7.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 203/50 |
Artikel 199
Die Kommission unterhält alle zweckdienlichen Beziehungen zu den Organen der Vereinten Nationen, ihrer Fachorganisationen und der Welthandelsorganisation.
Sie unterhält ferner, soweit zweckdienlich, Beziehungen zu allen internationalen Organisationen.