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7.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 203/50


Artikel 199

Die Kommission unterhält alle zweckdienlichen Beziehungen zu den Organen der Vereinten Nationen, ihrer Fachorganisationen und der Welthandelsorganisation.

Sie unterhält ferner, soweit zweckdienlich, Beziehungen zu allen internationalen Organisationen.