Deutliche Überzeichnung bei der Ausschreibung für Wind an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2025
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 03.07.2025
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2025 veröffentlicht.
„Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land ist nach wie vor von einer hohen Beteiligung geprägt. Damit einher gehen weiter sinkende Zuschlagswerte“
, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die letzte Innovationsausschreibungsrunde stellt einen Rekord auf: Das Gebotsvolumen lag erstmals über 2 GW. Das zeigt, dass das Interesse an den unterschiedlichen Formen erneuerbarer Erzeugung auf dem Markt ungebrochen hoch ist.“
Hohe Beteiligung bei der Ausschreibung Wind an Land
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 3.443 Megawatt (MW) wurden 568 Gebote mit einer Gebotsmenge von 4.972 MW eingereicht. Im Ergebnis konnten 372 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 3.447 MW einen Zuschlag erlangen. 15 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte liegen zwischen 6,47 ct/kWh und 6,94 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sinkt gegenüber der Vorrunde weiter und liegt mit 6,83 ct/kWh deutlich unterhalb des Höchstwerts (7,35 ct/kWh).
Die regionale Verteilung zeigt, dass die größten Zuschlags-Volumina auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (1.002 MW, 126 Zuschläge), Niedersachsen (960 MW, 88 Zuschläge) und Hessen (379 MW, 39 Zuschläge) entfielen.
Rekordüberzeichnung bei der Innovationsausschreibung
In den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen mehrerer Anlagen verschiedener Erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern abgegeben werden. Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 486 MW. Es gingen 158 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.020 MW ein. Hiervon konnte 29 Geboten ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 488 MW. Sämtliche Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern. 56 Gebote wurden in dieser Runde vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,00 ct/kWh bis 6,39 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert entspricht 6,15 ct/kWh und liegt sowohl deutlich unter dem Höchstwert von 9,00 ct/kWh als auch unter dem Wert der Vorrunde von 7,09 ct/kWh.
Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (137 MW, 12 Zuschläge), gefolgt von bezuschlagtem Volumen für Standorte in Sachsen-Anhalt (124 MW, fünf Zuschläge) und Niedersachsen (49 MW, zwei Zuschläge).
Weitere Verfahrensschritte
Weitere Informationen zu den Gebotsterminen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/1054590 (Wind an Land) und www.bundesnetzagentur.de/1053956 (Innovationsausschreibung).
Die Veröffentlichung der aktualisierten Statistiken zu den Gebotsrunden wird im Nachgang erfolgen.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. August 2025 statt. Die nächste Innovationsausschreibung wird am 1. September 2025 durchgeführt.