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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2023/2471

7.11.2023

BESCHLUSS Nr. 4/2023 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZTEN GEMEINSAMEN AUSSCHUSSES

vom 28. September 2023

zur Aufnahme von zwei neu erlassenen Rechtsakten der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens [2023/2471]

DER GEMEINSAME AUSSCHUSS ––

gestützt auf das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (1) (im Folgenden „Austrittsabkommen“), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 4 des Windsor-Rahmens (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 13 Absatz 4 des Windsor-Rahmens ist der mit Artikel 164 Absatz 1 des Austrittsabkommens eingesetzte Gemeinsame Ausschuss (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) befugt, Beschlüsse zu erlassen, durch die neu erlassene Rechtsakte der Union, die in den Anwendungsbereich des Windsor-Rahmens fallen, zu den einschlägigen Anhängen des Windsor-Rahmens hinzugefügt werden. Nach Artikel 166 Absatz 2 des Austrittsabkommens sind die Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses für die Union und das Vereinigte Königreich verbindlich. Die Union und das Vereinigte Königreich haben diese Beschlüsse, die dieselbe rechtliche Wirkung haben wie das Austrittsabkommen, durchzuführen.

(2)

Zwei neu erlassene Rechtsakte der Union sollten zu Anhang 2 des Windsor-Rahmens hinzugefügt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Die Verordnung (EU) 2023/1077 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über vorübergehende Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für ukrainische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (3) werden in Anhang 2 unter Überschrift 4 „Allgemeine handelsrechtliche Aspekte“ aufgenommen.

(2)   Die Verordnung (EU) 2023/1524 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 2023 über vorübergehende Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für Waren aus der Republik Moldau im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (4) werden in Anhang 2 unter Überschrift 4 „Allgemeine handelsrechtliche Aspekte“ aufgenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu London am 28. September 2023.

Für den Gemeinsamen Ausschuss

Der Vorsitz

John WATSON

Leo DOCHERTY


(1)   ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7.

(2)  Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023 der Union und des Vereinigten Königreichs im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss vom 24. März 2023 (ABl. L 102 vom 17.4.2023, S. 87).

(3)   ABl. L 144 vom 5.6.2023, S. 1.

(4)   ABl. L 185 vom 24.7.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2471/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)