这是indexloc提供的服务,不要输入任何密码

7.6.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 203/9


Artikel 10

Die Kommission kann Mitgliedstaaten, Personen oder Unternehmen sowie dritte Staaten, zwischenstaatliche Einrichtungen oder Angehörige dritter Staaten durch Vertrag mit der Durchführung bestimmter Teile des Forschungsprogramms der Gemeinschaft betrauen.