung tausender von
unterschiedlichen Bausteinen für die Erzeugung von einem komplexen
integrierten genetischen Element mit mehreren 100.000 kbp Länge, in
entsprechend parallelisiertem Format und bei entsprechender
Miniaturisierung (siehe Ausführungsbeispiele), braucht ein mikrofluidisches
System deutlich weniger Einsatzstoffe als ein konventioneller
Festphasensynthese-Automat für ein einzelnes DNA-Oligomer (bei
Verwendung einer einzigen Säule). Hier stehen Mikroliter dem Verbrauch
von Millilitern gegenüber, d. h. ein Faktor von 1.000.
Unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse der Immunologie erlaubt das
vorgestellte Verfahren ein extrem rationelles und schnelles Impfstoff-Design
(DNA-Vakzine).
Die vorliegende Erfindung setzt zur Umsetzung des Verfahrens die
Bereitstellung einer großen Anzahl von Nukleinsäure-Molekülen, meist DNA,
voraus, die in ihrer Sequenz frei bestimmbar sind. Diese Bausteine müssen
innerhalb einer Baustein-Spezies nahezu 100% identische Sequenz haben
(analog der Syntheseleistung konventioneller Syntheseautomaten). Zur
Erzeugung der notwendigen Varianz kommen nur hochparallele
Syntheseverfahren in Frage. Damit das System flexibel arbeiten kann und
dabei trotz der notwendigen Vielzahl von unterschiedlichen zu
synthetisierenden Bausteinen möglichst wenig Raum und Reagenzien
benötigt, erfolgt die Realisierung vorzugsweise in einem mikrofluidischen
System, innerhalb dessen die einzelnen Sequenzen bestimmbar entstehen.
Für solche Systeme bieten sich zwei Arten der programmierten Synthese an,
wie sie auch in den Patentanmeldungen DE 199 24 327.1, DE 199 4 0749.5,
PCT/EP 99/06 316 und PCT/EP 99/06 317 beschrieben sind: Dies ist
einmal die Synthese durch programmierbare fluidische Individualisierung der
Reaktionsbereiche und zum anderen die Synthese durch programmierbare
lichtabhängige Individualisierung der Reaktionsbereiche.
Bei beiden Varianten wird die Synthese in einem mikrofluidischen
Reaktionsträger durchgeführt. Das Design dieses Reaktionsträgers kann
dabei im System die stufenweise Zusammenführung der abgelösten
Syntheseprodukte, d. h. Bausteine, vorsehen, indem nach dem Ablösen der
Nukleinsäurestränge diese in entsprechenden Reaktionsbereichen gesammelt
werden und dort die Zusammenlagerung stattfindet. Gruppen solcher
Zusammenlagerungs-Bereiche können dann ihrerseits wieder miteinander in
Kontakt gebracht werden, so daß im Laufe einer mehr oder weniger langen
Kaskade die finalen Produkte der Synthese entstehen: Gentechnische
Informationsträger in Form von DNA-Molekülen. Die folgenden Varianten
kommen dabei in Frage:
Entweder erfolgen Synthese, Ablösung und Zusammenlagerung zeitlich
nacheinander, aber räumlich integriert in einem mikrofluidischen
Reaktionsträger, oder aber Synthese, Ablösung und Zusammenlagerung
erfolgen teilweise parallel in einem oder mehreren mikrofluidischen
Reaktionsträgern. Weiterhin ist es möglich, daß der mikrofluidische
Reaktionsträger nur Reaktionsbereiche für die programmierte Synthese
enthält und anschließend die Ablösung und Eluation in ein Reaktionsgefäß
für die Zusammenlagerung erfolgt.
Synthese, Ablösung und Zusammenlagerung können bei sehr großen
DNA-Molekülen durch Kondensations-Strategien ergänzt werden, die ein
Zerbrechen der Moleküle verhindern. Dazu zählt z. B. die Verwendung von
Histonen (Kernproteine, die bei Eukaryoten die Kondensation der
Chromosomen im Zellkern ermöglichen), der Einsatz von Topoisomerasen
(Enzyme für die Verdrillung von DNA in Eukaryoten und Prokaryoten) oder
die Zugabe von anderen DNA-bindenden, stabilisierenden und
kondensierenden Agenzien bzw. Proteinen. Dies kann je nach Design des
Reaktionsträgers durch Integration der Kondensationsreaktion in einer
weiteren dafür vorgesehenen Reaktionskammer geschehen oder durch
Zugabe während der stufenweisen Kombination und Zusammenlagerung der
Bausteine.
Die freie Wahl der Sequenz ist von wesentlicher Bedeutung für die
kontrollierte und effiziente stufenweise Zusammenlagerung der Bausteine
bis zum Endprodukt. Denn durch die Wahl der überlappenden
komplementären Enden werden die Spezifität der Zusammenlagerung und
die biochemischen Rahmenbedingungen (Salzkonzentration, Temperatur
etc.) beeinflußt. Bei Vorgabe einer Sequenz für das interessierende Gen und
nach automatischer oder manueller Auswahl der anderen genetischen
Elemente (Regulationsbereiche, Resistenzgene zum Klonieren,
Propagationssignale etc.) zur Bestimmung des finalen Produktes (z. B. ein
Plasmid-Vektor) zerlegt man die vorgegebene Sequenz in geeignete
Bausteine und synthetisiert diese in der notwendigen Zahl von
Reaktionsträgern. Die Fragmente bzw. deren zu hybridisierende
Überlappungsbereiche werden so gewählt, daß die Bedingungen für das
Hybridisieren möglichst ähnlich sind (u. a. GC : AT Verhältnis,
Schmelzpunkte, etc.).
Bei weiterem Ausbau des Systems sind ebenfalls in Mikrofluidik bzw.
Mikrosystemtechnik ausgeführte Elemente für die Reinigung und Isolation
des entstehenden Produktes vorgesehen. Dies können z. B. Verfahren sein,
bei denen die finale doppelsträngige DNA nach ihrem Aufbau unter
Verwendung von fluoreszierenden Synthonen eine bestimmte
Gesamtfluoreszenz aufweisen muß. Gegebenenfalls kann bei Einsatz von
kondensierend wirkenden Proteinen auch an diesen eine
Fluoreszenzmarkierung hängen, die vorzugsweise getrennt detektierbar ist
(Referenzsignal). In den Reaktionsträger-Strukturen kann dann das Gemisch
an finalem Reaktionsprodukt nach Fluoreszenz sortiert werden (siehe Chou
et al., Proceedings of the National Academy of Science PNAS 96: 11-13,
1999). Somit wird eine ausreichende Qualität erreicht, um für die weiteren
Arbeiten direkt ein Produkt zur Verfügung zu stellen.
Informationen aus Sequenzierprojekten, die in Datenbanken vorliegen,
können (computergestützt) vollautomatisch auf Gene hin untersucht
werden. Identifizierte oder vermutete Gene (ORFs) werden in
vollsynthetische DNA umgewandelt, die gegebenenfalls geeignet
erscheinende regulatorische und sonstige genetische Elemente enthalten
kann, so daß z. B. ein oder mehrere Vektoren erzeugt werden. Das Produkt
wird entweder zur Verfügung gestellt (z. B. als reine DNA) oder direkt in
funktionelle Untersuchungen eingespeist, u. a. durch Transfer in geeignete
Zielzellen. Die Information kann aus öffentlichen Datenbanken, aus Arbeiten
dezentraler Anwender oder aus sonstigen Quellen, z. B. dem in den
Patentanmeldungen DE 199 24 327.1 und DE 199 40 749.5 beschriebenen
Verfahren stammen.
Es kann von Interesse sein, daß an bestimmter Stelle oder Stellen der
Zielsequenz eine Varianz an randomisierter Sequenz vorkommt. Ein Beispiel
ist das Austesten von Varianten einer Bindestelle, bei der z. B. über einen
Bereich von 20 Aminosäuren, d. h. 60 Nukleotiden, zufällige Variationen an
Nuldeotiden eingebaut wurden. Dies kann in einer Ausführungsform
geschehen, indem während des Syntheseprozesses nach Aktivierung eines
Reaktionsbereiches ein Gemisch an Synthonen zugeführt wird, so daß sich
alle zugegebenen Synthone statistisch verteilt anlagern können. Eine
Abwandlung dieses Prozesses kann vorsehen, daß an einer bestimmten
Position der Zielsequenz unterschiedlich lange DNA-Bausteine eingesetzt
werden, z. B. indem unterschiedliche Bausteine auf unterschiedlichen
Reaktionsbereichen hergestellt werden, die die gleiche Sequenz zur
Überlappung und Hybridisierung zeigen.
Fig. 1 zeigt einen Reaktionsträger 30 im senkrechten Schnitt
orthogonal zu den darauf befindlichen Mikrokanälen 33, die durch Wände
32 voneinander getrennt sind. Die Unterseite 31 des Reaktionsträgers ist
dabei lichtdurchlässig. Weiterhin schematisch dargestellt ist eine
einzelsträngige Nukleinsäure 10 mit der konventionsgerechten Bezeichnung
des 5'- und des 3'-Endes. Diese sind dargestellt als 10a mit dem 3'-Ende
am Reaktionsträger 30 kovalent angebunden durch Festphasensynthese.
Ebenfalls dargestellt ist eine Lichtquellenmatrix 20 mit einer Lichtquelle und
dem Reaktionsträger 30 zugewandten steuerbaren Belichtungsaustritt.
Fig. 2 zeigt einen Reaktionsträger 30 in Draufsicht mit
Reaktionsbereichen 12 und den Wänden 32 zwischen den Mikrokanälen 33.
Die Pfeile veranschaulichen die Durchflußrichtung.
Fig. 3 zeigt ähnlich wie Fig. 1 einen senkrechten Schnitt durch den
Reaktionsträger 30, wobei im Mikrokanal 33 die einzelsträngigen
Nukleinsäuren abgelöst sind.
In Fig. 4 ist wiederum der Reaktionsträger 30 in Draufsicht
dargestellt, wobei im Mikrokanal 33 die einzelsträngigen Nukleinsäuren
abgelöst sind.
Fig. 5 zeigt die Anordnung der Mikrokanäle in Aufsicht mit fluidischen
Reaktionsräumen 50, die die einzelnen Reaktionsbereiche enthalten, und
Reaktionskammern, wo die Zusammenlegung einer Teilsequenz erfolgt. Im
Reaktionsraum 54 werden alle Mikrokanäle innerhalb eines Reaktionsträgers
zusammengeführt. Dort findet auch die Zusammenlagerung des finalen
Syntheseprodukts statt, welches durch den Ausgang 55 entnommen wird.
Die Bezugszeichen 51a und 51b kennzeichnen die in Fig. 6 und Fig. 7 bzw.
Fig. 8 dargestellten vergrößerten Darstellungen einer Reaktionskammer. Die
Pfeile signalisieren wiederum die Flußrichtung.
Fig. 6 zeigt eine vergrößerte Darstellung einer Reaktionskammer 51a
nach einem Mikrokanal mit abgelösten einzelsträngigen Nukleinsäuren.
Fig. 7 zeigt eine vergrößerte Darstellung einer Reaktionskammer 51a
nach einem Mikrokanal mit einem doppelsträngigen Hybrid 60 aus zwei
aneinandergelagerten komplementären Nukleinsäureeinzelsträngen.
Fig. 8 zeigt eine vergrößerte Darstellung einer Reaktionskammer 51b
nach Zusammenführung von zwei Mikrokanälen mit einem
zusammengelagerten doppelsträngigen Nukleinsäure-Hybrid 62, Enzyme 63
(z. B. Ligasen) für die kovalente Verknüpfung der Bausteine des
Nukleinsäure-Hybrids 85, einem linearen kovalent verknüpften
Nukleinsäuredoppelstrang 65 und einem ringförmig geschlossenen
Nukleinsäuredoppelstrang 66 (z. B. Vektor).
Als Bezugszeichen 64 ist eine Reaktion der Enzyme mit dem
Nukleinsäure-Hybrid dargestellt.
Claims (20)
1. Verfahren zur Herstellung synthetischer Nukleinsäuredoppelstränge
wahlfreier Sequenz, umfassend die Schritte:
- a) Bereitstellen eines Trägers mit einer Oberfläche, die eine Vielzahl von individuellen Reaktionsbereichen enthält,
- b) ortsaufgelöstes Synthetisieren von Nukleinsäurefragmenten mit jeweils unterschiedlicher Basensequenz an mehreren der individuellen Reaktionsbereiche, und
- c) Ablösen der Nukleinsäurefragmente von individuellen Reaktionsbereichen.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Basensequenzen der an individuellen Reaktionsbereichen
synthetisierten Nukleinsäurefragmente so gewählt werden, daß sie
sich zu einem Nukleinsäuredoppelstrang-Hybrid zusammenlagern
können.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Ablösen der Nukleinsäurefragmente gemäß Schritt (c) in
einem oder mehreren Schritten unter solchen Bedingungen erfolgt,
daß sich mehrere der abgelösten Nukleinsäurefragmente zu einem
Nukleinsäuredoppelstrang-Hybrid zusammenlagern.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Nukleinsäurefragmente, die einen Strang des
Nukleinsäuredoppelstrang-Hybrids bilden, kovalent miteinander
verbunden werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das kovalente Verbinden eine Behandlung mit Ligase oder/und
ein Auffüllen von Lücken in den Strängen mit DNA-Polymerase
umfaßt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Sequenz an einer oder mehreren Positionen
Erkennungssequenzen für die spezifische Interaktion mit Molekülen
wie Proteinen, Nukleinsäuren, Peptiden, Pharmaka, Sacchariden,
Lipiden, Hormonen oder/und organischen Verbindungen enthalten
sind.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sequenz der Nukleinsäuredoppelstränge eine natürlich
vorkommende Sequenz, eine nicht natürlich vorkommende Sequenz
oder eine Kombination aus diesen beiden ist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sequenz aus einer Datenbank, einem Sequenzierexperiment
oder einer Vorrichtung zur integrierten Synthese und Analyse von
Polymeren entnommen ist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die synthetisierten Nukleinsäurestränge durch orts- oder/und
zeitaufgelöste Belichtung mittels einer programmierbaren
Lichtquellenmatrix synthetisiert werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die orts- oder/und zeitaufgelöste Synthese in einem
mikrofluidischen Reaktionsträger mit einem oder mehreren fluidischen
Reaktionsräumen und einem oder mehreren Reaktionsbereichen
innerhalb eines fluidischen Reaktionsraumes erfolgt.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Synthesebausteine in der Natur vorkommende Nukleotide,
modifizierte Nukleotide oder Mischungen davon enthalten können.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß modifizierte Synthesebausteine zur Markierung und späteren
Detektion der zusammengelagerten Nukleinsäuredoppelstränge
verwendet werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Markierungsgruppen lichtabhängig zu detektierende Moleküle
verwendet werden.
14. Verwendung eines nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche
1 bis 13 hergestellten Nukleinsäuredoppelstranges wahlfreier
Sequenz für therapeutische oder pharmakologische Zwecke.
15. Verwendung eines nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche
1 bis 13 hergestellten Nukleinsäuredoppelstranges wahlfreier
Sequenz für diagnostische Zwecke.
16. Verwendung nach Anspruch 14 oder 15, umfassend die direkte
Zuführung zum beabsichtigten Zweck.
17. Verwendung nach Anspruch 14 oder 15, umfassend eine Umsetzung
in Effektorzellen.
18. Verwendung eines nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche
1 bis 13 hergestellten Nukleinsäuredoppelstranges wahlfreier
Sequenz, wobei dieser während der stufenweisen Kombination und
Zusammenlagerung oder im Anschluß daran stabilisiert, kondensiert
oder/und topologisch manipuliert wird.
19. Verwendung nach Anspruch 18, wobei die Stabilisierung,
Kondensation oder/und topologische Manipulierung durch funktionelle
Moleküle wie Histone oder Topoisomerasen erfolgt.
20. Verwendung eines nach dem Verfahren gemäß einem der Ansprüche
1 bis 13 hergestellten Nukleinsäuredoppelstranges als propagierbarer
Klonierungs-Vektor, wobei der propagierbare Klonierungs-Vektor in
geeigneten Zielzellen der Transkription, der Expression der
transkribierten Sequenz, und gegebenenfalls der Gewinnung von
exprimierten Genprodukten dienen kann.
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