EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 22.5.2017
COM(2017) 502 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2017
mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens 2017
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 22.5.2017
COM(2017) 502 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2017
mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens 2017
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2017
mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens 2017
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission 3 ,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments 4 ,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Am 16. November 2016 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht 5 an, mit dem das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik 2017 eingeleitet wurde. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 9./10. März 2017 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 16. November 2016 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 6 an, in dem sie Bulgarien als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei.
(2)Der Länderbericht 2017 für Bulgarien 7 wurde am 22. Februar 2017 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Bulgariens bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 12. Juli 2016, bei der Umsetzung der Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen von Europa 2020 bewertet. Im Länderbericht wurde außerdem eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vorgenommen, deren Ergebnisse ebenfalls am 22. Februar 2017 veröffentlicht wurden 8 . Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Bulgarien übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. In Bulgarien bestehen insbesondere weiterhin Ungleichgewichte im Zusammenhang mit den verbleibenden Schwächen im Finanzsektor und der hohen Verschuldung der Unternehmen in einem Kontext hoher Langzeitarbeitslosigkeit.
(3)Bulgarien hat sein nationales Reformprogramm 2017 und sein Konvergenzprogramm 2017 nicht innerhalb der Frist übermittelt.
(4)Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden in den Programmen der Mitgliedstaaten für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Wie in den Rechtsvorschriften über die ESI-Fonds 9 vorgesehen, kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung und Änderung seiner ESI-Fonds-Programme auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen notwendig ist. Die Kommission hat weitere Leitlinien für die Anwendung dieser Vorschriften bereitgestellt 10 .
(5)Bulgarien unterliegt derzeit der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Die Regierung hat ihr Konvergenzprogramm 2017 nicht innerhalb der in der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vorgegebenen Frist übermittelt.
(6)Am 12. Juli 2016 empfahl der Rat Bulgarien für 2017 eine jährliche Haushaltskorrektur von 0,5 % des BIP in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Haushaltsdaten weisen darauf hin, dass Bulgarien im Jahr 2016 sein mittelfristiges Haushaltsziel bereits erreicht hat. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2017 der Kommission wird sich der strukturelle Saldo unter Annahme einer unveränderten Politik voraussichtlich von einem Überschuss von 0,1 % des BIP im Jahr 2016 auf ein Defizit von 0,4 % des BIP im Jahr 2017 und 0,3 % des BIP im Jahr 2018 verschlechtern. Trotz dieser Verschlechterung dürfte der strukturelle Saldo das mittelfristige Haushaltsziel in beiden Jahren weiterhin übertreffen. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass Bulgarien die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts in den Jahren 2017 und 2018 voraussichtlich erfüllen wird.
(7)Bulgarien arbeitet weiterhin daran, die Steuererhebung zu verbessern. Trotz einiger Verbesserungen stellt die Einhaltung der Steuervorschriften nach wie vor eine Herausforderung dar. Das Ausmaß von Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit ist noch immer hoch. Der steuerbezogene Verwaltungsaufwand ist beträchtlich. Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands haben bislang offenbar nur begrenzte Ergebnisse erzielt, und es gibt keine Hinweise auf eine erhebliche Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Steuervorschriften. Unter diesen Umständen ist die Durchsetzung der Vorschriften offensichtlich nicht nur für die Durchführung von Kontrollen, sondern auch zur besseren Verhütung von Verstößen gegen die Steuervorschriften von zentraler Bedeutung. Der Aktionsplan für die einheitliche nationale Strategie 2015-2017 zur Verbesserung der Steuererhebung, Bekämpfung der Schattenwirtschaft und Verringerung der Befolgungskosten scheint ein nützliches Instrument insbesondere zur Bewertung und Verbesserung der Koordinierung und Effizienz einer Reihe von Verwaltungsbehörden im Steuerbereich zu sein. Eine Ex-post-Analyse der Auswirkungen der konkreten Maßnahmen könnte zur angemessenen Bewertung, Planung und Ausrichtung künftiger auf die Einhaltung der Steuervorschriften abzielender Maßnahmen beitragen. Diese Maßnahmen treten an die Stelle der derzeitigen Strategie, die Ende 2017 ausläuft.
(8)Die Behörden haben in Absprache und Zusammenarbeit mit den zuständigen europäischen Einrichtungen eine Überprüfung der Aktiva-Qualität und Stresstests für den Banken- und Versicherungssektor durchgeführt sowie die Aktiva der privaten Pensionsfonds überprüft. Die Ergebnisse bestätigten zwar die Robustheit der Sektoren insgesamt, offenbarten aber auch Schwachstellen, unter anderem in einigen systemrelevanten Einrichtungen. Da die Folgemaßnahmen noch nicht vollständig umgesetzt wurden, besteht die Ursache dieser Schwachstellen auch weiterhin. Darüber hinaus wurden einige Probleme, darunter die Bewertung illiquider Finanzinstrumente und Vermögenswerte sowie Risikopositionen nahe stehender Unternehmen, bei den drei Überprüfungen nicht in vollem Umfang erfasst. Die Aufsichtsbehörden könnten konservativer vorgehen, um diese Probleme zu beheben. Zu den offenen Fragen im Versicherungssektor gehören auch die Behandlung bestimmter Rückversicherungsverträge, verschiedene Versicherungsforderungen und die Gruppenaufsicht.
(9)Um das mögliche erneute Auftreten ähnlicher Ungleichgewichte in der Zukunft zu verhindern, müssen die Maßnahmen zur Verbesserung der Bankenaufsicht abgeschlossen und weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Aufsicht im Nichtbankenbereich unternommen werden. Eine der wichtigsten Herausforderungen für die Behörden besteht weiterhin in der Bekämpfung schwer zu bewertender Vermögenswerte und unseriöser Geschäftspraktiken, einschließlich nahe stehender Unternehmen und der Kreditvergabe durch diese. Die Bulgarische Nationalbank hat einen Plan zur Umstrukturierung und zum Ausbau der Bankenaufsicht, unter anderem auf Grundlage der Feststellungen der Weltbank und des IWF, erstellt. Dieser Plan wird nun umgesetzt, muss aber unter Umständen geändert werden, um den Ergebnissen des Programms zur Bewertung des Finanzsektors Rechnung zu tragen. Die bei den Überprüfungen der Versicherungs- und Pensionsfonds zutage getretenen Mängel bei der Aufsicht machen deutlich, dass die Kommission für Finanzaufsicht einen umfassenden Plan entwickeln und umsetzen muss, um die Aufsicht – auch durch Verbesserung ihrer eigenen internen Leitungsstruktur und Arbeitsweise – zu stärken. Um volle Glaubwürdigkeit zu gewährleisten, sollte ein solcher Plan auf international bewährte Verfahren in diesem Bereich zurückgreifen und in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Einrichtungen sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Beiträgen externer Dienstleistungsanbieter ausgearbeitet und umgesetzt werden.
(10)Die Verschuldung der Unternehmen ist nach wie vor hoch (deutlich höher als in vergleichbaren Ländern), belastet die Bilanzen der Unternehmen und beschränkt mittelfristig möglicherweise Kreditnachfrage und Investitionen. Zur Verringerung des immer noch hohen Bestands an notleidenden Unternehmenskrediten sollten die Behörden mit einem umfassenden Instrumentarium die Schuldenumwandlung für Banken erleichtern. So würde beispielsweise eine Beschleunigung der Reform des Insolvenzrahmens das rechtliche Umfeld für den Umgang mit uneinbringlichen Forderungen verbessern und Möglichkeiten für außergerichtliche Sanierungen schaffen. Außer dem Insolvenzrahmen könnte das Instrumentarium auch aufsichtsrechtliche Vorgaben für Banken mit einem besonders hohen Bestand an notleidenden Krediten enthalten. Dies würde zu transparenteren Daten über die Aktiva-Qualität führen und dazu beitragen, den Sekundärmarkt für notleidende Kredite zu vertiefen.
(11)Obwohl sich der Arbeitsmarkt in jüngster Zeit positiv entwickelt hat, gibt es nach wie vor strukturelle Probleme. Aufgrund des Zusammenwirkens von Bevölkerungsalterung und Abwanderung nimmt die Erwerbsbevölkerung weiter ab. Da die Wirtschaft strukturelle Veränderungen durchläuft, ist es unerlässlich, das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial zu erschließen. Derzeit ist der Arbeitsmarkt durch hohe Langzeitarbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit, eine begrenzte Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt sowie Qualifikationsdefizite und ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage gekennzeichnet. Zwar ging die Arbeitslosenquote im Jahr 2016 unter den EU-Durchschnitt zurück, der Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit und der Anteil junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, sowie die niedrige Beschäftigungsquote Geringqualifizierter stellen jedoch nach wie vor große Herausforderungen dar. Angesichts dieser Herausforderungen sind die aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht ausreichend auf benachteiligte Gruppen und ihre Bedürfnisse ausgerichtet, was die Beschäftigungsfähigkeit dieser Gruppen beeinträchtigt. Darüber hinaus kann sich die unzureichende Integration von Arbeitsvermittlungsleistungen und sozialen Dienstleistungen für die Empfänger von Sozialleistungen nachteilig auf ihre Erwerbsbeteiligung auswirken.
(12)Die Verbesserung der Bildungsergebnisse und die verstärkte Bereitstellung einer hochwertigen inklusiven allgemeinen Bildung sind nach wie vor Herausforderungen mit potenziellen Auswirkungen auf die Armut. Während die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder leicht zurückgegangen ist, bleibt sie eine der höchsten in der EU und hängt eng mit dem Bildungsniveau der Eltern zusammen. Die in der PISA-Studie von 2015 ermittelten Grundkompetenzen zeigen, dass der Anteil der Risikoschüler in den Fächern Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften nach wie vor einer der höchsten in der EU ist. Die geplante Methode zur Verbesserung der Schulfinanzierung muss noch entwickelt werden. Sie soll durch die zusätzliche Unterstützung von Schulen mit niedrigem Leistungsstand zu gerechteren Ergebnissen beitragen. Kinder aus Familien mit einem niedrigeren sozioökonomischen Status, insbesondere aus Roma-Familien, haben schon im Vorschulalter nicht die gleichen Bildungschancen wie andere. Die berufliche Bildung wird derzeit reformiert, ihre Qualität und die Zusammenarbeit mit Unternehmen und Sozialpartnern sind jedoch unzureichend. Die duale Ausbildung wird weiterhin ausgebaut. Qualität und Arbeitsmarktrelevanz der Hochschulbildung sollen mit einer leistungsbasierten Finanzierung verbessert werden.
(13)Im Gesundheitswesen stellen der begrenzte Zugang, die unzureichende Finanzausstattung, die Abwanderung von Fachkräften und schlechte gesundheitliche Ergebnisse nach wie vor wesentliche Herausforderungen dar. Der geringe Krankenversicherungsschutz, u. a. mit einer geringen Erstattungsfähigkeit ambulanter medizinischer Leistungen und hohen Zuzahlungen, erschwert einigen Personen den Zugang zur Gesundheitsversorgung. Die jüngsten Maßnahmen, etwa selektive Vertragsabschlüsse für Krankenhausleistungen auf der Grundlage der nationalen Gesundheitskarte, haben das Potenzial, den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern und für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, sofern sie vollständig umgesetzt werden.
(14)Obwohl der Mindestlohn in Bulgarien immer noch der niedrigste in der EU ist, hat er sich seit 2011 beträchtlich erhöht. Begrenzte Fortschritte wurden bei der Schaffung eines objektiven Mechanismus erzielt, obwohl sich Arbeitgeber und Gewerkschaften bereits auf die Kriterien geeinigt haben. Das Fehlen eines transparenten Mechanismus, in dem wirtschaftliche und soziale Kriterien, die Arbeitsmarktbedingungen und der institutionelle Aspekt ihrer Anwendung berücksichtigt werden, kann das ausgewogene Verhältnis zwischen dem Ziel der Förderung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit und dem Ziel, das Arbeitseinkommen zu schützen, gefährden. Trotz gewisser Spannungen zwischen den Sozialpartnern während der gescheiterten Verhandlungen über die Mindestgrenzen für die Sozialversicherung für 2017 findet der soziale Dialog im Land nach wie vor statt.
(15)Der hohe Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen bleibt eine große wirtschaftliche und soziale Herausforderung. Bulgarien ist nach wie vor der ärmste Mitgliedstaat in der EU, wobei benachteiligte Gruppen wie Roma, Kinder, ältere Menschen und Menschen, die in ländlichen Gebieten leben, unverhältnismäßig stark von Armut betroffen sind. Nach mehreren Jahren nachhaltiger Verbesserungen hat sich die Armutsgefährdungsquote für ältere Menschen erheblich verschlechtert. Ältere Frauen sind aufgrund ihrer in der Regel kürzeren Rentenbeitragszeiten besonders stark von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Die relative Armut von Kindern hat sich zwar verbessert, doch das Ausmaß der Armut in dieser Gruppe ist weiterhin sehr hoch. Die Deinstitutionalisierung von Kindern wird durch die Annahme des neuen Aktionsplans vorangebracht. Jedoch verläuft die Deinstitutionalisierung von Erwachsenen und Menschen mit Behinderungen noch immer zu langsam. Die Einkommensungleichheit ist ein bedeutendes und zunehmendes Problem. Das Verhältnis der Einkommen der wohlhabendsten 20 % zu den ärmsten 20 % der Haushalte stieg von 6,1 im Jahr 2012 auf 7,1 im Jahr 2015 und ist eines der höchsten in der EU. Der in Bulgarien bestehende Unterschied zwischen der Einkommensungleichheit vor und der nach Steuern und Sozialtransfers gehört zu den geringsten in der EU. Das Sozialversicherungssystem einschließlich der allgemeinen Mindesteinkommensregelung (bestehend aus monatlichen Sozialhilfeleistungen und Heizkostenzuschüssen) bietet keine ausreichende Unterstützung. Die Zahl der Personen, die Sozialleistungen beziehen, ist aufgrund der sehr restriktiven Zugangsvoraussetzungen nach wie vor gering. Für das weiterhin sehr geringe Mindesteinkommen, das seit 2009 nicht angepasst worden ist, gibt es keinen transparenten Anpassungsmechanismus.
(16)Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Auftragswesens wurden getroffen, ihr konkreter Mehrwert muss sich jedoch erst noch erweisen. Das neue risikobasierte Ex-ante-Kontrollsystem muss angemessen und effizient umgesetzt werden. Die Umsetzung der Empfehlungen aus der Prüfung des Rechtsmittelsystems stellt nach wie vor eine Herausforderung dar, da effiziente Rechtsmittel für die Durchführung wichtiger Projekte von entscheidender Bedeutung sind. Die Verwaltungskapazität der Agentur für die öffentliche Auftragsvergabe muss geprüft und angepasst werden, um den Aufgaben der Agentur Rechnung zu tragen. Des Weiteren sollten die Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Auftraggeber u. a. mit Unterstützung der Agentur für die öffentliche Auftragsvergabe und der zentralen Beschaffungsstellen für die zentrale Verwaltung, die Gemeinden und das Gesundheitswesen verbessert werden. Die Arbeiten zur Einführung der elektronischen Auftragsvergabe, mit der die Transparenz des öffentlichen Auftragswesens verbessert werden soll, sind noch nicht abgeschlossen. Die Wahrung der Unparteilichkeit bei öffentlichen Ausschreibungen und die Vermeidung möglicher Interessenkonflikte sind nach wie vor wichtige Anliegen. Trotz der jüngsten Reformen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sind die öffentlichen Einrichtungen weiterhin nur bedingt wirksam und effizient. Im Jahr 2016 wurde eine Reihe von Gesetzesänderungen zur Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens zum Abschluss gebracht, ihre effiziente und wirksame Durch- und Umsetzung stellt jedoch eine Herausforderung dar.
(17)2016 nahm Bulgarien wichtige Reformen an, um den anhaltenden Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit und der Qualität seiner Justiz Rechnung zu tragen. Da diese Reformen jedoch erst kürzlich angenommen wurden, ist es für eine Bewertung ihrer Auswirkungen noch zu früh. In einer Reihe von Bereichen sind weitere Schritte erforderlich. Auch die Korruption ist in Bulgarien nach wie vor eine große Herausforderung und belastet die Investitionen sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene. Im Jahr 2015 legten die Behörden eine ehrgeizige Strategie zur Bekämpfung der Korruption vor, ihre Umsetzung befindet sich jedoch noch in einem frühen Stadium. Die Antikorruptionspolitik Bulgariens wird weiterhin durch schwache und fragmentierte Institutionen, eine schwache Erfolgsbilanz bei der Verfolgung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene und der zögerlichen parlamentarischen Unterstützung für eine Reform behindert. Empfehlungen für die Reform des Justizwesens und die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität erhält Bulgarien im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens. Daher sind diese Bereiche nicht Gegenstand der länderspezifischen Empfehlungen für Bulgarien.
(18)Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Bulgariens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2017 veröffentlicht. Sie hat auch die Maßnahmen zur Umsetzung der an Bulgarien gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet.
(19)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung ist der Rat zu der Auffassung gelangt, dass Bulgarien den Stabilitäts- und Wachstumspakt voraussichtlich einhalten wird.
(20)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung spiegeln sich die Empfehlungen des Rates gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 in den nachstehenden Empfehlungen 2 und 3 wider —
EMPFIEHLT, dass Bulgarien 2017 und 2018
1.die Steuererhebung und die Einhaltung der Steuervorschriften unter anderem mit einem umfassenden Paket von Maßnahmen, die über 2017 hinausreichen, verbessert; die Maßnahmen zur Verringerung des Umfangs der informelle Wirtschaft, insbesondere der Schwarzarbeit, besser durchsetzt;
2.Folgemaßnahmen zu den Überprüfungen des Finanzsektors ergreift, insbesondere in Bezug auf Rückversicherungsverträge, die Gruppenaufsicht, schwer zu bewertende Vermögenswerte und Risikopositionen nahe stehender Unternehmen; die Aufsicht im Banken- und Nichtbankenbereich durch Umsetzung umfassender Aktionspläne in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Einrichtungen verbessert; die Verringerung des immer noch hohen Bestands an notleidenden Unternehmenskrediten mit einem umfassenden Instrumentarium, unter anderem durch Beschleunigung der Reform des Insolvenzrahmens und durch Förderung eines funktionierenden Sekundärmarkts für notleidende Kredite, erleichtert;
3.die Ausrichtung der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und die Integration von Arbeitsvermittlungsleistungen und sozialen Dienstleistungen für benachteiligte Gruppen verbessert; die Bereitstellung einer hochwertigen allgemeinen Bildung, insbesondere für Roma, verbessert; den Krankenversicherungsschutz verbessert, die Zuzahlungen verringert und den Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen behebt; in Abstimmung mit den Sozialpartnern einen transparenten Mechanismus für die Festlegung des Mindestlohns schafft; den Anwendungsbereich und die Angemessenheit des Mindesteinkommens erweitert;
4.die effiziente Umsetzung der nationalen Strategie 2014-2020 für das öffentliche Auftragswesen sicherstellt.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident