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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Transportieren
von gleichartigen Gegenständen, insbesondere von Massen-Postsendungen.
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In
EP 741374 B1 wird
ein Verfahren beschrieben, wie ein Versender einen Stapel Postsendungen durch
einen Transporteur versenden lässt. Der Versender versieht
jede Postsendung des Stapels mit einem verschlüsselten
Freimachungsvermerk („encrypted indicia”) und
liefert den Stapel zusammen mit einer Beschreibung („mail
documentation file”) des Stapels ein, vorzugsweise in elektronischer
Form. Diese Beschreibung enthält eine Kennzeichnung des
Gesamtgewichts des Stapels. Der Transporteur überprüft
diese Kennzeichnung.
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Dieses
Verfahren wird in
EP
741375 B1 abgewandelt. Die übermittelte Beschreibung
(„statement of mailing”) wird mit einer digitalen
Unterschrift versehen. Das Eintreffen der Beschreibung in einem „transaction processing
center” löst einen Geldtransfer aus, der den Transport
bezahlt.
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In
EP 1622065 A1 und
AU 2005203141 A1 wird
vorgeschlagen, automatisch Gruppen von gleichartigen Postsendungen
unter allen Postsendungen, die in einer Anlage verarbeitet werden,
zu identifizieren. Hierfür generiert die Sortieranlage
jeweils ein Abbild jeder zu verarbeitenden Postsendung und vergleicht
diese Abbilder miteinander.
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Das
in
EP 1232024 B1 und
US 6826446 B1 beschriebene
Verfahren setzt voraus, dass jede Postsendung mit einem maschinenlesbaren
Code, z. B. einem Strichmuster versehen wird.
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Bei
dem aus
WO 2006100357
A1 bekannten Verfahren durchläuft jede Postsendung
zweimal eine Sortieranlage. Bei beiden Durchläufen wird
ein Abbild der Oberfläche der Postsendung generiert. Beim
zweiten Durchlauf wird jedes generierte Ab bild einer Postsendung
einzeln mit den Abbildern verglichen, die beim ersten Durchlauf
generiert und zwischengespeichert wurden.
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In
DE 10021734 C1 wird
ein Verfahren zum Ermitteln von Gebieten mit Verteilinformationen
auf Sendungen beschrieben. Hierbei wird ein digitales Abbild der
die Verteilinformationen aufweisenden Oberfläche jeder
Sendung gewonnen und gespeichert und einer OCR-Einheit zur automatischen
Auswertung zugeführt. Bei nicht eindeutig erkanntem gesuchten
Gebiet wird das zugehörige gesamte Abbild der die Verteilinformationen
aufweisenden Oberfläche an eine Videokodiervorrichtung
weitergeleitet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Menge gleichartiger Gegenstände
gemeinsam mit anderen Gegenständen durch eine Sortieranlage
zu verarbeiten und dabei automatisch zu erkennen, welche Gegenstände
zur Menge gehören, ohne dass auf die gleichartigen Gegenstände
eine Information über die Zugehörigkeit zur Menge
aufgedruckt zu sein braucht.
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Die
Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 23 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Eine
Menge von Gegenständen wird zu Zielpunkten transportiert.
Diese Menge kann aus einem einzigen Gegenstand oder aus mehreren ähnlichen
Gegenständen bestehen. Möglich ist, dass jeder
Gegenstand zu einem anderen Zielpunkt transportiert wird. Möglich
ist auch, dass mehrere Gegenstände der Menge zu demselben
Zielpunkt transportiert werden.
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Jeder
Gegenstand der Menge durchläuft mindestens einmal eine
Sortieranlage. Möglich ist, dass andere Gegenstände,
die nicht zur Menge gehören, ebenfalls diese Sortieranlage
durchlaufen. Für jeden Gegenstand, der die Sortieranlage
durchläuft, wird der Zielpunkt vorgegeben, an den dieser
Gegenstand zu transportieren ist. Der Zielpunkt wird dadurch vorgegeben,
dass der Gegenstand mit einer Festlegung des Ziel punkts versehen
ist, und/oder dadurch, dass der Zielpunkt in einem Datenspeicher
abgespeichert ist, den die Sortieranlage ausliest.
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Die
Sortieranlage erzeugt jeweils mindestens ein Ist-Abbild jedes Gegenstands,
der die Sortieranlage durchläuft. Dieses Ist-Abbild zeigt
den Gegenstand aus einer bestimmten Blickrichtung.
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Die
Sortieranlage ermittelt den jeweiligen Zielpunkt jedes Gegenstands,
der die Sortieranlage durchläuft. Hierfür wertet
sie das Ist-Abbild und/oder den Datensatz aus. Anschließend
löst die Sortieranlage einen Transport jedes durchlaufenden
Gegenstands an den ermittelten Zielpunkt aus.
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Die
Sortieranlage ist mit einer Datenverarbeitungsanlage verbunden oder
umfasst eine Datenverarbeitungsanlage. Erfindungsgemäß wird
eine rechnerverfügbare Beschreibung der Menge an die Datenverarbeitungsanlage übermittelt.
Diese Beschreibung umfasst ein für jeden Gegenstand der
Menge gültiges Soll-Abbild des Gegenstands aus der vorgegebenen
Blickrichtung.
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Die
Datenverarbeitungsanlage entscheidet für jeden Gegenstand,
der die Sortieranlage durchläuft, automatisch, ob der Gegenstand
zur Menge gehört oder nicht. Für diese Entscheidung
vergleicht die Datenverarbeitungsanlage das Ist-Abbild des Gegenstands
mit dem übermittelten Soll-Abbild.
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Ein
Vorteil der Erfindung ist der folgende: Während die Gegenstände
der Menge transportiert werden, lässt sich ihr Transport überwachen
und verfolgen, ohne dass jeder Gegenstand mit einer individuellen
Kennung versehen zu sein braucht, der den Gegenstand von allen anderen
Gegenständen unterscheidet, die gleichzeitig transportiert
werden. Eine solche individuelle Kennung erfordert häufig
viel Platz auf dem Gegenstand oder verunstaltet diesen.
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Weiterhin
braucht auf keinem Gegenstand eine Information darüber
angebracht zu sein, dass der Gegenstand zur Menge ge hört.
Die Zugehörigkeit zur Menge erkennt die Sortieranlage vielmehr
automatisch, indem sie das vorgegebene Soll-Abbild mit dem ermittelten
Ist-Abbild vergleicht.
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In
einer Ausgestaltung wird jeder Gegenstand der Menge mit einer Kennzeichnung
eines Zielpunkts versehen, bevor er zum ersten Mal eine Sortieranlage
durchläuft, z. B. indem er mit der Kennzeichnung beschriftet
wird. Die Sortieranlage liest diese Kennzeichnung und ermittelt
auf diese Weise den Zielpunkt. An die Datenverarbeitungsanlage wird
eine rechnerverfügbare Auflistung mit denjenigen Zielpunkten übermittelt,
an die die Gegenstände zu transportieren sind. Die Sortieranlage
verwendet diese Auflistung, um die gelesenen Zieladressen zu validieren
und zu überprüfen. Insbesondere verwendet sie
die Auflistung, um Mehrdeutigkeiten beim Lesen aufzulösen.
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Ein
Vorteil dieser Ausgestaltung ist die, dass die Auflistung viel weniger
Zielpunkte enthält als eine Adress-Datenbank mit allen
Adressen eines bestimmten Gebiets.
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In
einer anderen Ausgestaltung versieht die Sortieranlage selber die
Gegenstände mit einer Kennzeichnung des Zielpunkts. Diese
Ausgestaltung erspart es einem Versender, vorab die Gegenstände
mit den Zielpunkten zu versehen, und spart die Notwendigkeit ein,
dass die Sortieranlage einen Zielpunkt liest. Vielmehr werden die
Gegenstände ohne Zielpunkt-Kennzeichnungen der Sortieranlage
zugeführt. An die Datenverarbeitungsanlage wird eine rechnerverfügbare
Auflistung mit Soll-Zielpunkten übermittelt. An jeden dieser Soll-Zielpunkte
ist jeweils mindestens ein Gegenstand der Menge zu transportieren.
Die Sortieranlage wertet die Auflistung aus und wählt wiederholt
jeweils einen Soll-Zielpunkt aus der Auflistung aus. Sie versieht
einen Gegenstand der Menge mit einer Kennzeichnung des ausgewählten
Soll-Zielpunkts. Diese Kennzeichnung wird verwendet, um den Gegenstand
an den Soll-Zielpunkt zu transportieren.
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Diese
Ausgestaltung der Erfindung spart die Notwendigkeit ein, dass die
Gegenstände der Menge getrennt von anderen Ge genständen
der Sortieranlage zugeführt werden. Vielmehr erkennt die
Sortieranlage automatisch, dass ein durchlaufender Gegenstand zur
Menge gehört und automatisch mit einer Kennzeichnung eines
Soll-Zielpunkts der Auflistung zu versehen ist. Daher ist eine gemischte
Zuführung möglich.
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Die
Erfindung lässt sich auf den Transport von Postsendungen,
z. B. von Briefen oder Katalogen, anwenden. Jede Postsendung ist
an jeweils eine vorgegebene Zustelladresse zu transportieren. Die
Postsendungen können auch Hauspost-Sendungen sein, die
innerhalb eines räumlich verteilten Unternehmens zu versenden
sind. Die Zustelladressen umfassen bei dieser Anwendung Adressen
von Standorten des Unternehmens.
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Die
zu transportierenden Gegenstände können auch Gepäckstücke
von Reisenden oder Frachtgüter sein. Jedes Gepäckstück
ist an einen Flughafen oder an einen Bahnhof oder Hafen oder sonstigen
Zielpunkt zu transportieren. Eine Gepäckförderanlage
ermittelt, welches Gepäckstück an welchen Zielort
zu transportieren ist. Die Gepäckstücke der Menge
erfordern z. B. eine gleichartige Behandlung und sind sich optisch ähnlich.
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Die
Erfindung kann auch für den innerbetrieblichen Materialfluss
in einer Fertigungsanlage verwendet werden. Die Sortieranlage transportiert
verschiedenartige Einbauteile an eine Fertigungsstraße,
auf der z. B. Autos hergestellt werden. Jedes Einbauteil ist an
einen bestimmten Ort der Fertigungsstraße zu transportieren, um
dort z. B. in eine Karosserie eingebaut zu werden.
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Die
Erfindung wird auf eine Art von Einbauteilen angewendet, die z.
B. auf eine bestimmte Weise zu transportieren sind. Oder die Einbauteile
dieser Art sind noch nicht mit einer Kennzeichnung ihres jeweiligen Zustellpunkts
versehen, bevor sie die Sortieranlage durchlaufen, und werden erst
in der Sortieranlage mit einer solchen Kennzeichnung versehen. Dank
der Erfindung werden diese Einbauteile von andersartigen Einbauteilen
unterschieden.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
beschrieben. Dabei zeigt:
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1 Anordnung,
in der eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens realisiert wird.
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Im
Ausführungsbeispiel sind die zu transportierenden Gegenstände
Postsendungen. Als Zielpunkte der Gegenstände fungieren
vorgegebene Zustelladressen, mit denen die Postsendungen vor oder
während des Transports versehen werden. Eine Zustelladresse
kann z. B. eine natürliche Person mit einer Besuchsadresse,
ein Unternehmen oder ein Postfach kennzeichnen.
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Die
Erfindung wird dazu verwendet, um einen Stapel mit vielen gleichartige
Postsendungen, z. B. mit vielen Exemplaren einer Zeitschrift oder
eines Katalogs, an unterschiedliche Empfänger zu versenden.
Die einzelnen Postsendungen unterscheiden sich durch die unterschiedlichen
Zustelladressen, aber nicht durch ihr Gewicht oder ihre Abmessungen.
Die Zustelladresse einer Postsendung umfasst vorzugsweise den Namen des
Empfängers (natürliche oder juristische Person),
Straße und Hausnummer oder Postfach, Ort sowie Postleitzahl
oder „ZIP code” sowie bei Bedarf eine Kennzeichnung
des Landes oder des Zustellbezirks.
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Ein
Versender transportiert die gleichartigen Postsendungen zu einem
Transporteur, z. B. zu einem Post-Unternehmen oder einem anderen
Logistik-Dienstleister. Dieser Transporteur stellt jede der Postsendungen
des Stapels an ihren jeweiligen Adressaten zu. Zur Unterscheidung
von anderen Postsendungen werden die gleichartigen Postsendungen
des Stapels im Folgenden als „Massen-Postsendungen” bezeichnet.
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Die
Massen-Postsendungen des Stapels weisen gleichartige Deckblätter
auf, die während der Verarbeitung von außen sichtbar
sind. Beispielsweise ist jede Massen-Postsendung eingeschweißt,
und der Einband oder der Umschlag der Postsendung fungiert als das
Deckblatt. Im Falle einer Zeitschrift fungiert die von außen
sichtbare erste Seite als Deckblatt. Möglich ist auch,
dass eigens für den Transport die Zeitschrift bzw. der
Katalog um ein Adress-Deckblatt mit einem Logo des Versenders und/oder
einem Logo der Zeitschrift ergänzt wird, das nicht zur
Zeitschrift/zum Katalog gehört und dann als das Deckblatt
fungiert.
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In
einer Ausführungsform der Erfindung ist die jeweilige Zustelladresse
jeder Massen-Postsendung in einem bestimmten Bereich auf jedem Deckblatt
aufgedruckt oder aufgestempelt. Dieser Bereich wird im Folgenden
als Adressblock-Feld bezeichnet. In die Adressblock-Felder können
weitere Informationen eingetragen sein, z. B. die Kundennummer des
Adressaten beim Versender, eine Kundennummer des Versenders beim
Transporteur und/oder eine Vorausverfügung („endorsement”).
Das Eintragen zusätzlicher Informationen ist aber für
die Massen-Postsendungen des Stapels nicht erforderlich.
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In
einer abweichenden Ausführungsform ist das Deckblatt z.
B. eines teuren Katalogs freigehalten von Adressaufdrucken. Die
Zustelladresse ist auf die Rückseite der Postsendung aufgedruckt.
Eine Vorausverfügung wird ebenfalls auf die Rückseite
gestempelt.
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Eine
Wirkung einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die,
dass sie die Notwendigkeit einspart, Vorausverfügungen
und Qualitätsanforderungen auf die Massen-Postsendungen
des Stapels aufzudrucken. Durch eine Vorausverfügung („endorsement”)
legt der Versender fest, was der Transporteur mit einer Postsendung
machen soll, die nicht an die vorgegebene Zustelladresse zugestellt
werden kann. Mögliche Vorausverfügungen, die der
Transporteur anbietet und aus denen der Versender auswählt,
sind z. B. die Rücksendung an den Versender, eine Weiterleitung
an eine andere Zustelladresse, z. B. ein Postfach oder ein Fach einer
Paketfachanlage, oder eine Vernichtung der Postsendung. Für
die Rücksendung ist eine Rücksendeadresse, z.
B. eine Adresse des Verlags, anzugeben. Häufig ist diese
Rücksendeadresse in Inneren einer Zeitschrift angebracht.
Eine Sortieranlage kann sie daher nicht von außen erkennen.
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Durch
eine Qualitätsanforderung („quality of service”)
legt der Versender fest, welche Qualitätsbedingungen der
Transporteur beim Transport der Postsendung einhalten soll. Beispiele
für Qualitätsanforderungen sind der Transport „per
Luftpost”, als „1st class mail”, als „2nd
class mail” sowie Zustellung an den Empfänger spätestens
n Tage nach der Einlieferung.
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Möglich
ist, dass der Versender Vorausverfügungen und/oder Qualitätsanforderungen
vorgibt, die für alle Postsendungen des Stapels gelten.
Die Rücksendeadresse für nicht zustellbare Exemplare
z. B. einer Zeitschrift ist ein Beispiel für eine solche
Standard-Vorausverfügung. Zusätzlich oder statt
dessen kann der Versender auch für einzelne Postsendungen
individuelle Vorausverfügungen und/oder Qualitätsanforderungen
vorgeben, z. B. für Postsendungen an bestimmte Personen
oder bestimmte Zustellbezirke.
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Im
Ausführungsbeispiel übermittelt der Versender
zusätzlich eine rechnerverfügbare Auflistung an
den Transporteur. Diese Auflistung enthält individuelle
Festlegungen, die nur für jeweils eine oder einige Massen-Postsendungen
gelten, während die Festlegungen in der Beschreibung für
alle Massen-Postsendungen gültig ist. Die Auflistung enthält
Datensätze, die jeweils eine Zustelladresse und mindestens
eine Festlegung für die Massen-Postsendung an diese Zustelladresse
umfassen.
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Diese
Auflistung übermittelt der Versender vorzugsweise auf elektronischem
Weg an den Transporteur, z. B. mittels einer Datenverarbeitungsanlage über
das Internet und vorzugsweise über eine gesicherte Datenleitung
und in verschlüsselter Form, z. B. mit einer digitalen
Unterschrift versehen. Beispielsweise übersendet der Versender
eine Tabelle oder Datenbank an den Transporteur (d. h. an eine Datenverarbeitungsanlage
des Transporteurs), in der für einige oder alle Zustelladressen
des Stapels jeweils ein Datensatz enthalten ist.
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Der
Versender übermittelt individuelle Vorausverfügungen
und Qualitätsanforderungen vorzugsweise dadurch an eine
Datenverarbeitungsanlage des Transporteurs, dass die Auflistung
diese individuellen Vorgaben umfasst. Ist für eine Postsendung
an eine bestimmte Zustelladresse eine individuelle Vorausverfügung oder
Qualitätsanforderung festgelegt, so enthält der
Datensatz für diese Zustelladresse eine Kennzeichnung dieser
Vorausverfügung bzw. Qualitätsanforderung. Möglich
ist, dass für dieselbe Zustelladresse sowohl eine Vorausverfügung
als auch eine Qualitätsanforderung festgelegt sind.
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In
dieser Tabelle oder Datenbank können zusätzlich
weitere Informationen abgespeichert sein, die für eine
einzelne Zustelladresse spezifisch sind, z. B. Adressenänderungen,
die erst nach dem Aufdrucken der Zustelladresse dem Versender bekannt
wurden, und Kundennummern.
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Möglich
ist auch, dass die Auflistung nur für einzelne Zustelladressen
je einen Datensatz enthält, z. B. nur für Zustelladressen
mit individuellen Vorausverfügungen und/oder Qualitätsanforderungen.
Bevorzugt enthält die Auflistung zusätzlich Angaben
zur Anzahl der Massen-Postsendungen des Stapels.
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1 zeigt
eine Anordnung, in der eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens realisiert wird. Eine Datenverarbeitungsanlage 1 des
Versenders übermittelt die rechnerverfügbare Beschreibung Be
und die rechnerverfügbare Auflistung Aufl an eine Datenverarbeitungsanlage 2 des
Transporteurs, die z. B. im ersten Sortierzentrum steht. Die Datenverarbeitungsanlage 2 des
Transporteurs ist mit einer zentralen Datenbank 3 verbunden.
Die Beschreibung Be enthält ein Soll-Abbild S-Abb der Massen-Postsendungen
des Stapels.
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Der
Versender liefert einen Stapel mit adressierten Massen-Postsendungen
ein. Ein Strom von Postsendungen durchläuft in einer Transportrichtung
T die erste Sortieranlage. In 1 sind eine
erste Postsendung Ps-1 in Form eines Briefs, eine Massen-Postsendung
Ps-2 des Stapels und eine weitere Massen- Postsendung Ps-3, die aber
nicht zu diesem Stapel gehört, gezeigt. Eine Kamera 5 erzeugt
mindestens ein Ist-Abbild jeder Postsendung, u. a. das Ist-Abbild
I-Abb der Massen-Postsendung Ps-2 des Stapels. Dieses Ist-Abbild
I-Abb enthält ein Abbild Add-Abb der Zustelladresse Add
von Ps-2. Das Soll-Abbild S-Abb enthält keine Zustelladresse.
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Die
Datenverarbeitungsanlage 2 des Transporteurs ermittelt
durch Lesezugriff auf die zentrale Datenbank 3 das Soll-Abbild
S-Abb und entscheidet, dass die Postsendung Ps-1 eine Massen-Postsendung
des Stapels ist. Auf entsprechende Weise entscheidet die Datenverarbeitungsanlage 2,
dass die Postsendungen Ps-1 und Ps-3 nicht vom Stapel stammen. Durch
Auswertung des Ist-Abbilds I-Abb ermittelt die Datenverarbeitungsanlage 2 weiterhin
die Zustelladresse Add von Ps-2. In der Auflistung Aufl vom Versender
ist für diese Zustelladresse Add eine Vorausverfügung
hinterlegt, nämlich eine neue Zustelladresse. Die Datenverarbeitungsanlage 2 erzeugt
einen Druckbefehl Dru und übermittelt diesen Druckbefehl
an einen Drucker 4. Dieser druckt die neue Zustelladresse
auf die Postsendung Ps-2 auf.
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Möglich
ist, dass die Zustelladresse nicht in das Deckblatt der Postsendung
eingefügt ist, z. B. weil die Postsendung ein teurer und
aufwendig gestalteter Katalog ist, der nicht durch Aufdruck verunziert
werden soll. In diesem Fall werden zwei Ist-Abbilder der Postsendung
erzeugt – ein Ist-Abbild I-Abb-1 zeigt das Deckblatt ohne
Zustelladresse und ein weiteres Ist-Abbild I-Abb-2 zeigt die Rückseite
mit der Zustelladresse. Beide Ist-Abbilder werden ausgewertet, um
nach einer Zustelladresse zu suchen und um ein Abbild eines Deckblatts zu
erhalten, das mit dem Soll-Abbild S-Abb verglichen wird.
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In
einer anderen Ausführungsform sind die Deckblätter
nicht mit Zustelladressen versehen. Beispielsweise ist kein Adressblock-Feld
vorgesehen. Diese andere Ausführungsform wird z. B. angewendet,
um Werbesendungen breit zu streuen, aber trotzdem nicht jedem Haushalt
in einem bestimmten Zustellgebiet eine solche Werbesendung zuzusenden.
Diese andere Aus führungsform wird auch dann angewendet,
wenn der Versender jeweils einen Katalog oder Zeitschrift an registrierte
Kunden versenden lassen will und den Schritt einsparen will, selber
diese Kataloge/Zeitschriften mit den Zustelladressen zu versehen.
Der Versender übermittelt an den Transporteur die unbedruckten
Massen-Postsendungen sowie die gerade beschriebene Auflistung mit
denjenigen Zustelladressen, die mit den Massen-Postsendungen beschickt
werden sollen.
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In
einer Ausführungsform wird die Auflistung von einer Datenverarbeitungsanlage
des Versenders an die Datenverarbeitungsanlage des Transporteurs übermittelt.
Die Massen-Postsendungen selber werden von einer Druckerei zum Transporteur
befördert, und zwar unabhängig von der Auflistung.
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Die
Erfindung ermöglicht es dem Transporteur, die Massen-Postsendungen
des Stapels, die noch nicht mit einer Zustelladresse versehen sind,
gemeinsam mit anderen Postsendungen zu verarbeiten und durch eine
Sortieranlage laufen zu lassen. Nicht erforderlich ist eine Sonderbehandlung
für die Massen-Postsendungen des Stapels. Aufgrund des
Deckblatts werden die Massen-Postsendungen automatisch erkannt, so
dass die Sortieranlage sie mit Zustelladressen versehen kann.
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Erfindungsgemäß übermittelt
der Versender zusätzlich an den Transporteur eine rechnerverfügbare Beschreibung
der Massen-Postsendungen des Stapels. Diese Beschreibung umfasst
Informationen, die allen Massen-Postsendungen des Stapels gemeinsam
sind. Hierzu gehört insbesondere ein elektronisches Abbild des
Deckblatts jeder Massen-Postsendung, das im Folgenden als Soll-Abbild
bezeichnet wird. Z. B. wegen Toleranzen beim Druckvorgang kann das
Ist-Abbild einer Massen-Postsendung des Stapels von diesem Soll-Abbild
abweichen. Möglich ist, dass diese Beschreibung weitere
Informationen enthält, die für alle Massen-Postsendungen
des Stapels gültig sein sollen, z. B. Standard-Vorausverfügungen,
die dann gelten, wenn für eine Postsendung keine individuelle
Vorausverfügung festgelegt ist.
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Dieses
Soll-Abbild umfasst bevorzugt eine Kennzeichnung der Position und
der Abmessungen des Adressblock-Feldes. Das Adressblock-Felder selber
ist im Soll-Abbild vorzugsweise leer. Somit ist das Soll-Abbild
für jede der vielen gleichartigen Massen-Postsendungen
des Stapels gültig, ist also ein generisches Abbild. Dieses
Soll-Abbild kann ein Logo des Versenders und/oder das Logo einer
Zeitschrift oder eines Katalogs umfassen.
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In
einer Ausgestaltung verwendet der Versender eine elektronische Druckvorlage,
anhand derer das Deckblatt gedruckt ist, zusätzlich dazu,
das Soll-Abbild zu generieren. Beispielsweise übermittelt
er direkt die Druckvorlage als Bestandteil der Beschreibung an den
Transporteur. Oder eine Datenverarbeitungsanlage des Versenders
generiert aus der Druckvorlage das Soll-Abbild, indem sie eine vereinfachte
Kopie mit weniger Speicherplatz generiert.
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Das
Abbild ist vorzugsweise eine Datei in einem Format zur Beschreibung
von Graphiken, z. B. Bitmap, Portable Document Format (PDF), ein
Vektor-Graphik-Format, JPG oder Tag Image File Format (TIF).
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Die
rechnerverfügbare Beschreibung umfasst im Ausführungsbeispiel
zusätzlich eine Kennung des Versenders des Stapels sowie
pauschale Vorausverfügungen („endorsements”)
und Qualitätsanforderungen, also solche Festlegungen des
Versenders, die für jede Postsendung des Stapels gelten.
Beispielsweise enthält die rechnerverfügbare Beschreibung
die Festlegung, dass jede Postsendung spätestens nach n
Tagen Transport den Empfänger (d. h. die Zustelladresse)
erreichen soll und dann, wenn sie nicht zustellbar ist, an den Versender
zurückgesandt werden soll.
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Die
Kennung lässt sich dafür verwenden, dass die Sortieranlage
automatisch den Versender einer durchlaufenden Massen-Postsendung
erkennt, ohne das Ist-Abbild dieser Postsendung auf eine Absenderadresse
oder ein Logo des Versenders durchsuchen zu müssen.
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Weiterhin
umfasst die rechnerverfügbare Beschreibung zusätzlich
eine Standard-Ersatz-Zustelladresse. Eine Massen-Postsendung ist
an dieser Standard-Ersatz-Zustelladresse zu transportieren, falls
sich herausstellt, dass sie nicht an die vorgegebene Zustelladresse
transportiert werden kann und falls nicht eine Vorausverfügung
eine andere Behandlung der Massen-Postsendung festlegt. Die Standard-Ersatz-Zustelladresse
kann die Adresse des Versenders sein, an die die Massen-Postsendung
zurückgesandt wird, oder sonst eine vom Versender vorgegebene
Adresse. Der Kennung des Versenders kann eine Rücksendeadresse
zugeordnet sein, an die eine unzustellbare Massen-Postsendung des
Stapels zurückgesandt werden soll.
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Jede
Massen-Postsendung des Stapels durchläuft in einer Ausgestaltung
mindestens zweimal ein Sortierzentrum mit einer Sortieranlage. Zuerst
durchläuft die Postsendung dasjenige Sortierzentrum, das
alle Postsendungen vom Einlieferungsort verarbeitet, die maschinenverarbeitbar
sind. Die Sortieranlage in diesem ersten Sortierzentrum ermittelt
die Zustelladresse jeder Massen-Postsendung. Beispielsweise liest
die erste Sortieranlage die Zustelladresse, die auf das Deckblatt
aufgedruckt oder aufgestempelt ist. Die ermittelte Zustelladresse
wird zwischengespeichert.
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Vorzugsweise
validiert die erste Sortieranlage die gelesene Adresse. Hierfür
liest die erste Sortieranlage die gerade genannte rechnerverfügbare
Auflistung mit Zustelladressen aus. Diese Auflistung enthält
für jede Massen-Postsendung des Stapels jeweils eine Zustelladresse.
Die erste Sortieranlage vergleicht die gelesene Adresse einer Massen-Postsendung
mit den Adressen in der Auflistung. Durch den Vergleich löst
die erste Sortieranlage z. B. Mehrdeutigkeiten auf, die nach dem
Lesen der Zustelladresse verblieben sind.
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Abhängig
von der erkannten Zustelladresse wird die Postsendung in einer Ausgabeeinrichtung
der ersten Sortieranlage ausgeschleust und zu demjenigen zweiten
Sortierzentrum transportiert, welches für den Zustellbezirk
der Zustelladresse zuständig ist. Das zweite Sortierzentrum
kann mit dem ersten Sortierzentrum identisch sein. Die zweite Sortieranlage
im zweiten Sortierzentrum ermittelt die zwischengespeicherte Adresse einer
Postsendung und leitet die Postsendung an die jeweilige Zustelladresse
weiter. Vorzugsweise schleust die zweite Sortieranlage jede Postsendung
in ein Ausgabefach aus, das für Postsendungen an eine oder
mehrere vorgegebene Zustelladressen reserviert ist.
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Die
Massen-Postsendungen des Stapels werden in beiden Sortierzentren
zusammen mit anderen Postsendungen verarbeitet. Die Sortierzentren
benutzen die rechnerverfügbare Beschreibung mit dem Abbild, um
die gleichartigen Massen-Postsendungen von anderen zu verarbeitenden
Postsendungen zu unterscheiden.
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In
einer anderen Ausgestaltung durchlaufen die Massen-Postsendungen
des Stapels nur einmal ein Sortierzentrum mit einer Sortieranlage.
Bei dieser Ausgestaltung sind die Postsendungen vorsortiert, und
alle Postsendungen des Stapels sind an Zustelladressen in demjenigen
Zustellbezirk zu transportieren, für den das Sortierzentrum
zuständig ist. Möglich ist, dass die gleichartigen
Massen-Postsendungen vorab beim Vorsortieren auf mehrere Stapel
aufgeteilt werden, nämlich auf jeweils einen Stapel pro
Zustellbezirk.
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Vorzugsweise
sind alle Sortieranlagen des Transporteurs mit einer zentralen Datenbank
verbunden. Das Soll-Abbild wird in dieser zentralen Datenbank abgespeichert.
Dadurch hat jede Sortieranlage Lesezugriff auf die Beschreibung
und insbesondere auf das Soll-Abbild. Doppelte Datenhaltung wird
vermieden.
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In
einer anderen Ausgestaltung wird das Soll-Abbild des Deckblatts
an jedes Sortierzentrum übermittelt. Die rechnerverfügbare
Auflistung mit den Zustelladressen wird vorzugsweise ebenfalls an
die zentrale Datenbank oder an alle Sortierzentren übermittelt.
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Vorzugsweise
wird vorab automatisch überprüft, ob das übermittelte
Soll-Abbild ausreicht, um die Massen-Postsendungen von anderen Postsendungen,
die der Transporteur transportiert, zu unterscheiden. Hierfür
wird das übermittelte Soll-Abbild mit abgespeicherten Abbildern
von anderen Postsendungen oder Deckblättern anderer Stapel
verglichen. Ein Merkmalsvektor des übermittelten Abbildes
wird mit jeweils einem Merkmalsvektor jedes anderen abgespeicherten
Abbildes verglichen. Der Abstand zwischen diesen beiden Merkmalsvektoren
wird berechnet. Ist der Abstand groß genug, so lassen sich
die Massen-Postsendungen des Stapels von anderen Postsendungen unterscheiden.
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Im
ersten Sortierzentrum wird für jede zu verarbeitende Postsendung
automatisch geprüft, ob diese Postsendung eine des Massen-Postsendungen
des Stapels ist oder eine andere Postsendung. Hierfür wird
die rechnerverfügbare Beschreibung verwendet, die der Versender
an den Transporteur übermittelt hat.
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In
einer Ausgestaltung werden die Länge und die Dicke der
zu verarbeitenden Postsendung wenigstens grob gemessen. Die gemessene
Länge und Dicke wird mit den übermittelten Abmessungen
verglichen. Differieren die gemessene Länge oder Dicke
stärker als eine vorgegebene Schranke von den übermittelten Abmessungen,
so gehört die zu verarbeitende Postsendung nicht zu den
Massen-Postsendungen des Stapels. Möglich ist, zusätzlich
das Gewicht der Postsendung wenigstens grob zu messen und mit Angaben
in der Beschreibung zu vergleichen. Diese Ausgestaltung ermöglicht
es, den zeitaufwendigen Vergleich von Ist-Abbild mit Soll-Abbild
auf einige der durchlaufenden Postsendungen einzuschränken.
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Das
Gewicht und insbesondere die Abmessungen der Postsendungen werden
häufig ohnehin ermittelt, damit die erste Sortieranlage
die Postsendungen verarbeiten kann, vor allem dann, wenn die erste
Sortieranlage unterschiedlich große oder schwere Postsendungen
in nicht vorhersehbarer Reihenfolge verarbeitet.
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In
der ersten Sortieranlage wird ein elektronisches Ist-Abbild derjenigen
Oberfläche der zu verarbeitenden Postsendung erzeugt, die
die Zustelladresse trägt. Beispielsweise wird die Oberfläche
von einer oder mehreren Kameras abfotografiert.
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Möglich
ist, dass die Postsendung zunächst von mehreren Seiten,
also aus mehreren Blickrichtungen, abfotografiert oder abgescannt
wird. Dadurch werden mehrere Ist-Abbilder erzeugt. Automatisch wird
ermittelt, welches Ist-Abbild die Zustelladresse oder wenigstens
ein Zustelladress-Feld für die Zustelladresse trägt.
Dies ist insbesondere beim Transport eines Pakets erforderlich.
Auch Briefe und Postkarten weisen zwei Oberflächen auf,
auf denen eine Zustelladresse stehen kann.
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Dieses
Ist-Abbild wird mit dem Soll-Abbild verglichen, das der Versender
an den Transporteur übermittelt hat. Falls mehrere Soll-Abbilder
für unterschiedliche Stapel an den Transporteur übermittelt
wurden, so wird das Ist-Abbild mit jedem dieser Soll-Abbilder verglichen.
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In
der Regel weist das Ist-Abbild der zu verarbeitenden Postsendung
eine Zustelladresse auf. Spätestens dann, wenn ein Zusteller
eine Postsendung zustellen soll, muss diese Postsendung nämlich
eine menschenlesbare Zustelladresse tragen. Das vom Versender übermittelte
Soll-Abbild hingegen weist keine Zustelladresse auf, weil die Massen-Postsendungen
des Stapels in der Regel an unterschiedliche Zustelladressen zu
transportieren sind. Vor dem Vergleich eines Ist-Abbildes mit dem
Soll-Abbild ist daher die Zustelladresse herauszurechnen.
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In
einer Ausgestaltung umfasst die übermittelte Beschreibung
eine Kennzeichnung der Position und der Abmessungen des Zustelladress-Feldes.
Diese Kennzeichnung verwendet die erste Sortieranlage, um zu ermitteln,
wo sich im Ist-Abbild die Zustelladresse befindet, um diese Zustelladresse
vor dem Vergleich zwischen Soll-Abbild und Ist-Abbild aus dem Ist-Abbild
herauszurechnen.
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In
einer anderen Ausgestaltung ermittelt die erste Sortieranlage automatisch
durch Auswertung des Ist-Abbildes, wo sich die Zustelladresse befindet
(Ermittlung der „region of interest”), ohne dass
die übermittelte Beschreibung notwendigerweise eine Kennzeichnung
der Position oder von Abmessungen des Zustelladress-Feldes umfasst.
-
In
beiden Ausgestaltungen rechnet die erste Sortieranlage das Adressblock-Feld
mit der Zustelladresse aus dem erfassten Ist-Abbild heraus. Das
rechnerverfügbare Ist-Abbild – mit herausgerechnetem
Zustelladress-Feld – wird mit dem übermittelten
rechnerverfügbaren Soll-Abbild verglichen.
-
Im
Folgenden wird beschrieben, wie das Ist-Abbild mit dem vorgegebenen
Soll-Abbild verglichen wird.
-
Vorzugsweise
wird von beiden Abbildern jeweils ein Merkmalsvektor berechnet.
Jeder Merkmalsvektor umfasst Merkmalswerte von charakteristischen
Merkmalen des jeweiligen Abbildes, z. B. die Häufigkeit
und die räumliche Verteilung von Grautönen und
von Farbtönen sowie die Verteilung von Leuchtdichteintensitäten, Lage
und Größe des Zustelladress-Feldes. Bevorzugt
wird ein Gitter über das jeweilige Abbild gelegt. Für
jedes Gitterfeld wird gezählt, wie viele Bildpunkte im
Gitterfeld bestimmte Eigenschaften haben. Das Feld mit der Zustelladresse
wird hierbei nicht berücksichtigt, z. B. indem das Gitter
nicht das Zustelladress-Feld überdeckt.
-
Unter
Verwendung des erfassten Ist-Abbildes – nach Herausrechnen
der Zustelladresse – generiert die erste Sortieranlage
einen Ist-Merkmalsvektor, der das Ist-Abbild der Oberfläche
ohne Zustelladresse beschreibt. Dieser Merkmalsvektor wird im Folgenden
als „reduzierter Ist-Merkmalsvektor” bezeichnet.
Weiterhin wird ein Soll-Merkmalsvektor berechnet, der das Soll-Abbild
mit Werten derselben Merkmale beschreibt.
-
Die
beiden Merkmalsvektoren werden automatisch miteinander verglichen.
Vorzugsweise wird ein Abstand zwischen den beiden Merkmalsvektoren
in einem geeigneten Merkmalsraum berechnet. Übersteigt
der Abstand eine vorgegebene Schranke, so stammen die beiden Abbilder
von unterschiedlichen Postsendungen, und die zu verarbeitende Postsendung
gehört nicht zu den Massen-Postsendungen des Stapels. Bei
einem Abstand kleiner oder gleich der Schranke entscheidet die erste
Sortieranlage automatisch, dass die zu verarbeitende Postsendung
zu den Massen-Postsendungen des Stapels gehört.
-
Vorzugsweise
wird der Soll-Merkmalsvektor des übermittelten Soll-Abbildes
einmal vorab berechnet und z. B. in der zentralen Datenbank oder
in jeder Sortieranlage abgespeichert. Denn dieser Soll-Merkmalsvektor
wird für jeden Vergleich wieder verwendet. Hingegen werden
der Ist-Merkmalsvektor und der reduzierte Ist-Merkmalsvektor für
eine zu verarbeitende Postsendung dann berechnet, wenn diese Postsendung
eine Sortieranlage durchläuft. Er hängt vom Ist-Abbild
dieser Postsendung ab.
-
In
einer alternativen Ausgestaltung wird die Entscheidung, ob die zu
verarbeitende Postsendung eine der Massen-Postsendungen des Stapels
ist, ausschließlich durch Vergleich des Ist-Abbilds mit
dem Soll-Abbild durchgeführt, also ohne die Abmessungen
oder das Gewicht zu vergleichen.
-
Im
Folgenden werden die Schritte beschrieben, die dann durchgeführt
werden, wenn die zu verarbeitende Postsendung zu dem Stapel mit
den Massen-Postsendungen gehört.
-
Wie
bereits erwähnt, ermittelt die erste Sortieranlage die
Zustelladresse jeder zu verarbeitenden Postsendung. In einer Ausführungsform übermittelt
der Versender eine rechnerverfügbare Auflistung mit den
Zustelladressen für die Massen-Postsendung an den Transporteur.
Die erste Sortieranlage hat Lesezugriff auf diese Auflistung, beispielsweise
weil auch die Auflistung in der zentralen Datenbank abgespeichert
ist. Die erste Sortieranlage wertet die Auflistung aus, um die Zustelladresse
zu ermitteln oder um ein Ermittlungsergebnis zu überprüfen.
-
Insbesondere
beseitigt die erste Sortieranlage Mehrdeutigkeiten, die beim Lesen
der Zustelladresse verblieben sind. Falls eine zu verarbeitende
Postsendung vom Stapel stammt, so überprüft die
erste Sortieranlage, ob die ermittelte Zustelladresse in der Auflistung
mit den Zustelladressen enthalten ist. Ist dies nicht der Fall,
so ist ein Lesefehler aufgetreten, oder die übermittelte
Auflistung ist unvollständig oder sonst wie fehlerhaft.
-
Die
erste Sortieranlage ermittelt Qualitätsanforderungen, die
für einzelne oder alle Postsendungen des Stapels vorgegeben
sind. Sobald erkannt wurde, dass eine Postsendung zum Stapel gehört,
wertet die erste Sortieranlage bevorzugt zunächst die übermittelte
Beschreibung des Stapels aus und prüft, ob Qualitätsanforderungen
vorgegeben sind, die für alle Sendungen des Stapels gelten.
Hat die erste Sortieranlage in der Beschreibung eine derartige Qualitätsanforderung
entdeckt, so setzt sie diese Qualitätsanforderung um. Beispielsweise
veranlasst sie einen unverzüglichen Weitertransport, falls
als Qualitätsanforderung vorgegeben ist, dass die Postsendung
am Tag nach der Einlieferung zuzustellen ist („E + 1”, „1st
class mail”). Darf der Transport hingegen z. B. bis zu
fünf Tagen dauern, so löst die erste Sortieranlage
vorzugsweise eine Zwischenspeicherung der Postsendung aus, um die
Postsendung kostengünstig gemeinsam mit vielen anderen
Postsendungen zu transportieren, auch solchen Postsendungen, die
erst am nächsten Tag die erste Sortieranlage erreichen.
-
Nachdem
die erste Sortieranlage zusätzlich die Zustelladresse einer
Postsendung des Stapels gelesen hat, durchsucht sie die Auflistung
nach individuellen Qualitätsanforderungen. Hierfür
sucht sie in der Auflistung nach einem Datensatz, der die gelesene
Zustelladresse umfasst. Wird ein solcher Datensatz gefunden, so
prüft die erste Sortieranlage, ob dieser Datensatz eine
individuelle Qualitätsanforderung enthält, und
löst einen Transport der Postsendung entsprechend der individuellen
Qualitätsanforderung aus. Nicht erforderlich ist es, dass
der Versender eine Qualitätsanforderung auf die Postsendung
aufdruckt und die zweite Sortieranlage diese Qualitätsanforderung
liest.
-
Wird
in der Auflistung ein Datensatz mit der Zustelladresse gefunden,
so prüft die erste Sortieranlage weiterhin, ob der Datensatz
eine Aktualisierung oder Korrektur der Zustelladresse enthält.
Beispielsweise ist der Empfänger umgezogen und hat einen
Nachsendeantrag gestellt. Oder er ist verreist und hat verfügt,
dass alle Postsendungen für einen bestimmten Zeitraum in
einem Postfach zwischengelagert werden sollen. Oder der Empfänger
hat verfügt, dass alle Postsendungen, die mit seiner Adresse
gekennzeichnet sind, an ein Postfach gesandt werden sollen. Die
erste Sortieranlage ermittelt die korrekte Zustelladresse im Datensatz
und löst einen Transport an die korrigierte Zustelladresse
aus. Vorzugsweise druckt die erste Sortieranlage die korrigierte
Zustelladresse auf die Postsendung, z. B. indem sie ein Etikett
mit der korrigierten Zustelladresse bedruckt und das Etikett über
die alte Zustelladresse klebt.
-
Berücksichtigt
wird die Möglichkeit, dass die Postsendung bereits zum
dritten Mal eine Sortieranlage durchläuft, nämlich
weil sie nach den ersten beiden Durchläufen nicht an die
Zustelladresse zugestellt werden konnte und daher aufgrund einer
Vorausverfügung weitertransportiert wird. Eine solche Vorausverfügung
wird also dann wirksam, wenn die Postsendung an die vorgegebene
Zustelladresse transportiert wurde und dort festgestellt wurde,
dass die Postsendung nicht an diese Zustelladresse zugestellt werden
konnte. In der Regel stellt dies ein Zulieferer fest. Beispielsweise
ist der Empfänger umgezogen und hat keinen Nachsendeantrag gestellt.
Oder der Nachsendeantrag ist nicht mehr wirksam. Die Postsendung
wird mit einem Vermerk versehen, dass sie nicht an die Zustelladresse
zugestellt werden kann, und wird erneut zu einer Sortieranlage befördert.
Diese Sortieranlage löst einen Transport entsprechend der
Vorausverfügung aus. Möglich ist also, dass eine
Postsendung, die die erste Sortieranlage durchläuft, nicht
an die aufgedruckte Zustelladresse zu transportieren ist, sondern
gemäß einer Vorausverfügung z. B. an
den Versender oder an einen Dritten.
-
Die
Rücksendeadresse, an die die Postsendung zurückzusenden
ist, braucht dank der Erfindung nicht auf die Postsendung aufgedruckt
zu sein. Die Sortieranlage ermittelt die Rücksendeadresse
vielmehr, indem sie die rechnerverfügbare Beschreibung
auswertet. Diese kann neben dem Soll-Abbild die Rücksendeadresse enthalten.
-
Die
erste Sortieranlage prüft daher zunächst, ob ein
Vermerk über eine Nicht-Zustellbarkeit auf der Postsendung
aufgedruckt ist. Ist dies der Fall, so sucht die Sortieranlage in
der Beschreibung nach einer pauschalen Vorausverfügung
für alle Postsendungen des Stapels. Weiterhin sicht sie,
nachdem die Zustelladresse gelesen wurde, in der Auflistung nach
einer individuellen Vorausverfügung für diese
Zustelladresse.
-
Falls
weder eine individuelle noch eine pauschale Vorausverfügung
gefunden wird, so wendet die erste Sortieranlage bevorzugt eine
abgespeicherte Regel an, die für alle Postsendungen gültig
ist, die von diesem Transporteur transportiert werden. Diese Regel
legt fest, was die Sortieranlage mit einer nicht zustellbaren Postsendung
zu tun hat. Die Behandlung der Postsendung kann von der vorgegebenen
individuellen oder pauschalen Qualitätsanforderung abhängen.
Beispielsweise werden „1st class mail items” an
die vorgegebene Rücksendeadresse zurückgesandt,
alle anderen Postsendungen werden vernichtet.
-
Dank
der Erfindung ist es nicht erforderlich, dass die erste Sortieranlage
im Ist-Abbild dieser Postsendung nach Vorausverfügungen
sucht. Dies reduziert die Gefahr von Fehlern beim Auswerten des
Ist-Abbildes. Insbesondere würde die erste Sortieranlage
dann, wenn das Ist-Abbild nach Informationen über Vorausverfügungen
durchsucht wird, nicht mit ausreichend hoher Sicherheit automatisch
zu entscheiden vermögen, dass das Ist-Abbild keine Vorausverfügung
enthält und daher eine Regel des Transporteurs anzuwenden
ist. Die Erfindung liefert ein Verfahren, dass die Gefahr von Fehlern
reduziert und diese Sicherheit bietet: Falls weder die Beschreibung
eine pauscha le noch die Auflistung eine individuelle Vorausverfügung
enthält, so ist die Regel des Transporteurs anzuwenden.
-
Wie
bereits dargelegt, übermittelt der Versender in einer Ausführungsform
die Massen-Postsendungen ohne aufgedruckte Zustelladresse an den
Transporteur. Der Transporteur ermittelt die Zustelladressen ausschließlich
aufgrund der übermittelten Auflistung.
-
In
dieser Ausführungsform legt ausschließlich die
Auflistung fest, an welche Zustelladressen die Massen-Postsendungen
zu transportieren sind. Die Massen-Postsendungen werden der ersten
Sortieranlage zugeführt, ohne mit Zustelladressen versehen
zu sein, z. B. gemeinsam mit anderen Postsendungen. Die Datenverarbeitungsanlage
des Sortierzentrums hat Lesezugriff auf diese Auflistung mit den
Zustelladressen. Sobald die Datenverarbeitungsanlage erkannt hat,
dass eine Massen-Postsendung des Stapels die Sortieranlage durchläuft,
wählt die Datenverarbeitungsanlage einen Datensatz mit
einer Zustelladresse in der Auflistung aus. Sie übermittelt
diese ausgewählte Zustelladresse an die erste Sortieranlage.
Die erste Sortieranlage versieht die Massen-Postsendung des Stapels
mit einer Kennzeichnung der ausgewählten Zustelladresse.
Erst hierdurch wird diese Massen-Postsendung von den anderen Massen-Postsendungen
des Stapels unterscheidbar.
-
Vorzugsweise
druckt die erste Sortieranlage die jeweilige Zustelladresse in das
Adressblock-Feld der zu verarbeitenden Postsendung, die erst dadurch
von anderen Massen-Postsendungen des Stapels unterscheidbar wird.
In einer Ausführungsform enthält die übermittelte
Beschreibung neben dem Soll-Abbild eine Festlegung des Adressblock-Feldes.
Diese Festlegung ist für alle Massen-Postsendungen des
Stapels gültig. Daher „weiß” die
erste Sortieranlage, wohin die Zustelladresse zu drucken ist und
wie viel Platz zur Verfügung steht.
-
Möglich
ist auch, dass die erste Sortieranlage die Zustelladresse und eventuelle
Vorausverfügungen sowie das übermittelte Soll-Abbild
auf ein eigenes Blatt druckt und die Postsendung ohne Zustelladresse
mit diesem Blatt zu einer neuen Postsendung mit Zustelladresse zusammenfügt.
Dieses Blatt fungiert als das Deckblatt, und mit diesem Deckblatt
lässt sich die Postsendung als Teil des Stapels identifizieren.
-
In
einer Ausprägung der Ausführungsform ist an jede
Zustelladresse der Auflistung genau eine Massen-Postsendung des
Stapels zu senden. Die Auflistung kann mehrere übereinstimmende
Zustelladressen enthalten. Nachdem die Datenverarbeitungsanlage
eine Zustelladresse aus der Auflistung ausgewählt und an die
Sortieranlage übermittelt hat, sperrt die Datenverarbeitungsanlage
diese Zustelladresse gegen eine erneute Auswahl. Dadurch wird verhindert,
dass an dieselbe Zustelladresse zwei Massen-Postsendungen des Stapels
transportiert werden.
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In
einer anderen Ausprägung enthält jeder Datensatz – oder
wenigstens einige Datensätze – der Auflistung
neben jeweils einer Zustelladresse zusätzlich die Soll-Anzahl
der Massen-Postsendungen, die an diese Zustelladresse zu transportieren
sind. Beispielsweise erhält gemäß der
Auflistung eine Bibliothek fünf Exemplare einer Zeitschrift
oder ein Möbelhaus drei Exemplare eines Katalogs. Die Datenverarbeitungsanlage
registriert für jeden Datensatz der Auflistung, wie viele
Massen-Postsendungen mit einer Kennzeichnung der Zustelladresse
dieses Datensatzes versehen worden sind. Falls die gezählte
Anzahl die vorgegebene Soll-Anzahl erreicht hat, wird der Datensatz
gegen eine weitere Auswahl gesperrt.
-
Diese
Ausführungsform der Erfindung spart die Notwendigkeit ein,
vorab zu zählen, ob genügend Massen-Postsendungen
an die erste Sortieranlage transportiert worden sind, um alle Zustelladressen
der Auflistung mit einer Massen-Postsendung bzw. der jeweils benötigten
Anzahl von Massen-Postsendungen zu versorgen. Vielmehr stellt die
erste Sortieranlage automatisch fest, ob ihr genügend Massen-Postsendungen
zugeführt worden sind.
-
Nach
einer vorgegebenen Zeitspanne steht fest, dass alle eingelieferten
Massen-Postsendungen die erste Sortieranlage durchlaufen haben.
Falls nach Einlieferung der Massen-Postsendungen ohne Zustelladresse
diese vorgegebene Zeitspanne verstrichen ist und noch nicht alle
Datensätze der Auflistung gegen das Ausgewählt-Werden
gesperrt worden sind, so fehlen Massen-Postsendungen. Die Anzahl
der nicht gesperrten Datensätze und ggf. die Summe der
Soll-Anzahlen der nicht gesperrten Datensätze liefert die
Anzahl der noch benötigten Massen-Postsendungen. Vorzugsweise
generiert die Datenverarbeitungsanlage eine entsprechende Nachricht,
die an die Datenverarbeitungsanlage des Versenders übermittelt
wird. Der Versender kann dann weitere Massen-Postsendungen einliefern.
-
Umgekehrt
kann es passieren, dass eine Massen-Postsendung ohne Zustelladresse
die erste Sortieranlage durchläuft und die Datenverarbeitungsanlage
feststellt, dass jeder Datensatz der Auflistung gegen eine Auswahl
gesperrt ist. In diesem Fall wird entdeckt, dass mehr Massen-Postsendungen
als benötigt zur ersten Sortieranlage transportiert wurden.
Vorzugsweise schleust die erste Sortieranlage diese überzähligen
Massen-Postsendungen aus und veranlasst einen Rücktransport
z. B. zur Rücksendeadresse, die in der Beschreibung enthalten
ist. Möglich ist auch, dass die Datenverarbeitungsanlage
weitere Zustelladressen vom Versender anfordert oder einen Vorgang
auslöst, durch den die überzähligen Massen-Postsendungen
an eine Standard-Ersatz-Zustelladresse transportiert werden. Diese
Standard-Ersatz-Zustelladresse ist vorzugsweise in der Beschreibung
enthalten.
-
Abhängig
von der jeweiligen Zustelladresse wird jede Massen-Postsendung – gemeinsam
mit anderen Postsendungen – zu einem zweiten Sortierzentrum
transportiert, das für die Zustelladresse zuständig
ist. Die Sortieranlage im zweiten Sortierzentrum ermittelt die Zustelladresse
jeder zu verarbeitenden Postsendung. Verschiedene Massen-Postsendungen
des Stapels werden i. a. zu unterschiedlichen zweiten Sortieranlagen transportiert.
-
Sehr
zeitraubend wäre es, wenn nicht nur die erste, sondern
auch die zweite Sortieranlage die Zustelladresse auf der Postsendung
liest. Denn dies könnte erfordern, dass die Zustelladresse
erneut manuell gelesen und eingegeben wird. In einer Ausgestaltung
druckt die erste Sortieranlage ein Strichmuster auf, welches die
Zustelladresse codiert. Die zweite Sortieranlage liest das Strichmuster
und ermittelt dadurch die zwischengespeicherte Zustelladresse.
-
Oft
wünscht der Versender aber nicht, dass seine Postsendungen
mit einem solchen Strichmuster versehen werden, weil diese die Postsendungen
verunstalten würden. Außerdem sieht eine Vereinbarung
zwischen verschiedenen Post-Dienstleistern im Weltpostverein (UPU)
vor, dass das erste Sortierzentrum dann kein Strichmuster auf eine
Postsendung aufdruckt, wenn die Postsendung anschließend
von einem Sortierzentrum eines anderen Post-Dienstleisters transportiert
wird. Diese Vereinbarung gilt insbesondere für grenzüberschreitende
Postsendungen. Denn dieser andere Post-Dienstleister verwendet in
der Regel ein anderes System von Strichmustern als der erste Post-Dienstleister.
-
Daher
wurde ein Verfahren unter der Bezeichnung „Fingerprint” entwickelt,
bei dem Merkmalsvektoren verglichen werden. Ein solcher Vergleich
von Merkmalsvektoren ist z. B. aus
DE 4000603 C2 , aus
EP 1222037 B1 und aus
WO 2006100357 A1 bekannt.
-
Das
Verfahren des Fingerprints umfasst den Schritt, dass die erste Sortieranlage
aus dem Ist-Abbild der Postsendung – mit der Zustelladresse – einen
Ist-Merkmalsvektor berechnet. Dieser Ist-Merkmalsvektor wird im
Folgenden als vollständiger Ist-Merkmalsvektor bezeichnet,
denn er wird aus dem Ist-Abbild mit Zustelladresse berechnet, während
der reduzierte Ist-Merkmalsvektor aus dem Ist-Abbild ohne Zustelladresse (dem
Ist-Abbild nach Herausrechnen der Zustelladresse) berechnet wird.
-
Die
erste Sortieranlage generiert für jede Postsendung jeweils
einen Datensatz, der den vollständigen Ist-Merkmalsvektor
und die erkannte Zustelladresse umfasst. Dieser Daten satz wird in
einer zentralen Datenbank gespeichert. Die zweite Sortieranlage
generiert erneut jeweils einen vollständigen Ist-Merkmalsvektor
jeder Postsendung, die die zweite Sortieranlage durchläuft.
-
Die
zweite Sortieranlage ermittelt die Zustelladresse wie folgt: Der
generierte vollständige Ist-Merkmalsvektor wird mit allen
vollständigen Ist-Merkmalsvektoren verglichen, die in der
zentralen Datenbank abgespeichert sind. Derjenige abgespeicherte
vollständige Ist-Merkmalsvektor wird ermittelt, der dem
von der zweiten Sortieranlage generierten vollständigen
Ist-Merkmalsvektor am ähnlichsten ist. Jeder abgespeicherte Ist-Merkmalsvektor
und damit auch der ähnlichste Merkmalsvektor gehört
zu einem Datensatz, der zusätzlich eine Zustelladresse
umfasst. Die zweite Sortieranlage verwendet die abgespeicherte Zustelladresse
des ähnlichsten Merkmalsvektors als Zustelladresse für
die Postsendung.
-
Der
oben beschriebene reduzierte Ist-Merkmalsvektor wird im Ausführungsbeispiel
verwendet, um den vollständigen Ist-Merkmalsvektor für
das Fingerprint-Verfahren zu erzeugen. Wie oben dargelegt, beschreibt
der reduzierte Ist-Merkmalsvektor das Ist-Abbild ohne das Feld mit
der Zustelladresse, der vollständige Ist-Merkmalsvektor
das vollständige Ist-Abbild mit Zustelladresse.
-
Um
den reduzierten Ist-Merkmalsvektor zu berechnen, wird vorzugsweise
ein Gitter über das Ist-Abbild gelegt, welches das Zustelladress-Feld
ausspart. Um den vollständigen Ist-Merkmalsvektor zu berechnen, wird
vorzugsweise ein Gitter über das Ist-Abbild gelegt, welches
das Zustelladress-Feld vollständig überdeckt. Der
vollständige Ist-Merkmalsvektor wird bevorzugt mit denselben
Merkmalen wie der reduzierte Ist-Merkmalsvektor und mit demselben
Verfahren berechnet.
-
Berechnungsergebnisse
lassen sich hierbei wiederverwenden. Beispielsweise wird ausgehend
von den Berechnungsergebnissen für den reduzierten Ist-Merkmalsvektor
ein Gitter über das Zustelladress-Feld gelegt, und die
Auswertung dieses Feldes wird mit den Berechnungsergebnissen, die
bei der Berechnung des reduzierten Ist-Merkmalsvektors erzielt wurden,
kombiniert. Dies liefert den vollständigen Ist-Merkmalsvektor für
das vollständige Ist-Abbild.
-
In
einer Fortbildung dieser Ausgestaltung werden zusätzlich
das rechnerverfügbare Soll-Abbild und die rechnerverfügbare
Auflistung verwendet, die der Versender an den Transporteur übermittelt
hat. Die zweite Sortieranlage entscheidet automatisch, ob die zu
verarbeitende Postsendung zum Stapel mit Massen-Postsendungen gehört
oder nicht. Diese Entscheidung führt die zweite Sortieranlage
so durch, wie es oben für die erste Sortieranlage beschrieben
wurde. Falls die zu verarbeitende Postsendung zum Stapel gehört,
so stellt die zweite Sortieranlage fest, ob die ermittelte Zustelladresse
auf der Auflistung verzeichnet ist oder nicht. Ist die ermittelte
Zustelladresse nicht verzeichnet, so wird vorzugsweise nach weiteren
Merkmalsvektoren in den Datensätzen der zentralen Datenbank
gesucht. Unter den so ermittelten Datensätzen wird nach
einem Datensatz mit einer Zustelladresse gesucht, die in der Auflistung
vorhanden ist.
-
Die
zweite Sortieranlage leitet jede Postsendung an die jeweils ermittelte
Zustelladresse weiter. Die aufgedruckte Zustelladresse sowie eventuell
die Vorausverfügung werden verwendet, um die Massen-Postsendung
korrekt zuzustellen.
-
Die
Erfindung ermöglicht es, Qualitätsanforderungen
und Vorausverfügungen für die Postsendungen des
Stapels automatisch zu berücksichtigen und dennoch die
Postsendungen gemeinsam mit den übrigen Postsendungen nach
einem ohnehin üblichen Verfahren zu verarbeiten. Nicht
erforderlich ist es, die Postsendungen des Stapels getrennt von
weiteren Postsendungen zu verarbeiten und zu transportieren, was
erheblich aufwendiger wäre.
-
Weiterhin
ist es dank der Erfindung nicht erforderlich, einen Vermerk über
einen Beförderungsentgelt („indicia”)
oder eine Vorausverfügung („endorsement”)
oder eine Qualitätsanforde rung („quality of service”)
auf eine Massen-Postsendung des Stapels aufzudrucken. Diese Informationen
sind in der Beschreibung (falls die Informationen für alle
Massen-Postsendungen gültig sind) oder in der Auflistung
(Informationen, die lediglich für einige Massen-Postsendungen
gelten) enthalten. Lediglich die Zustelladresse ist auf die Postsendung
zu drucken, falls nicht bereits der Versender die Postsendung mit
der Zustelladresse versieht.
-
Bevorzugt
wird ein Zeitraum vorgegeben, innerhalb dessen alle Postsendungen
des Stapels zu ihren jeweiligen Zustelladressen transportiert oder
gemäß einer Vorausverfügung zurückgesendet
oder sonst wie verarbeitet werden. Dieser Zeitraum beginnt mit der
Einlieferung des Stapels und endet z. B. acht Tage später. Nur
innerhalb dieses Zeitraums werden Ist-Abbilder von Postsendungen
mit dem Soll-Abbild verglichen. Danach wird die Beschreibung mit
dem Soll-Abbild im zentralen Datenspeicher deaktiviert, weil nach
Ende des Zeitraums keine Postsendungen des Stapels mehr eine Sortieranlage
durchlaufen.
-
Vorzugsweise
transportiert der Transporteur Massen-Postsendungen von verschiedenen
Stapeln, die von unterschiedlichen Versendern stammen können.
Die Postsendungen eines Stapels sind – bis auf die Zustelladresse – gleichartig,
während die Postsendungen verschiedener Stapels sich unterscheiden.
Beispielsweise enthalten die verschiedenen Stapel die Exemplare
unterschiedlicher Zeitschriften oder Kataloge.
-
Das
Verfahren wird für die Postsendungen der verschiedenen
Stapel durchgeführt. Für jeden Stapel wird jeweils
eine Beschreibung des Stapels mit einem Soll-Abbild erzeugt und
an den Transporteur übermittelt. Jede dieser Beschreibungen
wird für je einen vorgegebenen Zeitraum aktiviert. Der
Zeitraum beginnt mit der Einlieferung des jeweiligen Stapels. Die
Länge des Zeitraums kann von einer pauschalen Qualitätsanforderung für
den Stapel abhängen, insbesondere von einer vorgegebenen
maximalen Transportdauer. Das Ist-Abbild einer Sendung wird mit
allen Soll-Abbildern von aktivierten Beschreibungen verglichen.
Die Datenverarbeitungsanlage entscheidet entwe der, dass die Postsendung
zu genau einem dieser Stapel gehört, und zusätzlich,
zu welchem sie gehört. Oder die Datenverarbeitungsanlage
entscheidet, dass die Postsendung zu keinem der Stapel gehört,
von denen eine Beschreibung vorliegt.
-
Vorzugsweise
generiert die Datenverarbeitungsanlage, die mit der ersten oder
der zweiten Sortieranlage verbunden ist, oder eine andere Datenverarbeitungsanlage
des Transporteurs zusätzlich eine Rechnung oder eine sonstige
Zahlungsinformation, die der Transporteur an den Versender übermittelt.
-
Hierfür
verwendet die Datenverarbeitungsanlage des Transporteurs die rechnerverfügbare
Beschreibung des Stapels mit Massen-Postsendungen. Dieser Beschreibung
entnimmt die Datenverarbeitungsanlage neben dem Soll-Abbild zusätzlich
die Kennung des Verwenders, die festlegt, wer den Transport des
Stapels mit Massen-Postsendungen in Auftrag gegeben hat.
-
Wie
oben dargelegt, ermittelt die erste Sortieranlage, welche der angelieferten
Postsendungen zu diesem Stapel mit Massen-Postsendungen gehört.
Hierfür verwendet sie wie oben beschrieben das Soll-Abbild, das
der Versender – als Teil der rechnerverfügbaren
Beschreibung – an den Transporteur übermittelt
hat. Außerdem ermittelt die erste Sortieranlage die Anzahl
der Postsendungen des Stapels. Weiterhin ermittelt sie vorzugsweise
das Gewicht und die Abmessungen jeder Massen-Postsendung des Stapels.
-
Um
die Rechnung zu generieren, verwendet die Datenverarbeitungsanlage
des Transporteurs zum einen die Angaben des Versenders in der übermittelten
Beschreibung. Diese Beschreibung enthält Vorausverfügungen,
die für alle Massen-Postsendungen des Stapels gelten. Vorzugsweise überprüft
die Datenverarbeitungsanlage diese Angaben automatisch mittels dem
jeweils gemessenen tatsächlichen Gewicht und/oder den gemessenen
Abmessungen. In der Praxis können Abweichungen auftreten,
und Postsendungen des Stapels können unterschiedliche Gewichte
haben.
-
Zum
anderen wertet die Datenverarbeitungsanlage die Auflistung mit den
Zustelladressen und den individuellen Vorausverfügungen
sowie die gelesenen aufgedruckten Zustelladressen aus.
-
Damit
stehen alle Angaben zur Verfügung, die benötigt
werden, um das Beförderungsentgelt zum Transport des Stapels
zu berechnen und in Rechnung zu stellen, nämlich
- – die Kennung und damit die Identität
des Versenders,
- – die Anzahl der Postsendungen des Stapels,
- – deren jeweiliges Gewicht und Abmessungen,
- – die Verteilung der Zustelladressen auf Zustellgebiete
und
- – die generischen und individuellen Vorausverfügungen,
die der Transporteur zu berücksichtigen hatte.
-
Die
Datenverarbeitungsanlage des Transporteurs generiert mit diesen
Angaben eine Rechnung für den Transport der Massen-Postsendungen
des Stapels und verwendet hierfür die gerade aufgelisteten
Angaben. Sie löst eine Übermittlung dieser Rechnung
an den Transporteur aus.
-
In
einer Weiterbildung wird automatisch ermittelt, wie lange jede Massen-Postsendung
des Stapels transportiert wurde. Hierfür werden folgende
Informationen gemessen und abgespeichert:
- – der
Zeitpunkt, an dem der Stapel eingeliefert wurde,
- – für jede Massen-Postsendung des Stapels
der Zeitpunkt, an dem diese Postsendung von der Datenverarbeitungsanlage
der ersten Sortieranlage als Bestandteil des Stapels erkannt wurde,
und
- – für jede Massen-Postsendung des Stapels
der Zeitpunkt, an dem diese Postsendung von der Datenverarbeitungsanlage
der zweiten Sortieranlage als Bestandteil des Stapels erkannt wurde.
-
Aus
den zeitlichen Abständen lassen sich die Transportzeit
jeder Postsendung und auch eine durchschnittliche Transportzeit
und weitere statistische Angaben berechnen. Insbesondere lässt
sich überprüfen, ob der Transporteur eine gewünschte
Transportzeit, die der Versender vorgegeben hat, tatsächlich
eingehalten hat oder nicht. Bezuszeichenliste
Bezugszeichen | Bedeutung |
1 | Datenverarbeitungsanlage
des Versenders |
2 | Datenverarbeitungsanlage
des Transporteurs |
3 | zentrale
Datenbank |
4 | Drucker |
5 | Kamera;
erzeugt das Ist-Abbild I-Abb |
Add | Zustelladresse
der Massen-Postsendung Ps-2 |
Add-Abb | Abbild
der Zustelladresse Add im Ist-Abbild I-Abb |
Aufl | rechnerverfügbare
Auflistung |
Be | Rechnerverfügbare
Beschreibung; enthält das Soll-Abbild S-Abb |
Dru | Druckbefehl
vom Drucker 4 |
I-Abb | Ist-Abbild
der Postsendung Ps-2 |
Ps-1 | weitere
Postsendung in Form eines Briefs |
Ps-2 | Massen-Postsendung
des Stapels in Form eines Katalogs |
Ps-3 | weitere
Postsendung in Form eines Katalogs |
S-Abb | Soll-Abbild
einer Massen-Postsendung des Stapels |
T | Transportrichtung |
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 741374
B1 [0002]
- - EP 741375 B1 [0003]
- - EP 1622065 A1 [0004]
- - AU 2005203141 A1 [0004]
- - EP 1232024 B1 [0005]
- - US 6826446 B1 [0005]
- - WO 2006100357 A1 [0006, 0103]
- - DE 10021734 C1 [0007]
- - DE 4000603 C2 [0103]
- - EP 1222037 B1 [0103]